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Kriegsverbrechen

Begriff und Einordnung von Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen Regeln, die das Verhalten in bewaffneten Konflikten regeln. Diese Regeln sollen Personen schützen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen, und die Mittel und Methoden der Kriegsführung begrenzen. Kriegsverbrechen sind völkerrechtlich anerkannte internationale Kernstraftaten und ziehen individuelle strafrechtliche Verantwortung nach sich, unabhängig von der Seite des Konflikts.

Kernidee

Im Zentrum steht der Schutz der Zivilbevölkerung, Verwundeter, Gefangener und anderer besonders geschützter Personen sowie bestimmter Objekte wie Krankenhäuser oder Kulturgüter. Gleichzeitig wird die Wahl der Mittel und Methoden der Kriegsführung begrenzt, um unnötiges Leid und sinnlose Zerstörung zu verhindern.

Abgrenzung zu anderen internationalen Verbrechen

Kriegsverbrechen unterscheiden sich von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord durch den erforderlichen Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt. Verbrechen gegen die Menschlichkeit setzen einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen Zivilisten voraus, Völkermord die Absicht, eine geschützte Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Kriegsverbrechen können in beiden Arten von Konflikten, international oder nichtinternational, begangen werden.

Rechtsquellen und Geltungsbereich

Humanitäres Recht und Gewohnheitsrecht

Die maßgeblichen Regeln stammen vor allem aus dem humanitären Völkerrecht, insbesondere aus völkerrechtlichen Verträgen und gefestigtem Völkergewohnheitsrecht. Diese Normen gelten für Staaten und, in weiten Teilen, auch für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen. Viele Verbote und Gebote sind so grundlegend, dass sie umfassend anerkannt werden.

Internationaler und nichtinternationaler bewaffneter Konflikt

Rechtlich wird zwischen Konflikten zwischen Staaten und Konflikten innerhalb eines Staates unterschieden. Der genaue Konflikttyp beeinflusst, welche Regeln anwendbar sind. In beiden Konstellationen gelten jedoch elementare Mindeststandards, etwa der Schutz von Zivilpersonen und das Verbot bestimmter Angriffsmethoden.

Geschützter Personenkreis und Objekte

Besonders geschützt sind Zivilpersonen, medizinisches Personal, Kriegsgefangene, Verwundete und Vermisste. Geschützte Objekte sind unter anderem medizinische Einrichtungen, kulturelles Erbe, Hilfslieferungen und zivile Infrastruktur, sofern diese nicht militärisch genutzt werden.

Tatbestandsmerkmale von Kriegsverbrechen

Kontextvoraussetzung: Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt

Ein Kriegsverbrechen setzt einen funktionalen Zusammenhang zur Kriegssituation voraus. Die Tat muss in engem Bezug zu den Kampfhandlungen oder den Umständen des Konflikts stehen, nicht bloß zeitlich zufällig gleichzeitig stattfinden.

Handlungstypen

Taten gegen Personen

Dazu zählen vorsätzliche Tötungen, Folter, unmenschliche Behandlung, sexuelle Gewalt, Geiselnahmen, Zwangsrekrutierung oder der Einsatz von Kindern als Kämpfer, gezielte Angriffe auf Zivilpersonen sowie die Aushungerung von Zivilisten als Methode der Kriegsführung.

Taten gegen zivile Güter und Kulturgüter

Hierzu gehören Angriffe auf zivile Objekte, Plünderungen, die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgut sowie die Verhinderung humanitärer Hilfe, sofern diese Handlungen nicht militärisch gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

Verbotene Kampfmittel und Methoden

Das Recht der bewaffneten Konflikte verbietet bestimmte Waffen und Kampfmethoden, insbesondere solche, die unterschiedslos wirken oder überflüssiges Leid verursachen. Ferner ist die Irreführung durch Missbrauch geschützter Zeichen (etwa medizinischer Embleme) oder das Vortäuschen geschützten Status untersagt.

Verfahren und Rechte von Gefangenen

Kriegsgefangene und andere festgehaltene Personen haben Anspruch auf humane Behandlung und faire Verfahren. Die Verurteilung und Hinrichtung ohne ordnungsgemäßes Verfahren kann ein Kriegsverbrechen darstellen.

