Leiche, unbefugte Wegnahme oder Beerdigung einer – Rechtslage in Deutschland
Begriffserklärung und rechtlicher Hintergrund
Die unbefugte Wegnahme oder Beerdigung einer Leiche ist ein Tatbestand, der in Deutschland sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich geregelt ist. Die Bestimmungen beziehen sich auf den Schutz der Totenruhe, das Pietätsgefühl der Hinterbliebenen und die öffentliche Ordnung. Unter einer Leiche versteht das deutsche Recht den Körper eines verstorbenen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität oder gesellschaftlicher Stellung. Bereits mit dem Eintritt des Todes beginnt der rechtliche Schutz der Leiche.
Strafrechtliche Aspekte
§§ 168, 168a StGB – Störung der Totenruhe
Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt im § 168 die „Störung der Totenruhe“. Demnach macht sich strafbar, wer unbefugt:
- eine Leiche, Teile einer Leiche oder die Asche eines Verstorbenen wegnimmt,
- zerstört oder beschädigt,
- eine Bestattung verhindert oder stört,
- eine beigesetzte Leiche oder Urne aus einer Grabstätte entfernt oder misshandelt.
Der Tatbestand schützt primär die Pietät vor Verstorbenen, sekundär auch das Andenken der Hinterbliebenen. Bereits der Versuch ist strafbar. Das Strafmaß reicht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem Handel mit Leichenteilen sind auch höhere Strafen möglich.
Weiter gefasste Straftatbestände
Zusätzlich können weitere Straftatbestände verwirklicht sein, zum Beispiel Diebstahl (§ 242 StGB) oder Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), falls Grabstätten betreten werden.
Definition der „unbefugten“ Handlung
Das Merkmal „unbefugt“ liegt immer dann vor, wenn der Täter keine tatsächliche oder rechtliche Berechtigung für sein Verhalten hat. Berechtigte können insbesondere Bestattungspflichtige, Bevollmächtigte oder Behörden sein.
Zivilrechtliche Aspekte
Persönlichkeitsschutz und postmortales Persönlichkeitsrecht
Im Zivilrecht besteht der sogenannte postmortale Persönlichkeitsschutz einer verstorbenen Person. Dieser Schutz gilt auch für den Körper nach dem Tod und wird durch die nächsten Angehör
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Konsequenzen hat die unbefugte Wegnahme einer Leiche?
Die unbefugte Wegnahme einer Leiche stellt in Deutschland eine Straftat gemäß § 168 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dieser Tatbestand schützt die Pietät gegenüber der Leiche und regelt, dass nur dazu berechtigte Personen, wie etwa nahe Angehörige oder bestimmte Behörden, Verfügungen über eine Leiche treffen oder diese beisetzen dürfen. Wer als Unbefugter eine Leiche wegnimmt oder sie einem anderen entzieht, macht sich strafbar. Die Sanktionen reichen von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zusätzlich kommen in Fällen, in denen durch die Wegnahme weitere Straftaten wie Diebstahl (zum Beispiel Grabbeigaben) oder Störung der Totenruhe begangen werden, weitere Strafnormen zur Anwendung.
Wer darf eine Leiche beerdigen und welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein?
Das Recht und die Pflicht zur Bestattung (Totenfürsorge) stehen in der Regel den nächsten Angehörigen des Verstorbenen zu, etwa dem Ehegatten, den Kindern oder Eltern. Kommt es zu keiner Einigung oder sind keine Angehörigen vorhanden, wird das Ordnungsamt bzw. die zuständige Behörde tätig. Voraussetzung für eine rechtmäßige Beerdigung ist eine standesamtliche Todesbescheinigung sowie eine ärztliche Leichenschau. Bestattungen dürfen nur in zugelassenen Friedhöfen erfolgen, Ausnahmen sind unter engen Voraussetzungen möglich (z. B. Seebestattung). Die Missachtung dieser Vorgaben, etwa eine heimliche Beerdigung auf Privatgrund, ist strafbar und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar.
Inwiefern ist die Totenruhe rechtlich geschützt?
Die Totenruhe ist sowohl durch das Strafrecht als auch das Ordnungsrecht in Deutschland geschützt. § 168 StGB stellt die Störung der Totenruhe unter Strafe, darunter fällt nicht nur das Öffnen von Gräbern und das Entwenden von Leichenteilen oder Totenasche, sondern auch der unbefugte Umgang mit Leichen insgesamt. Bestattungsgesetze der Länder regeln zudem Friedhofsordnung und den Umgang mit der Bestattungspflicht. Wer gegen diese Schutzvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Überdies kann bei groben Störungen der Pietät und Würde des Verstorbenen ein Schmerzensgeldanspruch der Angehörigen entstehen.
Gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Leiche ohne Zustimmung der Angehörigen entnommen werden darf?
Ja, es existieren Ausnahmefälle, in denen Behörden die Wegnahme, Sicherstellung oder Untersuchung einer Leiche ohne Zustimmung der Angehörigen anordnen können. Dies ist beispielsweise im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen (Obduktion im Todesermittlungsverfahren, Sicherstellung von Beweismitteln) oder zur Gefahrenabwehr (Infektionsschutzrecht) möglich. Auch das Medizinproduktgesetz kann im Einzelfall Untersuchungen gestatten, wenn der Verdacht auf schädliche Auswirkungen besteht. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür ergeben sich sowohl aus der Strafprozessordnung als auch aus spezialgesetzlichen Regelungen der Länder.
Welche Rechte haben Angehörige bei der Bestimmung über die Beerdigung?
Angehörige verfügen grundsätzlich über das Recht zur Totenfürsorge, das ihnen eine Entscheidungsbefugnis über Art, Ort und Ablauf der Bestattung einräumt. Sie müssen dabei jedoch die letztwilligen Verfügungen des Verstorbenen beachten, wie sie z. B. im Testament oder einer Bestattungsverfügung niedergelegt sein können. Kommt es zwischen Angehörigen zu Streitigkeiten, kann in letzter Konsequenz ein Gericht angerufen werden, das im Einzelfall Entscheidungen trifft. Behörden greifen nur ein, wenn keine fürsorgeberechtigten Angehörigen existieren oder die Durchführung der Bestattung gesichert werden muss.
Wann macht sich eine Person der unbefugten Wegnahme oder Beerdigung einer Leiche schuldig?
Eine Person macht sich strafbar, wenn sie als Nichtberechtigte eine Leiche ohne die Zustimmung der Totenfürsorgeberechtigten aus dem Gewahrsam der berechtigten Person oder einer Institution entfernt. Ebenso stellt die eigenmächtige Beerdigung ohne behördliche Genehmigung oder auf nicht zugelassenen Flächen eine Straftat dar. Eine Zurechnung erfolgt auch dann, wenn die Person die Umstände fahrlässig nicht prüft oder ignoriert. Zudem ist die Mitwirkung an solchen Handlungen logisch ebenfalls strafbar, entweder als Mittäter oder Gehilfe.
Welche weiteren Straf- und Zivilrechtlichen Folgen können sich aus einer unbefugten Wegnahme ergeben?
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen nach § 168 StGB und möglicherweise anderen einschlägigen Tatbeständen (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) können auch zivilrechtliche Ansprüche der Angehörigen in Betracht kommen. Hierzu zählen unter Umständen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (postmortaler Pietätsschutz) des Verstorbenen oder der Rechte der Angehörigen. Weiterhin können ordnungsrechtliche Maßnahmen durch die zuständigen Behörden (etwa durch Bußgelder oder Anordnungen zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands) erfolgen.