Legal Lexikon

GLP


Begriff und rechtliche Einordnung von GLP

Definition von GLP

GLP steht für „Good Laboratory Practice”, zu Deutsch „Gute Laborpraxis”. Die GLP ist ein Qualitätssicherungssystem, das die organisatorischen Abläufe, Rahmenbedingungen und die Dokumentation von Laborprüfungen regelt. Ziel der GLP ist es, die Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Integrität von Daten sicherzustellen, die bei nichtklinischen Prüfungen von Chemikalien, Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln sowie von weiteren Stoffgruppen erzeugt werden. GLP ist kein wissenschaftlicher, sondern ein regulatorischer Standard und hat dadurch eine bedeutsame rechtliche Dimension.

Hintergründe und Entwicklung der GLP

Die ersten GLP-Grundsätze wurden in den 1970er Jahren durch die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) eingeführt, nachdem es zu erheblichen Manipulationen und Unregelmäßigkeiten bei Sicherheitsstudien kam. In der Folge entwickelten auch internationale Gremien, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), rechtlich verbindliche Rahmenwerke für GLP, um globale Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Studienergebnissen sicherzustellen. Insbesondere für Zulassungsverfahren chemischer und pharmazeutischer Produkte ist die Einhaltung der GLP weltweit und auch im Europäischen Wirtschaftsraum gesetzlich gefordert.


Rechtsquellen und Anwendungsbereich in Deutschland und der EU

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für GLP in Deutschland sind umfangreich und finden sich in:

  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)

Auf europäischer Ebene sind insbesondere die Richtlinie 2004/10/EG und die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) maßgeblich. In Bezug auf die OECD gelten zudem die „OECD Principles of Good Laboratory Practice”.

Anwendungsbereich und betroffene Prüfungen

GLP-Vorschriften gelten für nichtklinische Studien mit Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Betroffen sind insbesondere Prüfungen zu:

  • Chemikalien (REACH)
  • Arzneimitteln
  • Pflanzenschutz- und Biozidprodukten
  • kosmetischen Stoffen
  • medizinischen Geräten und Zusatzstoffen

Klinische Prüfungen am Menschen sind von GLP nicht erfasst und unterliegen anderen regulatorischen Vorgaben wie GCP (Good Clinical Practice).


Rechtliche Anforderungen und Pflichten gemäß GLP

Organisationsstrukturen

Nach GLP muss eine Prüf- oder Testeinrichtung über klar geregelte Organisationsstrukturen verfügen. Die Anforderungen umfassen die Bestellung eines leitenden Prüfleiters, einer Qualitätssicherungseinheit und einer Leitung der Prüfeinrichtung. Die Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten sind detailliert in schriftlichen SOPs (Standardarbeitsanweisungen) zu regeln.

Durchführung und Dokumentation der Prüfungen

GLP fordert eine umfassende und nachvollziehbare Dokumentation aller Versuche, Methoden, Daten und Ergebnisse. Dies schließt die Protokollierung von Gerätewartungen, Kalibrierungen, Rohdaten, Prüfplänen, Abweichungen und Endberichten ein. Die Daten müssen langfristig, in der Regel mindestens zehn Jahre, aufbewahrt werden.

Qualitätssicherungssystem

Es muss eine unabhängige Qualitätssicherungseinheit eingerichtet sein, die regelmäßig prüft, ob die GLP-Anforderungen eingehalten werden. Diese Einheit dokumentiert und berichtet Verstöße und Maßnahmen an die Leitung der Prüfeinrichtung und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden.


Rechtliche Folgen und Bedeutung der GLP-Konformität

Verpflichtung zur GLP-Konformität

Werden Forschungsergebnisse im Rahmen gesetzlicher Zulassungsverfahren (z. B. Chemikalienzulassung) eingereicht, ist die Einhaltung der GLP gesetzlich vorgeschrieben. Behörden können die Vorlage von GLP-Konformitätsbescheinigungen fordern. Prüfungen, die nicht nach GLP durchgeführt wurden, dürfen in der Regel nicht zur Bewertung verwendet werden und können eine Ablehnung des Zulassungsantrags zur Folge haben.

Überwachung und Kontrolle

GLP unterliegt der staatlichen Überwachung. In Deutschland sind die zuständigen Landesbehörden oder das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für Kontrollen und Audits zuständig. Konkret werden regelmäßige Inspektionen und Studienaudits durchgeführt, um die Einhaltung der GLP zu überprüfen. Verstöße können zu behördlichen Sanktionen, einschließlich Widerruf von Zertifikaten, Bußgeldern und strafrechtlichen Ermittlungen führen.

Internationale Anerkennung

Prüfberichte, die unter GLP-Bedingungen in Mitgliedsstaaten der OECD erstellt wurden, werden gegenseitig anerkannt. Dies ist rechtlich im OECD-Mutual-Recognition Agreement verankert. Die gegenseitige Anerkennung erleichtert die internationale Zulassung von Produkten und minimiert Doppelstudien.


