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Impressum

Begriff und Funktion des Impressums

Das Impressum ist die gesetzlich geforderte Anbieterkennzeichnung von Medien- und Online-Angeboten. Es dient der klaren Identifizierung der verantwortlichen Person oder Organisation hinter einem Angebot. Durch die Offenlegung zentraler Informationen schafft das Impressum Transparenz, ermöglicht die Kontaktaufnahme, erleichtert die Rechtsdurchsetzung und stärkt das Vertrauen der Nutzenden. Im digitalen Umfeld ist das Impressum ein grundlegendes Element der Informationspflichten.

Wer ein Impressum benötigt

Anwendungsbereich digitaler Angebote

Ein Impressum wird vor allem bei geschäftsmäßigen Online-Angeboten erwartet. Dazu zählen typischerweise Unternehmenswebseiten, Online-Shops, Blogs und Portale mit kommerziellem Zweck oder dauerhafter Tätigkeit. Bereits eine regelmäßige, auf Dauer angelegte inhaltliche Pflege kann auf Geschäftsmäßigkeit hindeuten, auch ohne unmittelbare Entgeltlichkeit.

Abgrenzung rein privater Inhalte

Rein private Online-Auftritte, die ausschließlich persönlichen Zwecken ohne Außenwirkung dienen, sind nicht im selben Umfang erfasst. Die Grenze ist eng: Sobald Werbung, Sponsoring, Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder eine planmäßige Außendarstellung hinzukommen, bewegen sich Angebote rechtlich außerhalb eines rein privaten Rahmens.

Besondere Medienformen

Neben klassischen Websites betrifft die Impressumspflicht auch Profile in sozialen Netzwerken, Auftritte auf Online-Marktplätzen, Mobile-Apps, Podcasts, Newsletter und vergleichbare Formate. Bei mehrstufigen oder verteilten Auftritten (z. B. Website plus Social-Media-Kanal) richtet sich der Bedarf an einer Anbieterkennzeichnung nach dem jeweiligen Angebotsteil.

Typische Pflichtangaben

Grunddaten des Anbieters

Zu den typischen Kernangaben eines Impressums zählen:

  • vollständiger Name beziehungsweise Firma sowie die eindeutige Bezeichnung der Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte bei juristischen Personen oder Personengesellschaften
  • ladungsfähige Anschrift (physische, postalisch erreichbare Adresse)
  • Kontaktinformationen zur schnellen elektronischen Kommunikation (z. B. E-Mail) und eine weitere geeignete Kontaktmöglichkeit

Ergänzende Angaben je nach Tätigkeit

Je nach Art des Angebots kommen weitere Angaben in Betracht, etwa:

  • Registereintrag und Registernummer (z. B. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister)
  • zuständige Aufsichts- oder Zulassungsstelle bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • berufsrechtliche Informationen bei reglementierten Berufen (z. B. Berufsbezeichnung, Kammer/Zulassungsstelle, berufsrechtliche Regelungen in allgemein verständlicher Benennung)
  • verantwortliche Person für redaktionell-journalistische Inhalte

Angaben bei Gemeinschaftsprojekten und Plattformen

Bei gemeinschaftlich betriebenen Angeboten können mehrere Verantwortliche auftreten. In Plattformkonstellationen ist zwischen dem Plattformbetreiber und dem Betreiber des jeweiligen Auftritts (z. B. eines Händlerprofils) zu unterscheiden; beide können eine eigene Anbieterkennzeichnung vorhalten.

Platzierung, Erreichbarkeit und Sprache

Sichtbarkeit und Weg

Rechtlich maßgeblich sind Erkennbarkeit, unmittelbare Erreichbarkeit und ständige Verfügbarkeit. Der Link „Impressum“ ist ein gängiger Hinweis. In der Praxis befindet sich der Link häufig in der Hauptnavigation oder im Footer. Entscheidend ist, dass der Zugang ohne Umwege und dauerhaft möglich ist.

Mobile und besondere Endgeräte

Auch in mobilen Ansichten, Apps oder auf Smart-Devices muss die Anbieterkennzeichnung leicht auffindbar bleiben. Navigationsmenüs, App-Informationsseiten oder Profilbeschreibungen sind übliche Orte, solange die Zugänglichkeit klar und konsistent ist.

