Legal Lexikon

Legal


Begriffserklärung: Legal

Der Begriff „Legal“ stammt aus dem Lateinischen („legalis“) und bedeutet „gesetzmäßig“, „rechtmäßig“ oder „dem Gesetz entsprechend“. Im rechtlichen Kontext wird „Legal“ verwendet, um Sachverhalte, Handlungen, Zustände oder Normen zu beschreiben, die im Einklang mit geltendem Recht stehen. Die Legalität eines Verhaltens oder einer Maßnahme wird demnach daran gemessen, ob sie gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zulässig ist.

Legalität im Allgemeinen

Legalität bezeichnet im Recht die Übereinstimmung eines Tatbestandes, einer Handlung oder einer Regelung mit den jeweils anwendbaren Gesetzen und Rechtsvorschriften. Das Gegenteil von „legal“ ist „illegal“, was einen Gesetzesverstoß oder eine Zuwiderhandlung gegen rechtliche Bestimmungen impliziert.

Grundsätze der Legalität

Im deutschen und internationalen Recht werden folgende Grundsätze besonders hervorgehoben, wenn von Legalität gesprochen wird:

  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Behörden sind verpflichtet, ausschließlich auf der Grundlage und im Rahmen des geltenden Rechts zu agieren (Legalitätsprinzip, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes).
  • Gesetzmäßigkeit des Handelns privater und öffentlicher Akteure: Private und öffentliche Handlungen müssen sich im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen, um als legal zu gelten.

Legalität und Legitimität

Legalität ist von Legitimität zu unterscheiden. Legalität bezieht sich ausschließlich auf die formelle Gesetzmäßigkeit, während Legitimität die gesellschaftliche Akzeptanz oder moralische Begründung einer Maßnahme umfasst. Ein Zustand kann legal, aber nicht notwendigerweise legitim im gesellschaftlichen Sinne sein.

Anwendung und Bedeutung im Recht

Strafrecht

Handlungen sind im Strafrecht nur dann legal, wenn sie nicht gegen strafrechtliche Verbote verstoßen. Das Legalitätsprinzip verpflichtet insbesondere staatliche Strafverfolgungsbehörden, bei Vorliegen eines Verdachts Straftaten zu verfolgen (§ 152 Abs. 2 StPO: Legalitätsprinzip).

Zivilrecht

Im Zivilrecht bedeutet Legalität, dass Rechtsgeschäfte, Verträge oder Klauseln mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z. B. Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch) im Einklang stehen müssen. Vertragsklauseln, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, sind gemäß § 134 BGB nichtig und daher nicht legal.

Verwaltungsrecht

Maßnahmen der Verwaltung sind nur legal, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und die rechtlichen Vorgaben (z. B. Ermessensgrenzen, Verhältnismäßigkeitsprinzip) beachten. Verstöße führen zur Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten.

Öffentliches Recht

Im öffentlichen Recht spielt der Begriff Legalität unter anderem im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit, des Gewaltenteilungsprinzips und bei der Kontrolle staatlichen Handelns eine zentrale Rolle.

Legalitätsprinzip

Das Legalitätsprinzip sichert die Bindung der öffentlichen Gewalt an Gesetz und Recht. Sowohl Legislative, Exekutive als auch Judikative dürfen ihre Aufgaben nur innerhalb der gesetzlichen Vorgaben wahrnehmen.

Internationale Aspekte von Legalität

Im Völkerrecht und internationalen Vertragsrecht bezeichnet „legal“ die Konformität von Handlungen oder Regelungen mit internationalen Verträgen, Konventionen oder überstaatlichen Rechtsvorschriften. Internationale Abkommen, Übereinkommen und Resolutionen legen fest, was im internationalen Kontext als legal angesehen wird.

Legalität in anderen Rechtsgebieten

Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht bedeutet Legalität, dass Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen (u. a. Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht) ausüben müssen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen können erhebliche zivilrechtliche, strafrechtliche oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Datenschutzrecht

Legal ist eine Datenverarbeitung nur dann, wenn sie nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderer relevanter Rechtsvorschriften erfolgt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bildet eine elementare Anforderung an alle datenschutzrelevanten Verfahren.

