Kryptowährung

Kryptowährung: Begriff, Technik und rechtlicher Rahmen

Kryptowährungen sind digital geschaffene Werteinheiten, die mit kryptographischen Verfahren übertragen und gesichert werden. Sie zirkulieren in verteilten Netzwerken, häufig auf Basis von Blockchain-Technologie, ohne zentrale Abrechnungsstelle. Die rechtliche Einordnung hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und Nutzung ab, da unter dem Oberbegriff unterschiedliche Token-Typen mit verschiedenen Funktionen zusammengefasst werden.

Technische Grundlagen und Begriffe

Blockchain und Distributed Ledger

Eine Blockchain ist ein fortlaufendes, fälschungsresistentes Register von Transaktionen, das dezentral von vielen Teilnehmern geführt wird. Konsensmechanismen (z. B. Proof of Work oder Proof of Stake) sorgen dafür, dass sich die Teilnehmer über den gültigen Datenstand einigen.

Token-Arten

Unter dem Begriff Kryptowährung werden häufig verschiedene Token verstanden:
– Zahlungstoken dienen in erster Linie als Tausch- und Wertaufbewahrungsmittel.
– Utility-Token verschaffen Zugang zu digitalen Anwendungen oder Leistungen.
– Wertpapierähnliche Token können vermögenswerte Rechte verbriefen.
– Stablecoins zielen auf stabile Werte durch Referenzierung auf Vermögenswerte oder Währungen.
– Nicht-fungible Token (NFTs) sind eindeutige, nicht austauschbare Token, die meist ein Unikat repräsentieren.

Wallets und Schlüssel

Transaktionen werden mit privaten Schlüsseln signiert. Wallets verwalten diese Schlüssel. Bei verwahrten (custodial) Wallets hält ein Dienstleister die Schlüssel treuhänderisch. Bei nicht verwahrten (non-custodial) Wallets verbleibt die Schlüsselkontrolle bei der nutzenden Person.

Rechtliche Einordnung

Allgemeine Einordnung und Abgrenzung

Kryptowährungen sind in der Regel digitale Vermögenswerte. Je nach Ausgestaltung können sie als Finanzinstrument, E-Geld-ähnlicher Token, sonstiger Krypto-Asset oder reiner Nutzungstoken qualifizieren. Die Einordnung bestimmt, welche Anforderungen an Emission, Handel, Verwahrung und Vermarktung gelten.

Status als Zahlungsmittel

Kryptowährungen sind grundsätzlich kein gesetzliches Zahlungsmittel. Ihre Verwendung als Tauschmittel beruht regelmäßig auf privater Vereinbarung. Staatliche Währungen behalten ihre Sonderstellung; digitale Zentralbankwährungen wären hiervon gesondert zu betrachten.

Einheitlicher EU-Rahmen

In der Europäischen Union gilt ein harmonisierter Rahmen für Krypto-Assets. Er umfasst insbesondere Vorgaben für die Einordnung von Token, Transparenz- und Informationspflichten, Zulassung und laufende Pflichten für Krypto-Dienstleister sowie besondere Regeln für Stablecoins. Nationale Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung, koordiniert durch europäische Stellen.

Nationale Aufsicht und Erlaubnisse

Dienstleistungen wie der Betrieb eines Krypto-Handelsplatzes, das Platzieren von Token, die Verwahrung von Krypto-Assets oder das Tauschen gegen Fiatgeld können einer Erlaubnis und laufender Aufsicht unterliegen. Anforderungen betreffen unter anderem Organisation, Geschäftsleiterzuverlässigkeit, Kapitalausstattung, IT-Sicherheit, Beschwerdemanagement und Berichterstattung.

Aufsichtsrechtliche Anforderungen entlang des Lebenszyklus

Emission und Offenlegung

Bei der Ausgabe von Token bestehen Informationspflichten. Typisch sind Whitepaper mit Angaben zu Projekt, Risiken, Rechten und technischen Merkmalen. Werbung unterliegt Klarheits- und Wahrheitspflichten; irreführende Aussagen sind unzulässig. Für wertpapierähnliche Token können zusätzliche Prospekt- oder Angebotsunterlagen erforderlich sein.

