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Industrie- und Handelskammer

Industrie- und Handelskammer: Begriff und rechtliche Einordnung

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierte Einrichtungen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung. Sie vertreten die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in ihrem Bezirk, nehmen gesetzlich übertragene Aufgaben wahr und wirken an der Ausgestaltung wirtschaftsbezogener Rahmenbedingungen mit. Die IHKs handeln eigenverantwortlich, unterliegen dabei jedoch der staatlichen Rechtsaufsicht. Mitglied sind grundsätzlich Unternehmen des Handels, der Industrie und der Dienstleistungen, soweit sie nicht anderen Kammern zugeordnet sind.

Aufgaben und Befugnisse

Interessenvertretung und Beteiligung an Verfahren

Die IHKs bündeln wirtschaftliche Interessen und bringen diese geordnet in politische und verwaltungsrechtliche Entscheidungsprozesse ein. Dazu gehören Stellungnahmen in Gesetz- und Verordnungsverfahren, Anhörungen sowie die Mitwirkung bei Planungen, etwa in der Bauleit- oder Verkehrsplanung. Die IHK ist dabei an den Gemeinwohlauftrag gebunden und hat unterschiedliche Interessen ihrer Mitglieder sachgerecht abzuwägen.

Hoheitliche Aufgaben

Berufsbildung im dualen System

Die IHKs nehmen zentrale Aufgaben in der beruflichen Bildung wahr. Sie führen Verzeichnisse der Ausbildungsverhältnisse, überwachen die Eignung von Ausbildungsbetrieben und -personen, organisieren Prüfungen und stellen Prüfungszeugnisse aus. Ein eigenständiger Berufsbildungsausschuss wirkt an grundsätzlichen Angelegenheiten der Berufsbildung mit.

Prüfungen und Bescheinigungen

In verschiedenen gewerberechtlichen und außenwirtschaftsbezogenen Bereichen führen IHKs Sachkunde- und Eignungsprüfungen durch oder bescheinigen Tatsachen, etwa bei außenwirtschaftlichen Dokumenten. Diese Aufgaben bewegen sich im Bereich des öffentlichen Rechts und können mit verbindlichen Entscheidungen verbunden sein.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

IHKs bestellen und vereidigen Sachverständige für bestimmte Sachgebiete, soweit hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht. Die Bestellung setzt persönliche und fachliche Eignung sowie besondere Kenntnisse voraus und ist an detaillierte Verfahrens- und Aufsichtsregeln gebunden.

Wirtschaftsförderung und Information

Über die hoheitlichen Aufgaben hinaus informieren IHKs über wirtschaftsrelevante Themen, fördern den Wissens- und Erfahrungsaustausch und unterstützen die regionale Standortentwicklung. Diese Tätigkeiten sind an den Gemeinwohlauftrag gebunden und dürfen nicht in den Bereich individueller Interessenvertretung auf Kosten des Ausgleichs der Gesamtwirtschaft fallen.

Mitgliedschaft und Beitragspflichten

Entstehung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft entsteht in der Regel kraft Gesetzes mit Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Bezirk der IHK, häufig im Anschluss an die Gewerbeanmeldung. Sie besteht unabhängig von einer gesonderten Beitrittserklärung. Unternehmen, die anderen Kammern zugeordnet sind, werden nicht Mitglied der IHK.

Umfang und Abgrenzungen

Zur IHK zählen insbesondere Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Handwerksbetriebe sind regelmäßig der Handwerkskammer zugeordnet. Freie Berufe können, je nach Ausgestaltung und gewerblicher Prägung, von der IHK-Mitgliedschaft ausgenommen sein. Landwirtschaftliche Betriebe werden üblicherweise anderen Selbstverwaltungseinrichtungen zugeordnet.

Beiträge, Gebühren und Umlagen

Zur Finanzierung der Aufgaben erheben IHKs Mitgliedsbeiträge, teils ergänzt um Grundbeiträge und Umlagen. Für konkret veranlasste Einzelleistungen können Gebühren anfallen. Die Erhebung stützt sich auf eine von der Vollversammlung beschlossene Beitragsordnung und erfolgt durch Bescheide. Für Kleinst- und Neugründungen sind häufig besondere Beitragsregelungen vorgesehen, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung tragen.

Mitgliedsrechte

Mitglieder haben das Recht auf Information, Beteiligung an Wahlen und Mitwirkung in Gremien. Sie können in der Vollversammlung und in Ausschüssen mittelbar an der Willensbildung der Kammer mitwirken. Zudem besteht das Recht, Anfragen an die IHK zu richten und Auskünfte über kammerbezogene Angelegenheiten zu erhalten.

Organisation und innere Verfassung

Organe

Zentrales Organ ist die Vollversammlung als gewähltes „Parlament der Wirtschaft“ im Kammerbezirk. Sie beschließt über Grundsatzfragen, Haushalt, Beitragsordnung und Satzungen. Ein Präsidium sowie die oder der Präsident führt die Beschlüsse aus und vertritt die IHK nach außen. Die laufende Verwaltung obliegt der Hauptgeschäftsführung. Fach- und Regionalausschüsse bereiten Entscheidungen vor. Im Bereich der Berufsbildung nimmt der Berufsbildungsausschuss eine besondere Rolle ein.

Satzungsautonomie und Ordnungen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügt die IHK über Satzungsautonomie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Sie erlässt unter anderem Hauptsatzung, Wahlordnung, Beitragsordnung und Prüfungsordnungen. Diese Normen gelten im Zuständigkeitsbereich der IHK und sind am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten.