Steuerrecht

Im Steuerrecht beschreibt Legalität die Einhaltung steuerlicher Vorschriften. Steuerpflichtige müssen ihre Einkünfte und Einnahmen gemäß den steuerlichen Gesetzen angeben und versteuern. Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung sind demgegenüber als illegal zu bewerten.

Grenzen und Grauzonen

Nicht alle Bereiche des menschlichen Handelns sind eindeutig als legal oder illegal zu klassifizieren. Zahlreiche Sachverhalte bewegen sich in Grauzonen, in denen die rechtliche Bewertung strittig oder vom Einzelfall abhängig sein kann. Zudem können Gesetzeslücken oder unterschiedliche Auslegung nationaler und internationaler Vorschriften dazu führen, dass eine klare Abgrenzung erschwert wird.

Bedeutung für die Gesellschaft

Das Prinzip der Legalität trägt wesentlich zur Vorhersehbarkeit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit des Rechts bei. Eine Gesellschaft, in der Handlungen und Regelungen transparent als legal oder illegal eingeordnet werden können, bietet dem Einzelnen Schutz vor willkürlichen Eingriffen und fördert die Akzeptanz und Durchsetzungskraft des Rechts.

Fazit

Der Begriff „Legal“ hat im Recht vielfältige Bedeutungen und Konsequenzen. Er kennzeichnet das Handeln innerhalb der rechtlichen Grenzen und ist somit ein zentrales Kriterium zur Beurteilung von Sachverhalten, Maßnahmen und Normen im privaten, staatlichen, wirtschaftlichen und internationalen Bereich. Die Legalität von Handlungen und Regelungen ist maßgeblich für die Ordnung, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Gesellschaft und bildet das Fundament für das Vertrauen in das Rechtssystem.

Häufig gestellte Fragen

Was ist bei der Erstellung eines Vertrags rechtlich zu beachten?

Bei der Erstellung eines Vertrags ist zunächst darauf zu achten, dass mindestens zwei Parteien mit rechtlicher Geschäftsfähigkeit beteiligt sind. Der Vertragsinhalt muss hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, damit die daraus resultierenden Rechte und Pflichten im Streitfall eindeutig ausgelegt werden können. Die Vereinbarungen im Vertrag dürfen weder sittenwidrig (§ 138 BGB) noch gesetzeswidrig (§ 134 BGB) sein. Formvorschriften, etwa Schriftform bei Arbeits- oder Mietverträgen oder notarielle Beurkundung bei Grundstücksgeschäften (§ 311b BGB), müssen eingehalten werden, andernfalls ist der Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam. Ferner ist auf eine transparente und verständliche Sprache zu achten, um späteren Auslegungsschwierigkeiten vorzubeugen. Empfehlenswert ist die Aufnahme von Regelungen zu Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand. Zudem sollten etwaige gesetzliche Informationspflichten – beispielsweise nach dem Fernabsatzrecht oder bei Verbraucherverträgen – beachtet und umgesetzt werden. Insbesondere im internationalen Kontext sind darüber hinaus eventuell anwendbare ausländische Rechtsnormen oder das UN-Kaufrecht (CISG) zu prüfen. Es empfiehlt sich, sämtliche Vertragspartner eindeutig zu bezeichnen (Name, Anschrift, ggf. Handelsregisternummer) und Unterschriftserfordernisse zu klären.

Welche rechtlichen Anforderungen bestehen an die Impressumspflicht im Internet?

Die Impressumspflicht ist in Deutschland insbesondere im Telemediengesetz (§ 5 TMG) geregelt. Sie verpflichtet Diensteanbieter, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bestimmte Informationen bereitzuhalten. Zu den notwendigen Angaben zählen der vollständige Name und die Anschrift des Betreibers, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, Vertretungsberechtigte und gegebenenfalls das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister einschließlich der jeweiligen Registernummer. Darüber hinaus sind Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer anzugeben. Sofern eine Kammerzugehörigkeit besteht (bei bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Architekten), müssen Angaben hierzu, ebenso wie berufsrechtliche Regelungen, Berichte über die zuständige Aufsichtsbehörde, die USt-IdNr. beim Vorliegen einer solchen sowie gegebenenfalls die Wirtschafts-Identifikationsnummer ergänzt werden. Verstöße gegen die Impressumspflicht können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 € nach sich ziehen.

Wann gilt ein Werk als urheberrechtlich geschützt?

