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Freiheitsentziehung

Begriff und Abgrenzung der Freiheitsentziehung

Freiheitsentziehung bedeutet, dass eine Person gegen ihren Willen daran gehindert wird, einen Ort zu verlassen und sich frei zu bewegen. Sie ist eines der tiefgreifendsten Eingriffe des Staates in die persönliche Selbstbestimmung und unterliegt deshalb strengen rechtlichen Anforderungen. Abzugrenzen ist sie von bloßen Freiheitsbeschränkungen, die die Bewegungsfreiheit zwar einschränken, aber nicht vollständig aufheben.

Was Freiheitsentziehung ausmacht

Kennzeichnend ist die vollständige Aufhebung der Möglichkeit, den Aufenthaltsort eigenständig zu verlassen. Dies geschieht typischerweise durch Einschließen, ständige Bewachung oder andere Maßnahmen, die ein Weggehen faktisch verhindern. Entscheidend ist die Intensität des Eingriffs und nicht allein dessen Dauer. Bereits eine zeitlich begrenzte Fixierung oder Unterbringung kann eine Freiheitsentziehung darstellen, wenn das Verlassen objektiv ausgeschlossen ist.

Abgrenzung zur Freiheitsbeschränkung

Freiheitsbeschränkungen lassen eine gewisse Bewegungsfreiheit zu. Beispiele sind Platzverweise, Aufenthaltsgebote, kurzfristige Identitätsfeststellungen oder kontrollierte Begleitungen ohne Einschließen. Maßgeblich ist, ob die Person den Bereich insgesamt verlassen darf: Ist dies nicht möglich, liegt regelmäßig Freiheitsentziehung vor.

Typische Erscheinungsformen

  • Polizeilicher Gewahrsam, vorläufige Festhalten von Personen
  • Untersuchungshaft und Strafhaft
  • Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung (z. B. psychiatrische Klinik)
  • Fixierungen, wenn sie das Verlassen eines Bereichs faktisch ausschließen
  • Haft im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen
  • Sichernde Maßnahmen im Jugendbereich mit Einschluss

Rechtlicher Rahmen

Das Recht auf Freiheit der Person ist grundrechtlich geschützt. Freiheitsentziehungen bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage, müssen verhältnismäßig sein und strengen Verfahrensgarantien genügen. Der Schutz gilt gegenüber staatlichen Stellen ebenso wie gegenüber privaten Akteuren.

Grundlegende Leitprinzipien

  • Gesetzesvorbehalt: Eine Freiheitsentziehung ist nur auf Basis eines förmlichen Gesetzes zulässig.
  • Bestimmtheit: Anlass, Zweck, Zuständigkeit und Voraussetzungen müssen rechtlich klar umrissen sein.
  • Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein; mildere Mittel sind vorrangig.
  • Transparenz: Gründe und Dauer sind nachvollziehbar darzulegen und zu dokumentieren.

Bereichsspezifische Anwendungsfelder

Strafverfolgung und Strafvollzug

Im Ermittlungsverfahren kann Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist ebenfalls Freiheitsentziehung. Ergänzend existieren sichernde Maßnahmen, die der Abwehr erheblicher Gefahren dienen können.

Gefahrenabwehr und Ordnung

Polizeilicher Gewahrsam dient der Abwehr konkreter Gefahren oder der Sicherung von Maßnahmen. Er ist zeitlich eng begrenzt und unterliegt frühzeitiger gerichtlicher Kontrolle. Kurzzeitige Festhaltungen zur Identitätsfeststellung sind regelmäßig Freiheitsbeschränkungen; eine Verlängerung oder Einschließen kann zur Freiheitsentziehung werden.

Gesundheits- und Pflegebereich

Die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung, Fixierungen oder freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen bedürfen strenger Voraussetzungen und gerichtlicher Kontrolle. Maßgeblich sind Schutzbedürfnisse der betroffenen Person oder Dritter, Erforderlichkeit medizinischer oder betreuungsrechtlicher Maßnahmen sowie kontinuierliche Überprüfung.

Migrations- und Aufenthaltsrecht

Haft zur Sicherung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn weniger einschneidende Mittel nicht ausreichen. Sie ist strikt zweckgebunden, auf das notwendige Maß zu beschränken und unterliegt beschleunigter gerichtlicher Kontrolle.

Verfahrensgarantien und Schutzmechanismen

Richterliche Kontrolle

Eine Freiheitsentziehung bedarf grundsätzlich einer richterlichen Entscheidung. Nur in engen Ausnahmefällen sind kurzfristige vorläufige Maßnahmen ohne vorherige richterliche Entscheidung zulässig; die gerichtliche Prüfung hat dann unverzüglich zu erfolgen.

Rechte der betroffenen Person

  • Unterrichtung über Gründe, Rechtsgrundlage und wesentliche Umstände
  • Recht auf Anhörung vor der Entscheidung oder unverzüglich danach
  • Kontaktmöglichkeiten zu Vertrauenspersonen und Möglichkeit der Kommunikation
  • Unterstützung durch Sprachmittlung, wenn erforderlich
  • Einsicht in wesentliche Unterlagen nach Maßgabe der Verfahrensordnungen

Dauer, Überprüfung und Dokumentation

Die Dauer ist auf das Erforderliche zu beschränken. Fortdauerentscheidungen sind regelmäßig zu überprüfen. Jede Freiheitsentziehung ist zu dokumentieren, einschließlich Zeitpunkt, Gründe, beteiligte Personen und getroffene Maßnahmen.

