Begriff und Bedeutung der Immatrikulation
Die Immatrikulation bezeichnet die formale Aufnahme einer Person als Studierende oder Studierender an einer Hochschule. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und für den Erwerb eines akademischen Grades. Die Immatrikulation stellt einen Verwaltungsakt dar, durch den ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen der Hochschule und der eingeschriebenen Person begründet wird.
Voraussetzungen und Ablauf der Immatrikulation
Für eine erfolgreiche Immatrikulation müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen in der Regel ein Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel das Abitur), gegebenenfalls weitere Qualifikationen wie Sprachkenntnisse oder Praktika sowie die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der jeweiligen Hochschule.
Der Ablauf beginnt meist mit einem Antrag auf Zulassung zum Studium. Nach Erhalt eines Zulassungsbescheids erfolgt innerhalb einer festgelegten Frist die eigentliche Einschreibung, also die Immatrikulation. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens gilt eine Person offiziell als Mitglied der Hochschule.
Rechtsfolgen der Immatrikulation
Mit dem Vollzug der Immatrikulation entstehen Rechte und Pflichten sowohl für Studierende als auch für die Hochschule. Studierende erhalten das Recht auf Teilnahme am Lehrbetrieb, Zugang zu universitären Einrichtungen sowie Anspruch auf Prüfungen im Rahmen des gewählten Studiengangs. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, sich an Ordnungen und Satzungen zu halten sowie regelmäßig Semesterbeiträge zu entrichten.
Dauer des Status als immatrikulierte Person
Der Status als immatrikulierte Person besteht grundsätzlich bis zur Exmatrikulation – also bis zur offiziellen Beendigung des Studiums durch Abschluss, Aufgabe oder aus anderen Gründen wie beispielsweise fehlende Rückmeldung oder Nichtbestehen von Prüfungsleistungen innerhalb vorgegebener Fristen.
Möglichkeiten zur Beendigung des Rechtsverhältnisses (Exmatrikulation)
Das Rechtsverhältnis zwischen Hochschule und studierender Person endet mit Exmatrikulation. Diese kann automatisch erfolgen (zum Beispiel nach erfolgreichem Studienabschluss), freiwillig beantragt werden oder zwangsweise eintreten – etwa bei Verstößen gegen hochschulrechtliche Vorschriften oder ausbleibender Zahlung von Beiträgen.
Rechtliche Besonderheiten rund um die Immatrikulation
Anfechtung von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation
Entscheidungen über Ablehnung eines Antrags auf Einschreibung können angefochten werden. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsakte, gegen deren Inhalt rechtlich vorgegangen werden kann – etwa wenn Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen.
Sonderfälle: Zweitstudium, Gasthörerschaft & Teilzeitstudium
Im Rahmen besonderer Konstellationen wie Zweitstudium, Gasthörerschaft oder Teilzeitstudium gelten teilweise abweichende Regelungen hinsichtlich Voraussetzungen und Umfang des eingeschränkten bzw. vollständigen Zugangs zum Hochschulbetrieb.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Immatrikulation (FAQ)
Was ist unter dem Begriff „Immatrikulationsbescheinigung“ zu verstehen?
Die Immatrikulationsbescheinigung ist ein offizielles Dokument einer Hochschule, das bestätigt, dass eine bestimmte Person ordnungsgemäß immatrikuliert ist.
Können Minderjährige ohne Weiteres immatrikuliert werden?
Minderjährige benötigen in vielen Fällen zusätzliche Erklärungen ihrer gesetzlichen Vertretung beziehungsweise besondere Nachweise zur Aufnahme eines Hochschulstudiums.
Muss jedes Semester eine erneute Einschreibung erfolgen?
Eine erneute vollständige Einschreibung ist nicht erforderlich; jedoch muss in jedem Semester eine Rückmeldung durch Zahlung fälliger Beiträge erfolgen.
Kann man während eines Urlaubssemesters weiterhin alle Rechte nutzen?
Während eines Urlaubssemesters ruht in vielen Fällen das aktive Studium; einige Rechte bleiben jedoch bestehen – insbesondere solche administrativer Art wie Bibliotheksnutzung.
Darf eine bereits erfolgte Exmatrikuation rückgängig gemacht werden?
Einer erfolgten Exmatikluation kann unter bestimmten Umständen widersprochen beziehungsweise diese aufgehoben werden; dies hängt vom Grund sowie vom Zeitpunkt ab.