Begriff und rechtliche Einordnung des Küstenmeers
Das Küstenmeer ist der Meeresbereich, der sich seewärts unmittelbar an das Festland und die Inseln eines Küstenstaates anschließt. Es bildet die seeseitige Außengrenze des staatlichen Hoheitsgebiets. Die Hoheitsgewalt erstreckt sich auf das Wasser, den Luftraum darüber sowie auf Meeresboden und Meeresuntergrund. Gleichzeitig bestehen völkerrechtlich anerkannte Nutzungsrechte für andere Staaten, insbesondere das Recht der friedlichen Durchfahrt von Schiffen.
Das Küstenmeer ist von den inneren Gewässern, der Anschlusszone, der ausschließlichen Wirtschaftszone, dem Festlandsockel und der Hohen See abzugrenzen. Es nimmt eine zentrale Rolle in der Ordnung der Meere ein, weil es sowohl nationales Territorium als auch Durchgangsraum des internationalen Seeverkehrs ist.
Ausdehnung und Messung
Breite des Küstenmeers
Die Breite des Küstenmeers beträgt bis zu 12 Seemeilen, gemessen von den einschlägigen Basislinien. Innerhalb dieses Streifens übt der Küstenstaat umfassende Hoheitsgewalt aus, vorbehaltlich der völkerrechtlich geschützten Durchfahrtsrechte fremder Schiffe.
Basislinien
Normale Basislinie
Regelmäßig wird von der Niedrigwasserlinie entlang der Küste gemessen, wie sie auf amtlich anerkannten Seekarten verzeichnet ist.
Gerade Basislinien
In stark gegliederten Küstenbereichen oder bei vorgelagerten Inselreihen können gerade Basislinien gezogen werden, die geeignete Punkte an der Küste verbinden. Diese Methode darf nur in geografisch gerechtfertigten Fällen angewandt werden und muss transparent bekannt gemacht werden.
Buchten, Flussmündungen und Hafenanlagen
Für geschützte Buchten und Flussmündungen gelten besondere Regeln zur Ermittlung der Basislinie. Dauerhaft angelegte Hafenbauwerke, die wesentlich seewärts herausragen, können in die Linienführung einbezogen werden.
Sonderkonstellationen
Inseln erzeugen grundsätzlich ein eigenes Küstenmeer. Felsgebilde, die nicht für menschliche Wohnzwecke geeignet sind oder kein eigenes Wirtschaftsleben ermöglichen, können in ihrem Einfluss begrenzt sein. Trockengefallene Flächen bei Niedrigwasser (Niedrigwasserfelsen) werden nur unter engen Voraussetzungen berücksichtigt.
Bekanntmachung und Kartografie
Basislinien und äußere Grenzen des Küstenmeers werden von den Küstenstaaten festgelegt, auf Seekarten verzeichnet und öffentlich bekannt gemacht, um Rechtssicherheit für die Schifffahrt zu gewährleisten.
Rechtsstatus und Souveränität
Umfang der Hoheitsgewalt
Im Küstenmeer übt der Küstenstaat volle Hoheitsgewalt aus. Diese erstreckt sich auf den Wasserkörper, den darüberliegenden Luftraum, den Meeresboden sowie den Untergrund. Nationale Rechtsordnungen gelten grundsätzlich in vollem Umfang.
Geltung staatlicher Vorschriften
Der Küstenstaat kann Vorschriften unter anderem zu Sicherheit und Ordnung, Einreise- und Aufenthaltsangelegenheiten, Zoll, Steuern, Gesundheitsschutz, Schifffahrt, Fischerei, Umweltschutz und Ressourcenverwaltung erlassen und durchsetzen.
Immunitäten staatlicher Schiffe
Kriegsschiffe und bestimmte staatliche Schiffe genießen besondere Immunitäten. Zugleich erwartet der Küstenstaat die Beachtung seiner Regelungen zur Durchfahrt und Sicherheit. Bei Konflikten stehen völkerrechtlich anerkannte Mechanismen der Klärung zur Verfügung.
Durchfahrt und maritime Nutzungen
Friedliche Durchfahrt
Schiffen aller Staaten steht das Recht auf friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer zu. Die Durchfahrt ist ununterbrochen und zügig vorzunehmen und darf die Sicherheit oder Ordnung des Küstenstaats nicht beeinträchtigen.
Voraussetzungen der Friedlichkeit
Handlungen, die die Sicherheit des Küstenstaats gefährden, sind unvereinbar mit der Durchfahrt. Dazu zählen insbesondere Waffengewalt, Spionagehandlungen, gezielter Umweltschaden, unerlaubte Fischerei, vorsätzliche Funkstörungen, Starts oder Landungen von Luftfahrzeugen sowie das Üben oder Übenlassen mit Waffen.
