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Hauptstrafen

Begriff und Einordnung der Hauptstrafen

Hauptstrafen sind die zentralen staatlichen Reaktionen auf eine Straftat im deutschen Strafrecht. Sie stehen im Mittelpunkt der Sanktionen und zielen darauf ab, das begangene Unrecht auszugleichen und zukünftige Rechtsbrüche zu verhindern. Von ihnen zu unterscheiden sind Nebenstrafen, weitere Rechtsfolgen sowie Maßnahmen der Besserung und Sicherung. Hauptstrafen werden durch ein Gericht verhängt und bilden den Kern des Urteils.

Arten der Hauptstrafen im Erwachsenenstrafrecht

Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe bedeutet den Entzug der persönlichen Freiheit für eine bestimmte Zeit. Sie wird in Justizvollzugsanstalten vollstreckt. Zielsetzung und Dauer richten sich nach der Schwere der Tat und der individuellen Verantwortung der verurteilten Person. In gesetzlich vorgesehenen Fällen kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Prognose besteht. Während der Bewährungszeit können Auflagen und Weisungen angeordnet werden.

Vollstreckung und Bewährung

Die Vollstreckung erfolgt im geschlossenen oder offenen Vollzug. Bei einer Aussetzung zur Bewährung wird die Vollstreckung vorläufig nicht durchgeführt, sofern sich die verurteilte Person in der Bewährungszeit bewährt. Zuwiderhandlungen können zum Widerruf der Bewährung führen, sodass die Strafe dann zu verbüßen ist.

Auswirkungen

Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kann Eintragungen in behördliche Register nach sich ziehen und weitere rechtliche Folgen auslösen. Die genauen Auswirkungen hängen von Art und Höhe der Strafe sowie von zusätzlichen Rechtsfolgen ab, die kraft Gesetzes eintreten können.

Geldstrafe

Die Geldstrafe wird nach dem Tagessatzsystem bemessen. Dabei wird zunächst die Anzahl der Tagessätze festgelegt. Sie drückt die Schwere der Tat aus. Anschließend wird die Höhe eines einzelnen Tagessatzes bestimmt. Diese soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verurteilten Person abbilden. Auf diese Weise wird eine spürbare, aber angepasste Sanktion erreicht.

Bemessung

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschulden. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes orientiert sich regelmäßig am Einkommen und weiteren finanziellen Verhältnissen. So wird die Geldstrafe sowohl nach Tat- als auch nach Täterkriterien proportioniert.

Vollstreckung und Ersatzfreiheitsstrafe

Die Geldstrafe ist grundsätzlich zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ratenzahlungen oder andere Modalitäten möglich. Bleibt die Zahlung aus, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. In der Praxis werden mitunter auch Lösungen über gemeinnützige Arbeit ermöglicht, um eine Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, soweit dies vorgesehen ist.

Hauptstrafen im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht verfolgt in besonderem Maß erzieherische Ziele. Neben erzieherischen Maßnahmen und Zuchtmitteln kennt es als Hauptstrafe die Jugendstrafe. Sie kommt in Betracht, wenn schwerere Taten vorliegen oder andere Reaktionsformen nicht ausreichen. Die Jugendstrafe wird in speziellen Einrichtungen vollzogen und kann – je nach Voraussetzungen – zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine positive Entwicklung erwartet werden kann.

Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug unter erzieherischer Ausrichtung. Sie soll Fehlentwicklungen entgegenwirken und künftigen Straftaten vorbeugen. Die Entscheidung über Verhängung, Dauer, Bewährung und Auflagen orientiert sich am individuellen Entwicklungsstand, am Tatverhalten und an den erzieherischen Erfordernissen.

Abgrenzung zu anderen Rechtsfolgen

Nebenstrafen

Nebenstrafen treten zusätzlich zu einer Hauptstrafe hinzu. Ein typisches Beispiel ist das Fahrverbot. Sie verschärfen die Sanktion, ohne den Charakter der Hauptstrafe zu verändern.

Maßregeln der Besserung und Sicherung

Maßregeln sind keine Strafen, sondern präventive Reaktionen, die die Allgemeinheit schützen und die betroffene Person bessern sollen. Dazu zählen etwa therapeutische Unterbringungen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie können neben einer Hauptstrafe angeordnet werden und sind auf zukünftige Gefahrenabwehr ausgerichtet.

Weitere Rechtsfolgen

Einige Rechtsfolgen knüpfen kraft Gesetzes an eine Verurteilung an, etwa Beschränkungen bestimmter Rechte oder Registereintragungen. Diese sind von den Hauptstrafen zu unterscheiden und dienen unterschiedlichen Zwecken, beispielsweise Transparenz oder Eignungsprüfung für bestimmte Tätigkeiten.

