Legal Lexikon

GmbH


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Definition der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren Staaten mit deutschsprachigem Rechtssystem. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften und ist in Deutschland in den §§ 13 bis 85 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt. Die GmbH zeichnet sich dadurch aus, dass die Haftung der Gesellschafter auf die jeweilige Stammeinlage beschränkt ist.

Laienverständliche Definition

Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die auf einem Gesellschaftsvertrag basiert und bei der das Risiko für die Mitglieder – die Gesellschafter – im Regelfall auf ihre Einlagen begrenzt ist. Das bedeutet, dass Privatvermögen der Gesellschafter grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten der GmbH haftet.

Allgemeiner Kontext und Relevanz

Die GmbH ist eine der am häufigsten gewählten Unternehmensformen im deutschsprachigen Raum. Ihre Bedeutung ergibt sich unter anderem daraus, dass sie sowohl für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für Tochtergesellschaften großer, internationaler Konzerne verwendet wird. Die Gründungsform erleichtert es, Geschäftsrisiken zu steuern und Kapital zu bündeln, ohne eine persönliche Haftung der Beteiligten zu begründen.

Merkmale und Eigenschaften einer GmbH

Die GmbH weist mehrere charakteristische Eigenschaften auf:

  • Rechtsfähigkeit: Sie ist eine eigenständige juristische Person. Das bedeutet, sie kann selbst Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen.
  • Stammkapital: Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro (Deutschland) erforderlich.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Gründungsakt: Die GmbH entsteht durch einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
  • Organe: Die GmbH verfügt über klare Leitungs- und Kontrollstrukturen, insbesondere durch die Geschäftsführung und eventuell einen Aufsichtsrat.
  • Flexibilität: Sie eignet sich sowohl für Einzelgründer als auch für mehrere Gesellschafter.

Auflistung typischer Merkmale der GmbH

  • Mindeststammkapital: 25.000 Euro in Deutschland (in Österreich: 35.000 Euro; Eintrag im Firmenbuch der jeweiligen Länder erforderlich)
  • Gesellschaftsvertrag notwendig, notariell beurkundet
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Haftung der Gesellschafter auf Einlagen beschränkt
  • Mindestens ein Geschäftsführer
  • Möglichkeit der Gründung durch eine oder mehrere Personen
  • Geschäftssitz im Land der Gründung erforderlich

Anwendungsbereiche der GmbH

Die GmbH findet in zahlreichen Kontexten Anwendung:

Wirtschaft

In der Wirtschaft dient die GmbH sowohl kleinen und mittleren Unternehmen als auch größeren Gesellschaften als rechtliche Basis. Sie wird häufig zur Betriebstätigkeit in Handel, Produktion, Dienstleistungen und Freien Berufen eingesetzt. Auch im Bereich von Start-ups ist die GmbH eine beliebte Wahl, insbesondere dank der klaren Regeln zu Haftung und Kapitalausstattung.

Alltag und Verwaltung

In Alltag und Verwaltung begegnet die GmbH beispielsweise als Dienstleister im öffentlichen Auftrag, als Betreiber von Einrichtungen oder als Teil von Lieferketten. Im Vertragsverkehr und bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist sie als eigenständige Partei präsent.

Weitere Besonderheiten

Zudem verwenden öffentlich-rechtliche Körperschaften, Kommunen oder gemeinnützige Organisationen die GmbH, wenn bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten klar von der Trägersphäre abgetrennt werden sollen.

Gesetzliche Vorschriften und Regelungen

Deutschland

Das zentrale Gesetz für die GmbH in der Bundesrepublik Deutschland ist das GmbH-Gesetz (GmbHG). Wichtige Regelungsbereiche sind unter anderem:

  • § 1 GmbHG: Begriff und Rechtsnatur der GmbH
  • § 3 GmbHG: Stammkapital und Stammeinlagen
  • § 5 GmbHG: Mindeststammkapital
  • §§ 7-12 GmbHG: Gründung und Eintragung
  • §§ 45 ff. GmbHG: Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Weitere relevante Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Umwandlungsgesetz (UmwG).

Österreich

In Österreich sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Besonderheiten im Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt.

Schweiz

In der Schweiz ist die GmbH im Obligationenrecht (OR), insbesondere in den Artikeln 772 ff. OR, normiert.

Gründung und Organisation einer GmbH

Gründungsablauf

Die Gründung einer GmbH erfordert folgende Schritte:

  1. Erstellung des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet und notariell beurkundet werden.

  1. Stammeinlage auf ein Geschäftskonto einzahlen

Mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (12.500 Euro) muss bei der Anmeldung eingezahlt sein.

  1. Eintragung ins Handelsregister

Die GmbH entsteht mit der Eintragung ins zuständige Registergericht.

