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Güterrecht

Begriff und Bedeutung des Güterrechts

Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern während der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft sowie im Falle einer Trennung, Scheidung oder beim Tod eines Partners. Es bestimmt, wie das Vermögen der Partner verwaltet wird, wem es gehört und wie es im Fall einer Auflösung der Beziehung aufgeteilt wird. Das Güterrecht ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts.

Güterstände: Die verschiedenen Regelungen im Überblick

Im deutschen Recht gibt es verschiedene sogenannte Güterstände. Sie legen fest, wie das Vermögen zwischen den Partnern während und nach der Ehe behandelt wird. Die Wahl des Güterstandes kann erhebliche Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse und die Verteilung von Vermögenswerten haben.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Regelfall für verheiratete Paare, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Während der Ehe bleibt das jeweilige Vermögen grundsätzlich getrennt; jeder Partner verwaltet sein eigenes Vermögen selbstständig. Im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Partners erfolgt jedoch ein Ausgleich: Derjenige mit dem geringeren Zugewinn erhält einen finanziellen Ausgleich vom anderen Partner.

Gütertrennung

Bei Vereinbarung von Gütertrennung bleiben die jeweiligen Vermögensmassen vollständig getrennt – sowohl während als auch nach Beendigung der Ehe gibt es keinen Anspruch auf einen Ausgleich des Zugewinns. Jeder Partner behält sein eigenes Eigentum und haftet nicht für Schulden des anderen.

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist eine eher selten gewählte Form des Zusammenlebens in Deutschland. Hierbei werden bestimmte Teile des jeweiligen Einzelvermögens gemeinschaftliches Eigentum beider Partner (Gesamtgut). Es existieren daneben noch Sonder- und Vorbehaltsgut, welche weiterhin dem einzelnen Partner zugeordnet sind.

Vereinbarungen zum Güterstand: Der Ehevertrag

Ehepaare können durch einen sogenannten Ehevertrag individuelle Regelungen zum gewünschten Güterstand treffen. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden und ermöglicht Anpassungen an persönliche Lebenssituationen – etwa bei unternehmerischer Tätigkeit eines Partners oder bei internationalen Bezügen.

Bedeutung bei Trennung, Scheidung oder Tod eines Partners

Das gewählte güterrechtliche Modell hat entscheidenden Einfluss darauf, wie das gemeinsame beziehungsweise getrennte Vermögen im Falle einer Trennung, Scheidung oder beim Tod verteilt wird. Insbesondere beim gesetzlichen Regelfall (Zugewinngemeinschaft) kommt es zu einem finanziellen Ausgleichsanspruch zugunsten jenes Partners mit dem geringeren Zuwachs an Vermögen während der gemeinsamen Zeit.
Im Erbfall beeinflusst das gewählte Modell ebenfalls den Umfang möglicher Ansprüche am Nachlass sowie Pflichtteilsrechte naher Angehöriger.

Sonderfälle: Internationale Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften

Bei binationalen Ehen kann sich die Frage stellen, welches nationale Recht Anwendung findet – dies richtet sich nach internationalen Abkommen sowie europäischen Verordnungen zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts in güterrechtsrelevanten Fragen.
Auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten vergleichbare güterrechtsbezogene Vorschriften; seit Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen wurden diese weitgehend angeglichen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Güterrecht

Was versteht man unter einem gesetzlichen Güterstand?

Der gesetzliche Güterstand bezeichnet jene vermögensrechtliche Regelung zwischen Eheleuten oder Lebenspartnern, die automatisch gilt, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Können Paare ihren gewünschten Güterstand frei wählen?

Ehepaare können grundsätzlich durch Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages ihren bevorzugten güterrechlichen Rahmen bestimmen.

Müssen beide Parteien einem Wechsel des Güterstands zustimmen?

Ein Wechsel vom gesetzlichen zu einem vertraglich vereinbarten Modell erfordert stets das Einverständnis beider Beteiligten.

Betrifft das deutsche Güterrecht auch unverheiratete Paare?

Unverheiratete Paare fallen nicht unter die Vorschriften zum ehelichen beziehungsweise partnerschaftlichen Gemeinschaftsvermögen.
Eigentumsfragen richten sich hier ausschließlich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen.

Können Schulden eines Partners Auswirkungen auf den anderen haben?

Ob Schulden gegenseitig haften gemacht werden können,
richtet sich maßgeblich nach dem jeweils geltenden güterrechltichen Modell.
In bestimmten Fällen bleibt eine Haftung ausgeschlossen,
in anderen Modellen kann sie jedoch eintreten.
Dies hängt insbesondere davon ab,
ob gemeinsames Eigentum besteht
oder ob jeder sein eigenes Vermögen behält.

Lässt sich ein einmal gewähltes Modell später ändern?

Eine Änderung ist möglich,
setzt aber eine erneute vertragliche Vereinbarung voraus,
welche wiederum notariell beglaubigt werden muss.

Muss ein Vertrag über den Wechsel schriftlich erfolgen?

Ja,
jede Änderung bedarf aus Gründen rechtlicher Sicherheit
zwingend einer schriftlichen Form mit öffentlicher Beglaubigung durch eine Notarin bzw. einen Notar.