Begriff und rechtlicher Hintergrund der FMSA
Die Abkürzung FMSA steht im deutschen Recht für die „FMS Wertmanagement Service GmbH”, früher „Finanzmarktstabilisierungsanstalt”. Sie ist eng verbunden mit der Bewältigung und Abwicklung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes nach der globalen Finanzkrise 2007-2008. Die ursprüngliche Institution, die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA), war eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und rechtliche Stellung in zahlreichen nationalen Gesetzen, insbesondere dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG), geregelt wurden. Eine Umstrukturierung und Neuausrichtung erfolgte 2018 mit Integration der FMSA in die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (BaFin).
Entstehung und gesetzliche Grundlagen
Die FMSA wurde im Oktober 2008 als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise gegründet. Ihre rechtlichen Grundlagen wurden mit Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) gelegt. Zentral für ihre Tätigkeit war der vom Bund eingerichtete Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), für dessen Verwaltung und operative Umsetzung die FMSA zuständig war. Die Tätigkeit der FMSA basierte insbesondere auf folgenden Gesetzen und Rechtsverordnungen:
- Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)
- Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)
- Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG)
- Relevante Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG)
- Weitere spezifische Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
Aufgaben und Befugnisse der FMSA
Verwaltung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)
Die FMSA war vorrangig mit der Verwaltung des SoFFin betraut. Der Fonds diente der Stabilisierung des deutschen Finanzsystems und konnte unter anderem Rekapitalisierungen durchführen, Garantien für Kreditinstitute übernehmen und Risikopositionen abwickeln.
Abwicklung und Restrukturierung von Banken
Ein zentrales Aufgabengebiet lag in der Restrukturierung, Sanierung und – im Bedarfsfall – Abwicklung von Banken. Die FMSA konnte gemäß ihrer gesetzlichen Befugnisse in das Eigentum an Finanzinstituten eingreifen, etwa durch temporäre Verstaatlichung, Beteiligungserwerb oder Kapitalmaßnahmen. Flankierende Maßnahmen wie die Ausgliederung von Risikoaktiva in sogenannte „Bad Banks” erfolgten ebenfalls unter ihrer Verwaltung.
Rechtsstellung und Aufsicht
Die FMSA handelte als eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt im Auftrag des Bundes. Sie unterlag der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechtsgrundlage zur Einleitung von Maßnahmen bildeten die jeweils einschlägigen Gesetze und entsprechende ministerielle Weisungen.
Entwicklung und Integration in die BaFin
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Ausführung europäischer Vorschriften zur Stabilisierung des Finanzsystems (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – SAG) im Januar 2018 wurden die Befugnisse zur Bankenabwicklung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Die FMSA wurde als eigene Institution aufgelöst und deren Aufgaben sowie Belegschaft in die BaFin integriert. Die Verwaltung der FMS Wertmanagement, einer Abwicklungsanstalt („Bad Bank” der ehemaligen Hypo Real Estate), erfolgt nun durch die FMS Wertmanagement Service GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der FMS Wertmanagement.
Fortbestand der FMS Wertmanagement Service GmbH
Nach Schließung der FMSA als eigenständige Behörde besteht die FMS Wertmanagement Service GmbH als privat-rechtliche Gesellschaft fort und unterstützt weiterhin die FMS Wertmanagement bei der Verwaltung und Abwicklung von Altlasten aus der Finanzkrise.
Legale Aspekte und rechtliche Bedeutung der FMSA
Eingriffsbefugnisse nach FMStG und SAG
Das FMStG erlaubte der FMSA einschneidende Eingriffe in die Eigentumsrechte von Bankenaktionären, die zeitweise verfassungsrechtlich diskutiert wurden. Beispielsweise konnten Aktien von Banken im Rahmen der Verstaatlichung zwangsweise übertragen werden. Das Recht zur Durchführung solcher Maßnahmen wurde später in europäische Vorgaben (Bankenabwicklungsregime gemäß BRRD und SRMR) überführt.
Verhältnis zu europäischem Bankenabwicklungsrecht
Im Zuge der Schaffung der europäischen Bankenunion musste die FMSA ihre Funktion dem neuen System aus Bankenabwicklungsgremium (SRB) und der BaFin übergeben. Dies erforderte umfangreiche Anpassungen nationaler Gesetze, um die Umsetzung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) sowie der entsprechenden EU-Verordnungen sicherzustellen.
Rechtliche Kontrolle und verfassungsgerichtliche Prüfungen
Maßnahmen der FMSA, etwa Enteignungen oder Ausgliederungen risikobehafteter Vermögenswerte, waren mitunter Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Insbesondere das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahmen im Sinne des Artikels 14 GG (Eigentumsgarantie).
Bedeutung und Konsequenzen
Präzedenzwirkung für Krisenbewältigung
Die Schaffung der FMSA markierte rechtlich und institutionell eine Zäsur in der deutschen und europäischen Finanzmarktaufsicht. Die gesetzlich eingeräumten Befugnisse und die rechtliche Ausgestaltung von Eingriffsrechten und Abwicklungskompetenzen begründeten einen neuen Standard für zukünftige Krisenmaßnahmen und trugen maßgeblich zum Wiederaufbau des Vertrauens in den Finanzsektor bei.
