Begriff und rechtliche Einordnung der Lebenspartnerschaft
Die Lebenspartnerschaft war eine in Deutschland eingeführte Form des Zusammenlebens für gleichgeschlechtliche Paare. Sie wurde im Jahr 2001 geschaffen, um homosexuellen Paaren eine rechtlich anerkannte Partnerschaft zu ermöglichen, die in vielen Bereichen der Ehe ähnelte. Mit der Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 können gleichgeschlechtliche Paare nun auch heiraten. Seitdem ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich; bestehende Lebenspartnerschaften bleiben jedoch weiterhin bestehen und werden rechtlich geschützt.
Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
Um eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen zu können, mussten beide Partner volljährig sein und durften nicht bereits verheiratet oder in einer anderen eingetragenen Partnerschaft leben. Die Partnerschaft musste vor einer zuständigen Behörde erklärt werden. Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Partnern war ausgeschlossen.
Unterschiede zur Ehe
Obwohl die Lebenspartnerschaft viele Gemeinsamkeiten mit der Ehe aufwies, gab es Unterschiede insbesondere im Adoptionsrecht sowie bei bestimmten Regelungen zum Familiennamen und Steuerrecht. Im Laufe der Zeit wurden diese Unterschiede durch Gesetzesänderungen weitgehend verringert.
Rechte und Pflichten innerhalb einer Lebenspartnerschaft
Lebenspartner hatten ähnliche Rechte und Pflichten wie Eheleute. Dazu gehörten gegenseitige Unterhaltspflichten, das Recht auf gemeinsame Wohnung sowie das Recht auf Versorgungsausgleich bei Auflösung der Partnerschaft. Auch beim Erbrecht wurden eingetragene Partner ähnlich wie Ehegatten behandelt.
Vermögensverhältnisse
Für Vermögensfragen galt grundsätzlich ein ähnliches System wie bei Ehen: Das während der Partnerschaft erworbene Vermögen blieb getrennt (Zugewinngemeinschaft), sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Kinder und Adoptionen
Anfangs konnten nur leibliche Kinder eines Partners von beiden gemeinsam betreut werden; später wurde auch die sogenannte Sukzessivadoption ermöglicht – also die Adoption des Kindes des anderen Partners durch den zweiten Partner.
Auflösung einer Lebenspartnerschaft (Trennung)
Die Auflösung erfolgte ähnlich wie eine Scheidung bei Ehen: Nach Ablauf eines Trennungsjahres konnte ein Antrag gestellt werden, sofern beide Partner dauerhaft getrennt lebten. Im Rahmen dieser Auflösung wurden Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie Vermögensaufteilung geregelt.
Namen nach Auflösung oder Umwandlung in eine Ehe
Nach Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe konnten Namen beibehalten oder geändert werden – je nach Wunsch beider Personen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben.
Bedeutung seit Einführung der „Ehe für alle“
Seit Oktober 2017 ist es nicht mehr möglich, neue eingetragene Lebenspartnerschaften zu begründen; stattdessen steht allen Paaren unabhängig vom Geschlecht die Eheschließung offen. Bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch weiterhin gültig und genießen Bestandsschutz mit allen bisherigen Rechten und Pflichten.
Häufig gestellte Fragen zur Lebenspartnerschaft (FAQ)
Können heute noch neue eingetragene Lebenspartnerschaften geschlossen werden?
S eit Oktober 2017 ist dies nicht mehr möglich; stattdessen besteht nun das Recht auf Eheschließung unabhängig vom Geschlecht.
Müssen bestehende eingetragene Partnerschaften umgewandelt werden?
B estehend eingetragene Partnerschaften müssen nicht zwingend umgewandelt werden; sie behalten ihren Rechtsstatus solange sie bestehen. p >
< h 3 > Welche Rechte haben ehemalige oder aktuelle Partnerinnen bzw . Partner ?< / h 3 >< p > Sie haben vergleichbare Rechte wie verheiratete Personen , etwa beim Unterhalt , Erbrecht , Versorgungsausgleich sowie weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten .< / p >
< h 3 > Wie erfolgt die Auflösung einer bestehenden Eingetragenen lebens partners chaft ?< / h 3 >< p > Die Auf lös ung erfolgt über einen gerichtlichen Antrag nach mindestens einem Jahr Trennung ; dabei sind Regelungen zu Unter halt , Vermögen s ausgleich etc . vorgesehen .< / p >
< h 3 > Können Kinder gemeinsam adoptiert werden ?< / h 3 >< p > Gemeinsame Adoption en waren ursprünglich eingeschränkt ; inzwischen kann das Kind eines Part ners von dem anderen adoptiert wer den ( Sukzessivadoption ) . Eine gemeinsa me Fremd adoption ist seit Einführung d er „Ehe für alle“ über d ie Eheschließ ung mög lich.< / p >
< h 3 > Was passiert mit dem gemeinsamen Namen nach Umwandlung in eine Ehe ?< / h 3 >< p > Bei Um wand lung kann entschieden wer den , ob ein gemeinsamer Name geführt wird o de r jeder seinen bisherigen Namen behält ; dies richtet sich nac h individuellen Wünschen u nd gesetzlichen Vorgaben.< / p >