Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»M&A»Internal

Internal


Begriffsklärung und Definition: Internal im rechtlichen Kontext

Der Begriff „Internal“ bezeichnet im rechtlichen Kontext interne Vorgänge, Informationen, Dokumente oder Regelungen innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Institution. Der Begriff ist abzugrenzen von „externen“ Vorgängen oder Informationen, die eine Wirkung oder Relevanz für Dritte, Geschäftspartner oder die Öffentlichkeit entfalten. „Internal“ wird dabei sowohl im Sprachgebrauch von Unternehmen als auch in rechtlichen Regelwerke genutzt, um Inhalte und Maßnahmen abzugrenzen, die ausschließlich einer internen Verwendung oder einer beschränkten, zugangsberechtigten Personengruppe vorbehalten sind.

Anwendungsbereiche des Begriffs Internal im Recht

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beschreibt „Internal“ häufig betriebsinterne Weisungen, Regelwerke, Beschlüsse und Vorgaben, deren Geltung auf den geschlossenen Kreis der Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführung oder sonstigen Organmitglieder beschränkt ist. Beispiele sind:

  • Interne Gesellschaftsverträge und Abreden: Regelungen zwischen Gesellschaftern, die nicht veröffentlicht sind.
  • Beschlüsse mit interner Wirkung: Vorstandsbeschlüsse, die nur die Geschäftsführung binden.
  • Internal Guidelines: Unternehmensleitlinien oder „Codes of Conduct“, die ausschließlich firmenintern Anwendung finden.

Diese internen Regelungen entfalten keine direkte rechtliche Wirkung gegenüber Dritten, sondern wirken ausschließlich im Rechtsverhältnis zwischen den internen Adressaten.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werden interne Anweisungen, Betriebsvereinbarungen und interne Arbeitsanweisungen („internal policies“, „interne Richtlinien“) verwendet, um die Zusammenarbeit und Ordnung innerhalb des Betriebes rechtskonform zu steuern:

  • Betriebsinterne Aushänge und Informationen: Informationen, die ausschließlich Mitarbeitenden des Betriebs vorbehalten sind.
  • Interne Disziplinarverfahren: Prozesse zur Ahndung interner Pflichtverletzungen.
  • Privacy Guidelines und IT-Richtlinien: Regelungen für den internen Umgang mit IT-Systemen und personenbezogenen Daten.

Die rechtliche Bindungswirkung dieser Anordnungen erstreckt sich grundsätzlich nur auf diejenigen Personen, die im Organisationsverhältnis zum jeweiligen Arbeitgeber stehen.

Datenschutz und Compliance

Im Datenschutzrecht und Compliance-Sektor nimmt der Begriff „internal“ besondere Bedeutung ein:

  • Interne Datenschutzkonzepte: Dokumente wie das „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ oder interne Datenschutzleitfäden, die der Unternehmensorganisation dienen.
  • Interne Meldewege und Whistleblowing-Systeme: Systeme und Prozesse, um Verstöße gegen rechtliche Vorschriften oder interne Regelungen vertraulich unternehmensintern zu melden.
  • Internal Audit und Kontrollsysteme: Interne Überprüfungen und Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung externer und interner Vorgaben.

Insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) haben interne Dokumentations- und Kontrollpflichten an Bedeutung gewonnen, deren Einhaltung organisationsintern nachweisbar sein muss.

Kapitalmarktrecht und Finanzrecht

Im Bereich des Kapitalmarktrechts wird der Begriff „internal“ zur Abgrenzung sensibler Informationen verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Insiderinformationen (§ 12 WpHG):

  • Internal Lists: Interne Listen von Personen mit Zugang zu Insiderinformationen.
  • Interne Kontrollen über Ad-hoc-Publizitätspflichten: Organisationspflichten zur Verhinderung unerlaubter Informationsweitergaben.
  • Internal Dealing Policies: Interne Vorgaben zum Umgang mit nicht öffentlichen, kapitalmarktrelevanten Informationen.

Solche Maßnahmen dienen dem Schutz vor Insiderhandel und tragen zur Integrität der Finanzmärkte bei.