Ein Werk ist gemäß § 2 UrhG urheberrechtlich geschützt, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung ist und somit eine hinreichende Schöpfungshöhe („kleine Münze“) erreicht. Das bedeutet, das Werk muss individuell und originell sein und einen persönlichen Ausdruck des Urhebers widerspiegeln. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken zählen insbesondere Sprachwerke, Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, Filmwerke, Fotografien, Software und andere Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes; eine Registrierung ist nicht erforderlich. Bei fehlender Schöpfungshöhe oder rein alltäglicher Gestaltung – beispielsweise bei einfachen Gebrauchsgrafiken oder reinen Daten – greift das Urheberrecht nicht. Das Urheberrecht schützt ausschließlich die konkrete Ausdrucksform, nicht jedoch bloße Ideen, Inhalte oder Prinzipien.

Wie ist die Haftung bei fehlerhaften Produkten gesetzlich geregelt?

Die Haftung für fehlerhafte Produkte ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt, welches eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden vorsieht, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände (u. a. Präsentation, vorhersehbare Verwendung) berechtigterweise erwartet werden kann (§ 3 ProdHaftG). Geschädigte müssen Kausalität zwischen Produktfehler und Schaden nachweisen. Die Haftung erstreckt sich auf den Hersteller, ggf. auch auf den Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum und auf den Quasi-Hersteller (Eigenmarkenanbieter). Ausgenommen von der Haftung sind Schäden am fehlerhaften Produkt selbst und, bei Sachschäden, ein Selbstbehalt von 500 Euro. Die Ansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis des Schadens und Erlangung der Kenntnis des Ersatzpflichtigen, spätestens aber zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts.

Welche rechtlichen Vorgaben müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist primär durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Rechtmäßig ist die Verarbeitung nur, wenn eine gesetzliche Grundlage, eine vertragliche Notwendigkeit, ein berechtigtes Interesse oder explizit erteilte Einwilligung vorliegt (Art. 6 DSGVO). Es gelten strenge Informationspflichten, insbesondere hinsichtlich der Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Speicherdauer, Rechte der Betroffenen wie Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Datenübertragbarkeit. Die Sicherheit der Daten muss technisch und organisatorisch gewährleistet werden. Für bestimmte Verarbeitungsvorgänge (z. B. bei umfangreicher Überwachung oder Verarbeitung besonderer Kategorien sensibler Daten, Art. 9 DSGVO) ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern (bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist) belegt werden.

Wann ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht zulässig und welche Folgen kann sie haben?

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist zulässig, wenn ein Marktteilnehmer gegen gesetzliche Vorschriften des Lauterkeitsrechts – insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – verstößt, etwa durch irreführende Werbung oder Verletzung von Informationspflichten. Die Abmahnung dient dazu, dem Verletzer die Gelegenheit zu geben, einen Rechtsverstoß außergerichtlich zu beseitigen und eine Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Sie muss den konkreten Rechtsverstoß darlegen und die Aufforderung zur Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung enthalten. Zu den Folgen gehören im Regelfall die Pflicht zur Kostenerstattung für die Abmahnung (Anwaltsgebühren), ggf. Schadensersatz und das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens bei Nichtbefolgung. Missbräuchliche Abmahnungen sind unzulässig und können selbst zu Schadensersatzansprüchen des Abgemahnten führen. Seit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (2020) wurden die Voraussetzungen und den Umfang besonders für die Geltendmachung von Kosten und Unterlassungsansprüchen zugunsten der Abgemahnten verschärft.

Welche Anforderungen bestehen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aus rechtlicher Sicht?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland insbesondere der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. AGB sind nur wirksam, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, was zumindest eine ausdrückliche oder konkludente Zustimmung des Vertragspartners voraussetzt (z. B. Hinweis bei Vertragsschluss, Möglichkeit zur Kenntnisnahme). Ungewöhnliche oder überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB). Klauseln, welche die Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken abweichen, sind ebenfalls unwirksam (§ 307 BGB). Bestimmte Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) oder mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) reglementieren zulässige Regelungsinhalte. Bei Unklarheiten in der Auslegung gilt das sogenannte „transparenzgebot“ (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB); Zweifel gehen zulasten des Verwenders. Besondere Pflichten bestehen zudem im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa bei Bereitstellung, Lesbarkeit und Speichermöglichkeit der AGB.