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Gesellschaft, ausländische

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Begriff und Grundlagen der ausländischen Gesellschaft

Eine ausländische Gesellschaft ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die nach dem Recht eines anderen Staates gegründet wurde. Sie unterscheidet sich von inländischen Gesellschaften dadurch, dass ihr Sitz oder ihre Gründung nicht im Inland erfolgt ist. Ausländische Gesellschaften können verschiedene Rechtsformen annehmen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs oder Personengesellschaften – je nachdem, welches Rechtssystem für sie maßgeblich ist.

Rechtsstellung und Anerkennung im Inland

Die Anerkennung einer ausländischen Gesellschaft richtet sich danach, ob das jeweilige Land das sogenannte Sitz- oder Gründungsprinzip anwendet. Beim Gründungsprinzip wird eine im Ausland gegründete Gesellschaft grundsätzlich auch im Inland als solche anerkannt. Beim Sitzprinzip hingegen kann es erforderlich sein, dass die ausländische Gesellschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllt oder sogar eine neue inländische Rechtsform annimmt.

Handlungsfähigkeit und Vertretung

Ausländische Gesellschaften sind grundsätzlich handlungsfähig und können am Wirtschaftsleben teilnehmen. Die Vertretung erfolgt durch die nach dem jeweiligen Heimatrecht vorgesehenen Organe oder Personen. Im Geschäftsverkehr muss häufig nachgewiesen werden, wer zur Vertretung berechtigt ist; dies geschieht meist durch entsprechende Dokumente wie Registerauszüge.

Niederlassungen und Zweigniederlassungen

Eine ausländische Gesellschaft kann im Inland Niederlassungen gründen. Eine Niederlassung ist ein rechtlich unselbstständiger Teil des Unternehmens mit eigener Geschäftsadresse im Inland. Wird eine Zweigniederlassung errichtet, so handelt es sich um einen organisatorisch abgrenzbaren Betriebsteil mit gewisser Selbstständigkeit gegenüber der Hauptniederlassung.

Anmeldungspflichten bei Niederlassungen

Für die Errichtung einer Zweigniederlassung bestehen besondere Anmeldepflichten bei den zuständigen Behörden sowie Eintragungserfordernisse in öffentliche Register des Landes. Dabei müssen regelmäßig Nachweise über die Existenz der Hauptgesellschaft sowie deren Vertretungsverhältnisse erbracht werden.

Haftungsfragen bei ausländischen Gesellschaften

Die Haftungsverhältnisse richten sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates der Gründung der jeweiligen Gesellschaftsform. Dies betrifft sowohl das Verhältnis zu Gläubigern als auch zu Gesellschaftern beziehungsweise Mitgliedern der Organisation selbst.
Im Falle von Streitigkeiten kann es dazu kommen, dass Gerichte prüfen müssen, welches nationale Recht Anwendung findet – insbesondere dann, wenn mehrere Staaten betroffen sind (internationales Privatrecht).

Besteuerung von ausländischen Unternehmensteilen im Inland

Betreibt eine ausländische Gesellschaft wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb eines anderen Landes – etwa durch Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen -, unterliegt sie dortigen steuerlichen Regelungen für diese Tätigkeiten. Die Besteuerung orientiert sich dabei an den national geltenden Vorschriften sowie gegebenenfalls bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betroffenen Staaten.
Auch Umsatzsteuerpflicht kann entstehen; dies hängt vom Umfang und Charakter der Geschäftstätigkeit ab.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Gesellschaft, ausländische“ (FAQ)

Was versteht man unter einer „ausländischen“ Gesellschaft?

Eine „ausländische“ Gesellschaft ist ein Unternehmen oder eine Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit,
das bzw. die nicht nach nationalem Recht gegründet wurde,
sondern ihren Ursprung in einem anderen Staat hat.

Darf eine solche Firma Geschäfte im Inland tätigen?

Ja,
eine entsprechend gegründete Firma darf grundsätzlich auch Geschäfte innerhalb anderer Länder tätigen,
sofern sie dabei lokale gesetzliche Vorgaben beachtet.

Muss jede Niederlassung einer solchen Firma registriert werden?

Nicht jede Form von Präsenz erfordert zwingend eine Registrierung;
bei dauerhaften Einrichtungen wie Zweigniederlassungen besteht jedoch regelmäßig Melde- bzw. Eintragungspflicht.

Können Gesellschafter persönlich haften?

Ob Gesellschafter persönlich haften,
richtet sich vor allem nach dem Heimatrecht der jeweiligen Organisationsform;
in vielen Fällen besteht jedoch Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Firma.

Müssen Steuern gezahlt werden?

Sobald wirtschaftliche Aktivitäten dauerhaft ausgeübt werden,
kann Steuerpflicht entstehen;
die genaue Ausgestaltung hängt vom Umfang dieser Tätigkeiten sowie eventuell bestehenden Abkommen zwischen Staaten ab.

Können Verträge mit solchen Firmen geschlossen werden?

Zivilrechtlich steht es jedem offen,
Verträge mit diesen Firmen abzuschließen;
es gelten dann jeweils einschlägige nationale Vorschriften über Vertragsabschluss
und -durchführung.