Grundstücksmakler

Begriff und Aufgaben eines Grundstücksmaklers

Ein Grundstücksmakler ist eine Person oder ein Unternehmen, das gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte oder Immobilien übernimmt. Die Hauptaufgabe besteht darin, Käufer und Verkäufer beziehungsweise Mieter und Vermieter zusammenzubringen. Der Makler agiert dabei als Vermittler zwischen den Parteien und unterstützt bei der Anbahnung sowie beim Abschluss von Verträgen.

Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit

Die Tätigkeit des Grundstücksmaklers unterliegt in Deutschland bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Für die Ausübung dieser Tätigkeit ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn bestimmte persönliche Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden können.

Maklervertrag

Die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber (zum Beispiel Eigentümer eines Grundstücks) und dem Makler bildet der Maklervertrag. Dieser Vertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden, wobei aus Gründen der Beweisbarkeit häufig die Schriftform gewählt wird. Im Vertrag werden üblicherweise Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung geregelt.

Makelertätigkeit im Detail

Zu den typischen Tätigkeiten eines Grundstücksmaklers zählen das Beschaffen von Informationen über Objekte, das Erstellen von Exposés, das Durchführen von Besichtigungen sowie das Führen von Verhandlungen mit potenziellen Käufern oder Mietern. Der Makler darf jedoch keine rechtsverbindlichen Erklärungen für seine Auftraggeber abgeben; dies bleibt den Vertragsparteien selbst vorbehalten.

Vergütung des Grundstücksmaklers (Maklerprovision)

Der Anspruch auf eine Vergütung entsteht grundsätzlich erst dann, wenn es durch die Vermittlungstätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Hauptvertrags kommt – etwa einem Kauf- oder Mietvertrag über ein Grundstück oder eine Immobilie. Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar; sie richtet sich meist nach dem Wert des vermittelten Objekts beziehungsweise nach regionalen Gepflogenheiten.

Fälligkeit und Zahlungspflicht der Provision

Die Provision wird in aller Regel erst fällig, wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und dieser auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist (Kausalität). Wer zur Zahlung verpflichtet ist – Käufer oder Verkäufer – hängt vom jeweiligen Einzelfall ab; oft teilen sich beide Parteien diese Kosten anteilig.

Pflichten und Haftung des Grundstücksmaklers

Sorgfaltspflichten gegenüber Auftraggebern

Ein Grundstücksmakler muss seine Aufgaben mit Sorgfalt erfüllen. Dazu gehört insbesondere die wahrheitsgemäße Weitergabe aller relevanten Informationen an Interessenten sowie an den Auftraggeber selbst. Werden wesentliche Tatsachen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.

Informationspflichten

Der Makler hat dafür Sorge zu tragen, dass alle wesentlichen Informationen zum Objekt korrekt weitergegeben werden. Hierzu zählen beispielsweise Angaben zur Größe des Grundstücks, bestehende Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte sowie baurechtliche Besonderheiten.

Befristung & Beendigung des Maklermandats

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Grundstücksmakler endet entweder durch Zeitablauf bei befristeten Verträgen oder durch Kündigung einer Partei bei unbefristeten Vereinbarungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Grundstücksmakler (FAQ)

Muss ein Vertrag mit einem Grundstückmakler immer schriftlich geschlossen werden?

Ein Vertrag mit einem Grundstückmakler kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden; aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich jedoch häufig eine schriftliche Vereinbarung.

Darf ein Grundstückmakler für beide Seiten tätig sein?

Einem Grundstückmakler steht es grundsätzlich offen für beide Seiten – also Käufer wie Verkäufer – tätig zu sein; Voraussetzung dafür sind Transparenz gegenüber beiden Parteien sowie deren Einverständnis.

Können Provisionsansprüche entfallen?

< p>Kommen Hauptverträge ohne Mitwirkung bzw. nicht aufgrund einer konkreten Nachweistätigkeit zustande, kann dies dazu führen, dass kein Provisionsanspruch besteht. 

Darf jeder als Grundstückmakler arbeiten?

< p>Nicht jede Person darf ohne weiteres als Grundeigentum-Mittelsmann auftreten; eine behördliche Genehmigung muss vorliegen, sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Muss ich immer Provision zahlen,wenn ich einen Kaufvertrag abschließe?

Eine Zahlungsverpflichtung entsteht nur dann,wenn tatsächlich durch Vermittlungstätigkeit eines Grundstücks-Mittelsmannes einen wirksamen Kauf-oder Mietvertrag zustande kommt.

Welche Informationspflichten treffen einen Grundeigentum-Vermittlungsdienstleister?

Er hat sämtliche relevanten Fakten rund um das Objekt vollständig & richtig weiterzugeben.Dazu gehören u.a.Angaben zur Größe,Belastungen & spezielle Nutzungsrechte.

Kann ich einen bereits geschlossenen Vertrag widerrufen?

Unter bestimmten Umständen,kann Verbrauchern beim Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht zustehen.Die genauen Bedingungen hängen vom Einzelfall ab.