Durchführung und Bedingungen

Menschenwürde und Behandlung

Während der Freiheitsentziehung sind die Würde, die körperliche Unversehrtheit und die Rechte der betroffenen Person zu wahren. Dazu gehören angemessene Unterbringung, Versorgung, Zugang zu medizinischer Hilfe sowie Beachtung besonderer Bedürfnisse.

Kommunikation und Kontakte

Kontakte nach außen können zulässig sein, soweit sie den Zweck der Maßnahme nicht gefährden. Einschränkungen bedürfen einer tragfähigen Begründung und sind auf das Notwendige zu begrenzen.

Besondere Schutzbedürftigkeit

Bei Minderjährigen, Personen mit Behinderungen, Kranken oder besonders vulnerablen Gruppen sind erhöhte Schutzstandards einzuhalten. Maßnahmen sind alters- und situationsgerecht auszugestalten und besonders eng zu überprüfen.

Rechtsfolgen unrechtmäßiger Freiheitsentziehung

Beendigung und Aufhebung

Erweist sich eine Freiheitsentziehung als rechtswidrig oder entfällt ihr Zweck, ist sie zu beenden. Entscheidungen können im Wege der gerichtlichen Kontrolle aufgehoben werden.

Nachträgliche Kontrolle und Entschädigung

Für rechtswidrige Freiheitsentziehungen bestehen Möglichkeiten der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Entschädigungsansprüche in Betracht.

Verantwortlichkeit

Unrechtmäßige Freiheitsentziehungen können disziplinarische, dienstrechtliche oder strafrechtliche Folgen für Verantwortliche nach sich ziehen. Auch private Freiheitsentziehungen sind in der Regel unzulässig und können strafbar sein.

Abgrenzende Konstellationen

Private Maßnahmen

Das Einsperren oder Festhalten durch Privatpersonen ist grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen sind äußerst eng und an Notwehr- oder Notstandsähnliche Konstellationen gekoppelt; die Schwelle zur rechtswidrigen Freiheitsentziehung ist schnell erreicht.

Fixierungen und technische Sicherungen

Gurte, Bettgitter, gesicherte Türen oder dauerhafte Bewachung können Freiheitsentziehungen darstellen, wenn ein Verlassen faktisch ausgeschlossen ist. Sie erfordern eine besondere Rechtfertigung und gerichtliche Kontrolle, regelmäßig auch eine engmaschige Dokumentation und zeitliche Begrenzung.

Kurzzeitige Kontrollen

Alkohol- oder Drogenkontrollen, Sicherheitskontrollen, kurzfristiges Anhalten oder Durchsuchungen sind typischerweise Freiheitsbeschränkungen. Sie werden zur Freiheitsentziehung, wenn sie in Einschluss oder eine nicht nur kurzfristige Unmöglichkeit des Weggehens umschlagen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was zählt rechtlich als Freiheitsentziehung?

Als Freiheitsentziehung gilt jede Maßnahme, die das Verlassen eines Ortes gegen den Willen der Person vollständig verhindert. Dazu gehören Einschließen, ständige Bewachung oder Fixierungen, wenn sie ein Weggehen faktisch ausschließen.

Worin besteht der Unterschied zur Freiheitsbeschränkung?

Bei der Freiheitsbeschränkung wird die Bewegungsfreiheit eingeengt, ohne sie vollständig aufzuheben. Die Person kann den Bereich grundsätzlich verlassen. Bei der Freiheitsentziehung ist dies nicht möglich.

Wer darf eine Freiheitsentziehung anordnen?

Regelmäßig entscheidet ein Gericht. In engen Ausnahmefällen können Behörden vorläufig handeln, müssen aber unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Wie lange darf eine Freiheitsentziehung dauern?

Nur so lange, wie der Zweck dies erfordert. Es bestehen enge zeitliche Grenzen und regelmäßige Überprüfungspflichten. Verlängerungen bedürfen tragfähiger Begründungen und Kontrolle.

Welche Rechte haben Betroffene während der Freiheitsentziehung?

Sie haben Anspruch auf Information über Gründe, Anhörung, angemessene Unterbringung und medizinische Versorgung, Kontaktmöglichkeiten sowie gerichtliche Überprüfung.

Ist eine Freiheitsentziehung ohne vorherige richterliche Entscheidung zulässig?

Nur in dringlichen Ausnahmesituationen und für kurze Zeit. Eine gerichtliche Prüfung muss unverzüglich nachfolgen.

Wie wird Freiheitsentziehung im Gesundheits- und Pflegebereich gehandhabt?

Unterbringungen in geschlossenen Einrichtungen oder Fixierungen sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, erfordern gerichtliche Kontrolle und müssen fortlaufend überprüft und dokumentiert werden.

Gibt es Entschädigung bei rechtswidriger Freiheitsentziehung?

Bei rechtswidriger Freiheitsentziehung kommen Entschädigungen in Betracht. Die Voraussetzungen hängen vom Einzelfall und den anwendbaren gesetzlichen Regelungen ab.