Subjektive Elemente: Vorsatz und Wissen

In der Regel wird ein bewusstes und gewolltes Handeln verlangt. Der Täter muss wissen, dass ein bewaffneter Konflikt besteht und dass sich die Handlung gegen geschützte Personen oder Objekte richtet oder verbotene Methoden nutzt. In bestimmten Konstellationen kann bedingter Vorsatz genügen.

Verantwortungsformen

Unmittelbare Täterschaft und Teilnahme

Verantwortlich sind nicht nur unmittelbare Täter, sondern auch Personen, die eine Tat planen, anordnen, anstiften oder bewusst fördern. Kollektive Tatbegehung und arbeitsteilige Ausführung sind erfasst.

Befehl und Verantwortung der Vorgesetzten

Militärische und zivile Vorgesetzte können verantwortlich sein, wenn ihnen Taten Unterstellter bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen und sie diese nicht verhindert oder nicht angemessen verfolgt haben. Entscheidend sind effektive Kontrolle und tatsächliche Einflussmöglichkeiten.

Unterlassene Verhinderung und Bestrafung

Unterlassen kann strafbegründend sein, wenn eine Rechtspflicht zur Verhinderung oder Ahndung besteht und die erforderlichen Maßnahmen möglich und zumutbar waren.

Unzulässige Rechtfertigungen

Befehlsnotstand und „nur Befehlsausführung“

Der bloße Hinweis auf die Ausführung eines Befehls rechtfertigt Kriegsverbrechen nicht. Befehle, die offensichtlich rechtswidrig sind, dürfen nicht befolgt werden. Befehlsstrukturen können die Schuld nicht aufheben, aber bei der Beurteilung der persönlichen Verantwortlichkeit eine Rolle spielen.

Militärische Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Militärische Notwendigkeit rechtfertigt keine Handlungen, die ausdrücklich verboten sind. Auch bei erlaubten Angriffen sind die Grundsätze der Unterscheidung, der Verhältnismäßigkeit und der Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Durchsetzung und Sanktionierung

Nationale Strafverfolgung

Staaten sind gehalten, Kriegsverbrechen zu verfolgen. Viele Rechtsordnungen sehen eine Zuständigkeit unabhängig vom Tatort oder der Staatsangehörigkeit vor, insbesondere bei besonders schweren Verstößen. Ermittlungen können auch extraterritorial erfolgen, wenn rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Internationale Gerichtsbarkeit

Ergänzend können internationale oder hybride Gerichte tätig werden. Ein ständiges internationales Strafgericht verfolgt bestimmte Kernverbrechen, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, selbst tätig zu werden oder wenn die Zuständigkeit anderweitig begründet ist.

Zusammenarbeit, Auslieferung und Immunitäten

Die Verfolgung erfordert häufig grenzüberschreitende Zusammenarbeit, etwa bei Festnahmen, Beweissicherung und Auslieferung. Für bestimmte Amtsträger können in nationalen Verfahren Immunitäten gelten; in internationalen Verfahren sind deren Reichweite und Grenzen eigenständig geregelt.

Verjährung, Amnestien und Straflosigkeit

Kriegsverbrechen verjähren nach international anerkannten Grundsätzen in der Regel nicht. Amnestien, die schwere internationale Verbrechen betreffen, werden weithin abgelehnt und entfalten zumindest keine Wirkung gegenüber internationaler Strafverfolgung.

Beweisführung und Opferbeteiligung

Ermittlungen stützen sich auf Zeugenaussagen, Dokumente, digitale Spuren, forensische Auswertungen und offene Quellen. In einigen Verfahren können Betroffene ihre Rechte wahrnehmen, Informationen beisteuern und unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigung beantragen.

Wiedergutmachung und Reparationsmechanismen

Reparationsinstrumente umfassen Entschädigungszahlungen, Rückgabe, Rehabilitierung, symbolische Anerkennung und Maßnahmen zur Nichtwiederholung. Diese können durch Gerichte oder besondere Fonds umgesetzt werden.

Besondere Themen und aktuelle Entwicklungen

Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen

Nichtstaatliche Akteure sind an Kernnormen gebunden. Führungsstrukturen, Rekrutierungspraxis und Kontrolle über Territorium beeinflussen die Zurechnung und die praktische Durchsetzbarkeit.

Unternehmen und Lieferketten

Unternehmen können in nationalen Verfahren in den Blick geraten, etwa wegen Beihilfe zu Verstößen oder wegen Verstößen gegen Sorgfaltspflichten. Die Verantwortlichkeit hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab.

