Begriff und Bedeutung der Geschäftsführungsbefugnis
Die Geschäftsführungsbefugnis beschreibt das Recht und die Pflicht, im Namen einer Gesellschaft oder eines Unternehmens Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen durchzuführen, die zur Leitung des laufenden Geschäftsbetriebs erforderlich sind. Sie ist ein zentrales Element in Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern oder Organen, wie etwa bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der offenen Handelsgesellschaft (OHG).
Unterschied zwischen Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht
Oft wird die Geschäftsführungsbefugnis mit der sogenannten Vertretungsmacht verwechselt. Während sich die Geschäftsführungsbefugnis auf interne Angelegenheiten bezieht – also darauf, wer innerhalb des Unternehmens Entscheidungen treffen darf -, regelt die Vertretungsmacht, wer das Unternehmen nach außen hin gegenüber Dritten vertreten kann. Beide Befugnisse können zusammenfallen, müssen es aber nicht zwingend.
Geschäftsführungsbefugnis in verschiedenen Gesellschaftsformen
Einzelunternehmen
In Einzelunternehmen liegt die gesamte Geschäftsführung beim Inhaber selbst. Er trifft alle unternehmerischen Entscheidungen eigenverantwortlich.
Personengesellschaften (z.B. OHG, KG)
Bei Personengesellschaften wie der offenen Handelsgesellschaft haben grundsätzlich alle Gesellschafter eine umfassende Geschäftsführungsbefugnis. Abweichungen hiervon können jedoch im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Bei Kommanditgesellschaften ist meist nur der Komplementär zur Führung berechtigt.
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH)
In Kapitalgesellschaften obliegt die Führung in erster Linie den bestellten Organmitgliedern – bei einer GmbH sind dies beispielsweise die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Die genaue Ausgestaltung ihrer Befugnisse ergibt sich aus dem Gesetz sowie dem jeweiligen Anstellungsvertrag oder einer internen Geschäftsordnung.
Einschränkungen und Erweiterungen der Geschäftsführungsbefugnis
Die Reichweite der Befugnisse kann durch vertragliche Regelungen eingeschränkt oder erweitert werden. So können bestimmte Geschäfte von einem Mehrheitsbeschluss aller Gesellschafter abhängig gemacht werden („Zustimmungsvorbehalte“). Auch eine Beschränkung auf bestimmte Aufgabenbereiche ist möglich; diese wirkt jedoch grundsätzlich nur intern innerhalb des Unternehmens.
Bedeutung für Dritte außerhalb des Unternehmens
Beschränkungen gelten gegenüber Außenstehenden meist nicht automatisch: Wer nach außen als geschäftsleitende Person auftritt, gilt auch dann als vertretungsberechtigt, wenn intern Einschränkungen bestehen – es sei denn, Dritte wissen von diesen Beschränkungen.
Möglichkeiten zum Entzug oder Verlust der Befugnisse
Die Berechtigung zur Führung kann entzogen werden – etwa durch einen entsprechenden Beschluss aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder aufgrund besonderer Umstände wie grober Pflichtverletzungen seitens eines geschäftsleitenden Organs. Der genaue Ablauf richtet sich nach den gesellschaftsinternen Regelwerken sowie gesetzlichen Vorgaben für jede Rechtsform.
Bedeutung für Haftung und Verantwortung im Unternehmen
Mit Übernahme dieser Leitungsverantwortung gehen auch Pflichten einher: Wer über eine solche Befähigung verfügt, muss stets zum Wohl des Unternehmens handeln sowie gesetzliche Vorschriften beachten; andernfalls drohen persönliche Haftungstatbestände gegenüber dem Unternehmen selbst oder sogar gegenüber Dritten.
Häufig gestellte Fragen zur Geschäftsführungsbefugnis (FAQ)
Was versteht man unter interner versus externer Geschäftsführung?
Interne Geschäfte betreffen ausschließlich das Innenverhältnis zwischen den Beteiligten eines Unternehmens; externe Geschäfte wirken hingegen unmittelbar nach außen auf Vertragspartnerinnen bzw. -partner.
Können mehrere Personen gemeinsam geschäftsführen?
Ja; insbesondere in Personengesellschaften führen häufig mehrere Personen gemeinschaftlich das Unternehmen.
Darf eine einzelne Person allein entscheiden?
Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen beziehungsweise keine Zustimmung anderer erforderlich ist, kann eine dazu befähigte Person eigenständig handeln.
Kann man jemandem seine Führungsverantwortung entziehen?
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Möglich ist dies grundsätzlich per Mehrheitsbeschluss aller Beteiligten beziehungsweise aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Pflichten aus dem Anstellungsverhältnis.
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Sind interne Einschränkungen auch für Außenstehende bindend?
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Nicht automatisch: Nur wenn Außenstehende Kenntnis von solchen Einschränkungen haben beziehungsweise diese offengelegt wurden.
>Können Minderjährige geschäftsführen?
>Minderjährige sind regelmäßig nicht berechtigt zur Übernahme solcher Aufgaben ohne besondere Genehmigungen beziehungsweise Einwilligungen gesetzlicher Vertreterinnen bzw. -vertreter.
>ISt jede Entscheidung Teil dieser Führungsverantwortung?
>Nicht jede Entscheidung fällt darunter: Lediglich solche Handlungen zählen dazu, die zum gewöhnlichen Betrieb gehören; außergewöhnliche Maßnahmen bedürfen oft gesonderter Zustimmung.
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