Regelungskompetenzen des Küstenstaats
Der Küstenstaat darf Durchfahrtsregeln erlassen, etwa zu Routen, Verkehrstrennungsgebieten, Lotsenwesen, Umweltschutz, Sicherheit und Hafenzugang. Eine vorübergehende Aussetzung der Durchfahrt in bestimmten Bereichen kann aus Sicherheitsgründen erfolgen, sofern sie nicht diskriminierend ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird.
Pflichten der Schiffe
Durchfahrende Schiffe haben die geltenden Regeln des Küstenstaats sowie allgemein anerkannte Seeverkehrsregeln zu beachten und Gefahrenabwehrmaßnahmen nicht zu behindern.
Meerengen im Küstenmeer
Für Meerengen, die der internationalen Schifffahrt zwischen offenen Seegebieten dienen, bestehen besondere Durchfahrtsregeln, die über die gewöhnliche friedliche Durchfahrt hinausgehen und einen weitgehend ungehinderten Transit gewährleisten.
U-Boote und Unterwasserfahrzeuge
Unterwasserfahrzeuge dürfen das Küstenmeer in der Regel nur in aufgetauchtem Zustand und mit geführter Flagge durchfahren.
Luftverkehr
Der Luftraum über dem Küstenmeer steht in der Hoheitsgewalt des Küstenstaats. Ein freies Überflugrecht besteht dort nicht.
Kabel und Pipelines
Verlegung, Betrieb und Instandhaltung von Unterseekabeln und -pipelines im Küstenmeer bedürfen der Zustimmung des Küstenstaats. Bestehende Leitungen sind zu schützen; Eingriffe erfolgen auf Grundlage nationaler und internationaler Vorgaben.
Ressourcen, Forschung und Bauwerke
Lebende Ressourcen
Die Nutzung lebender Ressourcen, insbesondere Fischerei, unterliegt der Regelungshoheit des Küstenstaats. Dieser kann Fanggebiete, Schonzeiten, Fangmengen, Ausrüstungsanforderungen und Anlande- oder Kontrollvorschriften festlegen.
Nichtlebende Ressourcen
Auf Meeresboden und Untergrund des Küstenmeers erstreckt sich die ausschließliche Verfügungsgewalt des Küstenstaats über mineralische und sonstige nichtlebende Ressourcen.
Meeresforschung
Wissenschaftliche Forschung im Küstenmeer bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Küstenstaats. Dieser kann Bedingungen festlegen, Ergebnisse erhalten und Schutzinteressen wahren.
Künstliche Inseln, Anlagen und Bauwerke
Errichtung und Betrieb künstlicher Inseln, Energieanlagen, Häfen, Terminals oder sonstiger Bauwerke im Küstenmeer setzen eine Genehmigung des Küstenstaats voraus. Sicherheitszonen können um solche Anlagen eingerichtet und bekannt gemacht werden.
Unterwasser-Kulturerbe
Funde von kultureller oder historischer Bedeutung unterliegen besonderen Schutzregimen. Der Küstenstaat kann Maßnahmen zur Erhaltung und kontrollierten Erforschung vorsehen.
Ordnung, Sicherheit und Umweltschutz
Gefahrenabwehr und Durchsetzung
Im Küstenmeer kann der Küstenstaat Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung treffen, einschließlich Kontrolle und Durchsetzung seiner Vorschriften. In bestimmten Konstellationen kann eine Verfolgung auf See eingeleitet und seewärts fortgesetzt werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Verstößen im Küstenmeer steht.
Schifffahrtsordnung und Navigation
Der Küstenstaat kann Verkehrstrennungsgebiete, empfohlene Routen, Lotsenpflichten, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Seezeichen und Meldewege festlegen, soweit dies Sicherheit und Umweltschutz dient und international abgestimmt ist.
Umweltschutz
Zur Vermeidung, Verringerung und Kontrolle der Meeresverschmutzung kann der Küstenstaat Emissions- und Einleitregeln, Abfallannahme- und Ballastwasseranforderungen sowie Notfall- und Reinigungsmaßnahmen vorsehen. Schutzgebiete und empfindliche Meeresräume können ausgewiesen werden.
Seenot und Notfälle
Such- und Rettungsdienste, Nothilfe und Zusammenarbeit bei Havarien sind auch im Küstenmeer sicherzustellen. Maßnahmen erfolgen koordiniert und unter Beachtung völkerrechtlicher Standards.
Abgrenzung zu anderen Meereszonen
Innere Gewässer
Wasserflächen landwärts der Basislinien gelten als innere Gewässer. Hier bestehen keine Durchfahrtsrechte fremder Schiffe ohne Zustimmung, soweit nicht besondere Traditionen oder Vereinbarungen gelten.
Anschlusszone
Seewärts an das Küstenmeer kann eine Anschlusszone bis zu 24 Seemeilen hinter der Basislinie angeschlossen sein. Dort kann der Küstenstaat begrenzt Maßnahmen treffen, insbesondere zur Verhütung und Ahndung von Verstößen gegen bestimmte Vorschriften im Küstenmeer.