Besondere Vorschriften und Ausnahmeregelungen

Bereichsspezifische Vorschriften

Für verschiedene Stoffgruppen, wie Biozide, Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel, existieren ergänzende Rechtsvorschriften, die strengere oder abweichende GLP-Anforderungen stellen können. Beispielsweise können für spezielle Untersuchungsparameter weitere Richtlinien und technische Standards verbindlich sein.

Ausnahmen und Abweichungen

In begründeten Ausnahmefällen können Aufsichtsbehörden Abweichungen von der GLP zulassen. Dies bedarf jedoch einer stringenten Begründung und einer dokumentierten Risikoabwägung. Die Entscheidung über Ausnahmen obliegt stets der jeweiligen Landes- oder Bundesbehörde.


Sanktionen und Rechtsmittel

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen GLP-Anforderungen können verwaltungsrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Typische Sanktionen sind:

  • Rücknahme oder Ablehnung behördlicher Zulassungsbescheide
  • Bußgelder und Verwaltungsgeldstrafen nach dem Chemikaliengesetz und anderen Vorschriften
  • Strafrechtliche Ermittlungen im Fall von Datenmanipulation und vorsätzlichen Verstößen

Rechtsbehelfe

Gegen behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit GLP (beispielsweise Aufhebung einer GLP-Anerkennung oder Untersagung der Verwendung von Prüfdaten) stehen der betroffenen Einrichtung insbesondere die Rechtsmittel des Widerspruchs und der Klage vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung.


Fazit: Rechtliche Bedeutung der GLP

Die GLP ist ein zentrales Element der regulatorischen Qualitätssicherung im chemischen, pharmazeutischen und umweltrelevanten Bereich. Sie gewährleistet den rechtlich vorschriftsmäßigen Ablauf und die Dokumentation von Laborstudien. Die umfassende rechtliche Regelung und Kontrolle auf nationaler wie internationaler Ebene machen die GLP zu einem unverzichtbaren Pfeiler für die Zulassung sicherheitsrelevanter Produkte und bieten einen verlässlichen Rahmen für Verbraucherschutz sowie Umwelt- und Gesundheitssicherheit. Die strikte Einhaltung der GLP ist für jede Prüfeinrichtung, Testeinrichtung und Antragsteller im Rahmen gesetzlicher Zulassungsverfahren von grundlegender rechtlicher Relevanz.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Durchführung von GLP in Deutschland?

Die Durchführung der Guten Laborpraxis (GLP) in Deutschland ist im Wesentlichen durch das Chemikaliengesetz (ChemG), konkret die §§ 19a-19c ChemG, und die darauf basierende Chemikalien-Gentechnik-Gewährleistungsverordnung (ChemBiozidDV) geregelt. Weiterhin relevant sind die GLP-Verordnung (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) sowie die Anwendungsrichtlinien, die durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die zuständigen Landesbehörden bereitgestellt werden. Auf europäischer Ebene ist die Richtlinie 2004/10/EG maßgeblich, welche die Anwendung der GLP-Prinzipien auf bestimmte Testverfahren fordert und die gegenseitige Anerkennung der Prüfdaten zwischen Mitgliedsstaaten vorsieht. International sind zudem die OECD-Prinzipien der Guten Laborpraxis verbindlich, da Deutschland Mitglied im “Mutual Acceptance of Data”-System der OECD ist. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sämtliche GLP-relevanten Tätigkeiten diesem rechtlichen Rahmen genügen, um die rechtliche Anerkennung und internationale Akzeptanz von Prüfergebnissen zu erzielen.

Wer überwacht die Einhaltung der GLP-Anforderungen in Deutschland und welche rechtlichen Befugnisse haben diese Behörden?

Für die Überwachung der Einhaltung der GLP-Anforderungen sind in Deutschland insbesondere die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer verantwortlich. Diese agieren im Rahmen der §§ 19b und 19c ChemG als GLP-Inspektorate. Die Behörden besitzen umfangreiche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse: Sie dürfen insbesondere Betriebsstätten (mit oder ohne Voranmeldung) betreten, Prüfunterlagen und sonstige relevante Dokumente einsehen, Kopien von Unterlagen anfertigen sowie Proben entnehmen. Im Rahmen von GLP-Inspektionen werden die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Vorgaben überprüft, Mängel dokumentiert und ggf. Maßnahmen angeordnet. Bei Verstößen können die Behörden Anordnungen zur Beseitigung treffen, Genehmigungen entziehen oder im Ernstfall Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten.

Welche rechtlichen Folgen ergeben sich im Falle eines GLP-Verstoßes?

