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Kasse gegen Faktura

Begriff und Grundprinzip von „Kasse gegen Faktura“

„Kasse gegen Faktura“ bezeichnet eine Zahlungsbedingung, bei der der vereinbarte Preis bei Zugang der Rechnung fällig ist. „Kasse“ steht dabei für sofortige Zahlung, „Faktura“ für die Rechnung. Es handelt sich um eine Abrede, die typischerweise auf unmittelbare Begleichung des Rechnungsbetrags ohne Zahlungsziel gerichtet ist. In der Praxis findet sich häufig die Formulierung „Kasse gegen Faktura netto“, was die sofortige Zahlung ohne Abzug nahelegt. Von einem Kreditkauf unterscheidet sich diese Vereinbarung dadurch, dass kein Zahlungsaufschub gewährt wird.

Abzugrenzen ist „Kasse gegen Faktura“ insbesondere von „Vorkasse“ (Zahlung vor Lieferung), „Nachnahme“ (Zahlung bei Übergabe durch den Transporteur), „Zielkauf“ (Zahlung nach Frist) und „Kasse gegen Dokumente“ (Zahlung gegen Aushändigung von Dokumenten im Außenhandel).

Vertragliche Einordnung und Zustandekommen

Typische Vertragsklauseln

Die Zahlungsbedingung wird regelmäßig in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Üblich sind klare Zusätze wie „sofort fällig“, „ohne Abzug“ oder Hinweise zu akzeptierten Zahlungsarten. Die Klausel wirkt als Bestandteil des Kauf- oder Werkvertrags und bestimmt Fälligkeit und Art der Erfüllung der Geldschuld.

Transparenz und Auslegung

Entscheidend ist, dass die Bedeutung für beide Seiten erkennbar ist: Zahlung bei Rechnungszugang oder bei Übergabe der Ware, ohne gewährtes Zahlungsziel. Unklare Formulierungen werden nach allgemeinen Auslegungsregeln betrachtet, wobei Wortlaut, übliche Praxis der Branche und Begleitumstände herangezogen werden.

Abgrenzung zu ähnlichen Zahlungsbedingungen

Vorkasse

Zahlung vor Lieferung; erhöht die Sicherheit des Verkäufers, aber nicht identisch mit „Kasse gegen Faktura“, da dort Lieferung und Rechnung typischerweise zeitnah erfolgen.

Zielkauf

Vereinbartes Zahlungsziel (z. B. 14 oder 30 Tage); gewährt Kredit. „Kasse gegen Faktura“ gewährt diesen Aufschub gerade nicht.

Skonto

Preisnachlass bei Zahlung innerhalb einer kurzen Frist; kann mit „Kasse gegen Faktura“ kombiniert werden, ist aber nicht zwingend Bestandteil.

Leistung, Fälligkeit und Erfüllung

Zeitpunkt der Zahlungspflicht

Die Zahlung ist grundsätzlich mit Zugang der Rechnung fällig. Erfolgen Lieferung und Rechnungsstellung gleichzeitig, wird die Zahlung gleichzeitig fällig. Erfolgt die Rechnung erst nach Lieferung, setzt der Zugang der Rechnung die Fälligkeit in Gang.

Zahlungsarten

„Kasse“ umfasst nicht nur Bargeld, sondern auch unbare Zahlungen wie Überweisung, Kartenzahlung oder digitale Zahlverfahren, soweit vertraglich vorgesehen. Welche Zahlungsarten akzeptiert werden, ergibt sich aus Vertrag oder den mitgeteilten Zahlungsmodalitäten.

„Netto“ und Abzüge

Der Zusatz „netto“ deutet darauf hin, dass keine Abzüge (etwa Skonto) vorgesehen sind, sofern nicht ausdrücklich gewährt. Preisnachlässe bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

Rechte und Pflichten der Parteien

Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer ist zur Lieferung der vereinbarten Ware oder Leistung verpflichtet und zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die Rechnung soll alle notwendigen Angaben enthalten, damit der Käufer seine Zahlungspflicht erfüllen und ggf. steuerliche Anforderungen erfüllen kann.

