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Güterrecht

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einführung in das Güterrecht

Das Güterrecht ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts und beschäftigt sich mit den vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern. Es regelt, wie das Vermögen, das die Ehepartner vor und während der Ehe erworben haben, behandelt wird. Diese Regelungen sind besonders wichtig im Falle einer Scheidung, da sie bestimmen, wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird.

Im Güterrecht gibt es verschiedene Güterstände, die die Vermögensverhältnisse der Ehepartner regeln. Der gesetzliche Güterstand ist in vielen Ländern die Zugewinngemeinschaft. Daneben existieren auch andere Güterstände wie die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft, die durch ehevertragliche Vereinbarungen festgelegt werden können.

Die Wahl des Güterstandes hat erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Ehepartner. Es bestimmt unter anderem, welche Vermögenswerte im Falle einer Scheidung geteilt werden und welche nicht. Daher ist es für Ehepartner wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Güterstände zu informieren und gegebenenfalls einen Ehevertrag abzuschließen, um ihre individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen zu berücksichtigen.

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft

In vielen Rechtssystemen ist die Zugewinngemeinschaft der standardmäßige Güterstand, der automatisch eintritt, wenn Ehepartner keine anderweitige Vereinbarung treffen. In diesem Güterstand bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt, jeder verwaltet sein eigenes Vermögen selbstständig. Der Zugewinn, also die Vermögensmehrung, die während der Ehe erzielt wird, wird jedoch im Falle einer Scheidung ausgeglichen.

Der Zugewinnausgleich erfolgt durch einen Vergleich der Vermögenswerte, die die Ehepartner bei der Eheschließung und bei der Scheidung besitzen. Die Differenz, die sich dabei ergibt, wird zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dies bedeutet, dass der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, einen Ausgleich an den anderen Ehepartner zahlen muss.

Ein Beispiel: Wenn ein Ehepartner zu Beginn der Ehe kein Vermögen hatte und während der Ehe ein Vermögen von 100.000 Euro aufbaut, während der andere Ehepartner nur einen Zugewinn von 20.000 Euro erzielt, muss der erstere Ehepartner einen Teil seines Zugewinns an den anderen ausgleichen. Der Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehepartner von den während der Ehe erzielten Vermögenszuwächsen profitieren.

Gütertrennung als alternative Vereinbarung

Die Gütertrennung ist eine Möglichkeit für Ehepartner, ihre Vermögensverhältnisse abweichend vom gesetzlichen Güterstand zu regeln. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt, sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Es erfolgt kein Zugewinnausgleich, und jeder Ehepartner behält das Vermögen, das er während der Ehe erwirtschaftet hat.

Diese Regelung kann für Ehepartner vorteilhaft sein, die ihre Vermögensverhältnisse strikt voneinander getrennt halten möchten oder bei denen ein Partner erheblich mehr Vermögen in die Ehe einbringt. Die Gütertrennung kann durch einen Ehevertrag vereinbart werden, der notariell beurkundet werden muss, um rechtswirksam zu sein.

Ein typisches Szenario für die Wahl der Gütertrennung ist, wenn ein Ehepartner ein Unternehmen besitzt und vermeiden möchte, dass das Unternehmensvermögen im Falle einer Scheidung geteilt wird. Durch die Gütertrennung kann sichergestellt werden, dass das Unternehmen in der Hand des Unternehmers bleibt, unabhängig vom Ausgang der Ehe.

Gütergemeinschaft und ihre Besonderheiten

Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, der durch einen Ehevertrag vereinbart werden kann. Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner zusammengelegt und als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet. Dies bedeutet, dass beide Ehepartner gleichberechtigt an allen Vermögenswerten beteiligt sind, unabhängig davon, wer sie erworben hat.

Ein wesentliches Merkmal der Gütergemeinschaft ist, dass sowohl das eingebrachte als auch das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinschaftliches Eigentum wird. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners wird das Vermögen in der Regel zur Hälfte geteilt, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

Die Gütergemeinschaft kann für Ehepartner von Vorteil sein, die ein starkes Vertrauen in ihre finanzielle Zusammenarbeit haben und die Vermögensaufteilung während und nach der Ehe vereinfachen möchten. Sie erfordert jedoch ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen und Offenheit, da beide Partner gleichberechtigt über das gemeinsame Vermögen entscheiden müssen.

Der Einfluss von Eheverträgen im Güterrecht

Eheverträge spielen im Güterrecht eine bedeutende Rolle, da sie es Ehepartnern ermöglichen, ihre vermögensrechtlichen Beziehungen individuell zu gestalten. Durch einen Ehevertrag können die Partner vom gesetzlichen Güterstand abweichen und stattdessen Regelungen treffen, die ihren persönlichen und finanziellen Bedürfnissen besser entsprechen.

Ein Ehevertrag kann verschiedene Aspekte der Vermögensverhältnisse regeln, wie zum Beispiel die Wahl eines alternativen Güterstandes, die Aufteilung von Vermögenswerten im Falle einer Scheidung oder den Ausschluss bestimmter Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich. Wichtig ist, dass ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss, um rechtswirksam zu sein.

Beispielsweise könnten Ehepartner, die beide in der gleichen Firma arbeiten, einen Ehevertrag abschließen, um Regelungen zu treffen, die ihre berufliche Zusammenarbeit nicht beeinträchtigen. Ein solcher Vertrag könnte festlegen, dass das Firmenvermögen im Falle einer Scheidung nicht geteilt wird, um die Stabilität des Unternehmens zu sichern.

Häufig gestellte Fragen zum Güterrecht

Was passiert mit Schulden im Zugewinnausgleich?

Schulden, die ein Ehepartner vor oder während der Ehe gemacht hat, werden bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. Sie mindern den Zugewinn, der im Falle einer Scheidung ausgeglichen werden muss.

Können Ehepartner den Güterstand während der Ehe ändern?

Ja, Ehepartner können den Güterstand während der Ehe ändern, indem sie einen neuen Ehevertrag abschließen. Dieser muss notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.

Wie wird das Anfangsvermögen im Zugewinnausgleich berechnet?

Das Anfangsvermögen ist der Wert des Vermögens, das ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt. Es wird mit dem Endvermögen verglichen, um den Zugewinn zu ermitteln.

Was passiert mit Erbschaften im Güterrecht?

Erbschaften, die ein Ehepartner während der Ehe erhält, werden in der Regel nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen. Sie bleiben als persönliches Vermögen des erbenden Ehepartners.

Wie wird das Endvermögen im Zugewinnausgleich berechnet?

Das Endvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner am Ende der Ehe besitzt. Es wird mit dem Anfangsvermögen verglichen, um den Zugewinn zu ermitteln.

Können Eheverträge nachträglich angefochten werden?

Unter bestimmten Umständen können Eheverträge angefochten werden, zum Beispiel, wenn sie unter Zwang, Täuschung oder erheblichen Irrtümern abgeschlossen wurden. Eine Anfechtung bedarf jedoch einer rechtlichen Prüfung.

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