  1. Geschäftsführung bestellen

Ein oder mehrere Geschäftsführer werden bestellt, die die Gesellschaft nach außen vertreten.

Organe der Gesellschaft

  • Geschäftsführung: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Gesellschafterversammlung: Höchstes Willensbildungsorgan, entscheidet über grundlegende Angelegenheiten.
  • (Optional) Aufsichtsrat: In Einzelfällen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere bei der großen GmbH oder unter bestimmten Bedingungen (z. B. bestimmte Mitarbeiteranzahl nach Drittelbeteiligungsgesetz).

Satzung und Gesellschaftervertrag

Der Gesellschaftsvertrag enthält zwingende und fakultative Regelungen wie:

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals und Aufteilung auf die Gesellschafter
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung
  • Vorschriften zur Gewinnverwendung

Haftung und Verantwortlichkeit

Die wesentliche Besonderheit der GmbH ist die Beschränkung der Haftung, die sich wie folgt darstellt:

  • Die Gesellschaft haftet mit ihrem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten.
  • Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Ausnahmen gibt es insbesondere bei Verletzungen von insolvenzrechtlichen Pflichten, Kapitalerhaltungsvorschriften oder strafbaren Handlungen der Geschäftsführung.

Gleichzeitig besteht für die Geschäftsführer eine sogenannte Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft, falls sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen (§ 43 GmbHG).

Typische Anwendungsbeispiele

  • Eine mittelständische Firma im Maschinenbau gründet sich als GmbH, um Kapital von mehreren Anteilseignern zu bündeln und die unternehmerische Haftung zu begrenzen.
  • Ein Start-up Unternehmen nutzt die GmbH-Form zur professionellen Strukturierung der Geschäftstätigkeit und zum Schutz des Privatvermögens der Gründer.
  • Eine internationale Unternehmensgruppe betreibt Tochterunternehmen in Deutschland als GmbH, um Flexibilität und lokale Haftungsbeschränkungen zu nutzen.

Gesetzliche Anforderungen und Meldepflichten

Die GmbH unterliegt zahlreichen gesetzlichen Anforderungen, darunter:

  • Veröffentlichungspflichten im Bundesanzeiger (Jahresabschluss, Liste der Gesellschafter)
  • Buchführungspflichten und Bilanzierung nach HGB
  • Steuerliche Registrierung und Abführung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
  • Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder im Gesellschaftsvertrag müssen dem Handelsregister gemeldet werden

Besonderheiten und Herausforderungen rund um die GmbH

Umwandlung und Unternehmenskauf

GmbHs können durch Umwandlung, Fusion oder Spaltung in andere Gesellschaftsformen übergehen, was unter Berücksichtigung einschlägiger Gesetze wie dem Umwandlungsgesetz (UmwG) oder Steuerrecht zu erfolgen hat.

Geschäftsführerverantwortung

Gerade die Rolle der Geschäftsführung ist mit erhöhten Pflichten und Risiken verbunden. Bei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten drohen Haftungsrisiken, auch persönlich.

Stammkapital und Finanzierung

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital kann für sehr kleine Unternehmen eine Hürde darstellen. Andererseits dient es als Gläubigerschutz und Indikator für Seriosität.

Publizität und Transparenz

GmbHs müssen bestimmte Informationen offenlegen; dies betrifft unter anderem Jahresabschlüsse sowie gesellschaftsrechtliche Veränderungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Zusammenfassung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine in vielen deutschsprachigen Ländern verbreitete Form der Kapitalgesellschaft. Sie vereint die Vorteile einer eigenständigen juristischen Person mit einer klaren Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter. Wesentliche rechtliche Grundlagen sind das GmbH-Gesetz (GmbHG), ergänzende handels- und steuerrechtliche Vorschriften sowie internationale Entsprechungen.

Die Gründung erfolgt formell durch beurkundeten Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister unter Angabe eines Mindeststammkapitals. Die GmbH eignet sich für eine breite Palette an unternehmerischen Vorhaben und bietet insbesondere Schutzmechanismen durch Haftungsbeschränkungen. Zugleich sind Geschäftsführer und Gesellschafter an umfassende Regelwerke und Pflichten gebunden, wodurch die Betreibenden sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Verantwortung tragen.

Für wen ist der Begriff „GmbH“ besonders relevant?