Handel, Börsen und sonstige Dienste

Krypto-Handelsplätze und -Broker müssen Regeln zu Marktintegrität, Interessenkonflikten, Transparenz und fairer Ausführung beachten. Vorkehrungen gegen Insiderhandel und Marktmanipulation sind erforderlich. Preisermittlung, Orderbuchführung und Systemstabilität unterliegen organisatorischen Mindeststandards.

Verwahrung und Kundenschutz

Verwahrer haben Pflichten zur sicheren Aufbewahrung und zur Trennung von Eigen- und Kundebeständen. Zugriffsrechte auf private Schlüssel, Notfall- und Wiederherstellungsprozesse sowie Versicherungs- oder Absicherungskonzepte spielen eine Rolle. Informationspflichten klären, wie Verluste, Hard Forks oder Protokolländerungen behandelt werden.

Geldwäscheprävention und Sanktionen

Dienstleister unterliegen Identifizierungs-, Sorgfalts- und Überwachungspflichten. Für Übertragungen gelten Regeln zur Mitübermittlung von Absender- und Empfängerdaten (Travel Rule). Embargos und Finanzsanktionen sind zu beachten; Transaktionen mit sanktionierten Personen oder Adressen sind untersagt.

Zivilrechtliche Aspekte

Zuordnung und Verfügung

Rechte an Kryptowerten werden faktisch durch die Kontrolle über private Schlüssel ausgeübt. Die zivilrechtliche Einordnung reicht von schuldrechtlicher Zuordnung über Besitzähnlichkeit der Schlüssel bis zu sachenrechtsnahen Konzepten. Maßgeblich ist, wer Transaktionen autorisieren kann und wie sich dies vertraglich abbildet.

Verträge, Haftung, AGB

Beziehungen zwischen Nutzenden und Dienstleistern werden durch Vertragsbedingungen bestimmt. Regelungen zu Gebühren, Ausführungsgrundsätzen, Störungen, Hard Forks, Token-Delistings, Slippage, Staking-Teilnahme, Airdrops und Haftungsgrenzen sind zentral. Unangemessene Benachteiligungen in AGB sind unwirksam.

Insolvenz und Zugriff auf Kundengelder

Im Insolvenzfall eines Dienstleisters ist entscheidend, ob und wie Kundebestände rechtlich getrennt wurden. Die Aussonderung von Vermögenswerten, der Zugriff auf Schlüsselmaterial und die Behandlung von Sammelwallets sind von der vertraglichen und aufsichtsrechtlichen Ausgestaltung abhängig.

Steuerliche Grundzüge

Einkommen und Gewinne

Vorgänge wie Veräußerungen, Tausch zwischen Token, Erträge aus Staking, Lending, Mining oder Airdrops können steuerlich relevant sein. Die Einordnung richtet sich nach der Tätigkeit (privat oder betrieblich) und der Art des Zuflusses. Bewertungsfragen, Anschaffungszeitpunkte und Haltefristen beeinflussen die Besteuerung.

Umsatzsteuer

Der umsatzsteuerliche Umgang hängt von der Funktion des Tokens und der Leistung ab. Tausch, Vermittlung, Verwahrung oder technische Services können unterschiedlich behandelt werden. Für Stablecoin- und Zahlungsfunktionen kommen besondere Erwägungen hinzu.

Melde- und Dokumentationspflichten

Es bestehen wachsende Meldepflichten für Krypto-Dienstleister gegenüber Steuerbehörden. Auch grenzüberschreitende Melde- und Informationsstandards werden ausgeweitet. Sorgfältige Dokumentation von Anschaffungen, Transaktionen und Zuflüssen ist für die steuerliche Behandlung maßgeblich.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Pseudonymität und Personenbezug

Blockchain-Daten sind transparent, aber pseudonym. In Verbindung mit Off-Chain-Informationen können Personenbezüge entstehen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt allgemeinen Datenschutzanforderungen, insbesondere bei KYC-Prozessen.

Pflichten von Dienstleistern

Krypto-Dienstleister müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Kundendaten und Vermögenswerten vorhalten. Dazu gehören Zugriffskontrollen, Schlüsselmanagement, Penetrationstests, Sicherheitsüberwachung sowie Meldewege für Sicherheitsvorfälle.

Internationaler Kontext und grenzüberschreitende Aspekte

Rechtswahl und Anknüpfung

Krypto-Transaktionen überschreiten häufig Grenzen. Von Bedeutung sind der Sitz von Emittenten und Dienstleistern, der Wohnsitz der Nutzenden sowie der Ort, an dem Leistungen erbracht werden. Daraus ergeben sich Zuständigkeits- und Rechtswahlfragen.