Bei festgestellten GLP-Verstößen sind verschiedene rechtliche Konsequenzen möglich. Zunächst kann die Anerkennung von Studien beziehungsweise deren Ergebnissen versagt werden, was insbesondere bei Zulassungsverfahren zu erheblichem wirtschaftlichem Schaden führen kann. Darüber hinaus sind Sanktionen gemäß §§ 26, 27 ChemG möglich: Bußgelder können verhängt und im Wiederholungsfall unter Umständen auch Strafverfahren eingeleitet werden. Sind Ergebnisse auf Basis nicht GLP-konformer Prüfungen generiert worden, können diese nicht für Zulassungsverfahren nach REACH, Pflanzenschutzmittelverordnung oder Arzneimittelgesetz verwendet werden. Nicht zuletzt kann ein Verstoß auch zivilrechtliche Folgen haben, etwa wenn Dritte durch fehlerhafte Prüfberichte geschädigt werden und Schadensersatz verlangen.

Welche Rechte und Pflichten haben Sponsoren aus rechtlicher Sicht im Rahmen einer GLP-Prüfung?

Sponsoren – häufig Auftraggeber der Prüfungen – tragen aus rechtlicher Sicht Mitverantwortung für die rechtskonforme Durchführung der GLP-Studien. Zu ihren Pflichten gehört die sorgfältige Auswahl eines qualifizierten, GLP-zertifizierten Prüfinstituts und die Bereitstellung aller relevanten Informationen, die für die Prüfplanung und Ergebnisauswertung notwendig sind. Rechtlich verpflichtend ist zudem die Sicherstellung, dass die gesamten Prüfdokumente und Rohdaten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert werden. Sponsoren haben andererseits das Recht, vom Prüfinstitut vollständige und wahrheitsgemäße Berichte zu erhalten und können Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend machen, insbesondere bei Audits und behördlichen Inspektionen. Sie unterliegen allerdings auch der Mitteilungspflicht gegenüber Behörden, etwa wenn Nichtkonformitäten festgestellt werden.

Welche rechtlichen Anforderungen bestehen an die Archivierung und Aufbewahrung von GLP-relevanten Dokumenten?

Nach GLP-rechtlichen Vorschriften sind sämtliche relevanten Prüfunterlagen, einschließlich Rohdaten, Prüfpläne, Endberichte und ggf. Proben, für einen Mindestzeitraum von in der Regel 10 Jahren (je nach spezifischem Rechtsgebiet auch länger) aufzubewahren. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Archivierung liegt grundsätzlich beim Prüfleiter, organisatorisch umgesetzt durch den Archivverantwortlichen des betrieblichen GLP-Systems. Die Archivierung muss so erfolgen, dass Vollständigkeit, Unversehrtheit und Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist sichergestellt sind. Rechtlich kann bei Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflichten die Anerkennung der Studienergebnisse gefährdet sein; zudem können aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Entzug des GLP-Status drohen. Elektronische Archivierung ist zulässig, soweit die gesetzlichen Anforderungen an Datensicherheit, Integrität und Nichtveränderbarkeit erfüllt sind, was durch entsprechende Validierungs- und Audit-Trails sichergestellt werden muss.

Muss eine Prüfeinrichtung in Deutschland verpflichtend nach GLP zertifiziert sein, und welche rechtlichen Konsequenzen hat eine fehlende Zertifizierung?

Eine formale „Zertifizierung” im Sinne eines Zertifikates existiert bei der GLP nicht; vielmehr erfolgt eine behördliche Anerkennung nach erfolgreicher Inspektion gemäß ChemG. Prüfeinrichtungen, die Studien im Rahmen gesetzlich geregelter Zulassungsverfahren (z. B. Chemikalienrecht, Pflanzenschutzmittelrecht, Arzneimittelgesetz) durchführen wollen, müssen diese behördliche GLP-Anerkennung besitzen. Ohne Anerkennung dürfen die erhobenen Daten nicht in den jeweiligen Zulassungsverfahren verwendet werden, was einem faktischen Berufsverbot für GLP-pflichtige Tätigkeiten gleichkommt. Darüber hinaus können bei nicht genehmigten Aktivitäten Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Konsequenzen folgen. Auftraggeber und Sponsoren haften ggf. mit, wenn sie Studien an nicht ordnungsgemäß GLP-anerkannte Einrichtungen vergeben.

Welche Bedeutung hat die GLP-Konformität im Zusammenhang mit internationalen und europäischen Zulassungsverfahren aus rechtlicher Sicht?

Die GLP-Konformität ist eine zwingende Voraussetzung für die internationale und europäische gegenseitige Anerkennung von Prüfberichten im Zulassungsverfahren für Chemikalien, Arzneimittel, Biozide oder Pflanzenschutzmittel. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus EU-Recht (insb. Richtlinie 2004/10/EG und Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH]), nationalem Recht sowie bilateralen bzw. multilateralen OECD-Abkommen (MAD: Mutual Acceptance of Data). Fehlt die GLP-Konformität, lehnen Behörden in der EU und vielen anderen Staaten die Anerkennung der Prüfdaten ab. Damit kann ein Produkt die erforderlichen Zulassungen nicht erlangen, was zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Antragsteller führt. Die Sicherstellung und lückenlose Dokumentation der GLP-Konformität ist damit ein zentrales Element eines rechtswirksamen Zulassungsprozesses.