Pflichten des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit vollständig zu bezahlen. Bei „Kasse gegen Faktura“ entfällt ein Zahlungsziel, sodass ohne weitere Frist zu zahlen ist. Rechte wegen Mängeln bleiben grundsätzlich unberührt; ihr Umfang richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und den allgemeinen Bestimmungen.

Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

Häufig wird ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, wonach das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung übergeht. Der Gefahrübergang (Zeitpunkt, ab dem das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer übergeht) richtet sich nicht allein nach der Zahlungsbedingung, sondern nach der Art des Geschäfts und den übrigen vertraglichen Regelungen, etwa zu Lieferung und Versand.

Verzug und Rechtsfolgen

Eintritt des Verzugs

Gerät der Käufer mit der sofort fälligen Zahlung in Rückstand, tritt Zahlungsverzug ein. Maßgeblich sind Fälligkeit, Zugang der Rechnung und etwaige Mahnungen, soweit diese vertraglich oder branchenüblich vorgesehen sind.

Rechtsfolgen des Verzugs

Rechtsfolgen können Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Schadenspositionen umfassen. Zudem kommen vertragliche Maßnahmen in Betracht, etwa die Zurückstellung weiterer Lieferungen bis zur Zahlung.

Bonitäts- und Inkassothemen

Bei ausbleibender Zahlung können Forderungen ausgelagert oder abgetreten werden. Dabei sind datenschutzrechtliche Anforderungen und Informationspflichten zu beachten.

Besonderheiten im B2B- und Verbraucherbereich

B2B-Geschäft

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist „Kasse gegen Faktura“ verbreitet. Von Bedeutung sind klare Zahlungsmodalitäten, die Vereinbarung etwaiger Skonti und die Anknüpfung an Liefer- und Abnahmeprozesse. Häufig werden Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte vertraglich ausgestaltet.

Verbrauchertransaktionen

Im Verbrauchergeschäft ist Transparenz besonders wichtig: Fälligkeit, akzeptierte Zahlungsarten und etwaige Zusatzkosten müssen klar ausgewiesen sein. Bestehen besondere Informations- oder Widerrufsrechte, berührt eine „Kasse gegen Faktura“-Abrede diese Rechte nicht.

Online-Handel

Im E-Commerce kann „Kasse gegen Faktura“ durch Rechnungskauf ohne Zahlungsziel abgebildet werden. Die Abwicklung erfolgt häufig über Zahlungsdienstleister. Gebührenmodelle und Zuschläge unterliegen rechtlichen Grenzen und Transparenzanforderungen.

Internationaler Handel

Sprach- und Rechtswahl

Bei grenzüberschreitenden Verträgen empfiehlt sich eine eindeutige sprachliche Fassung der Zahlungsbedingung und eine klare Bestimmung von anwendbarem Recht und Gerichtsstand. Unterschiedliche Handelsbräuche können die Auslegung beeinflussen.

Währung und Wechselkurs

Rechnungswährung, Umrechnungskurse und Bankspesen sollten festgelegt sein. „Kasse“ bedeutet auch hier, dass die Zahlung bei Rechnungszugang fällig ist, unabhängig von Währungsschwankungen, sofern keine anderweitigen Klauseln bestehen.

Abgrenzung zu „Kasse gegen Dokumente“

„Kasse gegen Dokumente“ bezieht sich auf die Aushändigung von Versand- oder Eigentumsdokumenten gegen Zahlung, meist über Banken. „Kasse gegen Faktura“ knüpft demgegenüber an die Rechnung an und ist nicht dokumentengetrieben.