Steuerrecht

Im Steuerrecht werden interne Aufzeichnungen und Dokumentationen im Rahmen der steuerlichen Buchführung als „internal records“ bezeichnet. Sie dienen dem Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und sind auf Verlangen den Steuerbehörden vorzulegen.

Rechtsgrundlagen für interne Regelungen

Gesetzliche Vorgaben

Bestimmte Gesetze und Verordnungen verpflichten Unternehmen zur Einrichtung und Dokumentation interner Regelungen und Kontrollmechanismen, unter anderem:

  • § 91 AktG (Risikofrüherkennungssystem für Aktiengesellschaften)
  • §§ 25a ff. KWG (Anforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten)
  • Art. 30 DSGVO (Dokumentationspflichten)
  • Betriebsverfassungsgesetz (Betriebsvereinbarungen)
  • § 130 OWiG (Aufsichtspflicht im Unternehmen)

Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Interne Informationen genießen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Schutz, etwa durch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) oder arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflichten. Die unerlaubte Offenlegung interner Informationen kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Abgrenzung zu externen Regelungen

Im Gegensatz zu internen Regelungen oder Informationen („internal“) stehen externe Vorschriften und Veröffentlichungen, die eine Außenwirkung entfalten, etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen, öffentliche Bekanntmachungen oder behördliche Verlautbarungen.

Bedeutung von Internal im internationalen Kontext

Auch international wird der Begriff „internal“ rechtlich verwendet, beispielsweise durch Regularien wie den Sarbanes-Oxley Act in den USA („internal control system“) oder im Rahmen internationaler Datenschutzstandards.

Zusammenfassung

Der Begriff „Internal“ beschreibt im rechtswissenschaftlichen Gebrauch sämtliche interne Vorgänge, Dokumente, Weisungen, Informationen und Regelwerke eines Unternehmens oder einer Organisation, die keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung entfalten. Ihre rechtliche Bedeutung ist vielfältig und umfasst u. a. gesellschafts-, arbeits- und datenschutzrechtliche Bereiche. Interne Regelungen und Informationen sind häufig gesetzlich vorgeschrieben und unterliegen besonderen Anforderungen an Verwaltung, Dokumentation und Vertraulichkeit. Die Abgrenzung zu externen Regelungen ist wesentlich für die korrekte rechtliche Zuordnung und Behandlung. Die umfassende, rechtssichere Gestaltung und Handhabung interner Vorgänge ist somit ein zentraler Bestandteil moderner Compliance- und Organisationsstrukturen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist rechtlich verantwortlich für die Einhaltung interner Richtlinien in einem Unternehmen?

Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung interner Richtlinien innerhalb eines Unternehmens liegt in erster Linie bei der Geschäftsleitung bzw. dem Vorstand. Laut Aktiengesetz (§ 91 Abs. 2 AktG) und GmbH-Gesetz (§ 43 GmbHG) ist die Geschäftsführung verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Darüber hinaus trägt das Unternehmen selbst als juristische Person die Verantwortung für die Einhaltung der eigenen internen Regeln. Delegiert die Geschäftsleitung Aufgaben zur Einhaltung der Richtlinien an Fachabteilungen oder Compliance-Beauftragte, bleibt dennoch eine sogenannte Organisationsverantwortung bestehen (Organisationsverschulden). Kommt es zu Verstößen gegen interne Vorgaben, können daraus nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter, sondern auch zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung der Geschäftsführung resultieren, insbesondere wenn nachweisbar ist, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Inwiefern können interne Regelungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten?

Interne Regelungen, wie etwa Verhaltenskodizes, Arbeitsanweisungen oder Compliance-Richtlinien, unterliegen stets einer rechtlichen Überprüfung hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit geltendem Recht. Sie dürfen keine gesetzlichen Vorgaben, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verletzen. Darüber hinaus müssen interne Regelungen transparent und für die Belegschaft verständlich kommuniziert werden, um Wirksamkeit zu entfalten. In arbeitsrechtlicher Hinsicht gilt, dass eine betriebliche Übung entstehen kann, wenn abweichend von den Richtlinien dauerhaft gehandelt wird. Interne Regelungen werden von Arbeitsgerichten insbesondere dann überprüft, wenn sie zu Abmahnungen oder Kündigungen führen und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme strittig ist. Zudem können Betriebsräte bei ihrer Einführung gemäß Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 BetrVG) mitbestimmungsberechtigt sein.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen interne Richtlinien?

