Individuelle Gesundheitsleistungen

Begriff und Bedeutung der Individuellen Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen, häufig mit dem Kürzel IGeL bezeichnet, sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie werden Patientinnen und Patienten in der Regel von Ärztinnen oder Ärzten angeboten und müssen privat bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Patientin oder Patient und behandelnder Praxis.

Abgrenzung zu Kassenleistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur solche Leistungen, die als notwendig, ausreichend und zweckmäßig gelten. Individuelle Gesundheitsleistungen gehen über diesen Rahmen hinaus. Sie umfassen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen ohne konkreten Krankheitsverdacht oder bestimmte Wunschbehandlungen.

Kriterien für IGeL-Leistungen

Damit eine Leistung als individuelle Gesundheitsleistung gilt, muss sie außerhalb des Pflichtkatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Zudem darf sie nicht aus medizinischer Sicht zwingend erforderlich sein oder es besteht keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz für einen Nutzen im Sinne des Sozialgesetzbuches.

Rechtliche Grundlagen individueller Gesundheitsleistungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für individuelle Gesundheitsleistungen ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen sowie berufsrechtlichen Vorgaben für Ärztinnen und Ärzte. Diese regeln insbesondere das Verhältnis zwischen Behandelnden und Patientinnen beziehungsweise Patienten sowie die Anforderungen an Information, Aufklärung und Abrechnung.

Angebotspflicht versus Wahlfreiheit

Praxen dürfen individuelle Gesundheitsleistungen anbieten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ebenso wenig besteht eine Verpflichtung seitens der Versicherten zur Inanspruchnahme solcher Angebote; es handelt sich stets um freiwillige Zusatzangebote.

Informations- und Aufklärungspflichten

Praxen müssen vor Durchführung einer individuellen Gesundheitsleistung umfassend informieren: Dazu gehört unter anderem die Erläuterung von Nutzen, Risiken sowie Alternativen zur angebotenen Leistung. Auch über entstehende Kosten ist transparent aufzuklären – dies umfasst sowohl den Gesamtpreis als auch einzelne Preisbestandteile.

Kostentransparenz bei IGeL-Leistungen

Praxen sind verpflichtet, vor Beginn einer individuellen Behandlung schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Die Vergütung richtet sich nach festgelegten Gebührenordnungen im privaten Bereich; ein verbindlicher Kostenvoranschlag ist üblich.

Zulässigkeit individueller Gesundheitsleistungen im Praxisalltag

Nicht jede beliebige Maßnahme darf als individuelle Gesundheitsleistung angeboten werden: Es muss sich stets um ärztlich vertretbare Maßnahmen handeln; zudem dürfen keine unzulässigen Werbeversprechen gemacht werden. Die Einhaltung berufsrechtlicher Vorschriften ist verpflichtend – Verstöße können disziplinarische Folgen haben.

Bedeutung informierter Einwilligung

Ehe eine individuelle Leistung erbracht wird, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung durch die betroffene Person nach erfolgter Aufklärung über alle wesentlichen Aspekte des Angebots einschließlich möglicher Risiken sowie finanzieller Belastungen.

Minderjährige bei IGeL-Leistungen

Sind Minderjährige betroffen, so ist in aller Regel zusätzlich das Einverständnis eines Sorgeberechtigten erforderlich – abhängig vom Alter kann auch das Mitspracherecht des Kindes selbst relevant sein (Stichwort: Einsichtsfähigkeit).

Häufig gestellte Fragen zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Müssen Praxen jede gewünschte IGeL-Leistung anbieten?

Praxen entscheiden eigenständig darüber, ob sie bestimmte individuelle Leistungen anbieten möchten oder nicht. Es besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme bestimmter Angebote in das eigene Leistungsportfolio.

Darf ich eine angebotene IGeL-Leistung ablehnen?

Patientinnen und Patienten können frei entscheiden, ob sie ein Angebot annehmen möchten oder darauf verzichten wollen; niemand ist verpflichtet zur Inanspruchnahme individueller Zusatzangebote außerhalb des Pflichtkatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.

Muss ich vorab erfahren wie viel eine IGeL kostet?

Praxen sind dazu angehalten bereits vor Durchführung einer individuellen Leistung transparent über sämtliche entstehenden Kosten aufzuklären – dies schließt einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein bevor mit der Behandlung begonnen wird.

Können Minderjährige selbstständig in eine IGeL einwilligen?

Minderjährige benötigen grundsätzlich das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten für kostenpflichtige Zusatzangebote; je nach Alter kann jedoch auch ihre eigene Zustimmung relevant sein sofern Einsichtsfähigkeit gegeben ist.

Sind alle privat abgerechneten Leistungen automatisch IGeL?

Nicht jede privat abgerechnete Maßnahme fällt unter den Begriff „Individuelle Gesundheitsleistung“. Entscheidend ist vielmehr ob diese außerhalb des regulären Katalogs gesetzlicher Krankenkassen liegt sowie freiwillig gewählt wurde ohne zwingenden medizinischen Anlass gemäß Richtlinien öffentlicher Versicherer.

Dürfen Praxen Werbung für ihre eigenen individuellen Angebote machen?

Zwar dürfen Praxen auf ihr Angebot aufmerksam machen doch dabei gelten strenge Regeln hinsichtlich sachlicher Information: Unzulässige Werbeaussagen etwa bezüglich garantierter Heilversprechen sind untersagt.