Mehrsprachigkeit und Auslandsbezug

Bei mehrsprachigen Angeboten wird das Impressum häufig in den Hauptsprachen des Angebots bereitgestellt. Maßgeblich für den rechtlichen Rahmen ist regelmäßig der Sitz des Anbieters sowie die gezielte Ansprache eines bestimmten Marktes. Internationale Konstellationen können zu einer parallelen Anwendbarkeit verschiedener Rechtsordnungen führen.

Verantwortlichkeit und Haftung

Anbieterbegriff

Als Anbieter gilt die natürliche oder juristische Person, in deren Namen das Angebot betrieben wird. Bei Unternehmen tritt regelmäßig die Gesellschaft als Anbieter auf. Betreibt eine Agentur oder ein Dienstleister technische Komponenten, bleibt derjenige Anbieter, in dessen wirtschaftlicher Verantwortung das Angebot steht.

Inhaltliche Verantwortung

Die Anbieterkennzeichnung ordnet Inhalte einer verantwortlichen Stelle zu. Für redaktionell-journalistische Inhalte wird zusätzlich eine benannte Person verantwortlich gemacht. Verlinkungen auf fremde Inhalte entbinden nicht generell von Verantwortung; maßgeblich sind Kenntnis, Kontrolleinfluss und Zumutbarkeit im Einzelfall.

Folgen von Verstößen

Bei fehlender, unvollständiger oder schwer auffindbarer Anbieterkennzeichnung drohen wettbewerbsrechtliche und aufsichtsrechtliche Schritte. Typische Folgen sind Abmahnungen, Unterlassungsverlangen, Kostenbelastungen und behördliche Maßnahmen. Neben finanziellen Risiken können Reputationsschäden entstehen.

Verhältnis zu Datenschutz und AGB

Impressum versus Datenschutzerklärung

Das Impressum identifiziert den Anbieter und schafft Kontaktmöglichkeiten. Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Beide Texte erfüllen unterschiedliche Zwecke und werden rechtlich getrennt betrachtet.

Schnittstellen

In einzelnen Konstellationen enthält das Impressum ergänzende Kontaktstellen, etwa für Anfragen zu Inhalten oder technischen Fragen. Angaben zu einer Anlaufstelle für Datenschutzthemen werden üblicherweise in der Datenschutzerklärung beschrieben; Überschneidungen sind möglich, ersetzen einander aber nicht.

Besonderheiten nach Anbieterart

Unternehmen und Gesellschaften

Bei Gesellschaften sind regelmäßig Vertretungsorgane anzugeben. Je nach Gesellschaftsform kommen ergänzende Transparenzanforderungen hinzu, etwa Kapitalangaben oder Registereinträge. Konzernstrukturen erfordern eine eindeutige Zuordnung zum konkreten Anbieter des jeweiligen Angebots.

Freiberufler und Selbständige

Bei Einzeltätigkeiten steht der Klarname mit ladungsfähiger Anschrift im Vordergrund. Pseudonyme Auftritte ändern an der Pflicht zur eindeutigen Identifizierbarkeit nichts. Kooperationspraxen, Bürogemeinschaften oder Netzwerke können zusätzliche Klarstellungen erfordern, um Zuständigkeiten erkennbar zu machen.

Vereine, Stiftungen, öffentliche Stellen

Für Körperschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht gelten ebenfalls Anbieterkennzeichnungspflichten, angepasst an die Organisationsform. Typisch sind Angaben zu Vorstand oder Geschäftsführung, Register und zuständigen Stellen. Öffentliche Einrichtungen benennen häufig zudem organisatorische Verantwortlichkeiten.

Mediendienste mit redaktionell-journalistischen Inhalten

Bei redaktionell geprägten Angeboten ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Inhalte einzustehen hat. Diese Verantwortung fördert Qualitätssicherung, Nachvollziehbarkeit und individuelle Verantwortung für Veröffentlichungen.

