Begriffserklärung: Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung, abgekürzt GdB, ist ein in Deutschland verwendetes Maß zur Feststellung und Bewertung von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Der GdB dient dazu, das Ausmaß einer Behinderung zu quantifizieren und bildet die Grundlage für verschiedene Nachteilsausgleiche sowie besondere Rechte und Schutzvorschriften für Menschen mit Behinderungen.
Feststellung des Grades der Behinderung
Die Feststellung des GdB erfolgt auf Antrag durch eine zuständige staatliche Stelle. Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werden medizinische Unterlagen geprüft und die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bewertet. Die Bewertung orientiert sich an bundeseinheitlichen Grundsätzen.
Bewertungsskala des GdB
Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ein höherer Wert bedeutet eine stärkere Beeinträchtigung. Mehrere Funktionsbeeinträchtigungen werden nicht einfach addiert; vielmehr wird das Zusammenwirken aller Einschränkungen berücksichtigt.
Kriterien zur Bestimmung des GdB
Für die Einschätzung werden Art, Schweregrad und Dauer der gesundheitlichen Störungen betrachtet. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose einer Erkrankung oder eines Leidens, sondern deren tatsächliche Auswirkungen im Alltag.
Bedeutung des Grades der Behinderung im Rechtssystem
Status als schwerbehinderter Mensch
Ab einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt eine Person rechtlich als schwerbehindert. Dieser Status ist mit besonderen Rechten verbunden, wie etwa besonderem Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub im Arbeitsleben.
Nachteilsausgleiche und Schutzrechte
Je nach Höhe des festgestellten Grads können verschiedene Nachteilsausgleiche beansprucht werden – beispielsweise steuerliche Erleichterungen oder Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch besondere Regelungen am Arbeitsplatz können greifen.
Anpassung an veränderte Lebensumstände
Der festgestellte Grad kann sich ändern, wenn sich Gesundheitszustand oder Lebensumstände wesentlich verändern. In solchen Fällen kann eine Überprüfung beantragt werden.
Ablauf des Verfahrens zur Feststellung eines GdB
Antragstellung
Die Feststellung erfolgt nur auf Antrag bei den zuständigen Behörden (zumeist Versorgungsämter). Dem Antrag sind ärztliche Unterlagen beizufügen.
Beteiligte Stellen im Verfahren
Neben den antragstellenden Personen sind behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Gutachterinnen und Gutachter beteiligt.
Dauerhaftigkeit bzw. Befristung
Einen einmal festgestellten Grad gibt es entweder unbefristet oder befristet – je nach Prognose zum weiteren Verlauf der Beeinträchtigung.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Grad der Behinderung (GdB)
Was bedeutet ein bestimmter Wert beim Grad der Behinderung?
Der Wert gibt das Ausmaß einer bestehenden gesundheitlichen Einschränkung wieder: Je höher er ausfällt, desto stärker wirkt sich die Beeinträchtigung auf das tägliche Leben aus.
Wer entscheidet über den Grad der Behinderung?
Die Entscheidung trifft eine staatliche Stelle nach Prüfung aller relevanten medizinischen Unterlagen sowie gegebenenfalls eigener Begutachtung.
Wie lange gilt ein einmal festgestellter GdB?
Einmal getroffene Entscheidungen gelten grundsätzlich dauerhaft; sie können jedoch überprüft werden – insbesondere wenn sich Gesundheitszustand oder Lebensumstände ändern.
Welche Rechte ergeben sich ab einem bestimmten Wert beim GdB?
Ab bestimmten Werten bestehen Ansprüche auf Nachteilsausgleiche wie steuerliche Vergünstigungen, zusätzliche Urlaubstage im Arbeitsleben sowie weitere Schutzrechte gegenüber Benachteiligungen.
Kann man gegen einen Bescheid zum GdB vorgehen?
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Überprüfung einer behördlichen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsmittels innerhalb bestimmter Fristen.
< H ³ >Wird jede Krankheit automatisch als Behinderung anerkannt?< / H ³ >< P >Nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einem anerkannten Grad; entscheidend sind immer deren tatsächliche Auswirkungen auf Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben.< / P >
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