Legal Lexikon

GmbH & Co

Begriff und Grundstruktur der GmbH & Co

Die Bezeichnung GmbH & Co beschreibt Zusammensetzungen, bei denen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) in einer Personengesellschaft auftritt. Am weitesten verbreitet ist die GmbH & Co. KG. Seltener sind Varianten wie die GmbH & Co. OHG. Kennzeichnend ist, dass die unbeschränkte Außenhaftung der Personengesellschaft von einer GmbH getragen wird, deren Haftungsrisiko auf ihr Gesellschaftsvermögen begrenzt ist.

Was bedeutet GmbH & Co konkret?

Im Zentrum steht eine Personengesellschaft (meist Kommanditgesellschaft, KG). Sie hat mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (die Komplementär-GmbH) und mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Die GmbH fungiert als Haftungsmantel; dahinter stehen deren eigene Gesellschafter. Dadurch verbindet die Struktur Elemente der Personengesellschaft (flexibles Innenverhältnis, steuerliche Transparenz) mit einer Haftungsbegrenzung durch die vorgeschaltete GmbH.

Wesentliche Varianten

Gängig ist die GmbH & Co. KG. Möglich ist auch eine GmbH & Co. OHG, bei der die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter in einer offenen Handelsgesellschaft beteiligt ist. Praktisch wichtig sind zudem Konstellationen mit einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft als Komplementär (UG & Co. KG). Jede Variante hat eigene Bezeichnungen im Firmenzusatz.

Rechtliche Einordnung und Organe

Die GmbH & Co-Struktur umfasst zwei Ebenen: die Personengesellschaft (z. B. KG) und die Komplementär-GmbH. Beide sind selbstständige Rechtsträger mit eigenen Rechten und Pflichten.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung der Personengesellschaft liegt bei der Komplementär-GmbH. Diese handelt durch ihre Geschäftsführer, die die Gesellschaft im Außenverhältnis vertreten. Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen; das Innenverhältnis kann jedoch Zustimmungs- und Kontrollrechte vorsehen.

Gesellschafterrechte und -pflichten

Kommanditisten leisten ihre vereinbarte Einlage und nehmen über Gesellschafterbeschlüsse Einfluss auf Grundsatzfragen. Die Komplementär-GmbH übernimmt die unbeschränkte Außenhaftung und führt die Geschäfte. Auf Ebene der GmbH bestehen die typischen Gesellschafter- und Organstrukturen (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer).

Haftungssystem

Haftung der Komplementär-GmbH

Die Komplementär-GmbH haftet der Personengesellschaft entsprechend grundsätzlich unbeschränkt. Faktisch ist die Haftung durch das Vermögen der GmbH begrenzt, da deren Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht persönlich haften.

Haftung der Kommanditisten

Kommanditisten haften gegenüber Gläubigern der KG bis zur Höhe ihrer im Handelsregister vermerkten Haftsumme. Soweit die Haftsumme durch Einlagen erfüllt ist, entfällt die persönliche Außenhaftung. Für interne Pflichten und Verlustbeteiligungen gelten die Regeln des Gesellschaftsvertrags.

Innen- und Außenhaftung, Vor- und Nachhaftung

Zu unterscheiden ist zwischen der Außenhaftung gegenüber Dritten und der Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft. Vor Eintragung der Haftsumme kann eine persönliche Haftung des Kommanditisten gegenüber Dritten entstehen. Beim Ausscheiden oder bei Beendigung können nachwirkende Haftungszeiträume bestehen. Die Details ergeben sich aus Registerstand und Gesellschaftsvertrag.

Firma, Sitz und Register

Firmenzusatz und Auftreten im Geschäftsverkehr

Die Firma der Personengesellschaft führt den Zusatz entsprechend der Rechtsform, zum Beispiel „GmbH & Co. KG“. Die Komplementär-GmbH tritt mit eigener Firma und dem Zusatz „GmbH“ auf. In der Geschäftskorrespondenz sind die gesetzlichen Pflichtangaben beider Rechtsträger zu beachten.