Rechtsaufsicht und Rechtsschutz

Staatliche Aufsicht

Die IHK unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht. Diese prüft die Rechtmäßigkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit kammerinterner Entscheidungen. Genehmigungsvorbehalte können für bestimmte Satzungen oder grundlegende Beschlüsse vorgesehen sein.

Rechtsnatur von Entscheidungen

Die IHK handelt in hoheitlichen Angelegenheiten durch Verwaltungsakte, etwa bei Beitragsfestsetzungen, Prüfungsentscheidungen oder Bestellungen. Ihre Satzungen und Ordnungen sind autonomes Recht mit Außenwirkung innerhalb der Zuständigkeit der IHK. Daneben kann die IHK in privatrechtlichen Rechtsformen tätig werden, beispielsweise im Rahmen von Dienstleistungsangeboten oder Kooperationen.

Rechtsschutz

Gegen belastende Verwaltungsakte der IHK stehen die üblichen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe und gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten offen. Die Zulässigkeit und der Ablauf richten sich nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts und dem jeweiligen Landesrecht der Aufsicht.

Einordnung im Kammerwesen und Abgrenzungen

Abgrenzung zu anderen Kammern

Die IHK ist für die gewerbliche Wirtschaft zuständig. Handwerksbetriebe unterfallen der Handwerkskammer. Berufsständische Kammern, etwa der Heilberufe, haben eigene, berufsrechtlich geprägte Zuständigkeiten. Eine Doppelmitgliedschaft wird durch Zuständigkeitsabgrenzungen vermieden; Mischbetriebe werden nach dem Schwerpunktprinzip zugeordnet.

Dachorganisation und Auslandsebene

Die Industrie- und Handelskammern sind in einer bundesweiten Dachorganisation zusammengeschlossen, die die Positionen der Kammern auf Bundes- und EU-Ebene koordiniert. Die Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen bilden ein weltweites Netzwerk zur Unterstützung wirtschaftlicher Beziehungen; sie sind organisatorisch mit der Dachorganisation verbunden.

Historischer Überblick und aktuelle Entwicklungen

Die IHKs gehen auf Zusammenschlüsse der gewerblichen Wirtschaft im 19. Jahrhundert zurück. Seitdem wurden Aufgaben und Strukturen mehrfach reformiert, insbesondere im Bereich der Berufsbildung, der Prüfungsorganisation und der rechtlichen Aufsicht. Jüngere Entwicklungen betreffen die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, die Modernisierung der Wahl- und Satzungsregelungen sowie die rechtliche Ausgestaltung der Dachorganisation.

Häufig gestellte Fragen zur Industrie- und Handelskammer

Wer wird Mitglied der Industrie- und Handelskammer?

Mitglied werden grundsätzlich gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen mit Sitz im Kammerbezirk. Handwerksbetriebe sowie bestimmte freie Berufe sind anderen Strukturen zugeordnet. Die Mitgliedschaft entsteht regelmäßig kraft Gesetzes mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

Ist die Zahlung von Beiträgen verpflichtend?

Die IHK erhebt zur Finanzierung ihrer Aufgaben Beiträge. Diese werden auf Grundlage der kammerintern beschlossenen Ordnungen festgesetzt und durch Bescheid erhoben. Für konkrete Leistungen können zusätzlich Gebühren anfallen. Für kleine oder neu gegründete Unternehmen sehen Ordnungen häufig besondere Regelungen vor.

Welche rechtliche Stellung haben Entscheidungen der IHK?

Hoheitliche Entscheidungen der IHK sind Verwaltungsakte, zum Beispiel Beitragsbescheide oder Prüfungsentscheidungen. Sie entfalten Außenwirkung und sind mit Rechtsbehelfen angreifbar. Satzungen und Ordnungen der IHK sind autonomes Recht und binden die Mitglieder im Rahmen der Zuständigkeit.

Wie wird die Industrie- und Handelskammer staatlich kontrolliert?

Die IHK unterliegt der Rechtsaufsicht des Staates. Geprüft wird die Rechtmäßigkeit, nicht die Zweckmäßigkeit. Für bestimmte Beschlüsse kann eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich sein.

Welche Aufgaben hat die IHK in der Berufsbildung?

Die IHK führt Ausbildungsverhältnisse, überwacht die Eignung von Betrieben und Ausbildern, organisiert Zwischen- und Abschlussprüfungen und stellt Zeugnisse aus. Ein eigener Ausschuss wirkt an grundlegenden Angelegenheiten der Berufsbildung mit.

Wodurch unterscheidet sich die IHK von der Handwerkskammer?

Die IHK ist für gewerbliche Unternehmen außerhalb des Handwerks zuständig. Handwerksbetriebe fallen in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer. Grundlage der Zuordnung ist der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens.

Kann die IHK eigene Regeln erlassen?

Ja. Die IHK verfügt über Satzungsautonomie. Sie erlässt insbesondere Hauptsatzung, Wahlordnung, Beitragsordnung und Prüfungsordnungen. Diese gelten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unterliegen der Rechtsaufsicht.

Welche Rolle spielt die Dachorganisation der IHKs?

Die Dachorganisation koordiniert die Positionen der IHKs auf Bundes- und EU-Ebene, vertritt gemeinsame Belange und ist organisatorisch mit den Auslandshandelskammern verknüpft. Sie besitzt eine eigenständige öffentlich-rechtliche Ausgestaltung.