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Genussrecht

Begriff und rechtliche Einordnung des Genussrechts

Das Genussrecht ist eine besondere Form eines schuldrechtlichen Anspruchs, der einem Anleger gegenüber einem Unternehmen eingeräumt wird. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes „Genusskapital“, das weder als klassische Aktie noch als Anleihe ausgestaltet ist. Das Genussrecht gewährt dem Inhaber bestimmte vermögensmäßige Vorteile, wie etwa eine Beteiligung am Gewinn oder an anderen wirtschaftlichen Ergebnissen des Unternehmens, ohne dass damit zwingend gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte verbunden sind.

Wesentliche Merkmale von Genussrechten

Genussrechte zeichnen sich durch ihre flexible Ausgestaltung aus. Sie können individuell zwischen dem Unternehmen und dem Anleger vereinbart werden. Typische Inhalte eines Genussrechts sind Regelungen zur Laufzeit, zu den Zahlungsmodalitäten (z.B. Gewinnbeteiligung), zu Rückzahlungsansprüchen sowie zu einer möglichen Beteiligung am Liquidationserlös bei Auflösung des Unternehmens.

Abgrenzung zu anderen Finanzierungsinstrumenten

Im Unterschied zur Aktie verleiht das Genussrecht in der Regel keine Mitgliedschaftsrechte wie Stimm- oder Teilnahmerechte an Hauptversammlungen. Im Gegensatz zur klassischen Anleihe besteht häufig kein fester Zinsanspruch; stattdessen kann die Vergütung abhängig vom Geschäftserfolg gestaltet sein. Auch unterscheidet sich das Risiko: Während Gläubiger von Anleihen vorrangig bedient werden, stehen Inhaber von Genussrechten im Rang meist hinter diesen zurück.

Mögliche Rechte und Pflichten aus dem Genussrecht

Die konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen Unternehmen und Anlegern (dem sogenannten „Genussrechtsvertrag“). Häufige Bestandteile sind:

  • Beteiligung am Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn des Unternehmens.
  • Möglichkeit einer Verlustbeteiligung.
  • Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nach Ablauf der Laufzeit.
  • Ausschluss gesellschaftlicher Mitbestimmungsrechte.
  • Bedingte Teilnahme am Liquidationserlös bei Beendigung des Unternehmens.

Die genaue Ausgestaltung kann stark variieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgabe von Genussrechten

Anforderungen an den Vertragsschluss

Der Abschluss eines Vertrags über ein Genussrecht unterliegt grundsätzlich den allgemeinen Regeln für schuldrechtliche Verträge. Die Parteien können viele Aspekte frei gestalten; jedoch dürfen keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.
In bestimmten Fällen – insbesondere wenn die Ausgabe in größerem Umfang erfolgt – können zusätzliche Anforderungen bestehen, etwa hinsichtlich Prospektpflichten zum Schutz potenzieller Anlegerinnen und Anleger.

Kündigungsmöglichkeiten und Übertragbarkeit

Ob ein einmal erworbenes Genussrecht gekündigt oder übertragen werden kann, hängt maßgeblich vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen ab. Oftmals ist eine Übertragung nur mit Zustimmung des Unternehmens möglich oder ausgeschlossen; auch Kündigungsfristen können individuell geregelt sein.

Bedeutung im Wirtschaftsleben

Genussrechte dienen Unternehmen häufig als Instrument zur Kapitalbeschaffung außerhalb klassischer Bankkredite oder Aktienemissionen. Für Investierende bieten sie die Möglichkeit einer renditeorientierten Anlageform mit Chancen auf Gewinnbeteiligungen – allerdings auch unter Inkaufnahme erhöhter Risiken bis hin zum Totalverlust bei Insolvenz des Emittenten.
Da sie flexibel gestaltbar sind, finden sie sowohl bei mittelständischen Betrieben als auch größeren Gesellschaften Anwendung – beispielsweise im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder alternativen Finanzierungsmodellen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Genussrecht (FAQ)

Was unterscheidet ein Genussrecht von einer Aktie?

Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, dass das Besitz eines Genussscheins in aller Regel keine Mitgliedschafts- beziehungsweise Stimmrechte vermittelt wie es bei Aktien üblich ist; vielmehr beschränkt sich das Recht auf vermögensmäßige Ansprüche gegenüber dem Unternehmen.

Welche Risiken bestehen beim Erwerb eines Genussscheins?

Das Risiko umfasst insbesondere einen möglichen Verlust der investierten Summe bis hin zum Totalverlust im Falle einer Insolvenz sowie Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern bezüglich Rückzahlungen.

Wie erfolgt die Besteuerung von Erträgen aus einem Genussschein?

Erträge aus einem Genussschein gelten grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen daher steuerlichen Vorschriften für Kapitaleinkünfte nach geltendem Steuerregime.

Kann ich mein erworbenes Recht jederzeit verkaufen?

Ob ein Verkauf beziehungsweise eine Übertragung möglich ist, richtet sich nach den individuellen Bedingungen im zugrundeliegenden Vertrag; oftmals bestehen Einschränkungen hinsichtlich Handelbarkeit bzw. Übertragbarkeit solcher Rechte.

Besteht Anspruch auf feste Zinsen beim Besitz eines Genussscheins?

Ein fester Zinsanspruch besteht nicht zwangsläufig: Die Vergütung kann erfolgsabhängig ausgestaltet sein – sie orientiert sich dann beispielsweise am Bilanzgewinn statt an festen Zinssätzen wie bei klassischen Schuldverschreibungen.

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