Begriff und rechtliche Einordnung von Leitenden Angestellten
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die innerhalb eines Unternehmens eine besondere Stellung einnehmen. Sie unterscheiden sich von anderen Beschäftigten durch ihre weitreichenden Entscheidungsbefugnisse und ihre Nähe zur Geschäftsleitung. Die genaue Abgrenzung erfolgt anhand bestimmter Merkmale, die sich aus der betrieblichen Praxis ergeben.
Merkmale leitender Angestellter
Leitende Angestellte verfügen in der Regel über eigenständige Entscheidungsbefugnisse, insbesondere im Bereich Personal, Organisation oder Finanzen. Typische Merkmale sind:
- Selbstständige Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern ohne Zustimmung anderer Stellen.
- Bedeutender Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen.
- Vertretung des Arbeitgebers nach außen in wesentlichen Angelegenheiten.
- Zugang zu vertraulichen Informationen des Unternehmens.
Abgrenzung zu anderen Arbeitnehmergruppen
Nicht jeder Mitarbeiter mit Führungsverantwortung gilt als leitender Angestellter. Entscheidend ist das Maß an selbständiger Entscheidungsgewalt sowie die Nähe zur Geschäftsleitung. Auch Prokuristen oder Abteilungsleiter können als leitende Angestellte gelten, sofern sie entsprechende Befugnisse besitzen.
Bedeutung im Arbeitsrecht
Kündigungsschutz und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Für leitende Angestellte gelten teilweise abweichende Regelungen beim Kündigungsschutz. So kann das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen leichter beendet werden als bei anderen Arbeitnehmern. Zudem bestehen Besonderheiten hinsichtlich der Möglichkeit einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
Betriebsverfassungsrechtliche Stellung
Leitende Angestellte nehmen am betrieblichen Mitbestimmungsrecht nicht teil wie andere Beschäftigte. Sie sind weder wahlberechtigt noch wählbar für den Betriebsrat und werden auch nicht vom Betriebsrat vertreten.
Stattdessen können sie eigene Interessenvertretungen bilden, etwa einen Sprecherausschuss für leitende Angestellte.
Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen
Für diese Personengruppe gelten häufig abweichende arbeitszeitliche Bestimmungen; beispielsweise finden bestimmte Schutzvorschriften keine Anwendung oder es bestehen individuelle Vereinbarungen zur Vergütung einschließlich variabler Gehaltsbestandteile wie Boni oder Tantiemen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgeber und leitendem Angestellten sind hier oft weiter gefasst als bei anderen Beschäftigten.
Sonderregelungen für Leitende Angestellte
Mitarbeitervertretungen
Anstelle eines Betriebsrats können Leitende eigene Vertretungen wählen (Sprecherausschuss). Diese Gremien haben jedoch weniger Mitbestimmungsrechte als ein klassischer Betriebsrat; ihr Aufgabenbereich beschränkt sich auf Informations- und Anhörungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber.
Sonderfall: Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer zählen formal meist nicht mehr zu den „leitenden Angestellten“, sondern nehmen eine Organstellung ein – mit weiteren rechtlichen Unterschieden zum klassischen Status eines Arbeitnehmers mit Leitungsverantwortung innerhalb eines Unternehmens .
Dennoch gibt es Überschneidungen in Bezug auf Verantwortlichkeiten sowie arbeitsvertragliche Gestaltungsspielräume .
Häufig gestellte Fragen zum Thema Leitende Angestellte (FAQ) h2 >
< h3 >Wer gilt als leitender Angestellter? h3 >
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Als leitender Angestellter wird eine Person bezeichnet , die aufgrund ihrer Position im Unternehmen eigenständig wichtige Entscheidungen trifft , insbesondere im Personalbereich , bei finanziellen Angelegenheiten oder organisatorischen Fragen . Die genaue Einordnung hängt vom Grad der Selbstständigkeit sowie dem Umfang der übertragenen Befugnisse ab .
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< h3 >Welche Unterschiede bestehen zwischen einem normalen Arbeitnehmer und einem leitenden Angestellten? h3 >
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Der Hauptunterschied liegt in den erweiterten Entscheidungsbefugnissen . Während normale Arbeitnehmer Weisungen erhalten , handeln Leitende weitgehend eigenständig ; zudem gelten für sie teils andere arbeitsrechtliche Vorschriften bezüglich Kündigungsschutz , Mitbestimmung sowie Arbeitszeiten .
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< h3 >Wie wirkt sich der Status auf den Kündigungsschutz aus ?< / h ³ >
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Für diese Gruppe besteht ein eingeschränkterer Kündigungsschutz . Das bedeutet beispielsweise , dass das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen beendet werden kann ; zudem gibt es spezielle Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich einer gerichtlichen Auflösung gegen Zahlung einer Abfindung .
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< h ³ >Dürfen Leitende am Betriebsrat teilnehmen ?< / h³ >
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Nein ; sie dürfen weder wählen noch gewählt werden . Stattdessen besteht die Möglichkeit , einen eigenen Sprecherausschuss zu gründen – dieser hat jedoch weniger Rechte als ein klassischer Betriebsrat .
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< h³ >Gibt es besondere Regeln zur Vergütung ?< / h³ >
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Ja ; häufig wird das Gehalt individuell vereinbart . Neben einem festen Grundgehalt kommen variable Bestandteile wie Boni hinzu – dies unterscheidet sich deutlich von tariflich geregelten Löhnen anderer Beschäftigter .
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< h³ >Sind alle Führungskräfte automatisch auch „leitend“ im Sinne des Gesetzes ?< / h³ >
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Nicht jede Führungskraft erfüllt automatisch die Kriterien eines „leitenden“ Mitarbeiters . Entscheidend ist immer das Ausmaß an selbständiger Entscheidungskompetenz sowie weitere spezifische Merkmale gemäß betrieblicher Praxis.
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