Verstöße gegen interne Richtlinien können auf unterschiedlichsten Ebenen rechtliche Konsequenzen haben. Für Mitarbeiter können arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen, Versetzungen oder – bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen – sogar Kündigungen drohen. Weichen Verstöße zugleich gegen gesetzliche Pflichten oder aufsichtsrechtliche Vorgaben ab, können zusätzlich zivil- oder strafrechtliche Sanktionen folgen. Auf Unternehmensebene können Verletzungen von Organisationspflichten zu Verbandsbußgeldern (vgl. § 30 OWiG) oder Schadensersatzansprüchen führen. Nicht zuletzt birgt die Nichteinhaltung interner Compliance-Vorgaben Reputationsschäden und das Risiko persönlicher Haftung der Geschäftsleitung.

Wie ist das Verhältnis zwischen internen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben zu bewerten?

Grundsätzlich gehen gesetzliche Vorschriften internen Regelungen immer vor. Interne Richtlinien dürfen keine gesetzlichen Bestimmungen aufweichen oder umgehen. Sie können jedoch im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Gesetz hinausgehende Anforderungen stellen, also strengere Maßstäbe vorgeben, sofern diese nicht in unzulässiger Weise die Rechte der Beschäftigten beschneiden. Im Spannungsfeld zwischen Gesetz und interner Vorgabe ist zu beachten, dass Urteile und behördliche Anweisungen stets Vorrang genießen. Bei Interessenkollisionen sind im Zweifel die gesetzlichen Vorschriften zu befolgen; eine Verletzung gesetzlicher Pflichten durch Berufung auf interne Richtlinien ist rechtlich unzulässig und wird im Schadensfall nicht als Entschuldigung anerkannt.

Inwieweit muss der Betriebsrat bei internen Regelungen beteiligt werden?

Bei der Einführung, Änderung oder Abschaffung interner Regelungen mit Auswirkungen auf das Verhalten oder die Ordnung der Beschäftigten im Betrieb ist gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Betriebsrat zwingend zu beteiligen. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich unter anderem auf Fragen der Arbeitszeit, der Arbeitsschutzmaßnahmen, der Nutzung von IT-Systemen oder Datenschutzvorgaben. Werden relevante interne Regelungen ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt, sind diese im Regelfall unwirksam. Ungeachtet dessen bleibt das Unternehmen verpflichtet, auch ohne (wirksame) interne Regelungen sämtliche gesetzlichen Pflichten einzuhalten.

Gibt es gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Dokumentation interner Abläufe?

Das Gesetz schreibt in verschiedenen Bereichen explizite Dokumentationspflichten für interne Abläufe vor, etwa im Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 2 ArbZG), im Handelsgesetzbuch (§§ 238-257 HGB) oder in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt seit 2023 eine umfassende Dokumentation und Berichterstattung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Branchenabhängig existieren zudem besondere Vorschriften, etwa im Finanzsektor oder bei Medizinprodukten. Die Dokumentation interner Prozesse dient dem Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – ihre Unterlassung kann als Organisationsverschulden gewertet und mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen geahndet werden.

Welche Beweiskraft haben interne Unterlagen in Gerichtsverfahren?

Interne Unterlagen (zum Beispiel Richtlinien, Protokolle, interne Memos) besitzen grundsätzlich eine wichtige, jedoch begrenzte Beweisfunktion in Gerichtsverfahren. Sie können dazu beitragen, interne Abläufe, getroffene Maßnahmen und Kommunikationswege zu dokumentieren. Allerdings unterliegen sie der kritischen Würdigung des Gerichts hinsichtlich der Echtheit, Vollständigkeit und der Entstehungssituation. Teilweise können sie als Indizien für die Einhaltung oder Missachtung von Sorgfaltspflichten dienen. Ihre Aussagekraft steigt, wenn sie regelmäßig gepflegt, revisionssicher und nachvollziehbar sind. Bei Datenschutz- oder Mitbestimmungsfragen können sie auch gegenüber Behörden und Aufsichtsstellen entscheidende Bedeutung gewinnen.