Die GmbH ist insbesondere für folgende Gruppen von Bedeutung:

  • Unternehmer und Gründer, die das Haftungsrisiko begrenzen möchten
  • Investoren, die Kapital einbringen, ohne persönlich haften zu wollen
  • Unternehmen, die strukturiertes Wachstum oder Umstrukturierungen planen
  • Personen, die im Vertragsrecht oder bei Unternehmensbeteiligungen tätig sind
  • Start-ups sowie Familienunternehmen, die eine klare und flexible Strukturierung ihrer Geschäftsbeziehungen wünschen

Die Wahl der GmbH als Gesellschaftsform sollte stets unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmensziele, der wirtschaftlichen Planung und der rechtlichen Bestimmungen erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine GmbH und welche Vorteile bietet sie?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Sie ist eine juristische Person und kann somit selbstständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Der größte Vorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies bietet ein hohes Maß an Sicherheit fürs Privatvermögen der Anteilseigner. Die GmbH kann sowohl von Einzelpersonen als auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden und wirkt im geschäftlichen Verkehr als eigenständige rechtliche Einheit. Zudem genießt die GmbH ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken, was die Kreditwürdigkeit oftmals verbessert und das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit und Professionalität des Unternehmens stärkt.

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Die Gründung einer GmbH setzt mehrere formale Schritte voraus. Zunächst muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Dieser Vertrag ist notariell zu beurkunden. Anschließend wird ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro auf ein Geschäftskonto der GmbH eingezahlt, wobei zur Gründung mindestens die Hälfte (also 12.500 Euro) eingezahlt werden müssen. Nach Einzahlung des Stammkapitals meldet der Notar die GmbH beim Handelsregister an. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH rechtlich. Zusätzlich ist die Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt notwendig, damit das Unternehmen steuerlich geführt werden kann. Nach Abschluss dieser Schritte kann die GmbH ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Wie hoch muss das Stammkapital einer GmbH sein und wie kann es eingebracht werden?

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung ins Handelsregister tatsächlich eingezahlt werden, der Rest kann später erbracht werden. Die Einlage kann entweder in bar (Bareinlage) oder als Sacheinlage (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, immaterielle Werte wie Patente) erfolgen. Sacheinlagen müssen detailliert im Gesellschaftsvertrag beschrieben werden und es ist ein Sachgründungsbericht notwendig, der von einem Sachverständigen geprüft wird. Die genaue Wertermittlung der eingebrachten Sachen ist hierbei besonders wichtig, um die volle Deckung des Stammkapitals zu gewährleisten.

Wer kann Geschäftsführer einer GmbH sein und welche Aufgaben hat er?

Geschäftsführer kann jede volljährige, geschäftsfähige natürliche Person sein – unabhängig davon, ob sie Gesellschafter ist oder nicht. Auch Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland können dazu bestellt werden. Zu den Hauptaufgaben des Geschäftsführers zählen die Leitung der Geschäfte, Vertretung der GmbH nach außen, Führung der Handelsbücher, Erfüllung der steuerlichen Pflichten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Außerdem ist er verantwortlich für die Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlungen, die Erstellung des Jahresabschlusses und die Insolvenzantragspflicht im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen unter Umständen auch persönlich.

Wie wird eine GmbH besteuert?

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer (derzeit 15 % auf das zu versteuernde Einkommen) sowie dem Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Darüber hinaus fällt auf die Gewinne Gewerbesteuer an, deren Höhe sich je nach Gemeinde unterscheidet. Ausschüttungen an die Gesellschafter werden mit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert. Neben diesen Steuern muss die GmbH auch Umsatzsteuer erheben und abführen sowie, je nach Geschäftsfeld, weitere Steuerarten berücksichtigen. Für die ordnungsgemäße Abführung aller Steuern ist der Geschäftsführer verantwortlich.

Welche Pflichten hat eine GmbH gegenüber Behörden und Gesellschaftern?

Die GmbH ist verpflichtet, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang aufzustellen. Der Jahresabschluss muss spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Versäumt die GmbH dies, drohen empfindliche Ordnungsgelder. Außerdem besteht Meldepflicht bei Veränderungen im Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerwechsel oder Kapitalerhöhungen gegenüber dem Handelsregister. Gegenüber ihren Gesellschaftern besteht eine Informations- und Rechnungslegungspflicht, um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.

Wie kann eine GmbH aufgelöst oder liquidiert werden?

Die Auflösung einer GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss, Zeitablauf (wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart), durch gerichtliche Entscheidung oder z.B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Nach der Auflösung tritt die GmbH in die sogenannte Liquidationsphase ein, in der alle laufenden Geschäfte abgewickelt, offene Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten beglichen werden. Erst nachdem sämtliches Vermögen verteilt ist und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wurde, gilt die Liquidation als abgeschlossen. Die Abwicklung der Gesellschaft wird von einem oder mehreren Liquidatoren übernommen, die häufig die bisherigen Geschäftsführer sind. Bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister bleibt die GmbH als „GmbH i.L.“ (in Liquidation) bestehen.