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General Standard

Begriff und Einordnung des General Standard

Der General Standard ist ein Transparenzsegment des regulierten Marktes an der Frankfurter Wertpapierbörse. Er steht für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an Zulassung, Publizität und laufende Folgepflichten für Unternehmen, deren Aktien oder aktienähnliche Wertpapiere zum regulierten Markt zugelassen sind. Das Segment richtet sich an Emittenten, die einen rechtssicheren Zugang zu einem EU-regulierten Handelsplatz wünschen, ohne zusätzliche, über das gesetzliche Maß hinausgehende Berichts- und Sprachpflichten zu übernehmen, wie sie im Prime Standard gelten.

Rechtsrahmen und Aufsicht

Regulierter Markt versus Freiverkehr

Der General Standard gehört zum regulierten Markt. Dieser ist unionsweit reguliert und unterliegt einheitlichen kapitalmarktrechtlichen Mindeststandards. Er ist abzugrenzen vom Freiverkehr (auch Open Market genannt), der als privatrechtlich organisierter Börsenhandel außerhalb des regulierten Marktes gilt und geringere rechtliche Anforderungen stellt. Die Zugehörigkeit zum regulierten Markt hat unmittelbare Auswirkungen auf die Informations-, Berichts- und Verhaltenspflichten von Emittenten sowie auf den Anlegerschutz.

Rolle von Börse und Aufsicht

Die Frankfurter Wertpapierbörse organisiert das Segment und erlässt ergänzende Börsenordnungen. Die staatliche Aufsicht über Emittenten- und Marktverhaltenspflichten obliegt der Finanzmarktaufsicht. Die Handelsüberwachungsstelle der Börse kontrolliert den Handel, während Sanktionen bei Verstößen sowohl durch Börsengremien als auch durch Aufsichtsbehörden verhängt werden können.

Zulassung zum General Standard

Gegenstand und Emittenten

Im General Standard werden vor allem Aktien und aktienähnliche Wertpapiere gehandelt. Emittenten sind typischerweise Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien. Für andere Wertpapierarten bestehen gesonderte Segmente und Regelwerke, die sich am regulierten Markt orientieren können.

Voraussetzungen der Erstzulassung

Voraussetzungen der Erstzulassung zum regulierten Markt umfassen unter anderem einen gebilligten Prospekt, geprüfte Jahresabschlüsse nach anerkannten Rechnungslegungsstandards, geordnete Unternehmensverhältnisse, die Einbeziehung einer ausreichenden Zahl handelbarer Wertpapiere und einen angemessenen Streubesitz. Diese Anforderungen dienen der Markttransparenz und der Handelbarkeit.

Prospekt und Billigung

Für die Zulassung ist in der Regel ein Wertpapierprospekt erforderlich, der vor Veröffentlichung durch die zuständige Behörde gebilligt wird. Der Prospekt muss vollständige, kohärente und verständliche Informationen enthalten, damit sich Anleger ein fundiertes Bild vom Emittenten und den Wertpapieren machen können.

Segmentwechsel

Ein Wechsel vom General Standard in den Prime Standard oder umgekehrt ist möglich. Er setzt einen Antrag des Emittenten und die Erfüllung der jeweiligen Segmentanforderungen voraus. Der Wechsel wird durch die Börse bekannt gemacht.

Transparenz- und Publizitätspflichten

Laufende Finanzberichterstattung

Im General Standard gelten die gesetzlichen Mindestpflichten zur Finanzberichterstattung. Dazu zählen die Veröffentlichung eines jährlichen Finanzberichts und eines Halbjahresfinanzberichts innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Fristen. Konzernabschlüsse sind nach den maßgeblichen internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellen, sofern deren Anwendung vorgeschrieben ist. Quartalsberichte sind im General Standard nicht verpflichtend.

Ad-hoc-Publizität und Insiderrecht

Emittenten müssen Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen, um eine gleichmäßige Informationslage im Markt sicherzustellen. Die Verzögerung der Veröffentlichung ist unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und zu dokumentieren. Insiderlisten sind zu führen und Personen mit Zugang zu Insiderinformationen sind zu unterrichten.

Stimmrechtsmitteilungen und Eigengeschäfte von Führungspersonen

Beteiligungen an Stimmrechten sind bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellen der Öffentlichkeit mitzuteilen. Zudem sind Eigengeschäfte von Führungspersonen und ihnen nahestehenden Personen in Bezug auf die Wertpapiere des Emittenten zu melden und zu veröffentlichen, sobald definierte Schwellenwerte erreicht werden.

Sprache, Verbreitungswege und Speichersysteme

Im General Standard können Pflichtveröffentlichungen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Englisch ist nicht vorgeschrieben, kann jedoch ergänzend genutzt werden. Veröffentlichungen haben über anerkannte Verbreitungswege zu erfolgen und sind in einem zentralen, maßgeblichen Speichersystem zu hinterlegen. Ein Finanzkalender ist nicht verpflichtend.