Handelsregistereintrag und Veröffentlichungen

Die Personengesellschaft wird in der Abteilung A des Handelsregisters geführt, die GmbH in der Abteilung B. Eintragungsrelevant sind unter anderem Firma, Sitz, Vertretungsverhältnisse, Gesellschafter und Haftsummen der Kommanditisten. Änderungen sind anzumelden und werden veröffentlicht.

Kapital, Einlagen und Gewinnverteilung

Stammkapital der GmbH und Einlagen in der KG

Die GmbH hat ein festes Stammkapital; dessen Höhe ist bei Gründung nachzuweisen. Die Personengesellschaft kennt kein gesetzlich festes Mindestkapital. Kommanditisten leisten die vertraglich vereinbarten Einlagen; daneben sind weitere Beiträge (z. B. Sacheinlagen) möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht.

Gewinn- und Verlustzuordnung, Entnahmen und Vergütungen

Die Verteilung von Gewinnen und Verlusten richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Üblich sind Vereinbarungen zur Vergütung der Komplementär-GmbH für Geschäftsführung und Haftungsübernahme sowie Entnahmeregeln für Kommanditisten. Ohne abweichende Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Grundsätze zur Beteiligung.

Rechnungslegung, Prüfung und Publizität

Buchführung und Jahresabschluss

Die Personengesellschaft ist Kaufmann und führt Bücher. Jahresabschlüsse sind aufzustellen; abhängig von Größenklassen bestehen Aufstellungsfristen, Formvorgaben und gegebenenfalls Prüfungspflichten. Gleiches gilt für die Komplementär-GmbH auf ihrer Ebene.

Offenlegungspflichten und Prüfung

Ist keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter der KG, werden für Offenlegung und Prüfung häufig die strengeren Maßstäbe angewendet, die sonst für Kapitalgesellschaften gelten. Daraus können erweiterte Veröffentlichungspflichten und Prüfungserfordernisse resultieren, orientiert an Größenmerkmalen wie Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Beschäftigtenzahl.

Mitbestimmung und Arbeitnehmerbeteiligung

Je nach Beschäftigtenzahl können die Regeln zur unternehmerischen Mitbestimmung eingreifen. Dabei kann es auf die Verhältnisstruktur zwischen Komplementär-GmbH und KG, die Mitarbeiterzahl und die Ausgestaltung der Unternehmensleitung ankommen. In Konzernstrukturen sind Besonderheiten der Zuordnung zu beachten.

Steuerliche Grundzüge (Überblick)

Regelmäßig wird die KG steuerlich als transparent behandelt: Gewinne und Verluste werden den Gesellschaftern zugerechnet. Auf Ebene der Komplementär-GmbH fällt eine eigenständige Besteuerung an. Zusätzlich kann Gewerbesteuer auf Ebene der Personengesellschaft entstehen. Vergütungen an die Komplementär-GmbH (z. B. Geschäftsführungsentgelte) beeinflussen die Gewinnverteilung zwischen den Ebenen.

Gründung, Umwandlung und Nachfolge

Gründungsablauf im Überblick

Die Struktur erfordert die Errichtung zweier Rechtsträger: der Komplementär-GmbH und der Personengesellschaft. Notarielle Beurkundung ist für den Gesellschaftsvertrag der GmbH erforderlich; Handelsregisteranmeldungen sind für beide Einheiten vorzunehmen. Der Gesellschaftsvertrag der KG regelt Einlagen, Vertretung, Gewinnverteilung, Kontrollrechte und Austritts- oder Ausschlussgründe.

Umstrukturierungen

Wechsel zwischen Rechtsformen sowie Einbringungen von Unternehmensteilen sind möglich. Die GmbH & Co. KG kann aus bestehenden Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaften hervorgehen oder in andere Formen überführt werden. Dabei sind Kontinuität der Verträge, Registervorgänge und die Behandlung stiller Reserven zu beachten.

Eintritt, Austritt und Übertragung von Anteilen

Der Eintritt neuer Kommanditisten, der Austritt oder die Übertragung von Kommanditbeteiligungen richten sich nach dem Gesellschaftsvertrag und bedürfen regelmäßig der Zustimmung der Gesellschafter. Anteile an der Komplementär-GmbH können gesondert übertragen werden; hierfür ist üblicherweise notarielle Form vorgesehen. Fortsetzungsklauseln regeln häufig den Bestand der KG im Erbfall.

