Begriff und Bedeutung: Instanz und Instanzenzug
Eine Instanz ist die Entscheidungsebene innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Der Instanzenzug beschreibt die geordnete Abfolge dieser Ebenen, in der eine gerichtliche Entscheidung überprüft werden kann. Ausgangspunkt ist die erste Instanz, die den Sachverhalt ermittelt und eine Entscheidung trifft. Höhere Instanzen prüfen diese Entscheidung auf Antrag mit unterschiedlichen Schwerpunkten: teils erneut in der Sache, teils auf die richtige Anwendung des Rechts.
Der Instanzenzug dient der Kontrolle von Entscheidungen, der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts. Er ist nicht in allen Verfahren gleich ausgestaltet und endet in der Regel bei einem obersten Bundesgericht, je nach Gerichtsbarkeit.
Aufbau des Instanzenzugs in Deutschland
Allgemeines Grundmodell
Typischerweise besteht der Instanzenzug aus drei Stufen: erste Instanz (Tatsacheninstanz), zweite Instanz (Berufungsinstanz) und eine weitere Überprüfungsstufe (Revision oder ein vergleichbares Rechtsmittel). Nicht in jedem Verfahren sind alle Stufen eröffnet; Zahl und Art der Instanzen hängen vom Rechtsgebiet, vom Streitgegenstand und von gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen ab.
Devolutiveffekt und Suspensiveffekt
Wird ein Rechtsmittel eingelegt, geht die Sache in der Regel auf die nächsthöhere Instanz über (Devolutiveffekt). Ob die angefochtene Entscheidung bis zur neuen Entscheidung vorläufig vollstreckt werden kann oder ruht, richtet sich nach dem Suspensiveffekt: Manche Rechtsmittel hemmen die Vollstreckung, andere nicht.
Zivilgerichtsbarkeit
In Zivilsachen verhandeln je nach Streitwert und Materie Amtsgerichte oder Landgerichte in erster Instanz. Gegen Urteile der Amtsgerichte ist regelmäßig die Berufung zum Landgericht eröffnet; gegen Urteile der Landgerichte als erster Instanz ist die Berufung zum Oberlandesgericht möglich. Eine weitere Überprüfung findet als Revision vor dem Bundesgerichtshof statt, oft nur bei besonderer Zulassung. Familiensachen und einzelne Spezialmaterien sind gesondert organisiert, folgen aber dem gleichen Grundprinzip mehrstufiger Kontrolle.
Strafgerichtsbarkeit
In Strafsachen entscheiden Amtsgerichte und Landgerichte in erster Instanz. Gegen Urteile des Amtsgerichts ist eine umfassende erneute Tatsachenprüfung in der Berufung zum Landgericht möglich; daneben besteht die Revision mit Schwerpunkt auf Rechtsfragen. Urteile der Landgerichte werden in der Regel vom Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz überprüft. Je nach Bedeutung und Art der Sache können erstinstanzliche Zuständigkeiten abweichen.
Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit
Diese Gerichtszweige sind dreistufig organisiert:
- Verwaltungsgerichte – Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe – Bundesverwaltungsgericht
- Sozialgerichte – Landessozialgerichte – Bundessozialgericht
- Finanzgerichte – Bundesfinanzhof
- Arbeitsgerichte – Landesarbeitsgerichte – Bundesarbeitsgericht
Die erste Instanz klärt regelmäßig den Sachverhalt. Höhere Instanzen überprüfen die Entscheidung, teils mit erneuter Tatsachenwürdigung (Berufung), teils mit konzentrierter Kontrolle der Rechtsanwendung (Revision). In manchen Fällen ist der Zugang zur höchsten Instanz von einer Zulassung abhängig.
Funktionen und Zwecke des Instanzenzugs
- Rechtsschutz: Gewährleistung, dass Entscheidungen überprüft und korrigiert werden können.
- Fehlerkontrolle: Korrektur von Tatsachen- und Rechtsfehlern.
- Einheitlichkeit: Angleichung der Rechtsprechung durch Leitentscheidungen höherer Gerichte.
- Rechtsfortbildung: Weiterentwicklung und Präzisierung von Rechtsgrundsätzen.
- Verfahrensökonomie: Bündelung von Rechtsfragen und Vermeidung divergierender Entscheidungen.
Rechtsmittel und ihre Rolle im Instanzenzug
Berufung
Die Berufung eröffnet eine umfassende Überprüfung: Sowohl Tatsachenfeststellungen als auch rechtliche Würdigung können neu bewertet werden. Neue Vorträge und Beweise sind nur eingeschränkt zulässig und unterliegen Regeln zur Prozessökonomie.
Revision
Die Revision konzentriert sich auf Rechtsfragen. Sie prüft, ob das angefochtene Urteil auf einer fehlerhaften Anwendung des Rechts beruht. Die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz werden grundsätzlich zugrunde gelegt. Der Zugang zur Revision kann von einer Zulassung abhängen.
Beschwerde
Die Beschwerde richtet sich meist gegen Entscheidungen, die nicht in Urteilsform ergehen (Beschlüsse oder Verfügungen). Sie dient der schnellen Kontrolle verfahrensleitender oder Zwischenentscheidungen und hat je nach Fallgestaltung unterschiedliche Prüfungsintensität.
Besondere Rechtsmittel
In einzelnen Konstellationen bestehen besondere Rechtsmittelwege, etwa eine direkte Anrufung der Revisionsinstanz oder besondere Zulassungs- und Nichtzulassungsverfahren. Diese Instrumente sollen grundsätzliche oder divergierende Rechtsfragen zur Klärung an höhere Gerichte heranführen.
