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Freistellung

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einleitung zur Freistellung

Die Freistellung ist ein Begriff, der im Arbeitsrecht häufig verwendet wird und eine Situation beschreibt, in der ein Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden wird, ohne dass dadurch das Arbeitsverhältnis beendet wird. Diese kann entweder einseitig durch den Arbeitgeber oder im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgen. Die rechtliche Ausgestaltung der Freistellung kann dabei unterschiedlich sein und hängt von den individuellen Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.

Eine Freistellung kann sowohl bezahlt als auch unbezahlt erfolgen. Bei einer bezahlten Freistellung erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt, während bei einer unbezahlten Freistellung die Gehaltszahlungen eingestellt werden. Die Entscheidung über die Art der Freistellung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der vertraglichen Vereinbarungen und der Gründe für die Freistellung. Häufige Anlässe für eine Freistellung sind betriebsbedingte Gründe, persönliche Angelegenheiten oder Konflikte am Arbeitsplatz.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Freistellung sind komplex und erfordern eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Parteien. Während der Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bestimmte Pflichten weiterhin erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem die Treuepflicht des Arbeitnehmers und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die genaue Ausgestaltung dieser Pflichten kann jedoch von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängen.

Arten der Freistellung

Es gibt verschiedene Arten der Freistellung, die je weils unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben können. Eine häufige Form ist die einvernehmliche Freistellung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden, dass der Arbeitnehmer vorübergehend nicht arbeiten muss. Diese Art der Freistellung wird oft genutzt, wenn es um den Antritt einer neuen Stelle geht oder wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bestimmte Arbeitsbedingungen uneinig sind.

Eine andere Form ist die einseitige Freistellung, die vom Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ausgesprochen wird. Diese kommt häufig in Betracht, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, den Arbeitnehmer sofort aus dem Unternehmen zu entfernen. Beispiele hierfür sind Fälle von Vertrauensverlust oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine einseitige Freistellung rechtlich angreifbar sein kann, insbesondere wenn kein ausreichender Grund vorliegt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Freistellung aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen, die meist auf Initiative des Arbeitnehmers erfolgt. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer aus Gründen wie dringenden familiären Angelegenheiten, Krankheit eines nahen Angehörigen oder zur Erholung von einer Krankheit freigestellt werden. Diese Form der Freistellung erfordert in der Regel eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Interessen beider Parteien zu wahren.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Freistellung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Freistellung sind komplex und können je nach Art und Grund der Freistellung variieren. Grundsätzlich bleibt das Arbeitsverhältnis während der Freistellung bestehen, was bedeutet, dass beide Parteien weiterhin an ihre vertraglichen Pflichten gebunden sind. Dies beinhaltet die Zahlung von Gehalt im Falle einer bezahlten Freistellung sowie die Einhaltung von Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverboten durch den Arbeitnehmer.

Ein wichtiger Aspekt der rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Frage der Anrechnung von Urlaubsansprüchen. In der Regel hat ein Arbeitnehmer während einer bezahlten Freistellung weiterhin Anspruch auf Urlaub, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei einer unbezahlten Freistellung kann die Situation komplexer sein und hängt von den individuellen Vereinbarungen und den Umständen der Freistellung ab.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Kündigungsschutz während der Freistellung. Auch während einer Freistellung kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich gekündigt werden, es sei denn, es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Die genauen rechtlichen Bedingungen und Auswirkungen einer Kündigung während der Freistellung sind von Fall zu Fall unterschiedlich und erfordern eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände.

Praktische Beispiele und Fallkonstellationen

Ein typisches Beispiel für eine Freistellung ist die Situation, in der ein Arbeitnehmer eine neue Stelle antritt und der bisherige Arbeitgeber ihn für die Dauer der Kündigungsfrist freistellt, um ihm den Übergang zu erleichtern. In solchen Fällen erfolgt die Freistellung oft einvernehmlich und unter Fortzahlung des Gehalts, da beide Parteien ein Interesse an einem reibungslosen Übergang haben.

Ein weiteres häufiges Szenario ist die Freistellung aus betriebsbedingten Gründen, beispielsweise bei einer Unternehmensumstrukturierung. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, wenn keine geeigneten Aufgaben mehr vorhanden sind oder wenn der Arbeitsplatz wegfällt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer weiterhin wahrnehmen muss.

Konfliktsituationen am Arbeitsplatz können ebenfalls zu einer Freistellung führen. Wenn Spannungen zwischen Mitarbeitern oder zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eskalieren, kann eine vorübergehende Freistellung helfen, die Situation zu beruhigen und Raum für eine Lösung zu schaffen. Diese Art der Freistellung kann sowohl einvernehmlich als auch einseitig erfolgen, je nach Schwere und Art des Konflikts.

Häufig gestellte Fragen zur Freistellung

Was ist der Unterschied zwischen einer bezahlten und einer unbezahlten Freistellung?

Bei einer bezahlten Freistellung erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt, obwohl er von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist. Bei einer unbezahlten Freistellung wird hingegen das Gehalt nicht fortgezahlt, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit kein Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis bezieht.

Kann ein Arbeitgeber eine Freistellung einseitig anordnen?

Ja, ein Arbeitgeber kann eine Freistellung einseitig anordnen, jedoch nur aus triftigen Gründen. Dies ist häufig der Fall, wenn dringende betriebliche oder personenbedingte Gründe vorliegen, die eine sofortige Freistellung erforderlich machen. Dennoch sollte die Entscheidung gut begründet sein, da sie unter Umständen rechtlich angefochten werden kann.

Darf ich während einer Freistellung eine andere Arbeit aufnehmen?

Grundsätzlich bleibt das Wettbewerbsverbot auch während einer Freistellung bestehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer in der Regel keine konkurrierende Tätigkeit aufnehmen darf. Eine Nebentätigkeit könnte hingegen erlaubt sein, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Interessen des bisherigen Arbeitgebers steht.

Wie wirkt sich eine Freistellung auf meine Urlaubsansprüche aus?

Während einer bezahlten Freistellung hat der Arbeitnehmer in der Regel weiterhin Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Urlaub. Bei einer unbezahlten Freistellung kann es hingegen zu einer Verringerung der Urlaubsansprüche kommen, abhängig von den konkreten vertraglichen Regelungen und der Dauer der Freistellung.

Kann ich während einer Freistellung gekündigt werden?

Ja, das Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich auch während einer Freistellung gekündigt werden, sofern keine besonderen Kündigungsschutzregelungen greifen. Die Freistellung selbst bietet keinen Schutz vor einer Kündigung, und es gelten die üblichen vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen.

Was passiert, wenn ich während der Freistellung krank werde?

Im Falle einer Krankheit während einer Freistellung gelten die üblichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Krankheit dem Arbeitgeber zu melden und gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, um seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern.

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