Digitale Dimension und neue Technologien

Cyberoperationen können Kriegsverbrechen berühren, wenn sie zivile Objekte angreifen oder essentielle Dienste treffen. Auch autonome Waffensysteme werfen Fragen nach Zurechnung, Vorhersehbarkeit und Kontrolle auf.

Schutz kulturellen Erbes

Angriffe auf Kulturgüter werden zunehmend konsequent verfolgt, da sie die Identität und Geschichte der betroffenen Gemeinschaften betreffen.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ist ausdrücklich erfasst. Ermittlungs- und Beweisstandards entwickeln sich weiter, um Stigmatisierung und sekundäre Viktimisierung zu vermeiden.

Kinder in bewaffneten Konflikten

Der Schutz von Kindern ist besonders ausgeprägt. Zwangsrekrutierung, Einsatz als Kämpfer oder Helfer sowie Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sind untersagt.

Verhältnis zu staatlicher Verantwortung

Individuelle vs. staatliche Verantwortlichkeit

Neben der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit kann ein Staat für völkerrechtswidriges Verhalten verantwortlich sein. Beide Ebenen stehen nebeneinander: Individuen haften strafrechtlich, Staaten trifft die Pflicht zur Wiedergutmachung und zur Gewährleistung der Einhaltung des Rechts.

Sanktionen und andere Maßnahmen

Zusätzlich zur Strafverfolgung können diplomatische und wirtschaftliche Maßnahmen, Listungen oder Kontrollmechanismen eingesetzt werden. Sie ersetzen nicht die strafrechtliche Verantwortung, können aber deren Wirkung ergänzen.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt rechtlich als bewaffneter Konflikt?

Ein bewaffneter Konflikt liegt vor, wenn organisierte Gewalt zwischen Staaten oder zwischen staatlichen Kräften und organisierten nichtstaatlichen Gruppen ein gewisses Intensitätsniveau erreicht. Unruhen oder sporadische Gewalttaten genügen nicht. Die rechtliche Einordnung bestimmt, welche Regeln zur Anwendung kommen.

Wer kann für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht werden?

Verantwortlich sind natürliche Personen. Erfasst sind unmittelbare Täter, Mittäter, Anstifter, Gehilfen sowie militärische und zivile Vorgesetzte, die Taten nicht verhindern oder ahnden, obwohl sie dazu verpflichtet und in der Lage waren. Die Zugehörigkeit zu einer Seite des Konflikts schließt Verantwortung nicht aus.

Gelten Immunitäten für amtierende Amtsträger?

In nationalen Verfahren können bestimmte Immunitäten eine Rolle spielen. Ihre Reichweite ist jedoch begrenzt, insbesondere bei schweren internationalen Verbrechen. In internationalen Verfahren sind Immunitätsfragen gesondert geregelt; dort können Immunitäten einzelner hoher Amtsträger keine Wirkung entfalten.

Verjähren Kriegsverbrechen?

Nach verbreiteten Grundsätzen verjähren Kriegsverbrechen nicht. Dies soll verhindern, dass die Schwere der Taten durch Zeitablauf der Strafverfolgung entzogen wird. Entsprechend können Ermittlungen und Verfahren auch lange nach Tatbegehung stattfinden.

Wie unterscheidet sich ein Kriegsverbrechen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord?

Kriegsverbrechen erfordern einen Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt. Verbrechen gegen die Menschlichkeit setzen einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen Zivilisten voraus, unabhängig vom Bestehen eines Konflikts. Völkermord verlangt die Absicht, eine geschützte Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.

Welche Bedeutung hat der Befehl eines Vorgesetzten?

Das Befolgen von Befehlen schließt Verantwortung nicht aus. Offensichtlich rechtswidrige Befehle dürfen nicht ausgeführt werden. Vorgesetzte können selbst verantwortlich sein, wenn sie rechtswidrige Befehle erteilen oder Straftaten Unterstellter nicht verhindern oder nicht verfolgen.

Können Unternehmen wegen Kriegsverbrechen belangt werden?

Internationale Strafverfolgung richtet sich gegen natürliche Personen. Unternehmen können jedoch in nationalen Verfahren in Verantwortung genommen werden, abhängig von der jeweiligen Rechtsordnung, etwa wegen Beihilfe oder wegen Verstößen gegen Sorgfaltspflichten in Konfliktkontexten.