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Geldstrafe


Definition der Geldstrafe

Eine Geldstrafe ist eine vom Staat verhängte Sanktion, bei der eine Person verpflichtet wird, einen bestimmten Geldbetrag an die Staatskasse zu zahlen. Sie zählt zu den klassischen Sanktionsmitteln innerhalb verschiedener Rechtsgebiete und unterscheidet sich von Bußgeldern (Ordnungswidrigkeiten), Verwarnungsgeldern oder Vertragsstrafen dadurch, dass sie aufgrund eines strafrechtlichen Verfahrens verhängt wird. Die Geldstrafe bildet damit eine der zentralen Reaktionsformen auf Straftaten.

Formelle sowie Laienverständliche Definition

Im formellen Sinne ist eine Geldstrafe eine Sanktion, die durch ein Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens zur Ahndung von strafbarem Verhalten angeordnet wird. Der zu zahlende Betrag wird dabei nicht pauschal, sondern regelmäßig anhand von Tagessätzen berechnet, die sowohl das Ausmaß der Schuld als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigen.

Laienverständlich bedeutet eine Geldstrafe, dass jemand für eine Straftat bezahlen muss – und zwar an den Staat. Betroffene zahlen eine bestimmte Summe, deren Höhe sich oft nach dem Einkommen richtet, sodass sie für alle Menschen spürbar, aber nicht existenzbedrohend sein soll.

Allgemeiner Kontext und Relevanz der Geldstrafe

Geldstrafen gehören zu den am häufigsten verhängten Sanktionen in modernen Rechtssystemen – insbesondere im Bereich der sogenannten massenhaft vorkommenden Alltagskriminalität oder geringfügigen Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsverstöße, die strafrechtlich relevant sind. Die Geldstrafe nimmt damit eine wichtige Rolle im Gefüge des Strafrechts ein, da sie sowohl den Täter sanktioniert als auch einen erzieherischen Zweck verfolgt, ohne mit den oftmals schwerwiegenden Folgen einer Freiheitsstrafe verbunden zu sein.

Ihre hohe Praxisrelevanz ergibt sich insbesondere aus der Möglichkeit, auf eine freiheitsentziehende Maßnahme zu verzichten und stattdessen eine sanktionsadäquate (aber reversible) Maßnahme zu wählen. Geldstrafen fördern die Resozialisierung und entlasten zudem die Justizvollzugsanstalten.

Regelungen und gesetzliche Vorschriften zur Geldstrafe

Deutschland

Im deutschen Recht ist die Geldstrafe insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Zentrale Normen sind:

  • § 40 StGB: Grundsatz und Berechnung der Geldstrafe in Tagessätzen.
  • § 43 StGB: Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtzahlung der Geldstrafe.
  • § 54 StGB: Bildung der Geldstrafe bei mehreren Straftaten.
  • § 459 StPO: Vollstreckung der Geldstrafe.

Hierbei wird die Geldstrafe als Hauptstrafe vorgesehen und (je nach Delikt) entweder alleine oder neben einer Freiheitsstrafe verhängt. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem sogenannten Tagessatz-System: Die Anzahl der Tagessätze bemisst das Gericht nach der Schwere der Schuld (mindestens 5, maximal 360 Tagessätze, bei erneutem Vergehen bis zu 720). Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, mindestens jedoch 1 €, maximal 30.000 € pro Tagessatz.

International

Auch in anderen Staaten finden sich vergleichbare Regelungen. Im angloamerikanischen Recht wird die Geldstrafe als „fine“ bezeichnet. Die genaue Ausgestaltung variiert jedoch in Bezug auf Bemessung, Höhe und Rechtsfolgensequenzen.

Typische Kontexte zur Anwendung der Geldstrafe

Die Geldstrafe begegnet in unterschiedlichen Lebensbereichen und Situationen. Wesentliche Anwendungsfelder sind:

  • Strafrecht: Am häufigsten für Delikte mittlerer oder geringerer Schwere, zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung oder Trunkenheit im Straßenverkehr.
  • Wirtschaft und Unternehmen: Auch juristische Personen können mit Geldstrafen sanktioniert werden, beispielsweise im Rahmen wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte.
  • Verwaltung und Alltag: Im Kontext von Ordnungswidrigkeiten werden zwar in der Regel Bußgelder verhängt – überschreitet das Verhalten aber die Schwelle zur Straftat, kann eine Geldstrafe folgen.
  • Verkehrsdelikte: Besonders häufig bei Straftaten im Straßenverkehr, etwa bei Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Unfallflucht.

Beispiel:
Wird jemand wegen Diebstahls zu 40 Tagessätzen verurteilt und beträgt der Tagessatz 30 €, ergibt sich eine Gesamtsumme von 1.200 € zu zahlen.

