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Immobilienmakler

Begriff und Aufgaben eines Immobilienmaklers

Ein Immobilienmakler ist eine Person oder ein Unternehmen, das gewerbsmäßig den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen oder die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume oder gewerbliche Räume anbietet. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Unterstützung bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Der Makler agiert dabei als Mittler zwischen den Vertragsparteien und erhält für seine Dienste in der Regel eine Vergütung.

Rechtliche Grundlagen der Maklertätigkeit

Die Tätigkeit des Immobilienmaklers unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn bestimmte persönliche Zuverlässigkeits- und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden können.

Maklervertrag

Die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber (z.B. Eigentümer einer Immobilie) und dem Makler basiert auf einem sogenannten Maklervertrag. Dieser Vertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Im Vertrag werden üblicherweise Art und Umfang der Dienstleistung sowie die Höhe der Vergütung geregelt.

Maklerprovision (Courtage)

Für seine Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erhält der Immobilienmakler im Erfolgsfall eine Provision – auch Courtage genannt. Die Höhe dieser Vergütung ist grundsätzlich frei verhandelbar, es gibt jedoch regionale Gepflogenheiten sowie gesetzliche Vorgaben zur Aufteilung bei bestimmten Geschäften wie etwa Wohnraummietverträgen.

Kostentragung

Wer die Provision zu zahlen hat – Käufer, Verkäufer oder beide Parteien -, hängt vom jeweiligen Geschäftsvorgang ab sowie davon, was im Einzelfall vereinbart wurde beziehungsweise welche gesetzlichen Regelungen greifen.

Plichten des Immobilienmaklers

Maklern obliegen verschiedene Pflichten gegenüber ihren Auftraggebern:

  • Treuepflicht: Der Makler muss stets im Interesse seines Auftraggebers handeln und darf keine eigenen Interessen verfolgen, die dem Auftraggeber schaden könnten.
  • Aufklärungspflicht: Es besteht eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Information über alle wesentlichen Umstände des Objekts beziehungsweise des Geschäftsabschlusses.
  • Sorgfaltspflicht: Die Tätigkeiten sind mit angemessener Sorgfalt auszuführen; dazu gehört beispielsweise das gewissenhafte Prüfen relevanter Unterlagen.
  • Doppeltätigkeit: Ein Makler kann für beide Seiten tätig sein (z.B. Käufer und Verkäufer), muss dies aber offenlegen; andernfalls droht ein Verlust seines Provisionsanspruchs.

Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“

Nicht jeder darf sich ohne Weiteres als Immobilienmakler bezeichnen: Für diese Bezeichnung ist neben einer behördlichen Erlaubnis auch häufig ein Nachweis über Sachkunde erforderlich – insbesondere dann, wenn zusätzlich Beratungsleistungen angeboten werden sollen. Zudem bestehen Pflichten zur regelmäßigen Weiterbildung sowie Anforderungen an Versicherungen gegen Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit.

Anforderungen an Werbung und Informationspflichten

Möchte ein Makler für seine Dienstleistungen werben oder Angebote veröffentlichen (zum Beispiel online), so gelten besondere Informationspflichten gegenüber Interessenten: Dazu zählen Angaben zu Identität des Anbieters sowie Informationen zu Preisen beziehungsweise Provisionshöhe inklusive Mehrwertsteuerangabe bei Verbrauchern als Kundenkreis.
Auch müssen alle Angaben in Exposés wahrheitsgemäß sein; irreführende Aussagen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kündigungsmöglichkeiten beim Maklervertrag

Sowohl Auftraggeber als auch Makler haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Kündigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses – etwa dann, wenn kein Erfolg absehbar ist oder berechtigte Interessen entgegenstehen.
Bei sogenannten Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern zudem regelmäßig ein Widerrufsrecht innerhalb einer festgelegten Frist zu.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Immobilienmakler (rechtlicher Kontext)

Muss ein Vertrag mit einem Immobilienmakler immer schriftlich abgeschlossen werden?

Ein Vertrag mit einem Immobilienmakler kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden; sogar konkludentes Handeln reicht aus. Allerdings empfiehlt sich aus Gründen der Beweissicherung meist die Schriftform.

Darf ein Makler gleichzeitig für Käufer und Verkäufer tätig sein?

Grundsätzlich darf ein Makler beiden Parteien eines Geschäfts vermitteln („Doppeltätigkeit“). Dies muss jedoch allen Beteiligten offengelegt werden; andernfalls könnte dies Auswirkungen auf den Anspruch auf Provision haben.

Kann ich einen bereits geschlossenen Vertrag mit einem Immobilenmaklern widerrufen?

< p class = "faq-answer" > Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen („Fernabsatz“) steht Verbrauchern häufig innerhalb einer bestimmten Frist ein Widerrufsrecht zu .

< h3 > Wann entsteht Anspruch auf Zahlung einer Provision ?
< p class = "faq-answer" > Der Anspruch entsteht grundsätzlich erst , wenn es infolge der Tätigkeit des Immoblien maklers tatsächlich zum Abschluss eines Hauptvertrags kommt , beispielsweise durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag .

< h3 > Welche Informationen muss mir mein Immoblien mak ler vor Vertragsabschluss geben ?
< p class = "faq-answer" > Vor Abschluss eines Vertrags müssen umfassende Informationen bereitgestellt werden , darunter Name / Anschrift , Preis – bzw . Provisionsangabe inklusiv e Umsatzsteuer sowie weitere relevante Details zum Objekt .

< h3 > Wer trägt beim Verkauf einer Wohnung üblicherweise die Kosten für den Immoblien mak ler ?
< p class = " faq - answer " > Bei Wohnimmobilien gilt oft : Käufer u nd Verkäufer teilen sich di e Kosten ; genaue Regelungen hängen jedoch vom Einzelfall u nd regionalen Gepflogenheiten ab . Bei anderen Geschäften können andere Vereinbarungen getroffen werde n .
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< h ³ >
Was passiert , wenn d er Immoblien mak ler falsche Angaben macht ?
< / h ³ >
< p class = " faq - answer " >
Falsche Angaben k önnen Schadensersatzansprüche o de r sogar Rückabwicklung d es Geschäfts nach s ich ziehen ; entscheidend sind Art u nd Umfang d er fehlerhaften Information .
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