Regulatorische Divergenzen

Die weltweite Einordnung von Krypto-Assets ist uneinheitlich. Unterschiede bestehen bei der Qualifikation von Token, Zulassungspflichten, Steuerregeln, Sanktionen und Verbraucherschutz. Dies beeinflusst die Ausgestaltung internationaler Angebote und die Verfügbarkeit bestimmter Token.

Risiken mit rechtlicher Relevanz

Volatilität und Verbraucherschutz

Starke Kursschwankungen können zu erheblichen Verlusten führen. Informations- und Warnhinweise, Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen sowie Beschwerdeverfahren dienen dem Schutz der Kundschaft.

Betrug, Täuschung und Marktmanipulation

Im Umfeld von Krypto-Assets treten betrugsnahe Modelle, Phishing, gefälschte Projekte und Marktmanipulationen auf. Straf- und aufsichtsrechtliche Normen adressieren diese Risiken; Anbieter müssen Präventionsmaßnahmen vorhalten.

Regulatorische Änderungen

Regelwerke werden fortlaufend weiterentwickelt. Übergangsfristen, neue Meldepflichten, verbesserte Marktintegritätsregeln und angepasste Steuerstandards beeinflussen den Betrieb von Krypto-Diensten und die Nutzung einzelner Token.

Häufig gestellte Fragen (rechtlicher Kontext)

Ist eine Kryptowährung gesetzliches Zahlungsmittel?

Nein. Kryptowährungen sind in der Regel kein gesetzliches Zahlungsmittel. Ihre Verwendung beruht auf privater Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Staatliche Währungen behalten ihren Sonderstatus; dies gilt auch dann, wenn Kryptowährungen in bestimmten Märkten verbreitet eingesetzt werden.

Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen benötigen eine Zulassung?

Erlaubnispflichtig können insbesondere die Verwahrung von Krypto-Assets, der Betrieb von Handelsplätzen, die Ausführung von Kundenaufträgen, das Platzieren neuer Token, das Betreiben von Fiat-Krypto-Tauschdiensten sowie die Anlagevermittlung sein. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach der konkreten Dienstleistung und dem betroffenen Token-Typ.

Wie werden Stablecoins rechtlich behandelt?

Stablecoins unterliegen besonderen Regeln, da sie eine stabile Wertentwicklung anstreben. Je nach Ausgestaltung als wertreferenziertes Instrument oder als an eine offizielle Währung angelehnter Token gelten spezifische Anforderungen an Reservehaltung, Governance, Offenlegung und Aufsicht.

Welche Vorgaben gelten für Krypto-Verwahrer?

Krypto-Verwahrer müssen organisatorische, technische und kapitalbezogene Mindestanforderungen erfüllen. Dazu zählen sichere Schlüsselverwaltung, Trennung von Kundengeldern, klare Informationspflichten, Notfallkonzepte und Verfahren zum Umgang mit Netzwerkereignissen wie Hard Forks.

Welche Informationen sind bei einer Token-Emission bereitzustellen?

Erforderlich sind in der Regel verständliche Angaben zu Projekt, Token-Eigenschaften, Rechten, Risiken, Team, Technologie und Verwendung der Mittel. Bei wertpapierähnlichen Ausgestaltungen kommen zusätzliche Offenlegungspflichten hinzu. Werbung muss mit den bereitgestellten Informationen übereinstimmen und darf nicht irreführen.

Wie werden Erträge aus Staking und Mining steuerlich eingeordnet?

Erträge aus Staking und Mining können steuerpflichtig sein. Die Einordnung hängt von Art und Umfang der Tätigkeit sowie vom Zuflusszeitpunkt und der Bewertung ab. Auch Folgevorgänge wie der spätere Tausch oder Verkauf der erhaltenen Token sind steuerlich relevant.

Was geschieht mit Kundenguthaben bei Insolvenz eines Krypto-Dienstleisters?

Maßgeblich ist, ob Kundebestände rechtlich wirksam segregiert wurden und wie der Zugriff auf die Schlüssel geregelt ist. In gut strukturierten Modellen können Aussonderungsrechte bestehen. Sammelverwahrung und fehlende Trennung können die Durchsetzung individueller Ansprüche erschweren.