Freizügigkeitsgesetz: Bedeutung, Inhalt und Anwendungsbereich
Das Freizügigkeitsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten und ihrer Familienangehörigen in Deutschland. Es setzt den unionsrechtlichen Grundsatz der Personenfreizügigkeit in nationales Recht um. Ziel ist es, die Mobilität innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen und zu schützen, insbesondere für Beschäftigte, Selbständige, Studierende sowie wirtschaftlich nicht aktive Personen mit gesicherter Existenz. Staatsangehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) werden im Wesentlichen gleichgestellt. Für Schweizer Staatsangehörige gelten ähnliche Rechte aufgrund gesonderter Regelungen.
Wesen der Freizügigkeit
Freizügigkeit umfasst das Recht auf visumsfreie Einreise, Aufenthalt, Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sowie gleichberechtigten Zugang zu bestimmten öffentlichen Leistungen und Vergünstigungen. Das Recht besteht unmittelbar kraft EU-Rechts und bedarf grundsätzlich keiner behördlichen Erlaubnis.
Persönlicher Geltungsbereich
Begünstigte Personen
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (EU-Staatsangehörige)
- EEA-Staatsangehörige (Island, Liechtenstein, Norwegen) in Gleichstellung
- Familienangehörige dieser Personen, auch wenn sie Drittstaatsangehörige sind
Als Familienangehörige gelten typischerweise Ehegatten oder eingetragene Partner, unterhaltsberechtigte Kinder und Eltern sowie bestimmte weitere Angehörige unter engen Voraussetzungen. Auch dauerhafte Lebenspartner können je nach Bindungssituation einbezogen sein.
Abgrenzung
Nicht vom Freizügigkeitsgesetz erfasste Personen unterliegen grundsätzlich dem allgemeinen Aufenthaltsrecht. Für Schweizer Staatsangehörige gelten in der Praxis ähnliche Freizügigkeitsrechte aufgrund bilateraler Vereinbarungen, allerdings auf gesonderter rechtlicher Grundlage.
Inhalt des Freizügigkeitsrechts
Einreise und Aufenthalt
- Einreise mit gültigem Pass oder Personalausweis; für Familienangehörige aus Drittstaaten können besondere Reisedokumente erforderlich sein.
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken (Beschäftigung, Selbständigkeit), zur Arbeitsuche, zum Studium oder zu anderen nicht erwerbsmäßigen Zwecken bei gesicherter Existenz und Krankenversicherung.
- Gleichbehandlung hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Entgelt, Zugang zu Bildung und berufsbezogenen Rechten.
Erwerbstätigkeit und Status
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige genießen umfassende Freizügigkeit. Der Status kann unter bestimmten Umständen vorübergehend fortbestehen, etwa bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausbildung oder Mutterschutz. Arbeitsuchende können sich zur Stellensuche für einen angemessenen Zeitraum in Deutschland aufhalten.
Nichterwerbstätige, Studierende und ausreichende Existenzmittel
Nichterwerbstätige und Studierende sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichende Existenzmittel verfügen und eine umfassende Krankenversicherung besteht. Dadurch soll eine unangemessene Belastung der sozialen Sicherungssysteme vermieden werden.
Familiennachzug und abgeleitete Rechte
Familienangehörige aus Drittstaaten
Familienangehörige, die nicht EU-/EEA-Staatsangehörige sind, haben abgeleitete Rechte aus dem Freizügigkeitsrecht der begünstigten Person. Sie erhalten hierfür besondere Aufenthaltsdokumente. Diese Dokumente bestätigen ein bestehendes Recht; sie begründen es nicht erst.
Bestandsschutz in besonderen Lebenslagen
Abgeleitete Rechte können unter bestimmten Voraussetzungen fortbestehen, etwa nach Tod der freizügigkeitsberechtigten Person, bei Scheidung oder bei fortgeführter Ausbildung gemeinsamer Kinder. Die Fortgeltung hängt von der individuellen Lebenssituation ab und ist an rechtlich definierte Bedingungen geknüpft.
Daueraufenthaltsrecht
Nach einem rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt über mehrere Jahre entsteht ein Daueraufenthaltsrecht. Es verfestigt die Rechtsstellung, schafft weitgehende Gleichstellung mit Inländerinnen und Inländern und erhöht die Bestandskraft des Aufenthalts. Für Drittstaats-Familienangehörige wird dies durch ein entsprechendes Aufenthaltsdokument bestätigt. Das Daueraufenthaltsrecht kann bei längerer Abwesenheit wieder entfallen.
Verwaltung, Nachweise und Verfahren
Melde- und Nachweispflichten
Das Freizügigkeitsrecht besteht unabhängig von einer Erlaubnis. Gleichwohl bestehen in der Praxis Identitäts- und Meldepflichten nach den allgemeinen Regelungen. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten auf Antrag ein Aufenthaltsdokument; bei langfristigem Aufenthalt ein Dokument über das Daueraufenthaltsrecht. Beschäftigte, Selbständige, Studierende und Nichterwerbstätige erbringen üblicherweise Nachweise zu Status, Krankenversicherung und Existenzmitteln.
Behördenzuständigkeiten
Örtliche Meldebehörden sind für An- und Ummeldungen zuständig; Ausländerbehörden für die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten und aufenthaltsrechtliche Entscheidungen. Entscheidungen erfolgen regelmäßig schriftlich und begründet; Betroffene haben Anspruch auf rechtliches Gehör und können gegen belastende Entscheidungen vorgehen.