Rechnung und Dokumentation

Inhalt der Rechnung

Eine Rechnung enthält regelmäßig Angaben zu Rechnungssteller, Leistungsempfänger, Leistungsbeschreibung, Menge, Preis, Steuerausweis, Datum, Zahlungsbedingung und Fälligkeitszeitpunkt. Bei „Kasse gegen Faktura“ sollte die sofortige Fälligkeit erkennbar sein.

Aufbewahrung und Nachweis

Rechnungen sind aufzubewahren, um Zahlungen, Lieferungen und steuerliche Vorgänge nachweisen zu können. Elektronische und papiergebundene Dokumente müssen unverändert, vollständig und lesbar bleiben.

Elektronische Rechnungen

Auch elektronische Rechnungen sind möglich, sofern Authentizität und Integrität gewährleistet sind. Die Zahlungsbedingung gilt unabhängig von der Form der Rechnung.

Streitfälle und Risikoverteilung

Nichtlieferung oder Fehlmengen

Bleibt die Lieferung aus oder ist sie unvollständig, betreffen Streitigkeiten regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang eine Zahlungspflicht besteht. Die „Kasse gegen Faktura“-Abrede ändert nichts daran, dass Lieferung und Zahlung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

Preisstreitigkeiten und Rechenfehler

Weichen der in der Rechnung ausgewiesene Preis und der vertraglich vereinbarte Preis ab, kommt es auf die getroffene Preisabrede und die Auslegung der Vertragsunterlagen an. Rechen- oder Schreibfehler können berichtigt werden.

Teillieferung und Teilzahlung

Bei vereinbarten Teillieferungen kann eine anteilige Fälligkeit der Zahlung vorgesehen sein. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen zu Teilabrechnung und Fälligkeit.

Häufig gestellte Fragen zu „Kasse gegen Faktura“

Bedeutet „Kasse gegen Faktura“, dass immer bar gezahlt werden muss?

Nein. „Kasse“ bezeichnet die sofortige Zahlung bei Rechnungszugang, nicht zwingend Bargeld. Unbare Zahlungen wie Überweisung, Karte oder digitale Zahlverfahren sind üblich, sofern sie vertraglich vorgesehen sind.

Wann ist die Zahlung fällig?

Die Zahlung ist bei Zugang der Rechnung fällig. Erfolgen Lieferung und Rechnung gleichzeitig, entsteht die Zahlungspflicht zu diesem Zeitpunkt ohne zusätzliches Zahlungsziel.

Darf der Käufer die Zahlung zurückhalten, wenn die Ware mangelhaft ist?

Rechte wegen Mängeln bleiben grundsätzlich bestehen. Ob und in welchem Umfang eine Zurückhaltung der Zahlung möglich ist, ergibt sich aus dem Vertrag und den allgemeinen Regeln zu Gegenrechten bei Leistungsstörungen.

Ist ein Skonto bei „Kasse gegen Faktura“ ausgeschlossen?

Nicht automatisch. Ein Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Zusatz „netto“ deutet darauf hin, dass keine Abzüge vorgesehen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Welche Folgen hat es, wenn nicht sofort gezahlt wird?

Bei ausbleibender Zahlung nach Fälligkeit kann Zahlungsverzug eintreten. Mögliche Folgen sind Verzugszinsen, Mahnkosten und vertragliche Maßnahmen wie die Zurückstellung weiterer Lieferungen.

Lässt sich „Kasse gegen Faktura“ im Online-Handel verwenden?

Ja. Im Online-Handel entspricht dies dem Rechnungskauf ohne Zahlungsziel. Die Abwicklung kann über Zahlungsdienstleister erfolgen; Transparenz zu Fälligkeit, Gebühren und Zahlungsarten ist wesentlich.

Worin liegt der Unterschied zu „Kasse gegen Dokumente“?

„Kasse gegen Dokumente“ knüpft die Zahlung an die Aushändigung von Versand- oder Eigentumsdokumenten, häufig unter Einbindung von Banken. „Kasse gegen Faktura“ stellt allein auf die Rechnung und deren Zugang ab.