Begriff und Grundlagen der Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der das Gesellschaftskapital im Vordergrund steht. Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zu den bekanntesten Formen von Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Rechtliche Merkmale von Kapitalgesellschaften
Rechtsfähigkeit und eigene Rechtspersönlichkeit
Eine Kapitalgesellschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann selbstständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder vor Gericht klagen und verklagt werden. Die Gesellschaft tritt als eigenständiges Rechtssubjekt auf, unabhängig von ihren Gesellschaftern.
Haftungsbeschränkung
Ein zentrales Merkmal ist die Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen für Schulden oder sonstige Verpflichtungen des Unternehmens.
Mindestkapitalanforderungen
Für bestimmte Formen von Kapitalgesellschaften sind gesetzlich festgelegte Mindestkapitalbeträge erforderlich, um gegründet zu werden. Dieses Stamm- oder Grundkapital dient dem Gläubigerschutz und muss bei Gründung eingebracht werden.
Gründung einer Kapitalgesellschaft
Gesellschaftsvertrag und notarielle Beurkundung
Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ein schriftlicher Vertrag zwischen den Gründern notwendig, häufig als Satzung bezeichnet. Dieser Vertrag regelt unter anderem den Zweck des Unternehmens, Höhe des Kapitals sowie Rechte und Pflichten der Gesellschafter. In vielen Fällen muss dieser Vertrag notariell beurkundet werden.
Anmeldung zum Handelsregister
Nach Abschluss des Vertrags wird die neue Gesellschaft beim zuständigen Handelsregister angemeldet. Erst mit Eintragung ins Register entsteht sie rechtlich wirksam als eigenständige Einheit.
Organe einer Kapitalgesellschaft
Je nach Rechtsform verfügt eine Kapitalgesellschaft über verschiedene Organe zur Leitung und Kontrolle:
- Geschäftsführung bzw. Vorstand: Verantwortlich für laufende Geschäfte.
- Aufsichtsrat: Überwacht in bestimmten Fällen Geschäftsführung/Vorstand.
- Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung: Trifft grundlegende Entscheidungen.
Beteiligungsverhältnisse und Übertragbarkeit von Anteilen
Anteile an einer Kapitalgesellschaft können grundsätzlich übertragen oder veräußert werden – etwa durch Verkauf oder Schenkung – wobei je nach Rechtsform unterschiedliche Voraussetzungen gelten können.
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Kapitaleinkünfte unterliegen eigenen steuerlichen Regelungen: Das Unternehmen zahlt Körperschaftsteuer sowie weitere Steuern wie Gewerbesteuer; ausgeschüttete Gewinne an Anteilseigner können zusätzlich besteuert werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Kapitalgesellschaft“ (FAQ)
Können auch Einzelpersonen eine Kapitalgesellschaft gründen?
Ja, es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass auch Einzelpersonen allein eine solche Gesellschaft gründen.
Müssen alle Gesellschafter aktiv im Unternehmen tätig sein?
Nein, es gibt keine Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit aller Beteiligten; viele sind lediglich am Unternehmen beteiligt.
Sind Gewinne automatisch auszuschütten?
Ob Gewinne ausgeschüttet werden müssen oder im Unternehmen verbleiben dürfen, hängt vom jeweiligen Beschluss innerhalb der zuständigen Versammlung ab.
Kann jeder Anteile an einer bestehenden Aktien- oder GmbH erwerben?
Der Erwerb hängt davon ab, ob Anteile frei verfügbar sind; insbesondere bei Aktien kann dies über Börsen erfolgen – bei anderen Formen gelten oft Zustimmungserfordernisse.
Muss jede Änderung im Kreis der Anteilseigner gemeldet werden? h4 >