Grundstücksgleiches Recht – Begriff und Bedeutung
Das sogenannte „grundstücksgleiche Recht“ ist ein Begriff aus dem deutschen Sachenrecht. Er bezeichnet bestimmte Rechte, die in ihrer rechtlichen Wirkung einem Grundstück gleichgestellt sind. Obwohl es sich dabei nicht um ein klassisches Grundstück handelt, werden diese Rechte im Grundbuch wie Grundstücke behandelt und können ähnlich genutzt, veräußert oder belastet werden.
Arten von grundstücksgleichen Rechten
Zu den wichtigsten grundstücksgleichen Rechten zählen das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum sowie Teileigentum. Diese Rechte ermöglichen es einer Person, über eine Immobilie oder einen Teil davon zu verfügen, ohne Eigentümer des eigentlichen Grundstücks zu sein.
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht erlaubt es einer Person, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Das Recht wird für eine bestimmte Zeit eingeräumt und kann selbstständig verkauft oder vererbt werden. Im Grundbuch erhält das Erbbaurecht ein eigenes Blatt und wird damit wie ein eigenständiges Grundstück behandelt.
Wohnungseigentum und Teileigentum
Beim Wohnungseigentum erhält der Inhaber das alleinige Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung innerhalb eines Gebäudes sowie einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum (zum Beispiel Treppenhaus oder Garten). Das Teileigentum bezieht sich auf andere Räume wie etwa Gewerbeeinheiten innerhalb eines Gebäudes. Beide Formen gelten als grundstücksgleiche Rechte.
Rechte und Pflichten bei grundstücksgleichen Rechten
Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts haben ähnliche Befugnisse wie Eigentümer eines klassischen Grundstücks: Sie können ihr Recht verkaufen, verschenken oder mit Hypotheken belasten lassen. Gleichzeitig bestehen aber auch Verpflichtungen gegenüber Dritten – beispielsweise zur Zahlung von Abgaben oder zur Instandhaltung der genutzten Immobilie.
Eintragung im Grundbuch und Übertragbarkeit
Grundstücksgleiche Rechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Erst durch diese Eintragung entsteht die volle rechtliche Wirkung des Rechts nach außen hin. Die Übertragung solcher Rechte erfolgt ebenfalls durch Einigung zwischen den Beteiligten sowie die entsprechende Änderung im Grundbuch.
Bedeutung für den Immobilienverkehr
Im Immobilienverkehr spielen grundstücksgleiche Rechte eine wichtige Rolle: Sie ermöglichen flexible Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten von Immobilien auch dann, wenn kein vollständiges Eigentumsrecht am Boden besteht. Dadurch eröffnen sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei Bauvorhaben sowie beim Erwerb von Wohn- oder Gewerbeeinheiten in größeren Gebäudekomplexen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „grundstücksgleiches Recht“
Was versteht man unter einem grundstücksgleichen Recht?
Ein grundstücksgleiches Recht ist ein dingliches Recht an einer Immobilie, das in seiner rechtlichen Stellung einem klassischen Grundstück gleichgestellt ist.
Können grundstücksgleiche Rechte verkauft werden?
Ja, sie können grundsätzlich übertragen beziehungsweise verkauft werden; Voraussetzung dafür ist meist die notarielle Beurkundung sowie die Eintragung ins Grundbuch.
Müssen für solche Rechte Steuern gezahlt werden?
Sowohl beim Erwerb als auch während der Nutzung können steuerliche Pflichten entstehen; dies betrifft insbesondere Grunderwerbssteuer sowie laufende Abgaben.
Können mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines solchen Rechts sein?
Es ist möglich, dass mehrere Personen gemeinsam als Berechtigte eingetragen sind; sie bilden dann eine Gemeinschaft mit entsprechenden Mitbestimmungsrechten.
Sind Belastungen wie Hypotheken auf solche Rechte möglich?
Dingliche Belastungen wie Hypotheken sind grundsätzlich zulässig; sie müssen jedoch ebenfalls ins Grundbuch eingetragen werden.
Laufen diese Rechte irgendwann ab?
Nicht alle dieser Rechte bestehen unbegrenzt: Beispielsweise kann das Erbbaurecht zeitlich befristet sein; nach Ablauf fällt es regelmäßig an den ursprünglichen Grundeigentümer zurück.