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Dekan

Begriff und rechtliche Stellung des Dekans

Der Begriff „Dekan“ bezeichnet in Deutschland und anderen Ländern eine leitende Funktion innerhalb einer Hochschule, insbesondere an Universitäten oder Fachhochschulen. Der Dekan steht einer Fakultät oder einem Fachbereich vor und übernimmt vielfältige Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit eines Dekans ergeben sich aus den jeweiligen Hochschulgesetzen der Bundesländer sowie aus den Grundordnungen der Hochschulen.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Dekans

Die Aufgaben eines Dekans sind umfassend und betreffen sowohl die Organisation als auch die Vertretung des jeweiligen Fachbereichs nach innen und außen. Zu den zentralen Aufgaben zählen:

  • Leitung der Fakultät oder des Fachbereichs im Rahmen der geltenden Gesetze, Ordnungen und Satzungen.
  • Vertretung der Interessen von Studierenden, Lehrenden sowie wissenschaftlichem Personal gegenüber dem Präsidium bzw. Rektorat.
  • Verantwortung für die Einhaltung von Prüfungs- und Studienordnungen.
  • Mitarbeit bei Berufungsverfahren für Professuren.
  • Sicherstellung ordnungsgemäßer Lehre, Forschung sowie Verwaltung innerhalb des Bereichs.
  • Mitarbeit bei Haushaltsplanung, Ressourcenverteilung sowie Personalangelegenheiten auf Ebene des Fachbereichs.

Dekanat als Organ der akademischen Selbstverwaltung

Das sogenannte „Dekanat“ besteht meist aus dem Dekan selbst sowie weiteren Mitgliedern wie Prodekanen oder Studiendekanen. Dieses Gremium ist ein zentrales Organ zur Umsetzung hochschulinterner Beschlüsse auf Ebene einer Fakultät.

Wahl, Amtszeit und Abberufung eines Dekans

Wahlverfahren

Die Wahl zum Dekan erfolgt in aller Regel durch das zuständige Gremium – häufig den Fakultätsrat oder einen vergleichbaren Rat – unter Beachtung hochschulrechtlicher Vorgaben. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Hochschule variieren.

Amtszeitregelungen

Dekane werden üblicherweise für eine festgelegte Amtszeit gewählt; diese beträgt meist zwei bis vier Jahre mit Möglichkeit zur Wiederwahl. Die Dauer ist durch interne Regelungen bestimmt.

Möglichkeiten zur Abberufung

Sollte ein wichtiger Grund vorliegen (z.B. grobe Pflichtverletzung), kann ein Verfahren zur Abberufung eingeleitet werden; dies geschieht unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien wie Anhörungspflichten.

Bedeutung im Verhältnis zu anderen Hochschulgremien

Dekane arbeiten eng mit weiteren Leitungsgremien zusammen: Dazu zählen das Präsidium bzw. Rektorat (Hochschulleitung) ebenso wie Senat oder Hochschulrat. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind sie an Beschlüsse dieser Organe gebunden beziehungsweise wirken an deren Entscheidungsfindungen mit. 

Anforderungen an die Person des Dekans

Zumeist wird vorausgesetzt, dass ein gewählter Dekan bereits Professorin bzw. Professor am betreffenden Fachbereich ist. Übrigens gelten für ihn dieselben dienstrechtlichen Verpflichtungen wie für andere Mitglieder im öffentlichen Dienst, soweit sie auf seine Tätigkeit Anwendung finden.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Dekan“

Welche rechtliche Funktion hat ein Dekan?

Ein Dekan nimmt eine Leitungsfunktion innerhalb einer Hochschule wahr und vertritt seinen Fachbereich nach innen sowie außen gemäß den geltenden hochschulinternen Ordnungen.

Kann jeder Professor zum Dekan gewählt werden?

Nicht jeder Professor kann automatisch gewählt werden: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa Zugehörigkeit zum entsprechenden Fachbereich sowie gegebenenfalls weitere interne Anforderungen laut Grundordnung der Hochschule.

ISt die Entscheidungskompetenz eines Dekans begrenzt?

Dekane verfügen über weitreichende Kompetenzen innerhalb ihres Bereiches, sind jedoch an gesetzliche Vorgaben, Satzungen ihrer Einrichtung sowie Beschlüsse anderer Gremien gebunden.

Können Studierende Einfluss auf die Wahl nehmen?

An vielen Hochschulen haben studentische Vertreter Stimmrechte im wählenden Gremium (z.B. Fakultätsrat), wodurch indirekt Einfluss genommen werden kann – allerdings variiert dies je nach interner Ordnung erheblich.

Muss ein gewählter Dekan seine Professur niederlegen?

Neben seiner Aufgabe als Leiter bleibt er weiterhin Inhaber seiner Professur am jeweiligen Institut beziehungsweise Lehrstuhl – es handelt sich um eine zusätzliche Leitungsaufgabe mit besonderen Pflichten.

Kann gegen Entscheidungen eines Dekans vorgegangen werden? 

Beteiligte können gegen Entscheidungen grundsätzlich Rechtsmittel nutzen,
sofern diese vorgesehen sind – beispielsweise Widerspruchsmöglichkeiten
gemäß hochschuleigener Verfahrensregeln.

ISt das Amt zeitlich befristet?

Amtierende Dekane üben ihre Funktion stets nur für einen bestimmten Zeitraum aus;
die genaue Dauer ergibt sich aus internen Bestimmungen ihrer Einrichtung.


Können mehrere Personen gleichzeitig das Amt innehaben?

Zwar gibt es unterstützende Funktionen wie Prodekane,
das eigentliche Amt wird jedoch jeweils nur von einer Person ausgeübt.