Begriff und rechtliche Definition der Kindertagesstätte
Eine Kindertagesstätte (Kita) ist eine Einrichtung, in der Kinder tagsüber regelmäßig betreut, gefördert und gebildet werden. Der Begriff „Kindertagesstätte“ umfasst insbesondere Krippen, Kindergärten und Horte sowie altersübergreifende Einrichtungen. Kindertagesstätten sind ein zentrales Element der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und unterliegen spezifischer rechtlicher Regelungen auf Bundes- und Länderebene.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen von Kindertagesstätten werden insbesondere durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – geschaffen. Ergänzend bestehen landesrechtliche Ausführungsgesetze und -verordnungen, die Konkretes zu Betriebserlaubnis, Fachkraftquote, Raumangebot sowie Melde- und Dokumentationspflichten regeln.
SGB VIII (§ 22 ff. SGB VIII)
Laut § 22 SGB VIII sind Kindertageseinrichtungen darauf ausgerichtet, die Entwicklung des Kindes zu fördern, Erziehung und Bildung zu unterstützen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Träger von Kindertagesstätten können öffentliche, freie oder privat-gewerbliche Rechtspersonen sein.
Landesrechtliche Ausführungsgesetze
Jedes Bundesland hat ergänzende Kita-Gesetze und Ausführungsverordnungen erlassen. Diese konkretisieren beispielsweise:
- Anforderungen an bauliche Ausstattung,
- Betreuungsschlüssel,
- Personalqualifikation,
- Elternmitwirkung,
- pädagogische Konzeption,
- Aufnahmebedingungen sowie
- Förderungs- und Finanzierungstatbestände.
Kindertageseinrichtungen im System der Kinder- und Jugendhilfe
Kindertagesstätten gelten nach § 3 Abs. 2 SGB VIII als Einrichtungen der Jugendhilfe. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für die Träger, Aufsichtsbehörden und Personensorgeberechtigten.
Formen von Kindertagesstätten
Kindertagesstätten werden nach Art, Trägerschaft, Altersstruktur und Betreuungsumfang unterschieden.
Krippe
Kinderkrippen sind Einrichtungen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr.
Kindergarten
Kindergärten betreuen und fördern Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Hort
Der Hort bietet Kindern im schulpflichtigen Alter ergänzende Förderung, insbesondere außerhalb der Unterrichtszeiten.
Altersgemischte Einrichtungen
Viele Einrichtungen nehmen Kinder unterschiedlicher Altersgruppen auf und bieten ein altersübergreifendes Betreuungskonzept.
Integrative und inklusive Kindertagesstätten
In diesen Kitas werden Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam betreut.
Rechtsverhältnis zwischen Kind, Eltern und Träger
Betreuungsvertrag
Zwischen den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung kommt ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag zustande. Die Inhalte dieses Vertrages, wie Betreuungsdauer, Pflichten der Parteien und Kündigungsmodalitäten, sind gemäß den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszugestalten.
Öffentliche Förderung und Rechtsanspruch
Gemäß § 24 SGB VIII haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch besteht für Kinder bis zur Einschulung sowie, nach Maßgabe der Länderregelungen, für Schulkinder (Hort).
Aufsicht und Kontrolle
Kindertagesstätten unterliegen der Betriebserlaubnis- und Aufsichtspflicht durch die zuständigen Landesjugendämter gemäß § 45 SGB VIII. Dazu gehören die Überprüfung der Eignung, Ausstattung, personellen Besetzung und der Einhaltung pädagogischer Standards.
Pflichten der Träger von Kindertagesstätten
Betriebserlaubnis
Der Betrieb einer Kita ist erlaubnispflichtig (§ 45 SGB VIII). Die Betriebserlaubnis wird erteilt, wenn das Wohl der Kinder gesichert erscheint. Voraussetzungen sind insbesondere ein geeignetes Konzept, qualifiziertes Personal und geeignete Räumlichkeiten.
Personaleinsatz und Qualifikation
Kitas müssen über eine ausreichende Zahl an pädagogisch qualifizierten Fach- und Ergänzungskräften verfügen. Die Anforderungen richten sich nach länderspezifischen Vorgaben.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Die Träger sind verpflichtet, die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen fortlaufend zu dokumentieren. Hierzu zählen Entwicklungsdokumentationen, Unfallberichte und Nachweise zur Fortbildung des Personals.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Kindertageseinrichtungen sind nach § 8a SGB VIII verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geeignete Maßnahmen zu ergreifen und ggf. das Jugendamt zu informieren.
Finanzierung und Elternbeiträge
Öffentliche Förderung
Die Finanzierung von Kindertagesstätten erfolgt durch eine Mischfinanzierung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und Elternbeiträgen. Die Höhe und Ausgestaltung der Förderung sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
Elternbeiträge
Eltern sind verpflichtet, entsprechend der landesrechtlichen Regelungen und kommunalen Satzungen Beiträge zu den Betriebskosten zu leisten. Sozial gestaffelte Beiträge und Beitragsbefreiungen sind dabei zunehmend verbreitet.
Datenschutz und Schweigepflicht
Kindertagesstätten unterliegen dem Datenschutzrecht, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Schweigepflicht gilt für alle personenbezogenen Daten der Kinder und deren Familien.
Mitwirkung der Eltern
Das Mitbestimmungsrecht der Eltern ist gesetzlich gewährleistet, meist durch Elternvertretungen oder Elternbeiräte. Die Mitwirkung erstreckt sich auf organisatorische und pädagogische Angelegenheiten der Einrichtung.
