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Immobilienmakler

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Definition und Aufgaben eines Immobilienmaklers

Ein Immobilienmakler ist eine Person oder ein Unternehmen, das als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern von Immobilien agiert. In dieser Funktion kann der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden, um eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen. Die Hauptaufgabe des Maklers besteht darin, den Kontakt zwischen den Parteien herzustellen und den Verkauf oder Kauf einer Immobilie zu erleichtern.

Immobilienmakler bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter die Bewertung von Immobilien, die Erstellung von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen sowie die Verhandlung von Kauf- oder Mietverträgen. Sie verfügen über Fachwissen im Bereich Immobilienmarkt, das sie nutzen, um sowohl Käufer als auch Verkäufer zu beraten und zu unterstützen. Der Einsatz eines Maklers kann den Prozess der Immobilienvermittlung erheblich beschleunigen und die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöhen.

Ein typisches Beispiel für die Tätigkeit eines Maklers ist die Unterstützung eines Hausbesitzers beim Verkauf seines Hauses. Der Makler bewertet die Immobilie, erstellt ein ansprechendes Exposé und organisiert Besichtigungstermine mit potenziellen Käufern. Darüber hinaus berät er den Verkäufer über den optimalen Verkaufspreis und führt Verhandlungen im Namen des Verkäufers, um ein vorteilhaftes Ergebnis zu erzielen.

Rechtsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber wird in der Regel durch einen Maklervertrag bestimmt. Dieser Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit. Der Vertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden, wobei aus Beweisgründen häufig die schriftliche Form bevorzugt wird.

Ein wesentlicher Bestandteil des Maklervertrags ist die Provisionsvereinbarung, die festlegt, unter welchen Bedingungen der Makler Anspruch auf eine Provision hat. Die Provision ist in der Regel erfolgsabhängig und wird nur dann fällig, wenn der Makler erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag vermittelt. Die Höhe der Provision kann frei vereinbart werden, wobei sie häufig einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises oder der Miete darstellt.

Ein Beispiel für ein Rechtsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber ist der Vertrag eines Vermieters mit einem Makler, um einen Mieter für seine Wohnung zu finden. Der Makler verpflichtet sich, potenzielle Mieter zu suchen, die Wohnung zu präsentieren und den Vermieter bei der Auswahl des passenden Mieters zu beraten. Im Gegenzug erhält der Makler eine Provision, sobald ein Mietvertrag abgeschlossen wurde.

Provisionsanspruch des Immobilienmaklers

Der Provisionsanspruch eines Immobilienmaklers entsteht, wenn die im Maklervertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Makler eine wesentliche Ursache dafür ist, dass ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Dies bedeutet, dass seine Tätigkeit kausal für den Vertragsschluss sein muss.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Makler den Kontakt zwischen den Vertragsparteien hergestellt und aktiv an der Vermittlung des Vertrags mitgewirkt haben muss. Die Höhe der Provision wird im Maklervertrag festgelegt und orientiert sich oft an den lokalen Marktgegebenheiten und der Art der Immobilie. Es ist nicht unüblich, dass die Provision mehrere Tausend Euro beträgt, insbesondere bei hochpreisigen Objekten.

Ein typisches Beispiel für die Entstehung eines Provisionsanspruchs ist der erfolgreiche Verkauf eines Einfamilienhauses. Der Makler hat das Haus in seinem Portfolio aufgenommen, potenzielle Käufer gefunden und Besichtigungstermine organisiert. Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der Makler seine vereinbarte Provision vom Verkäufer oder Käufer, abhängig von der Vertragsgestaltung.

Rechte und Pflichten des Immobilienmaklers

Der Immobilienmakler hat sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Maklervertrag und der allgemeinen Rechtslage ergeben. Zu seinen Rechten gehört insbesondere der Anspruch auf die vereinbarte Provision, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zudem hat der Makler das Recht auf Unterstützung durch seinen Auftraggeber, beispielsweise durch Bereitstellung notwendiger Informationen über die Immobilie.

Zu den Pflichten des Maklers zählt insbesondere die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vermittlungstätigkeit. Er ist verpflichtet, im Interesse seines Auftraggebers zu handeln und die ihm übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen. Dazu gehört auch die Pflicht zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erlangt.

Ein Beispiel für eine Pflichtverletzung wäre, wenn der Makler bewusst falsche Angaben zur Immobilie macht, um den Verkauf zu beschleunigen. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Maklervertrag kündigen.

Typische Fallkonstellationen in der Maklertätigkeit

In der Praxis gibt es verschiedene typische Fallkonstellationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Immobilienmaklers auftreten können. Eine häufige Situation ist der Streit über die Höhe oder Fälligkeit der Maklerprovision. Solche Streitigkeiten entstehen oft, wenn unklar ist, ob der Makler tatsächlich kausal für den Vertragsschluss war.

Ein weiterer typischer Fall ist die Kündigung des Maklervertrags durch eine der Parteien. Ein Maklervertrag kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden, etwa wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt. Auch die Frage, ob der Maklervertrag befristet oder unbefristet geschlossen wurde, spielt hierbei eine Rolle.

Ein anschauliches Beispiel ist der Fall, in dem ein Verkäufer den Maklervertrag kündigt, weil er mit der Leistung des Maklers unzufrieden ist. Der Makler hat möglicherweise keine ausreichenden Bemühungen unternommen, um potenzielle Käufer zu finden, und der Verkäufer entscheidet sich, den Verkauf in Eigenregie durchzuführen. Ob in einem solchen Fall eine Provision fällig wird, kann von den vertraglichen Vereinbarungen abhängen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Immobilienmakler

Wann entsteht der Provisionsanspruch eines Immobilienmaklers?

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Makler erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag vermittelt und die im Maklervertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Der Makler muss kausal für den Vertragsschluss sein.

Kann ein Maklervertrag mündlich abgeschlossen werden?

Ja, ein Maklervertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Allerdings wird aus Beweisgründen häufig die schriftliche Form bevorzugt, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festzuhalten.

Was passiert, wenn der Makler seine Pflichten verletzt?

Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, kann der Auftraggeber unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Maklervertrag kündigen. Die genauen Rechtsfolgen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Die Zahlung der Maklerprovision kann zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden oder von einer der beiden Parteien allein getragen werden. Die genauen Modalitäten werden in der Regel im Maklervertrag festgelegt.

Was ist ein Alleinauftrag bei einem Maklervertrag?

Ein Alleinauftrag ist eine Vereinbarung, bei der der Auftraggeber sich verpflichtet, nur einen bestimmten Makler mit der Vermittlung der Immobilie zu betrauen. In dieser Zeit darf kein anderer Makler beauftragt werden.

Kann ein Maklervertrag gekündigt werden?

Ja, ein Maklervertrag kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden, etwa bei grober Pflichtverletzung. Die Kündigungsmöglichkeiten hängen von den vertraglichen Vereinbarungen und der Art des Vertrags ab.

Welche Informationen muss der Makler bereitstellen?

Der Makler muss alle relevanten Informationen über die Immobilie und den Vertragsprozess bereitstellen, um eine fundierte Entscheidung des Auftraggebers zu ermöglichen. Dazu gehören Details zur Immobilie, Marktanalysen und rechtliche Rahmenbedingungen.

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