Ausschließliche Wirtschaftszone
Jenseits des Küstenmeers kann eine Zone bis zu 200 Seemeilen bestehen, in der der Küstenstaat besondere Rechte an Ressourcen und wirtschaftlicher Nutzung hat, jedoch keine umfassende Hoheitsgewalt über den Wasserkörper.
Hohe See
Die Hohe See unterliegt der Freiheit der Schifffahrt, des Überflugs, der Kabel- und Pipelineverlegung sowie anderer anerkannter Nutzungen. Hier besteht keine Souveränität einzelner Staaten über den Wasserkörper.
Festlandsockel
Der Festlandsockel betrifft den Meeresboden und -untergrund jenseits des Küstenmeers. Dort hat der Küstenstaat ausschließliche Rechte an der Erforschung und Nutzung der natürlichen Ressourcen des Bodens und Untergrunds, jedoch keine Hoheitsgewalt über das Wasser darüber.
Grenzziehung zwischen Staaten
Benachbarte und gegenüberliegende Küsten
Überlappen sich die Ansprüche benachbarter oder gegenüberliegender Staaten, erfolgt die Abgrenzung durch Vereinbarungen. Ziel ist eine gerechte Lösung unter Berücksichtigung geografischer, wirtschaftlicher und sonstiger relevanter Umstände.
Provisorische Regelungen und Zusammenarbeit
Bis zur endgültigen Grenzziehung werden häufig praktische Modalitäten vereinbart, etwa zu Fischerei, Schifffahrt, Sicherheit oder Ressourcennutzung, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.
Schifffahrtswege und Routenführung
In Grenzmeeren können besondere Routen festgelegt und koordiniert werden, um Sicherheit und Effizienz der Schifffahrt zu erhöhen und rechtliche Klarheit zu schaffen.
Besonderheiten und Einzelfragen
Historisch begründete Rechte
In seltenen Fällen können historisch gewachsene Rechtspositionen die gewöhnliche Linienführung oder Nutzung beeinflussen. Solche Konstellationen bedürfen klarer öffentlicher Bekanntmachung und internationaler Akzeptanz.
Eis- und Gezeitenverhältnisse
In Regionen mit starker Eisbildung oder außergewöhnlichen Gezeiten können praktische Anpassungen bei Schifffahrt, Vermessung und Gefahrenabwehr erforderlich sein, sofern sie mit den allgemeinen Regeln vereinbar bleiben.
Häufig gestellte Fragen zum Küstenmeer
Wie weit reicht das Küstenmeer eines Staates?
Es erstreckt sich bis zu 12 Seemeilen seewärts der maßgeblichen Basislinien. Innerhalb dieses Bereichs übt der Küstenstaat umfassende Hoheitsgewalt aus, unter Beachtung anerkannter Durchfahrtsrechte.
Worin unterscheidet sich das Küstenmeer von inneren Gewässern?
Innere Gewässer liegen landwärts der Basislinie und sind vollständig dem Territorialhoheitsgebiet zugeordnet, ohne internationales Durchfahrtsrecht. Im Küstenmeer besteht dagegen das Recht der friedlichen Durchfahrt fremder Schiffe.
Dürfen fremde Kriegsschiffe das Küstenmeer befahren?
Kriegsschiffen steht die friedliche Durchfahrt zu, sofern sie die Regeln des Küstenstaats beachten und keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen. Besondere Immunitäten bleiben unberührt.
Welche Regeln gelten für U-Boote in der Durchfahrt?
U-Boote haben das Küstenmeer grundsätzlich aufgetaucht und unter Führung ihrer Flagge zu durchqueren. Unterwasserfahrt während der Durchfahrt ist regelmäßig unzulässig.
Gibt es ein freies Überflugrecht über dem Küstenmeer?
Nein. Der Luftraum über dem Küstenmeer unterliegt der Hoheitsgewalt des Küstenstaats. Überflüge erfordern eine entsprechende Berechtigung oder Vereinbarung.
Wer entscheidet über Fischerei im Küstenmeer?
Der Küstenstaat regelt die Nutzung lebender Ressourcen im Küstenmeer. Er kann Fangquoten, Schonzeiten und technische Auflagen festlegen und deren Einhaltung überwachen.
Wie werden Grenzen des Küstenmeers zwischen Nachbarstaaten festgelegt?
Bei Überschneidungen werden Grenzen durch Abkommen bestimmt. Maßgeblich ist eine angemessene Lösung unter Berücksichtigung der konkreten geografischen und sachlichen Umstände.
Dürfen Kabel und Pipelines im Küstenmeer verlegt werden?
Verlegung und Betrieb im Küstenmeer bedürfen der Zustimmung des Küstenstaats. Dieser kann Bedingungen, Schutzauflagen und Sicherheitszonen vorgeben.