Besonderheiten und Problemstellungen

Tagessatz-System und seine Intention

Das Tagessatz-System verfolgt das Ziel, die finanziellen Folgen einer Geldstrafe für alle Betroffenen vergleichbar spürbar zu gestalten – unabhängig vom individuellen Einkommen. So soll eine angemessene Gleichbehandlung hergestellt werden.

Ersatzfreiheitsstrafe

Zahlt die verurteilte Person die Geldstrafe nicht, droht die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe (§ 43 StGB). Für jeden nicht geleisteten Tagessatz wird ein Tag Freiheitsstrafe verhängt. Die Möglichkeit, die Geldstrafe abzuarbeiten (zum Beispiel durch gemeinnützige Arbeit), besteht in vielen Fällen. Es handelt sich dabei sowohl um eine Maßnahme des sozialen Ausgleichs als auch um einen Schutzmechanismus für Schuldner in besonderen Notlagen.

Sozialverträglichkeit und Kritik

Geldstrafen werden häufig als sozial verträglichere Alternative zur Freiheitsstrafe betrachtet. Dennoch gibt es Kritikpunkte, insbesondere:

  • Ungleiche Auswirkungen: Bei Personen mit sehr niedrigem oder gar keinem Einkommen kann die Geldstrafe dennoch existenzbedrohend wirken.
  • Zahlungsunfähigkeit: Dies führt regelmäßig zur Ersatzfreiheitsstrafe, obwohl damit primär weniger zahlungskräftige Betroffene härter betroffen sind.
  • Abschreckungswirkung für Wiederholungstäter: Bei Vielstätern kann die Geldstrafe an Sanktionskraft verlieren.

Ablauf der Verhängung und Vollstreckung einer Geldstrafe

Strafverfahren und Urteil

Die Geldstrafe wird im Rahmen einer gerichtlichen Hauptverhandlung oder durch Strafbefehl verhängt. Nach rechtskräftigem Urteil erhalten Betroffene einen Zahlungsbescheid mit Angabe der Tagessatzanzahl und der Höhe des Tagessatzes.

Zahlung und mögliche Alternativen

Regulär muss die Summe binnen einer bestimmten Frist an die Justizkasse überwiesen werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann Ratenzahlung beantragt werden. Bleibt die Zahlung aus, folgt die Vollstreckung, gegebenenfalls bis zur Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafe.

Übersicht: Ablauf einer Geldstrafe in Stichpunkten

  • Begehung einer Straftat
  • Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Urteil durch Gericht oder Strafbefehl (Zahlungspflicht mit Angabe von Summe und Frist)
  • Zahlung der Geldstrafe oder Beantragung von Ratenzahlung
  • Vollstreckung der Geldstrafe
  • Bei Nichtzahlung: Ersatzfreiheitsstrafe oder Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit

Unterschiede zu Bußgeld, Verwarnungsgeld und Vertragsstrafe

  • Bußgeld: Wird für Ordnungswidrigkeiten verhängt und ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne. Geregelt im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
  • Verwarnungsgeld: Meist im Zusammenhang mit geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, z. B. im Straßenverkehr.
  • Vertragsstrafe: Privatrechtliche Sanktion im Rahmen von Verträgen, bei Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen.

Zusammenfassung

Die Geldstrafe ist ein zentrales Mittel der staatlichen Sanktionierung von strafbarem Verhalten. Ihre rechtliche Grundlage findet sich insbesondere im Strafgesetzbuch. Die Berechnung nach Tagessätzen gewährleistet, dass sowohl Schuld als auch finanzielle Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigt werden. Die Geldstrafe kommt vor allem bei weniger schweren Straftaten zum Einsatz und stellt eine sozialverträglichere Alternative zur Freiheitsstrafe dar, birgt jedoch bei Zahlungsunfähigkeit die Gefahr der Ersatzfreiheitsstrafe.

Für wen ist der Begriff Geldstrafe besonders relevant?

Der Begriff Geldstrafe ist besonders für Personen relevant, die sich mit dem Strafrecht oder der Strafverfolgung beschäftigen – beispielsweise im Bereich der öffentlichen Verwaltung, im Justizvollzug oder in Hilfsorganisationen, die sich für von Ersatzfreiheitsstrafe betroffene Menschen engagieren. Betroffene von Strafverfahren sollten die rechtlichen und praktischen Auswirkungen der Geldstrafe kennen.

Durch die Beachtung der gesetzlichen Grundlagen und Besonderheiten wird deutlich, wie Geldstrafen zur Sanktionierung und Resozialisierung von Straftätern beitragen – und gleichzeitig die Herausforderungen aufzeigen, die mit ihrer Durchsetzung und Ausgestaltung verbunden sind.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Geldstrafe und wie unterscheidet sie sich von einem Bußgeld?

Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die von einem Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt wird, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Sie ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und wird in Tagessätzen verhängt. Die Höhe der Geldstrafe hängt sowohl von der Schwere der Tat als auch von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab. Im Gegensatz dazu bezeichnet ein Bußgeld eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, und wird von Verwaltungsbehörden (z.B. Polizei, Ordnungsamt) ausgesprochen. Bußgelder finden sich typischerweise bei weniger schweren Verstößen wie Verkehrsdelikten. Während eine Geldstrafe strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und unter Umständen zur Eintragung ins Führungszeugnis führt, bleibt ein Bußgeld rein verwaltungsrechtlich.

Wie wird die Höhe einer Geldstrafe festgelegt?

Die Höhe einer Geldstrafe richtet sich nach sogenannten Tagessätzen. Das Gericht legt zunächst die Anzahl der Tagessätze fest, die den Unrechtsgehalt der Tat widerspiegelt. Je schwerwiegender das Vergehen, desto mehr Tagessätze werden verhängt – das deutsche Recht erlaubt zwischen 5 und 360 Tagessätze, in Ausnahmefällen bis zu 720. Danach bestimmt das Gericht die Höhe eines Tagessatzes, die sich nach dem Nettoeinkommen des Täters richtet. Ziel ist es, die Geldstrafe spürbar, aber nicht existenzbedrohend zu machen. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens, mindestens jedoch einem Euro, höchstens 30.000 Euro. Auch Unterhaltsverpflichtungen und wiederkehrende Ausgaben werden berücksichtigt.

Was passiert, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann?

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, wird zunächst mehrfach gemahnt. Führt das nicht zum Erfolg, kann die Staatsanwaltschaft eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Hierbei wird jeder unbezahlte Tagessatz in einen Tag Haft umgewandelt, sodass der Betroffene für die Zeit der Tagessätze ins Gefängnis muss. Außerdem kann die Justiz Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und Pfändungen vornehmen. Für zahlungsunfähige Personen besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung oder Stundung bei der Vollstreckungsbehörde zu beantragen. Die Behörde prüft dann die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und entscheidet über einen erleichterten Zahlungsmodus.

Wird eine Geldstrafe ins Führungszeugnis eingetragen?

Ob eine Geldstrafe ins Führungszeugnis aufgenommen wird, hängt von ihrer Höhe ab. Gesetzlich ist festgelegt, dass eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen in der Regel nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird, sofern es sich um die einzige Verurteilung handelt. Werden allerdings mehrere geringere Strafen verhängt, überschreiten sie in Summe die Grenze, so erfolgt ein Eintrag. Eine Eintragung kann gravierende Konsequenzen für den Beruf und das soziale Leben haben, da ein Eintrag etwa bei Bewerbungen oder im Umgang mit Behörden nachteilig ausgelegt werden kann.

Wie kann ich gegen eine verhängte Geldstrafe vorgehen?

Gegen eine Geldstrafe kann in gesetzlich geregeltem Rahmen Einspruch oder Berufung eingelegt werden. Zunächst sollte man den Strafbefehl oder das Urteil genau prüfen, da häufig Fristen zu beachten sind – meist eine Woche ab Zustellung. Ein Einspruch kann zur mündlichen Verhandlung führen, bei der das Gericht den Fall neu bewertet. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Verteidiger hinzuzuziehen, um die Erfolgsaussichten und die richtige Verfahrensweise zu klären. Auch etwaige mildernde Umstände oder falsche Annahmen im Strafbefehl können in diesem Rahmen zur Sprache gebracht werden.

Welche Auswirkungen hat eine Geldstrafe auf die Bonität und Kreditwürdigkeit?

Eine Geldstrafe kann Einfluss auf die Bonität einer Person nehmen, insbesondere wenn sie nicht pünktlich bezahlt und daraufhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen passieren. Solche Vorgänge werden häufig an Auskunfteien (z.B. Schufa) gemeldet und können dazu führen, dass Kreditinstitute oder Vermieter den Betroffenen als weniger zuverlässig einstufen. Eine Eintragung in das Führungszeugnis wiederum kann sich negativ auf Bewerbungen und den Abschluss von Verträgen auswirken. Wer Probleme mit der Zahlung hat, sollte sich daher umgehend an die zuständige Behörde wenden, um negative Folgen zu vermeiden.

Kann eine Geldstrafe auch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden – dies nennt sich „freie Arbeit“ oder „Ersatzleistung“. Wenn die Person die Geldstrafe nicht bezahlen kann und die Vollstreckungsbehörde zustimmt, kann sie anbieten, anstelle der Zahlung eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden, meist unentgeltlich, zu leisten. Ein Tagessatz entspricht dabei in der Regel sechs Stunden Arbeit. Die Organisation dieser Ersatzarbeit erfolgt über die Bewährungshilfe oder spezielle Vermittlungsstellen. Damit soll verhindert werden, dass zahlungsunfähige Personen automatisch ins Gefängnis müssen.