Historische Entwicklung und Zweck

Ursprung im Presserecht

Das Impressum hat seine Wurzeln im Presserecht und diente ursprünglich der Verantwortlichmachung von Verlegern und Redaktionen. Die Identifizierbarkeit von Herausgebenden sollte Öffentlichkeit und Behörden die Durchsetzung von Rechten ermöglichen.

Digitalisierung

Mit der Ausweitung digitaler Dienste wurde die Anbieterkennzeichnung auf Tele- und Onlinemedien übertragen. Heute bildet das Impressum einen zentralen Baustein der Transparenz- und Informationspflichten im Netz.

Formale Anforderungen

Richtigkeit und Aktualität

Das Impressum soll zutreffend, vollständig und aktuell sein. Änderungen in Firma, Anschrift, Vertretung, Registern oder Kontaktkanälen erfordern eine zeitnahe Anpassung, damit die Erreichbarkeit und Identifizierbarkeit gewahrt bleibt.

Form und Format

Die Anbieterkennzeichnung muss in Textform erfassbar und dauerhaft verfügbar sein. Reine Bilddarstellungen oder schwer lesbare Formate können die Zugänglichkeit beeinträchtigen. Eine klare Struktur fördert die Auffindbarkeit der wesentlichen Angaben.

Internationaler Kontext

DACH-Raum

Deutschland, Österreich und die Schweiz kennen jeweils eigene, doch vergleichbar ausgerichtete Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung. Unterschiede bestehen im Detail, etwa bei Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Ergänzungsangaben. Für grenzüberschreitende Angebote kann eine parallele Berücksichtigung der jeweiligen Vorgaben relevant sein.

EU und Drittstaaten

In der Europäischen Union bestehen harmonisierte Grundsätze zur Transparenz im elektronischen Geschäftsverkehr. Anbieter aus Drittstaaten, die gezielt einen EU-Markt adressieren, werden an diesen Maßstäben gemessen. Zusätzlich können nationale Besonderheiten des Zielstaats zur Anwendung kommen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Impressum?

Das Impressum ist die verpflichtende Anbieterkennzeichnung eines Medien- oder Online-Angebots. Es benennt die verantwortliche Person oder Organisation, stellt Kontaktdaten bereit und macht das Angebot rechtlich zuordenbar.

Wer benötigt ein Impressum?

Ein Impressum wird vor allem bei geschäftsmäßigen, dauerhaft betriebenen Online-Angeboten verlangt. Rein private Auftritte ohne Außenwirkung fallen nicht darunter; schon geringe geschäftliche Bezüge können den privaten Charakter jedoch aufheben.

Welche Angaben gehören typischerweise in ein Impressum?

Regelmäßig werden Name beziehungsweise Firma und Rechtsform, Vertretungsberechtigte, ladungsfähige Anschrift sowie geeignete Kontaktmöglichkeiten angegeben. Je nach Tätigkeit kommen Registerdaten, Aufsichtsstellen, steuerliche Identifikationsnummern, berufs- oder medienbezogene Angaben hinzu.

Wo muss das Impressum erreichbar sein?

Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Üblich ist ein klar bezeichneter Link in Navigation oder Footer. Maßgeblich ist die einfache Zugänglichkeit, nicht eine bestimmte Platzierung.

Gilt die Impressumspflicht auch für Social Media und Apps?

Ja, auch Profile, Seiten und Apps mit geschäftsmäßigem oder redaktionellem Charakter benötigen eine Anbieterkennzeichnung. Sie kann innerhalb des Profils, der App-Informationen oder über einen eindeutig zugeordneten Link erreichbar sein.

Welche Folgen hat ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum?

Mögliche Folgen sind Abmahnungen, Unterlassungsforderungen, behördliche Maßnahmen und Kostenbelastungen. Zudem kann ein Reputationsschaden entstehen, wenn Transparenz- und Informationspflichten nicht eingehalten werden.

Worin unterscheidet sich das Impressum von der Datenschutzerklärung?

Das Impressum identifiziert den Anbieter und ermöglicht die Kontaktaufnahme. Die Datenschutzerklärung erläutert die Verarbeitung personenbezogener Daten. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen einander.