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Jagdbezirk

Begriff und rechtliche Grundlagen des Jagdbezirks

Der Begriff „Jagdbezirk“ bezeichnet ein klar abgegrenztes Gebiet, in dem das Jagdausübungsrecht besteht. In Deutschland ist die Einteilung von Flächen in Jagdbezirke gesetzlich geregelt. Ziel dieser Regelung ist es, eine geordnete und nachhaltige Ausübung der Jagd zu gewährleisten sowie Wildbestände zu erhalten und Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen zu vermeiden.

Arten von Jagdbezirken

Es wird zwischen zwei Hauptarten von Jagdbezirken unterschieden: Eigenjagdbezirk und gemeinschaftlicher Jagdbezirk.

Eigenjagdbezirk

Ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn eine zusammenhängende Grundfläche eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Eigentümer solcher Flächen besitzen das ausschließliche Recht zur Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück oder können dieses Recht verpachten. Die Voraussetzungen für die Bildung eines Eigenjagdbezirks sind gesetzlich festgelegt, insbesondere hinsichtlich Größe und Zusammenhängigkeit des Areals.

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

Flächen, die nicht groß genug für einen Eigenjagdbezirk sind oder mehreren Eigentümern gehören, werden meist zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefasst. Das Recht zur Ausübung der Jagd steht hier einer Gemeinschaft aller beteiligten Grundstückseigentümer – der sogenannten „Jagdgenossenschaft“ – zu. Diese kann das Recht selbst ausüben oder an Dritte verpachten.

Zweck und Bedeutung des Jagdbezirks im rechtlichen Kontext

Die Einteilung in verschiedene Arten von Jagdbezirken dient dazu, klare Zuständigkeiten für die Hege (Pflege) des Wildes sowie den Schutz vor Wildschäden festzulegen. Sie schafft zudem einen Rahmen für den Umgang mit jagdrelevanten Konflikten zwischen verschiedenen Nutzern einer Fläche wie Landwirten, Waldbesitzern oder Jägern.

Rechte innerhalb eines Jagdbezirks

Das zentrale Recht innerhalb eines jeden Bezirks ist das sogenannte „Jagdrecht“. Es umfasst sowohl das Aneignungsrecht am Wild als auch Pflichten zur Hege sowie zum Schutz vor übermäßigen Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen. Die Rechte können entweder vom Eigentümer selbst wahrgenommen oder durch Verpachtung übertragen werden.

Pachtmöglichkeiten im Überblick

Das Pachtverhältnis ermöglicht es Dritten (Pächtern), gegen Entgelt die Rechte aus dem jeweiligen Bezirk wahrzunehmen. Dabei gelten bestimmte Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit sowie jagdfachlicher Qualifikation der Pächterinnen und Pächter.

Verwaltung und Aufsicht über den Jagdbezirk

Die Verwaltung eines Bezirks obliegt entweder dem einzelnen Grundeigentümer (bei Eigenjagden) oder einer Gemeinschaft mehrerer Eigentümer (bei gemeinschaftlichen Bezirken). Übergeordnet überwachen staatliche Behörden die Einhaltung aller relevanten Vorschriften rund um Hegepflichten, Abschusspläne sowie Tierschutzaspekte.

Bedeutung bei Veränderungen am Grundstück

Sollte sich beispielsweise durch Teilung oder Verkauf eines Grundstücks dessen Größe ändern, kann dies Auswirkungen auf den Status als eigenständiger Bezirk haben; unter Umständen erfolgt dann eine Neueinteilung beziehungsweise Zusammenlegung mit anderen Flächen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Jagdbezirk“

Was versteht man unter einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk?

Ein gemeinschaftlicher Bezirk entsteht aus mehreren benachbarten Grundflächen verschiedener Eigentümerinnen und Eigentümer, sofern diese einzeln nicht groß genug sind für einen eigenen Bezirk. Das Recht zur Ausübung der dortigen Rechte liegt bei allen beteiligten Personen gemeinsam.

Können mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Eigenjagdrechts sein?

Sind mehrere Personen Miteigentümer einer ausreichend großen Fläche bilden sie gemeinsam einen solchen Bezirk; sie üben ihre Rechte dann entweder selbst aus oder vergeben diese per Pachtvertrag weiter.

Darf jeder Grundeigentümer automatisch jagen?

< p>Nicht jeder Besitzer darf ohne Weiteres jagen; Voraussetzung ist neben ausreichender Flächengröße auch ein gültiger Erlaubnisschein („Jagdschein“) sowie gegebenenfalls weitere Nachweise je nach Bundesland.

Muss ein gemeinschaftlicher Bezirk immer verpachtet werden?

< p>Nicht zwingend: Die zuständige Gemeinschaft kann entscheiden ob sie ihr Recht selbst nutzt („Selbstbewirtschaftung“) oder dieses an andere vergibt („Verpächtung“).

Können sich Grenzen von Bezirken ändern?< p>Bedingt durch Änderungen bei Besitzverhältnissen wie Teilungen,
Verkäufen,
Zusammenschlüssen etc.kann es jederzeit Anpassungen geben;
solche Vorgänge bedürfen jedoch behördlicher Genehmigung bzw.Bestätigung.

< h 3 > Welche Aufgaben hat eine Genossenschaft im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Bereich ? < / h 3 >
< p > Sie verwaltet alle Belange rund um Nutzung,
Pflege,
Verwertung bzw.Veräußerung entsprechender Rechte;
hierzu zählen etwa Abschluss von Verträgen,
Organisation notwendiger Maßnahmen u.v.m.< / p >

< h 3 > Wer kontrolliert Einhaltung relevanter Vorschriften ? < / h 3 >
< p > Staatliche Stellen überwachen Umsetzung sämtlicher Vorgaben bezüglich Tier -und Naturschutz,
Abschussplanung sowie ordnungsgemäßer Bewirtschaftung.< / p >

< h 4 > Was passiert wenn Mindestgrößen unterschritten werden ?< / h4 >
< p > Wird durch Veränderungen am Grundbesitz(e.g.Teilverkauf)
eine vorgeschriebene Mindestgröße unterschritten,kann dies dazu führen,dass ein bisher eigenständiges Gebiet seine Selbständigkeit verliert.Der Bereich wird dann meist neu eingeteilt.< / p >