Qualitätssicherung und Evaluation
Die Qualität von Kindertagesstätten wird durch interne und externe Evaluation sowie durch verbindliche Bildungspläne und Inspektionen sichergestellt. Die Aufsichtsbehörden überprüfen regelmäßig die Einhaltung rechtlicher und pädagogischer Standards.
Haftung und Versicherungsschutz
Träger von Kitas sind verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dies betrifft vor allem Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung für Schäden, die im Rahmen des Betreuungsverhältnisses entstehen.
Rechtsschutz
Eltern können bei Streitigkeiten hinsichtlich Betreuung, Platzvergabe oder Elternbeiträgen die Verwaltungsgerichte oder Zivilgerichte anrufen, sofern keine Einigung erzielt wird.
Dieser Artikel bietet eine umfassende rechtliche Übersicht zum Begriff der Kindertagesstätte und beleuchtet alle wesentlichen Rechtsfragen rund um Betrieb, Trägerschaft, Elternrechte und Rahmenbedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz?
In Deutschland besteht gemäß § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte. Dieser Anspruch gilt für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Ab dem ersten Geburtstag des Kindes sind Kommunen verpflichtet, einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen, der dem Bedarf der Eltern bezüglich Umfang und Lage entspricht. Für Kinder unter einem Jahr besteht ein Anspruch nur, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden, Arbeit suchend sind oder aus anderen wichtigen Gründen eine Betreuung erforderlich ist. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der Jugendhilfe, also in der Regel das Jugendamt der jeweiligen Kommune.
Welche Kriterien dürfen bei der Platzvergabe angewendet werden?
Die Platzvergabe in Kindertagesstätten erfolgt nach unterschiedlichen, meist kommunal festgelegten Kriterien. Rechtlich dürfen Einrichtungen und Träger bestimmte soziale Auswahlgesichtspunkte berücksichtigen, wie etwa Berufstätigkeit der Eltern, alleinerziehende Elternteile, Geschwisterkinder, soziale Dringlichkeit (z. B. bei besonderen familiären Belastungen), Wohnortnähe und Alter des Kindes. Diskriminierungen aufgrund ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht oder anderer unzulässiger Merkmale sind ausdrücklich untersagt. Die Kriterien müssen transparent und nachvollziehbar sein. Werden Eltern bei der Platzvergabe benachteiligt, besteht der Anspruch darauf, dass der Träger eine zumutbare Alternative anbietet.
Wie hoch dürfen Elternbeiträge für die Kindertagesstätte sein und wer legt sie fest?
Die Höhe der Elternbeiträge wird grundsätzlich von den Kommunen oder den jeweiligen Trägern der Kindertagesstätten festgelegt. Rechtlich sind die Beiträge gemäß § 90 SGB VIII sozial auszugestalten, das heißt, sie sind nach Einkommen und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten zu staffeln. In einigen Bundesländern oder Kommunen gibt es beitragsfreie Kita-Jahre, oft das letzte Jahr vor der Einschulung, oder eine generelle Beitragsfreiheit für einen bestimmten Zeitraum. Die Beitragssätze und Regelungen zur Beitragsermäßigung, wie für Geschwisterkinder oder bei geringem Einkommen, müssen transparent veröffentlicht und nachvollziehbar begründet werden.
Welche Rechte haben Eltern bei Ablehnung eines Kitaplatzes?
Wird ein Antrag auf einen Kindertagesstättenplatz abgelehnt, haben Eltern das Recht auf eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Sie können gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und im nächsten Schritt ein Verwaltungsgerichtsverfahren einleiten, um gegebenenfalls den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Gerichte können den zuständigen Jugendhilfeträger dazu verpflichten, einen bedarfsgerechten KITA-Platz bereitzustellen, oder im Einzelfall Schadensersatzansprüche (zum Beispiel entgangenen Verdienst) zusprechen, wenn der Platz nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.
Besteht Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten oder auf einen bestimmten Kindergarten?
Der Rechtsanspruch bezieht sich grundsätzlich auf einen bedarfsgerechten Platz, d. h. die Betreuung muss in Art, Umfang und zeitlicher Lage zum individuellen Bedarf der Familie passen (zum Beispiel bei Schichtarbeit). Es besteht allerdings kein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung, es sei denn, die Ablehnung bestimmter Einrichtungen ist sachlich nicht gerechtfertigt. Im Zweifelsfall ist der Träger verpflichtet, einen vergleichbaren Platz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen.
Dürfen Kindertagesstätten Kinder aufgrund von Behinderungen ablehnen?
Gemäß dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und §§ 22 SGB VIII sind Kindertagesstätten verpflichtet, Kinder mit (drohender) Behinderung aufzunehmen und eine inklusive Betreuung zu ermöglichen. Das Benachteiligungsverbot und die Pflicht zur Herstellung barrierefreier Zugänge und adäquater Förderangebote gilt auch im Bereich Kindertagesbetreuung. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn bauliche oder personelle Voraussetzungen kurzfristig nicht geschaffen werden können.
Wie ist der Datenschutz in Kindertagesstätten geregelt?
Der Umgang mit personenbezogenen Daten in Kindertagesstätten richtet sich nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den spezifischen Landesdatenschutzgesetzen. Personenbezogene Daten (wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Gesundheitsdaten etc.) dürfen nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Betreuungsverhältnisses erforderlich ist oder eine entsprechende Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt. Einrichtungen sind zur Aufklärung über die Datenverarbeitung und zur Sicherstellung von Datensicherheit verpflichtet. Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.