Grundsätze der Strafzumessung

Die Festlegung der Hauptstrafe folgt dem Schuldprinzip: Die Strafe soll in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Verantwortung der verurteilten Person stehen. Berücksichtigt werden unter anderem Tatmotiv, Tatfolgen, Vorleben, Nachtatverhalten sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei mehreren Taten wird regelmäßig eine Gesamtstrafe gebildet, die das gesamte Unrecht zusammenfassend abbildet.

Zusammentreffen mehrerer Taten und Gesamtstrafe

Begehen Personen mehrere Straftaten, werden die Einzelstrafen zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen. Diese bildet den zentralen Sanktionsrahmen ab und verhindert, dass die Summe isolierter Einzelstrafen zu unverhältnismäßigen Ergebnissen führt.

Vollstreckung und Eintragungen

Nach Rechtskraft des Urteils beginnt die Vollstreckung der Strafe. Bei Freiheitsstrafen erfolgt die Unterbringung im Justizvollzug; bei Bewährung ruht die Vollstreckung, solange die Bedingungen eingehalten werden. Geldstrafen werden über die Vollstreckungsbehörden eingezogen. Bestimmte Verurteilungen führen zu Registereintragungen, die für festgelegte Zeiträume gespeichert und unter näher geregelten Voraussetzungen einsehbar sind.

Registereintragungen und rechtliche Folgen

Eintragungen können Auswirkungen auf zukünftige Verfahren und auf Bereiche wie Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfungen haben. Löschungs- und Tilgungsfristen richten sich nach Art und Höhe der verhängten Sanktion sowie nach weiteren Umständen.

Zahlungsmodalitäten und Alternativen in der Vollstreckung

Bei Geldstrafen kommen – wenn die Voraussetzungen vorliegen – Ratenzahlungen oder andere Modalitäten in Betracht. Unter bestimmten Bedingungen kann die Vollstreckungsbehörde gemeinnützige Arbeit berücksichtigen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden. Die genaue Handhabung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des Einzelfalls.

Verhältnis zu Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden nicht mit Strafen, sondern mit Geldbußen geahndet. Obwohl Geldbußen und Geldstrafen äußerlich ähnlich erscheinen, unterscheiden sie sich rechtlich und folgen unterschiedlichen Zielsetzungen und Verfahren. Geldbußen zählen nicht zu den Hauptstrafen.

Häufig gestellte Fragen

Was zählt zu den Hauptstrafen?

Im Erwachsenenstrafrecht sind die Hauptstrafen die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Im Jugendstrafrecht ist die Jugendstrafe die Hauptstrafe, neben erzieherischen Maßnahmen und Zuchtmitteln.

Kann gleichzeitig Freiheitsstrafe und Geldstrafe verhängt werden?

Grundsätzlich wird pro Tat eine Hauptstrafe verhängt. Eine Kombination kann in gesetzlich vorgesehenen Fällen oder beim Zusammentreffen mehrerer Taten entstehen, etwa durch eine Hauptstrafe für die eine und eine weitere Sanktion für die andere Tat.

Was bedeutet Aussetzung zur Bewährung?

Bei einer Aussetzung zur Bewährung wird die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorläufig nicht durchgeführt. Während einer Bewährungszeit müssen Bedingungen eingehalten werden. Bei Bewährung bleibt die Vollstreckung aus, bei Verstößen kann sie widerrufen werden.

Wie wird eine Geldstrafe berechnet?

Die Geldstrafe folgt dem Tagessatzsystem. Die Anzahl der Tagessätze bildet die Schwere der Tat ab; die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der verurteilten Person.

Was passiert, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird?

Bleibt eine Geldstrafe unbezahlt, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Ratenzahlungen oder, je nach Regelung, gemeinnützige Arbeit in Betracht.

Worin unterscheiden sich Hauptstrafen, Nebenstrafen und Maßnahmen?

Hauptstrafen sind der Kern der Sanktion (Freiheits- oder Geldstrafe). Nebenstrafen treten zusätzlich hinzu (etwa Fahrverbot). Maßnahmen der Besserung und Sicherung sind präventiv ausgerichtet und keine Strafen (beispielsweise therapeutische Unterbringungen oder Entziehung der Fahrerlaubnis).

Wie beeinflussen Vorstrafen die Strafe?

Vorstrafen können bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Sie wirken sich auf die Bewertung der Persönlichkeit und der Rückfallgefahr aus und können das Strafmaß beeinflussen.

Was ist eine Gesamtstrafe?

Bei mehreren Straftaten werden die Einzelstrafen zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt. Diese soll das gesamte Unrecht sachgerecht und verhältnismäßig abbilden.