Legal Wiki

Konkubinat

Begriff und Grundlagen des Konkubinats

Das Konkubinat bezeichnet das dauerhafte Zusammenleben zweier Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ohne dass eine Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft vorliegt. Diese Lebensform ist in vielen Ländern verbreitet und wird häufig auch als nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet. Im Unterschied zur Ehe oder eingetragenen Partnerschaft besteht beim Konkubinat keine formelle rechtliche Bindung zwischen den Partnern.

Rechtlicher Status des Konkubinats

Das Konkubinat ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich um eine privatrechtliche Beziehung, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert. Die Partner sind rechtlich gesehen Einzelpersonen, deren Rechte und Pflichten sich grundsätzlich nicht voneinander ableiten lassen. Im Gegensatz zur Ehe entstehen durch das Zusammenleben im Konkubinat keine besonderen gesetzlichen Ansprüche oder Verpflichtungen.

Vermögensrechtliche Aspekte

Jeder Partner bleibt Eigentümer seines Vermögens und haftet grundsätzlich nur für eigene Schulden. Gemeinsame Anschaffungen gehören beiden Partnern anteilig entsprechend ihrer Beiträge, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Trennung erfolgt die Aufteilung gemeinsamer Güter nach den allgemeinen Regeln des Sachenrechts.

Miet- und Wohnverhältnisse

Wohnen beide Partner gemeinsam in einer Mietwohnung, so ist nur derjenige Vertragspartner mit dem Vermieter, der im Mietvertrag steht. Der andere Partner hat kein eigenes Recht auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach einer Trennung oder im Todesfall eines Partners.

Erbrechtliche Situation im Konkubinat

Im Todesfall eines Partners besteht für den überlebenden Teil keine gesetzliche Erbberechtigung wie bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Ohne ein Testament erhält der hinterbliebene Partner keinen Anteil am Nachlass des verstorbenen Partners.

Kinder im Konkubinat

Kinder aus einem Konkubinat haben dieselben Rechte wie Kinder aus anderen Familienformen hinsichtlich Unterhalt und Sorgerecht gegenüber ihren Elternteilen. Die elterlichen Pflichten bestehen unabhängig vom Familienstand der Elternteile fort.

Sorgerecht und Unterhaltspflicht

Beide Elternteile tragen die Verantwortung für das gemeinsame Kind – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht zusammenleben. Die Regelungen zum Sorgerecht sowie zu Unterhaltsansprüchen richten sich nach dem Kindeswohlprinzip.

Konkubinat: Beendigung der Lebensgemeinschaft

Da es keine gesetzlichen Vorschriften zur Auflösung eines Konkubinats gibt, kann die Gemeinschaft jederzeit von einem oder beiden Partnern beendet werden – ohne besondere Formvorschriften oder Fristen einzuhalten zu müssen (sofern keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen). Offene vermögensrechtliche Fragen werden nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen geklärt.

Konkubinatsvertrag: Möglichkeiten privater Regelungen

Um Unsicherheiten vorzubeugen können Paare einen sogenannten „Konkubinatsvertrag“ abschließen; dieser regelt beispielsweise Fragen zu gemeinsamen Anschaffungen, Kostenbeteiligung am Haushalt sowie zum Umgang mit gemeinsamem Vermögen bei Trennung bzw. Todesfall eines Partners.
Ein solcher Vertrag unterliegt den allgemeinen Regeln über Verträge zwischen Privatpersonen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein solcher Vertrag jedoch nicht; er kann individuell ausgestaltet werden.

Krankheit & Vorsorgevollmacht im Kontext des Konkubinats

Konkubinate genießen keinen automatischen Anspruch auf Auskunftserteilung durch Ärzte noch dürfen sie automatisch Entscheidungen treffen (z. B. bei medizinischen Notfällen). Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es jedoch dem jeweiligen Partner rechtswirksam Entscheidungen zu treffen bzw. Informationen einzuholen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Konkubinat (FAQ)

Darf mein/e Lebenspartner/in automatisch Auskunft beim Arzt erhalten?

Noch bestehende Gesetze sehen kein automatisches Auskunftsrecht für unverheiratete Paare vor – hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Vollmacht.

Besteht Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente?

