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Gerichtskostenvorschuss

Begriff und Funktion des Gerichtskostenvorschusses

Der Gerichtskostenvorschuss ist ein von den Gerichten zu Beginn eines Verfahrens erhobener Geldbetrag. Er dient dazu, die voraussichtlichen Gerichtsgebühren und gegebenenfalls anfallende Auslagen (etwa für Postzustellungen, Sachverständige oder Zeugenentschädigungen) vorzufinanzieren. In vielen Verfahrensarten ist der Eingang dieses Vorschusses Voraussetzung dafür, dass das Gericht in der Sache tätig wird, beispielsweise eine Klageschrift zustellt oder einen Termin anberaumt.

Einordnung und Zweck

Gerichte arbeiten kostenpflichtig. Der Vorschuss sichert die Deckung des durch das Verfahren entstehenden Aufwands. Er ist keine zusätzliche Gebühr, sondern eine Anzahlung auf die später festzusetzenden Gerichtskosten. Nach Abschluss wird der Vorschuss angerechnet, zu viel Gezahltes erstattet und fehlende Beträge nacherhoben.

Abgrenzung zu anderen Kostenarten

Der Gerichtskostenvorschuss umfasst regelmäßig Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen. Er deckt nicht die Kosten der anwaltlichen Vertretung einer Partei. Ebenfalls davon zu unterscheiden sind Sicherheitsleistungen (zum Beispiel zur Abwendung der Vollstreckung) oder Kostensicherheiten für die Gegenseite. Möglich sind zudem gesonderte Vorschüsse ausschließlich für Beweisaufnahmen (etwa für ein Gutachten), die unabhängig vom allgemeinen Gerichtskostenvorschuss angefordert werden können.

Wer muss den Vorschuss zahlen?

Grundsatz in Zivil- und Familiensachen

In zivilrechtlichen Verfahren trägt in der Regel die Partei, die das Verfahren einleitet (Klägerin/Kläger oder Antragstellende), die Pflicht zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Ohne Zahlung nimmt das Gericht die beabsichtigten nächsten Schritte häufig nicht vor, insbesondere erfolgt die Zustellung an die Gegenseite regelmäßig erst nach Zahlungseingang.

Abweichungen je nach Gerichtsbarkeit

Die Erforderlichkeit eines Vorschusses und der Zeitpunkt seiner Anforderung unterscheiden sich je nach Verfahrensart. In einigen Gerichtszweigen wird ein Vorschuss typischerweise vor der ersten Sachbearbeitung angefordert, während in anderen die Gebühren zwar entstehen, die Verfahrensförderung aber nicht zwingend vom vorherigen Zahlungseingang abhängt. Eil- und Dringlichkeitsverfahren können aus verfahrensorganisatorischen Gründen vorläufig bearbeitet werden; die Gebührenpflicht bleibt unabhängig davon bestehen.

Sonderfälle

Bei Privatklagen im Strafbereich oder in bestimmten kostenrechtlichen Konstellationen können besondere Vorschusspflichten bestehen. In grenzüberschreitenden Fällen bleibt der Grundsatz bestehen, dass die antragstellende Partei den Vorschuss schuldet; die Zahlungsmodalitäten können sich organisatorisch unterscheiden (zum Beispiel bei Überweisungen aus dem Ausland).

Höhe und Berechnung

Gerichtsgebühren und Auslagen

Die Höhe des Vorschusses leitet sich aus den voraussichtlichen Gerichtsgebühren und absehbaren Auslagen ab. Die Gerichtskasse setzt dafür einen Betrag fest und übersendet eine Kostenrechnung mit den Zahlungsangaben.

Maßstab Streitwert/Gegenstandswert

In vielen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach dem wirtschaftlichen Interesse der Sache (Streitwert oder Gegenstandswert). Wo feste Gebühren vorgesehen sind, richtet sich die Höhe nach der jeweiligen Verfahrensart. Ist der Wert noch unklar, kann eine vorläufige Bemessung erfolgen; die endgültige Abrechnung erfolgt nach Feststellung des endgültigen Werts.

Kostenvorschuss für Beweisaufnahmen

Unabhängig vom allgemeinen Gerichtskostenvorschuss kann das Gericht für einzelne Beweismaßnahmen (zum Beispiel ein Sachverständigengutachten) zusätzliche Vorschüsse anfordern. Diese dienen der Deckung konkret anfallender Auslagen und werden ebenfalls später verrechnet.

Ablauf von der Zahlungsaufforderung bis zur Bearbeitung

Kostenrechnung und Zahlungsfrist

Nach Eingang des Verfahrensantrags erstellt die Gerichtskasse eine Kostenrechnung mit einem Kassenzeichen oder Aktenzeichen, dem zu zahlenden Betrag und einer Zahlungsfrist. Die weitere Sachbearbeitung kann vom fristgerechten Zahlungseingang abhängen.

