Begriff und Wesen der Heirat
Heirat bezeichnet den förmlichen Akt, durch den zwei Personen eine rechtlich wirksame Ehe eingehen. Sie ist ein staatlich anerkannter Personenstandsfall mit weitreichenden Folgen für das persönliche, vermögensrechtliche, soziale und öffentlich-rechtliche Verhältnis der Beteiligten. In Deutschland entfaltet ausschließlich die Eheschließung vor dem Standesamt rechtliche Wirkung; religiöse Zeremonien können zusätzlich erfolgen, haben aber ohne staatliche Eheschließung keine zivilrechtliche Wirkung.
Heirat, Eheschließung und Ehe
Die Heirat (Eheschließung) ist der Rechtsakt der Begründung der Ehe. Mit Wirksamwerden entsteht die Ehe als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft mit gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten. Begrifflich zu unterscheiden sind die formale Eheschließung, die fortbestehende Ehe sowie ihre Auflösung oder Aufhebung.
Schutz und Bedeutung
Die Ehe steht als Institution unter besonderem staatlichem Schutz. Sie wirkt über den privaten Bereich hinaus und entfaltet Rechtsfolgen im Familien-, Vermögens-, Erb-, Steuer-, Sozial- und Aufenthaltsrecht.
Voraussetzungen der Eheschließung
Persönliche Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Personen
- Fehlende bestehende Ehe oder vergleichbare Verbindung
- Keine Eheschließung zwischen nahen Verwandten in gerader Linie oder bestimmten Seitenlinien
- Freier Wille ohne Zwang und mit hinreichendem Verständnis für Bedeutung und Tragweite der Eheschließung
- In der Regel hinreichende Geschäftsfähigkeit zur Abgabe wirksamer Erklärungen
Unterlagen und Prüfung
Vor der Trauung erfolgt die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt. Dabei werden Identität, Familienstand und Ehefähigkeit geprüft. Erforderlich sind in der Regel Ausweisdokumente, Geburtsnachweise sowie Nachweise über Auflösung früherer Verbindungen. Bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger kommen regelmäßig zusätzliche Nachweise hinzu (z. B. Ehefähigkeitszeugnis, beglaubigte Übersetzungen, ggf. Apostille/Legalisation). Die Gültigkeit einzelner Nachweise kann zeitlich begrenzt sein.
Besondere Konstellationen
Heiraten von Personen mit Auslandsbezug unterliegen zusätzlichen Anforderungen des internationalen Privatrechts und Dokumentenverkehrs. Stellvertretung bei der Eheschließung ist in Deutschland unzulässig; beide Personen müssen persönlich vor dem Standesamt erklären, die Ehe eingehen zu wollen. Minderjährigenehen sind rechtlich stark eingeschränkt und unterliegen besonderen Regeln.
Ablauf der Heirat
Anmeldung und Terminvergabe
Die Eheschließung wird beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet. Nach Prüfung der Voraussetzungen vereinbart das Standesamt einen Trautermin. Eine Eheschließung kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch in anderen Gemeinden oder an zugelassenen Trauorten erfolgen.
Trauung
Die Eheschließung erfolgt in Anwesenheit einer Standesbeamtin oder eines Standesbeamten. Die Beteiligten geben die rechtserheblichen Erklärungen ab, dass sie die Ehe eingehen wollen. Trauzeugen sind nicht zwingend erforderlich, können jedoch zugelassen sein. Die Trauung wird protokolliert.
Dokumentation und Register
Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Es können Eheurkunden und internationale Urkunden ausgestellt werden. Einsicht in Registerdaten erhalten nur berechtigte Personen oder Stellen.
Rechtswirkungen der Ehe
Persönliche Rechte und Pflichten
- Gegenseitige Verantwortung, Beistand und Rücksichtnahme innerhalb der Lebensgemeinschaft
- Unterhaltspflichten der Ehegatten zueinander während des Bestehens der Ehe
- Mitverantwortung für den Haushalt und die Gestaltung des gemeinsamen Lebens
- Besondere Schutz- und Auskunftsrechte, unter anderem Zeugnisverweigerungsrechte in bestimmten Verfahren
- Gesetzliche Vertretungs- und Mitwirkungsbefugnisse in eng umgrenzten Bereichen, insbesondere bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs; weitere bereichsspezifische Regeln können bestehen
Namensführung
Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Möglich ist die Wahl des Geburtsnamens einer Person als Ehename. Ohne Erklärung behält jede Person ihren bisherigen Namen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person einen Doppelnamen führen; der andere Ehegatte behält dann seinen Namen oder führt den gemeinsamen Ehenamen. Die Namenswahl wirkt sich regelmäßig auf den Familiennamen gemeinsamer Kinder aus.
Vermögensordnung und Güterstände
Gesetzlicher Güterstand
Ohne abweichende Vereinbarung gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beide Personen behalten ihr jeweiliges Vermögen; Vermögen und Schulden bleiben grundsätzlich getrennt. Bei Beendigung des Güterstandes findet ein Zugewinnausgleich statt, der Wertzuwächse während der Ehe ausgleicht.
Abweichende Güterstände
Es sind andere Güterstände möglich, insbesondere Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Eine abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit besonderer Form. Inhalts- und Wirksamkeitskontrollen dienen dem Schutz beider Parteien.
