Begriff und Grundlagen der Globalzession
Die Globalzession ist eine besondere Form der Forderungsabtretung. Sie wird häufig im Rahmen von Kreditverträgen zwischen Unternehmen und Banken verwendet. Bei einer Globalzession tritt ein Schuldner (Zedent) sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus seinem Geschäftsbetrieb an einen Gläubiger (Zessionar), meist eine Bank, ab. Ziel ist es, dem Gläubiger eine umfassende Sicherheit für bestehende oder zukünftige Ansprüche zu verschaffen.
Funktionsweise der Globalzession
Im Unterschied zur Einzelzession, bei der nur bestimmte Forderungen abgetreten werden, umfasst die Globalzession einen gesamten Bestand an Forderungen. Dies betrifft insbesondere alle bestehenden sowie künftig entstehenden Geldforderungen des Zedenten gegenüber Dritten. Die Abtretung erfolgt in aller Regel still, das heißt ohne Benachrichtigung der betroffenen Schuldner.
Beteiligte Parteien
An einer Globalzession sind mindestens zwei Parteien beteiligt: Der Zedent als ursprünglicher Inhaber der Forderungen und der Zessionar als neuer Gläubiger dieser Ansprüche. Häufig handelt es sich beim Zedenten um ein Unternehmen, das zur Sicherung eines Kredits seine Kundenforderungen an die finanzierende Bank abtritt.
Umfang und Reichweite
Der Umfang einer Globalzession kann sehr weitreichend sein: Sie erstreckt sich auf sämtliche gegenwärtigen sowie zukünftigen Geldforderungen aus dem laufenden Geschäftsverkehr des Unternehmens. Ausgenommen sind in bestimmten Fällen solche Forderungen, die nicht übertragbar sind oder deren Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde.
Rechtliche Voraussetzungen und Wirksamkeit
Für die Wirksamkeit einer Globalzession ist grundsätzlich eine Einigung zwischen den beteiligten Parteien erforderlich. Die Abtretung muss hinreichend bestimmt sein; das bedeutet, dass klar erkennbar sein muss, welche Arten von Forderungen betroffen sind. Zudem dürfen keine gesetzlichen oder vertraglichen Verbote entgegenstehen.
Sicherungszweck bei Kreditverträgen
Die Hauptanwendung findet die Globalzession im Bereich von Kreditsicherheiten für Banken oder andere Finanzinstitute. Durch die umfassende Abtretung erhält das Kreditinstitut Zugriff auf nahezu alle Zahlungsansprüche des Unternehmens gegenüber seinen Kunden – dies erhöht dessen Sicherheit erheblich.
Kollision mit anderen Sicherheiten (Vorrangproblematik)
In manchen Fällen können mehrere Gläubiger Anspruch auf dieselben Forderungen erheben – etwa wenn bereits zuvor einzelne Ansprüche anderweitig abgetreten wurden (Einzelabtretung). Hier entscheidet regelmäßig der Zeitpunkt des Abschlusses beziehungsweise Kenntnisnahme über den Vorrang einzelner Sicherungsrechte.
Ausschluss bestimmter Forderungen („verlängerter Eigentumsvorbehalt“)
Nicht selten bestehen Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Arten von Kundenforderungen: So können beispielsweise Lieferanten durch sogenannte verlängerte Eigentumsvorbehalte verhindern, dass ihre eigenen Kaufpreisforderungen vom Käufer im Rahmen einer Globalzessionsvereinbarung weitergegeben werden dürfen.
Wirkung gegenüber Dritten und Schutzmechanismen
Gegenüber Dritten entfaltet die wirksame Abtretung Rechtswirkungen erst dann vollständig, wenn diese davon erfahren haben oder entsprechende Mitteilungen erfolgen („offene“ versus „stille“ Zessionsform). Im Falle eines Zahlungsverzuges kann jedoch auch nachträglich offen gelegt werden; dann müssen Schuldner direkt an den neuen Gläubiger leisten.
Drittschutzregelungen
Zahlreiche gesetzliche Vorschriften schützen sowohl den ursprünglichen Schuldner als auch andere Beteiligte vor ungewollten Nachteilen durch pauschale Sammelabtretungsverträge wie sie bei globalen Sicherungsabtretungen vorkommen können.
Kündigung und Beendigung einer Globalzessionsvereinbarung
Sobald gesicherte Verbindlichkeiten getilgt wurden oder bestimmte Vertragsbedingungen erfüllt sind endet regelmäßig auch das Recht zur Verwertung bzw Rückforderung bereits eingezogener Beträge durch den bisherigen Sicherungsnehmer.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Globalzession
Was unterscheidet eine Globalzession von einer Einzelabtretung?
Bei einer Einzelabtretung wird nur eine konkret bezeichnete einzelne Forderung übertragen; bei der Globalzession hingegen werden sämtliche bestehenden sowie künftigen Geldforderungen eines Unternehmens aus dem Geschäftsverkehr insgesamt abgetreten.
Müssen betroffene Schuldner über eine erfolgte Abtretung informiert werden?
< p>Nicht zwingend: In vielen Fällen bleibt die Übertragung zunächst „still“, sodass betroffene Schuldner weiterhin an ihren ursprünglichen Vertragspartner zahlen bis sie offiziell benachrichtigt wurden.
Können alle Arten von Geldforderungen global abgetreten werden?
< p>Nicht jede Art von Anspruch eignet sich für diese Form – insbesondere rechtlich nicht übertragbare oder ausdrücklich ausgeschlossene Ansprüche bleiben außen vor.
Darf ein Unternehmen mehrere globale Sicherungsabtretungsverträge abschließen?
< p>Theoretisch ja; allerdings kann es hierbei zu Überschneidungen kommen – maßgeblich ist dann meist das Prioritätsprinzip nach zeitlichem Eingang beziehungsweise Kenntnisnahme beim jeweiligen Empfänger.
Lässt sich eine einmal vereinbarte globale Sicherheitsabrede wieder beenden? h3>< p>Sobald gesicherte Verpflichtungen erfüllt wurden endet üblicherweise auch automatisch das Recht zur weiteren Nutzung bzw Einziehung entsprechender Beträge durch den bisherigen Empfänger dieser Rechte. p>
< h ³ > Welche Rolle spielt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt? h ³ >
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p > Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt schützt Lieferanten davor,
dass ihre eigenen Kaufpreisansprüche vom Käufer im Rahmen globaler Sammelübertragungsverträge weitergegeben werden;
solche Vorbehalte gehen in aller Regel vorrangig vor.< / p >
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h ³ > Was passiert mit bereits gezahlten Beträgen nach Offenlegung?<
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p > Nach Offenlegung müssen Zahlbeträge direkt an den neuen Inhaber geleistet werden;
vorherige Zahlleistungen bleiben jedoch grundsätzlich wirksam,
sofern keine Kenntnis bestand.< / p >
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h ³ > Gibt es gesetzliche Grenzen für Umfang & Inhalt solcher Vereinbarun-
gen?< / h ³ >
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p > Ja,
verschiedene Vorschriften schränken Reichweite & Zulässigkeit pauschaler Sammelübertragungsverträge zum Schutz Betroffener ein.< / p >