< p>Nichteheliche Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus Rentenkassen ihres verstorbenen Partners.

Müssen wir uns offiziell anmelden?

< p>Einer offiziellen Anmeldung als Paar bedarf es nicht – lediglich Meldepflichten bezüglich Wohnsitz gelten wie bei allen Bürgerinnen und Bürgern.

Sind wir gegenseitig unterhaltspflichtig?< p>Zwischen unverheirateten Paaren entsteht grundsätzlich keine gesetzlich geregelte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt aneinander.

< h3 > Wie sieht es mit Steuervergünstigungen aus ? < / h3 >
< p > Für nichteheliche Paare gelten steuerlich dieselben Regelungen wie für Einzelpersonen.Das Zusammenleben führt zu keiner gemeinsamen Veranlagung.< / p >

< h3 > Was passiert mit gemeinsam angeschafften Gegenständen bei Trennung ? < / h ³ >
< p > Gemeinsame Gegenstände werden entsprechend ihrer Eigentumsanteile verteilt.Sofern nichts anderes vereinbart wurde gilt: Wer bezahlt hat,
dem gehört auch der Gegenstand.< / p >

< h³ > Kann ich meinen Nachnamen ändern,
wenn ich in einem Konkubinat lebe ?< / h³ >
< p > Eine Änderung des Nachnamens aufgrund eines bloßen Zusammenlebens ohne Eheschließung ist rechtlich nicht vorgesehen.< / p >


< script type = "application/ld+json" > {
„@context“: „https://schema.org“,
„@type“: „FAQPage“,
„mainEntity“: [{
„@type“: „Question“,
„name“: „Darf mein/e Lebenspartner/in automatisch Auskunft beim Arzt erhalten?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Noch bestehende Gesetze sehen kein automatisches Auskunftsrecht fu00fcr unverheiratete Paare vor u2014 hierfu00fcr bedarf es einer ausdru00fccklichen Vollmacht.“
}
},
{
„@type“: „Question“,
„name“: „Besteht Anspruch auf Witwen- bzw.u00a0Witwerrente?“,
„acceptedAnswer“: {
„@type“: „Answer“,
„text“: „Nichteheliche Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus Rentenkassen ihres verstorbenen Partners.“
}
},
{
„@type“: “
Question“, “
name“:“Müssen wir uns offiziell anmelden?“, “
acceptedAnswer“:{
„@type“:“Answer“,“
text“:“Einer offiziellen Anmeldung als Paar bedarf es nicht u2014 lediglich Meldepflichten bezu00fcglich Wohnsitz gelten wie bei allen Bu00fcrgerinnen und Bu00fcrgern.“}
},
{
„@type“:“Question“,“
name“:“Sind wir gegenseitig unterhaltspflichtig?“,“
acceptedAnswer“:{
„@type“:“Answer“,“
text“:“Zwischen unverheirateten Paaren entsteht grundsu00e4tzlich keine gesetzlich geregelte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt aneinander.“}
},
{
„@type“:“Question“,“
name“:“Wie sieht es mit Steuervergünstigungen aus?“,“
acceptedAnswer“:{
„@type“:“Answer“,“
text“:“Fu00fcr nichteheliche Paare gelten steuerlich dieselben Regelungen wie fu00fcr Einzelpersonen.Das Zusammenleben fu00fchrt zu keiner gemeinsamen Veranlagung.“}
},
{
„@type“:
„Question“,“name“:
„Was passiert mit gemeinsam angeschafften Gegenständen bei Trennung?“,“acceptedAnswer“:{„@type“:
„Answer“,“text“:
„G emeinsame Gegenstände werden entsprechend ihrer Eigentumsanteile verteilt.Sofern nichts anderes vereinbart wurde gilt: Wer bezahlt hat,
dem gehört auch der Gegenstand.“
}},
{„@ type „:“ Question „,“ name „:“ Kann ich meinen Nachnamen ändern,wenn ich in einem K onk ubinat lebe? „,“ accepted Answer „:{“ @ type „:“ Answer „,“ text „:“ Eine Änderung d e s N a c hn a m e ns aufgrund e i nes b l o ß en Z u s a mm en l eb ens o hn e E he sch li ess ung i st r echt lich ni cht v orgese hen .“}}
]
}< /script >