Erb- und versorgungsrechtliche Folgen
Ehegatten haben gesetzliche Erbrechte und können sich zusätzlich erbrechtlich begünstigen. Hinterbliebenenleistungen (z. B. Renten) können im Todesfall bestehen, wenn die jeweiligen fachspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Scheidung erfolgt regelmäßig ein Versorgungsausgleich, der während der Ehe erworbene Anrechte der Alters- und Invaliditätsversorgung ausgleicht.
Steuer- und Sozialrecht
Die Heirat kann eine gemeinsame steuerliche Veranlagung ermöglichen. In der Sozialversicherung bestehen familienbezogene Regelungen, etwa zur Mitversicherung. Im Aufenthaltsrecht kann die Ehe Grundlage für den Ehegattennachzug sein; dafür gelten eigenständige Voraussetzungen.
Auflösung und Aufhebung
Trennung und Scheidung
Eine Ehe kann durch gerichtliche Scheidung beendet werden. Regelmäßig ist eine vorherige Trennungszeit vorgesehen. Mit der Scheidung sind häufig Folgethemen verbunden, darunter Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Fragen zum gemeinsamen Wohnraum. Betreffen Kinder die Ehe, sind auch Sorge- und Umgangsfragen zu klären.
Aufhebung
Liegt ein schwerwiegendes Ehehindernis vor oder wurde die Ehe unter besonderen Mängeln geschlossen, kann eine gerichtliche Aufhebung in Betracht kommen. Die Voraussetzungen und Folgen unterscheiden sich von der Scheidung.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen
Ausländische Scheidungen und Aufhebungen können in Deutschland einer förmlichen Anerkennung bedürfen. Die Zuständigkeit und das Verfahren richten sich nach speziellen Regeln.
Internationale Bezüge
Heirat im Ausland
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland anerkannt werden, wenn die Formvorschriften des Eheschließungsortes beachtet wurden und keine grundlegenden Hinderungsgründe bestehen. Häufig ist eine Nachbeurkundung im deutschen Register möglich. Für ausländische Urkunden werden häufig Beglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen verlangt.
Binational geprägte Ehen und anwendbares Recht
Bei Beteiligten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder unterschiedlichem gewöhnlichen Aufenthalt können für Eheschließung, Wirkungen und Auflösung verschiedene Rechtsordnungen maßgeblich sein. Maßgeblich sind die Regeln des internationalen Privatrechts und einschlägige Abkommen.
Gleichgeschlechtliche Ehe
In Deutschland ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Frühere eingetragene Lebenspartnerschaften bestehen fort oder können umgewandelt werden. Die internationale Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen ist nicht einheitlich.
Scheinehe
Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Ehe nur zum Zweck der Erlangung rechtlicher Vorteile eingegangen wird, ohne eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zu beabsichtigen. Behörden prüfen in bestimmten Konstellationen die Ernsthaftigkeit. Feststellungen können aufenthalts- und ordnungsrechtliche Folgen haben.
Besonderheiten des Personenstandsrechts
Eheregister, Urkunden und Datenschutz
Ehen werden im Eheregister geführt. Auskünfte und Urkunden erhalten nur berechtigte Personen oder Stellen. Die Registerführung unterliegt strengen Datenschutzvorgaben; Aufbewahrungsfristen und Einsichtsrechte sind gesetzlich geregelt.
Gebühren
Für Anmeldung, Prüfung, Trauung, Urkunden und besondere Trauorte fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Kostenvorschriften.
Häufig gestellte Fragen zur Heirat
Welche Voraussetzungen müssen für eine Heirat erfüllt sein?
Erforderlich sind Volljährigkeit, das Fehlen einer bestehenden Ehe oder vergleichbaren Verbindung, kein nahes Verwandtschaftsverhältnis in verbotener Linie sowie ein freier Wille ohne Zwang. Zudem wird die Ehefähigkeit durch das Standesamt geprüft.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt?
In der Regel sind ein gültiges Ausweisdokument, Geburtsnachweise und Nachweise über den Familienstand vorzulegen. Bei Vorehen werden Auflösungsnachweise verlangt. Mit Auslandsbezug kommen häufig Übersetzungen, Beglaubigungen und ein Ehefähigkeitszeugnis hinzu.
Hat eine religiöse Trauung rechtliche Wirkung?
In Deutschland entfaltet nur die standesamtliche Eheschließung zivilrechtliche Wirkung. Eine religiöse Trauung kann zusätzlich stattfinden, ersetzt die Eheschließung vor dem Standesamt aber nicht.
Wie wirkt sich die Heirat auf Vermögen und Schulden aus?
Ohne abweichende Vereinbarung gilt die Zugewinngemeinschaft: Vermögen und Schulden bleiben grundsätzlich getrennt; am Ende des Güterstandes wird der Zugewinn ausgeglichen. Für Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bestehen besondere Regeln.
Welche Möglichkeiten der Namensführung bestehen?
Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder ihre bisherigen Namen beibehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person einen Doppelnamen führen. Die Namenswahl kann sich auf den Familiennamen gemeinsamer Kinder auswirken.
Wird eine im Ausland geschlossene Ehe anerkannt?
Grundsätzlich ja, wenn die Eheschließung die Formvorschriften des Eheschließungsortes erfüllt und keine wesentlichen Hinderungsgründe bestehen. Häufig ist eine Nachbeurkundung möglich; Auslandsurkunden benötigen regelmäßig Beglaubigungen und Übersetzungen.
Können gleichgeschlechtliche Paare heiraten?
In Deutschland können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen ist international unterschiedlich; frühere Lebenspartnerschaften können umgewandelt werden.