Zugangsvoraussetzungen und Zulassung
Der Zugang zu höheren Instanzen kann von formellen und materiellen Voraussetzungen abhängen. Dazu zählen Fristen, Begründungsanforderungen, Streitwert- oder Bedeutungskriterien und die Frage der Zulassung. Die Zulassung orientiert sich häufig daran, ob eine Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat, ob die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist oder ob Verfahrensfehler vorliegen, die das Ergebnis beeinflussen konnten.
Grenzen des Instanzenzugs
Mit Eintritt der Rechtskraft ist eine Entscheidung grundsätzlich verbindlich. Sie entfaltet Bindungswirkung zwischen den Beteiligten und kann vollstreckt werden. Durchbrechungen dieser Rechtskraft sind nur in außergewöhnlichen Fällen vorgesehen, etwa bei schwerwiegenden Verfahrensmängeln oder neuen Tatsachen, die ein Wiederaufnahmeverfahren rechtfertigen können. Solche Fälle sind eng umgrenzt.
Besonderheiten und Abweichungen
Nicht alle Verfahren beginnen in derselben Instanz; in bestimmten Materien startet das Verfahren aus Gründen der Bedeutung oder Spezialisierung bei einem höheren Gericht. Eilrechtsschutz dient der vorläufigen Sicherung von Rechten und verläuft teils in gesonderten, beschleunigten Bahnen; er ist kein eigener Instanzenzug, kann aber mit Rechtsmitteln überprüft werden. Ob ein Rechtsmittel aufschiebende Wirkung hat, ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich geregelt.
Internationale Bezüge
Entscheidungen nationaler Gerichte können in bestimmten Fällen Berührungspunkte mit europäischem und internationalem Recht haben. Der Gerichtshof der Europäischen Union beantwortet auf Vorlage nationaler Gerichte Fragen zur Auslegung des Unionsrechts. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überprüft staatliche Akte am Maßstab der Menschenrechte. Diese Verfahren sind keine zusätzliche nationale Instanz; sie stehen neben dem innerstaatlichen Instanzenzug und folgen eigenen Zugangsvoraussetzungen.
Begriffliche Abgrenzungen
- Instanz: Entscheidungsebene eines Verfahrens.
- Instanzenzug: Abfolge der möglichen Überprüfungsstufen.
- Spruchkörper: Das entscheidende Gremium innerhalb eines Gerichts (z. B. Kammer, Senat).
- Tatsacheninstanz: Ebene, die den Sachverhalt ermittelt und würdigt.
- Rechtsmittelinstanz: Ebene, die die Entscheidung überprüft; je nach Rechtsmittel mit unterschiedlichem Prüfungsumfang.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet „Instanz“ in einem Gerichtsverfahren?
Eine Instanz ist eine gerichtliche Entscheidungsebene. Auf ihr wird ein Fall verhandelt und entschieden. Höhere Instanzen überprüfen Entscheidungen der unteren Instanzen, um Fehler zu korrigieren und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern.
Was umfasst der „Instanzenzug“?
Der Instanzenzug beschreibt die Reihenfolge der zuständigen Gerichte, die nacheinander mit einem Fall befasst sein können: von der ersten Entscheidungsebene bis zu den höchsten Gerichten. Er zeigt, welche Rechtsmittel in welcher Reihenfolge möglich sind.
Gibt es in jedem Verfahren mehrere Instanzen?
Nicht immer. Die Anzahl der Instanzen hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und vom Streitgegenstand ab. In vielen Bereichen sind zwei bis drei Instanzen vorgesehen; in anderen ist der Zugang zu höheren Instanzen eingeschränkt oder von einer Zulassung abhängig.
Worin besteht der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
Die Berufung ermöglicht eine erneute Prüfung der Sache, einschließlich der Tatsachenfeststellungen. Die Revision konzentriert sich auf Rechtsfragen und überprüft, ob das Recht richtig angewendet wurde; die Tatsachen der Vorinstanz werden dabei grundsätzlich zugrunde gelegt.
Können in höheren Instanzen neue Tatsachen berücksichtigt werden?
In der Berufung ist neuer Tatsachenvortrag nur eingeschränkt möglich und an Voraussetzungen gebunden. In der Revision werden neue Tatsachen grundsätzlich nicht berücksichtigt, da dort die rechtliche Überprüfung im Vordergrund steht.
Wann wird ein Urteil rechtskräftig?
Ein Urteil wird rechtskräftig, wenn kein statthaftes Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann oder die Fristen dafür abgelaufen sind. Mit der Rechtskraft wird die Entscheidung verbindlich und in der Regel vollstreckbar.
Ist der Gerichtshof der Europäischen Union oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine weitere Instanz?
Nein. Diese Gerichte sind keine weiteren Stufen des nationalen Instanzenzugs. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen angerufen werden und wirken auf die Auslegung und Anwendung des Rechts ein.
Was bedeuten Devolutiveffekt und Suspensiveffekt?
Der Devolutiveffekt meint, dass mit einem Rechtsmittel die Sache zur Entscheidung an die höhere Instanz gelangt. Der Suspensiveffekt bedeutet, dass die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel gehemmt ist; ob und in welchem Umfang dies gilt, hängt vom jeweiligen Rechtsmittel und Rechtsgebiet ab.