Insolvenz, Beendigung und Liquidation

Insolvenz der Komplementär-GmbH

Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Komplementär-GmbH kann Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der KG haben. Ohne handlungsfähigen Komplementär kann die KG aufgelöst werden oder benötigt einen Ersatzkomplementär. Die Bestellung neuer Geschäftsführer, Kapitalmaßnahmen in der GmbH oder ein Gesellschafterwechsel können die Struktur stabilisieren.

Auflösungstatbestände und Abwicklung

Auflösungsgründe ergeben sich aus Gesetz und Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss, Unmöglichkeit des Gesellschaftszwecks oder gerichtliche Entscheidungen. Nach Auflösung schließt sich die Liquidation an, in der die laufenden Geschäfte beendet, Forderungen eingezogen, Verbindlichkeiten beglichen und ein etwaiger Überschuss verteilt wird. Registeranmeldungen dokumentieren die Phasen.

Abgrenzung zu anderen Rechtsformen

GmbH & Co. KG, KGaA und klassische KG

Die GmbH & Co. KG ist eine KG mit einer GmbH als Komplementär. Sie unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), bei der die Beteiligung über Aktien erfolgt und die Struktur kapitalmarktnäher ist. Gegenüber der klassischen KG mit einem natürlichen Komplementär bietet die GmbH & Co. KG eine Haftungsabschirmung auf Ebene des persönlich haftenden Gesellschafters.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur GmbH & Co

Wofür steht die Bezeichnung „GmbH & Co.“ und ist „GmbH & Co. KG“ dasselbe?

„GmbH & Co.“ bezeichnet Konstellationen, in denen eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters in einer Personengesellschaft übernimmt. Am häufigsten ist die GmbH & Co. KG, bei der die GmbH Komplementär der KG ist. Der Zusatz „& Co. KG“ macht die konkrete Rechtsform der Personengesellschaft kenntlich.

Wer haftet in der GmbH & Co. KG gegenüber Gläubigern?

Die Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt, faktisch begrenzt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Kommanditisten haften bis zur Höhe ihrer im Register vermerkten Haftsumme und sind darüber hinaus von der persönlichen Außenhaftung befreit, soweit ihre Einlage geleistet ist.

Wer vertritt die GmbH & Co. KG nach außen?

Die Vertretung obliegt der Komplementär-GmbH, die durch ihre Geschäftsführer handelt. Kommanditisten vertreten die KG nicht, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht besondere Vollmachten oder Einzelregelungen vor.

Welche Publizitäts- und Prüfungspflichten bestehen?

Die KG und die Komplementär-GmbH haben eigene Rechnungslegungspflichten. Hat die KG keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, gelten regelmäßig erweiterte Offenlegungs- und Prüfungspflichten, die sich an den Maßstäben für Kapitalgesellschaften orientieren und von der Unternehmensgröße abhängen.

Wie wird die GmbH & Co. KG steuerlich eingeordnet?

In der Regel wird die KG als transparent behandelt; Gewinne und Verluste werden den Gesellschaftern zugerechnet. Die Komplementär-GmbH ist eigenständig steuerpflichtig. Zusätzlich kann Gewerbesteuer auf Ebene der KG anfallen. Vergütungen an die Komplementär-GmbH beeinflussen die Ergebnisverteilung zwischen KG und GmbH.

Gibt es Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertretungen?

Abhängig von der Beschäftigtenzahl und der Struktur kann Mitbestimmung in Aufsichts- oder Beiratsgremien eingreifen. Dabei sind die Einbindung der Komplementär-GmbH, die Leitungsmacht und die Zuordnung der Belegschaft maßgeblich.

Was geschieht, wenn die Komplementär-GmbH insolvent wird?

Die Handlungsfähigkeit der KG kann beeinträchtigt sein, weil die Geschäftsführung über die Komplementär-GmbH erfolgt. Ohne funktionsfähigen Komplementär drohen Auflösungstatbestände. Ein Wechsel des Komplementärs oder Strukturmaßnahmen können erforderlich werden, um die Gesellschaft fortzuführen.