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Genossenschaftsregister

Begriff und Funktion des Genossenschaftsregisters

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentlich geführtes Register, in dem alle eingetragenen Genossenschaften verzeichnet sind. Es dient der rechtlichen Erfassung und Dokumentation von Gründungen, Veränderungen und Auflösungen von Genossenschaften. Das Register wird bei den Amtsgerichten geführt und ist für jedermann einsehbar. Ziel des Registers ist es, Transparenz über die Existenz sowie die wesentlichen rechtlichen Verhältnisse einer Genossenschaft zu schaffen.

Rechtliche Bedeutung des Genossenschaftsregisters

Die Eintragung in das Genossenschaftsregister hat weitreichende rechtliche Folgen. Erst mit der Eintragung erlangt eine gegründete Genossenschaft ihre Rechtsfähigkeit als eigenständige juristische Person. Damit kann sie selbstständig Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen sowie vor Gericht klagen oder verklagt werden. Änderungen wie Satzungsänderungen, Wechsel im Vorstand oder Auflösung müssen ebenfalls im Register eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein.

Öffentlichkeit und Einsichtnahme

Das Register genießt öffentliche Glaubwürdigkeit: Dritte können sich auf die Richtigkeit der dort eingetragenen Tatsachen verlassen. Jeder Interessierte kann Auszüge aus dem Register erhalten oder Einsicht nehmen – dies fördert Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr mit einer Genossenschaft.

Inhalt des Registers

Im Genossenschaftsregister werden unter anderem folgende Angaben festgehalten:

  • Name und Sitz der Genossenschaft
  • Zweck der Gesellschaft (Unternehmensgegenstand)
  • Namen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie deren Vertretungsbefugnisse
  • Satzungsauszüge bzw. Satzungsänderungen
  • Ein- und Austritt von Mitgliedern bestimmter Organe (z.B. Vorstand)
  • Löschung oder Auflösung der Gesellschaft sowie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Diese Informationen ermöglichen es Geschäftspartnern, Behörden oder anderen Interessierten, sich über die wichtigsten Strukturen einer eingetragenen Genossenschaft zu informieren.

Ablauf von Eintragungen ins Register

Anmeldung zur Eintragung

Die Anmeldung zur erstmaligen Eintragung erfolgt durch den Vorstand der neu gegründeten Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft in öffentlich beglaubigter Form. Auch spätere Änderungen wie Wechsel im Vorstand oder Satzungsänderungen müssen angemeldet werden.

Bedeutung für Mitglieder und Dritte

Für Mitglieder einer eingetragenen Gesellschaft schafft das Register Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft sowie ihrer Rechte innerhalb dieser Organisationform. Für Dritte – etwa Geschäftspartner – bietet das öffentliche Verzeichnis Schutz vor unklaren Rechtsverhältnissen; sie können sich darauf verlassen, dass nur diejenigen Personen vertretungsberechtigt sind, die auch tatsächlich im öffentlichen Verzeichnis genannt sind.

Löschung aus dem Register

Erlischt eine eingetragene Gesellschaft durch Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen oder nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens endgültig ihre Tätigkeit einstellt beziehungsweise aufgelöst wird, erfolgt eine Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis durch das zuständige Gericht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Genossenschaftsregister“ (FAQ)

Was ist das Hauptziel des öffentlichen Registers?

Ziel ist es insbesondere Transparenz über bestehende genossenchaftliche Organisationen herzustellen sowie deren grundlegende Strukturen für jedermann nachvollziehbar darzustellen.

Muss jede neue genossenchaftlich organisierte Unternehmung ins öffentliche Verzeichnis aufgenommen werden?

Sobald eine neue genossenchaftlich organisierte Unternehmung gegründet wurde soll diese zur Erlangung ihrer vollen Rechtsfähigkeit ins öffentliche Verzeichnis aufgenommen werden.

Können auch Privatpersonen Einsicht nehmen?

Einsichtnahme steht grundsätzlich jedem offen; sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Auskünfte erhalten beziehungsweise Abschriften anfordern.

Sind alle Angaben immer aktuell?

Nicht zwangsläufig: Die Aktualität hängt davon ab wann Veränderungen gemeldet wurden; erst nach erfolgter Anmeldung neuer Tatsachen gelten diese als offiziell bekannt gemacht.

Können Fehler bei den Angaben entstehen?

Theoretisch ja: Werden fehlerhafte Daten gemeldet beziehungsweise nicht ordnungsgemäß geprüft besteht kurzfristig ein Risiko falscher Informationen bis zur Korrektur durch erneute Anmeldung beim Gericht.

Müssen Änderungen immer gemeldet werden?

Sämtliche relevanten Veränderungen wie beispielsweise Wechsel im Leitungsorgan sollen zeitnah angemeldet damit sie wirksam gegenüber Dritten dokumentiert sind.