Folgen verspäteter oder ausbleibender Zahlung

Bleibt die Zahlung aus, kann das Gericht verfahrenseinleitende Schritte aussetzen. Verspätete Zahlungen können den Beginn oder die Fortführung des Verfahrens verzögern. In bestimmten Konstellationen kann eine unterbliebene oder späte Zahlung Auswirkungen auf prozessuale Fristen und rechtliche Zeitläufe haben.

Auswirkungen auf Fristen und Verjährung

Die Einreichung eines Antrags oder einer Klage kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Fristen wahren. Verzögerungen, die durch einen nicht rechtzeitig geleisteten Vorschuss entstehen, können die zeitnahe Weiterleitung an die Gegenseite beeinträchtigen. Ob Fristen gewahrt sind, wird anhand der Umstände des Einzelfalls bewertet.

Zahlungsmittel und Verwendungszweck

Üblich sind Überweisungen auf das angegebene Gerichtskonto unter Angabe des Kassenzeichens. Je nach Bundesland oder Gericht können zusätzlich elektronische Zahlungsmöglichkeiten oder Zahlungen bei der Gerichtskasse vorgesehen sein. Bankgebühren oder Wechselkurskosten gehören nicht zu den Gerichtskosten.

Verteilung der Kosten nach Verfahrensende

Anrechnung des Vorschusses

Nach Abschluss des Verfahrens wird durch Kostenentscheidung festgelegt, wer die Gerichtskosten zu tragen hat. Der geleistete Vorschuss wird auf die entstandenen Gerichtskosten angerechnet.

Erstattung und Nachforderung

Sind die tatsächlich angefallenen Gerichtskosten niedriger als der Vorschuss, erfolgt eine Erstattung des Überschusses. Decken der Vorschuss und etwaige weitere Einzahlungen die Kosten nicht vollständig, kann eine Nachforderung erfolgen.

Kostenentscheidung des Gerichts

Die Verteilung der Kosten richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens. Wird die Gegenseite zur Kostentragung verpflichtet, kann der Vorschuss dem zahlenden Beteiligten mittelbar zugutekommen, etwa durch Erstattung aus der Gerichtskasse oder im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens. Die genaue Abwicklung folgt den hierfür vorgesehenen Verfahrensabläufen.

Unterstützung und Erleichterungen

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe

Bei unzureichender Leistungsfähigkeit kommt eine staatliche Kostenhilfe in Betracht. Wird diese bewilligt, kann die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses ganz oder teilweise entfallen oder von der Staatskasse übernommen werden. Die Voraussetzungen, der Umfang und etwaige Ratenzahlungen richten sich nach den hierfür vorgesehenen Regelungen und einer Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Gerichtskostenvorschuss?

Es handelt sich um eine Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Gerichtskosten eines Verfahrens. Der Vorschuss deckt insbesondere Gerichtsgebühren und Auslagen und wird nach Abschluss mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet.

Wird ohne Zahlung des Vorschusses das Verfahren nicht bearbeitet?

In vielen Verfahrensarten setzt das Gericht verfahrenseinleitende Maßnahmen erst nach Zahlungseingang um. Je nach Gerichtsbarkeit und Verfahrensart kann es jedoch Abweichungen geben, insbesondere in Eilsachen.

Wie wird die Höhe des Gerichtskostenvorschusses bestimmt?

Die Höhe orientiert sich an den voraussichtlichen Gebühren des konkreten Verfahrens. Maßstab ist häufig der Streit- oder Gegenstandswert, teils gelten feste Gebühren. Das Gericht legt den Betrag vorläufig fest und passt ihn nach endgültiger Wertfestsetzung an.

Deckt der Gerichtskostenvorschuss auch die Kosten einer Rechtsvertretung ab?

Nein. Der Vorschuss betrifft ausschließlich Gerichtskosten. Kosten einer Vertretung sind hiervon getrennt und fallen unabhängig davon an.

Was geschieht mit dem Vorschuss nach Beendigung des Verfahrens?

Der Vorschuss wird auf die endgültigen Gerichtskosten angerechnet. Überschüsse werden erstattet, Fehlbeträge nachgefordert. Wer die Kosten letztlich trägt, ergibt sich aus der Kostenentscheidung des Gerichts.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Vorschusszahlung?

Je nach Gerichtsbarkeit und Verfahrensart kann die Bearbeitung nicht in jedem Fall vom vorherigen Zahlungseingang abhängen. Zudem kann staatliche Kostenhilfe dazu führen, dass ein Vorschuss nicht erhoben wird.

Wird bei Rücknahme der Klage der Vorschuss erstattet?

Bei einer frühen Beendigung des Verfahrens können geringere Gebühren anfallen als zunächst veranschlagt. Der Vorschuss wird entsprechend abgerechnet; ein mögliches Guthaben wird erstattet.

Welche Folgen hat eine verspätete Zahlung für Fristen?

Verspätete Zahlungen können die Verfahrensförderung verzögern. Ob rechtliche Fristen gewahrt sind, hängt von den konkreten Umständen und dem zeitlichen Ablauf der Zustellung und Bearbeitung ab.