Leistungserbringung und Gleichbehandlung
Die Gleichbehandlung erstreckt sich insbesondere auf Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, berufliche Bildung und steuerliche Vergünstigungen. Beim Zugang zu Sozialleistungen bestehen Differenzierungen: Während Erwerbstätige in der Regel gleichgestellt sind, kann der Leistungszugang für Arbeitsuchende und wirtschaftlich nicht aktive Personen eingeschränkt sein, um eine unangemessene Inanspruchnahme der Sozialkassen zu vermeiden. Studierende erhalten Leistungen nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen.
Beschränkungen der Freizügigkeit
Freizügigkeit kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit beschränkt werden. Grundlage ist eine einzelfallbezogene Gefahrenprognose; frühere Verurteilungen genügen für sich genommen nicht. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, die persönliche Situation berücksichtigen und sind zu begründen. Einreise- oder Aufenthaltsbeendigungen können mit befristeten Wiedereinreisesperren verbunden sein. Das Daueraufenthaltsrecht genießt erhöhten Schutz; Eingriffe sind nur unter strengeren Voraussetzungen möglich.
Verlustfeststellung und Folgen
Bestehen Zweifel am Freizügigkeitsrecht, kann die zuständige Behörde den Verlust feststellen. Die Feststellung wirkt sich auf den weiteren Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit aus und kann zu einer Ausreisepflicht führen. Gegen eine Feststellung bestehen Rechtsbehelfsmöglichkeiten. Ein späterer Statuswechsel ist im Rahmen des allgemeinen Aufenthaltsrechts möglich, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verhältnis zum allgemeinen Aufenthaltsrecht
Das Freizügigkeitsgesetz ist gegenüber dem allgemeinen Aufenthaltsrecht vorrangig, soweit es anwendbar ist. Für Personen, die nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich fallen oder deren Freizügigkeitsrecht entfällt, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsrechts.
Sonderfälle und Entwicklungen
Brexit
Für britische Staatsangehörige, die vor dem maßgeblichen Stichtag ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründet hatten, bestehen auf Grundlage des Austrittsabkommens fortgeltende, dem Freizügigkeitsrecht angenäherte Rechte. Diese werden durch ein besonderes Aufenthaltsdokument nachgewiesen. Britische Staatsangehörige, die erst danach zuziehen, unterfallen dem allgemeinen Aufenthaltsrecht.
Grenzgänger und Entsendung
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie entsandte Beschäftigte sind vom Freizügigkeitsrecht erfasst. Die Rechte erstrecken sich auf Einreise, Aufenthalt zur Arbeitsausübung und Gleichbehandlung im beruflichen Kontext; sozialversicherungsrechtliche Fragen richten sich ergänzend nach europäischen Koordinierungsvorschriften.
Abgrenzung zu anderen Freizügigkeitsbegriffen
Die in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Freizügigkeit bezieht sich auf Deutsche im Bundesgebiet und ist von der unionsrechtlichen Personenfreizügigkeit zu unterscheiden. Ebenfalls abzugrenzen sind die übrigen Binnenmarktfreiheiten (Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr), die andere Lebenssachverhalte betreffen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Freizügigkeitsgesetz
Was regelt das Freizügigkeitsgesetz konkret?
Es regelt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Gleichbehandlung von EU-/EEA-Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen in Deutschland. Es bestimmt, wer freizügigkeitsberechtigt ist, welche Nachweise in der Verwaltungspraxis erforderlich sind und unter welchen Bedingungen Rechte verfestigt oder beschränkt werden können.
Wer ist vom Freizügigkeitsgesetz erfasst?
Erfasst sind EU-/EEA-Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, auch wenn diese Drittstaatsangehörige sind. Für Schweizer Staatsangehörige bestehen gleichwertige Rechte auf separater Grundlage.
Welche Dokumente spielen im Aufenthaltsalltag eine Rolle?
EU-/EEA-Staatsangehörige benötigen grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel. Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten ein Aufenthaltsdokument; nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt kommt ein Dokument über das Daueraufenthaltsrecht hinzu. Zusätzlich gelten allgemeine Melde- und Identitätsnachweise.
Wann entsteht ein Daueraufenthaltsrecht?
Nach einem mehrjährigen, rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt entsteht ein Daueraufenthaltsrecht. Es verfestigt die Rechtsposition, erleichtert den weiteren Aufenthalt und erhöht den Schutz vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.
Welche Grenzen hat der Zugang zu Sozialleistungen?
Erwerbstätige werden grundsätzlich gleichbehandelt. Für Arbeitsuchende und wirtschaftlich nicht aktive Personen bestehen Einschränkungen, um eine unangemessene Inanspruchnahme der Grundsicherung zu vermeiden. Studierende und Nichterwerbstätige müssen über ausreichende Mittel und Krankenversicherung verfügen.
Unter welchen Bedingungen kann Freizügigkeit beschränkt werden?
Beschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit möglich. Sie setzen eine aktuelle, einzelfallbezogene Gefahrenprognose voraus, müssen verhältnismäßig sein und sind zu begründen. Das Daueraufenthaltsrecht genießt erhöhten Schutz.
Welche Folgen hat eine Verlustfeststellung?
Eine Verlustfeststellung beendet die Freizügigkeitsrechte und kann zu Ausreisepflicht und Wiedereinreisesperren führen. Betroffene können rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Ein Wechsel in das allgemeine Aufenthaltsrecht ist nach dessen Regeln möglich.
Welche Bedeutung hat der Brexit?
Für vor dem Stichtag bereits in Deutschland lebende britische Staatsangehörige gelten fortgeltende Rechte nach dem Austrittsabkommen, nachweisbar durch ein spezielles Aufenthaltsdokument. Spätere Zuzüge richten sich nach dem allgemeinen Aufenthaltsrecht.