Corporate Governance und Organpflichten

Emittenten im regulierten Markt unterliegen erhöhten Anforderungen an Leitungs- und Überwachungsstrukturen. Dazu zählen die ordnungsgemäße Organisation von Vorstand und Aufsichtsrat, die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung, die Gleichbehandlung der Aktionäre und die Beachtung eines anerkannten Corporate-Governance-Rahmens. Öffentliche Erklärungen zur Governance-Praxis sind abzugeben, soweit gesetzlich vorgesehen.

Kapitalmarktliche Einordnung und Indizes

Der General Standard eröffnet den Zugang zu einem regulierten EU-Handelsplatz und richtet sich an eine breite Anlegerbasis, einschließlich institutioneller und privater Investoren. Eine Aufnahme in die Auswahlindizes der DAX-Familie setzt regelmäßig eine Notierung im Prime Standard voraus; Emittenten des General Standard sind hierfür im Regelfall nicht indexfähig.

Sanktionen, Aussetzung und Widerruf

Bei Verstößen gegen Publizitäts-, Verhaltens- oder Zulassungspflichten kommen abgestufte Maßnahmen in Betracht. Börsenseitig können Rügen, Ordnungsgelder, die Aussetzung des Handels oder der Widerruf der Zulassung ausgesprochen werden. Aufsichtsbehördlich sind Bußgelder, Anordnungen zur Veröffentlichung oder weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen möglich. Ein vollständiges Delisting aus dem regulierten Markt folgt einem förmlichen Verfahren und wird öffentlich bekannt gemacht.

Abgrenzung zum Prime Standard

Der Prime Standard setzt im Vergleich zum General Standard zusätzliche, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Transparenzvorgaben. Dazu gehören unter anderem Berichte und Mitteilungen auch in englischer Sprache sowie eine dichtere Berichterstattung. Der General Standard beschränkt sich auf die gesetzlichen Mindeststandards und ermöglicht damit eine geringere Compliance- und Veröffentlichungslast.

Internationaler Bezug und grenzüberschreitender Handel

Der Handel im General Standard ist in den europäischen Rechtsrahmen eingebettet. Das betrifft insbesondere Prospektrecht, Transparenzvorgaben und Marktmissbrauchsregeln. Emittenten können neben dem Handel in Frankfurt auch auf weiteren europäischen Handelsplattformen präsent sein, sofern die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anerkennung der im regulierten Markt eingehaltenen Standards erleichtert die grenzüberschreitende Handelbarkeit.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet General Standard im rechtlichen Sinne?

Der General Standard ist das Transparenzsegment des regulierten Marktes, das die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an Zulassung, laufende Berichterstattung und Marktverhalten vorsieht. Er stellt damit die Basisebene des regulierten Segmentes an der Frankfurter Wertpapierbörse dar.

Welche Berichts- und Veröffentlichungspflichten gelten im General Standard?

Emittenten müssen die gesetzlichen Mindestpflichten erfüllen: jährliche und halbjährliche Finanzberichterstattung, Ad-hoc-Mitteilungen bei Insiderinformationen, Meldungen zu Stimmrechtsüberschreitungen sowie Veröffentlichungen zu Eigengeschäften von Führungspersonen. Zusätzliche Pflichten wie obligatorische Quartalsberichte bestehen nicht.

Worin liegt der wesentliche Unterschied zum Prime Standard?

Der Prime Standard verlangt über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Transparenz, insbesondere eine erweiterte Berichterstattung und Veröffentlichungen auch in englischer Sprache. Der General Standard beschränkt sich auf das gesetzliche Mindestniveau.

Wer überwacht die Einhaltung der Pflichten im General Standard?

Die Überwachung erfolgt durch die Börse im Rahmen ihrer Ordnung sowie durch die staatliche Finanzaufsicht. Zusätzlich überwacht die Handelsüberwachungsstelle den Handel. Bei Verstößen können sowohl Börsengremien als auch Aufsichtsbehörden Maßnahmen ergreifen.

Ist ein Wechsel zwischen General Standard und Prime Standard möglich?

Ein Segmentwechsel ist möglich und setzt einen Antrag bei der Börse sowie die Erfüllung der jeweiligen Segmentanforderungen voraus. Der Wechsel wird von der Börse veröffentlicht.

In welcher Sprache müssen Veröffentlichungen erfolgen?

Im General Standard können Pflichtveröffentlichungen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Eine englische Veröffentlichung ist nicht vorgeschrieben, kann jedoch zusätzlich erfolgen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen im General Standard?

Mögliche Konsequenzen sind Rügen und Ordnungsgelder durch Börsengremien, aufsichtsbehördliche Bußgelder, Anordnungen zur Veröffentlichung, die Aussetzung des Handels bis hin zum Widerruf der Zulassung. Die Sanktion richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.