Nachwirkungen und laufende Rechtsentwicklung
Auch nach Einstellung der FMSA als eigenständige Behörde wirken die geschaffenen Strukturen fort. Die Auffanggesellschaften werden weiterhin nach Maßgabe des Finanzmarktabwicklungsgesetzes und des KWG geführt. Die rechtliche Kontrolle und Nachprüfung der Rettungs- und Abwicklungsmaßnahmen bleibt für Gerichte, insbesondere im Hinblick auf Entschädigungsfragen und Eigentumsschutz, von Bedeutung.
Literatur und weiterführende Rechtsquellen
- Gesetzestexte: FMStG, FMStFG, SAG, KWG
- Bundesgesetzblatt, relevante Verordnungen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Veröffentlichungen zur Bankenabwicklung
- Bundesverfassungsgericht: Entscheidungen zur Bankenstabilisierung
- Europäische Rechtsakte: Bankenrestrukturierungs- und -abwicklungsrichtlinie (BRRD), Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (SRMR)
Hinweis: Die rechtliche Entwicklung im Bereich Bankenabwicklung und Restrukturierung ist dynamisch. Rechtliche Änderungen und Anpassungen finden laufend statt, ein konsequentes Monitoring der aktuellen Gesetzgebung ist erforderlich, um Rechts- und Maßnahmenlage korrekt zu beurteilen.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Registrierung nach dem FMSA?
Nach dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FMSA) unterliegen bestimmte Unternehmen und Akteure, insbesondere im Bereich der Abschlussprüfung und Finanzdienstleistungen, strengeren Registrierungspflichten. Die rechtlichen Anforderungen sehen vor, dass betroffene Unternehmen personenbezogene und unternehmensbezogene Daten, relevante Geschäftsleitungen sowie interne Kontrollsysteme bei der BaFin oder der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen. Dazu zählen vor allem Angaben zur organisatorischen und betriebsinternen Ausgestaltung der Überwachungsstrukturen. Die Registrierung muss den Vorgaben der jeweiligen Verordnung entsprechen und ist regelmäßig an Aktualisierungspflichten gebunden. Die Eintragung erfolgt in ein zentrales Register, das der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der aufsichtlichen Maßnahmen dient. Verletzungen der Registrierungspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und unterliegen dem aufsichtsrechtlichen Sanktionsregime.
Welche neuen Befugnisse erhält die BaFin durch das FMSA?
Das FMSA hat der BaFin umfangreiche zusätzliche Aufsichtsbefugnisse verliehen, um einen erhöhten Schutz der Kapitalmärkte sowie eine effektivere Kontrolle von Finanzdienstleistern und Prüfungsgesellschaften zu gewährleisten. Insbesondere kann die BaFin nun direkte Anordnungen gegenüber Unternehmen und Abschlussprüfern erlassen, Vor-Ort-Prüfungen durchführen und gezielten Einblick in interne Unterlagen verlangen. Die BaFin hat ferner die Möglichkeit, direkt aufsichtsrechtliche Maßnahmen auch gegen einzelne Führungskräfte zu ergreifen und deren Eignung zu überprüfen. Darüber hinaus sind der BaFin erweiterte Eingriffsrechte in Bezug auf die Bestellung und Abberufung von Abschlussprüfern eingeräumt worden. Im Falle schwerer Verfehlungen kann die BaFin Abschlussprüfer als ungeeignet erklären und deren Zulassung suspendieren.
Welche straf- oder zivilrechtlichen Haftungsrisiken entstehen durch das FMSA für Vorstände und Aufsichtsräte?
Mit dem FMSA wurden die Sorgfalts- und Überwachungspflichten von Vorständen und Aufsichtsräten – vor allem bei börsennotierten Gesellschaften – deutlich verschärft. Die Organe sind gesetzlich verpflichtet, ein wirksames internes Kontrollsystem sowie ein angemessenes Risikomanagement zu unterhalten und regelmäßig zu evaluieren. Bei Verletzung dieser Pflichten können Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowohl zivilrechtlich (auf Schadensersatz) als auch strafrechtlich haftbar gemacht werden. Das Gesetz stärkt zudem die Position von Aktionären, die künftig leichter Fehlverhalten geltend machen und Ansprüche durchsetzen können. Die Beweislastverteilung wurde zuungunsten der Organmitglieder geändert, sodass diese im Rechtsstreit das ordnungsgemäße Handeln nachzuweisen haben.
Welche besonderen Vorgaben gelten für Abschlussprüfer nach dem FMSA?
Für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften setzt das FMSA neue Standards im Hinblick auf Unabhängigkeit, Berichterstattung und Rotationspflichten. Abschlussprüfer sind verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden, ihren Prüfungsansatz umfassend zu dokumentieren und Prüfergebnisse transparent an die zuständigen Aufsichtsgremien zu kommunizieren. Die gesetzliche Höchstdauer für die Bestellung desselben Abschlussprüfers wurde weiter beschränkt, um Interessenkonflikte vorzubeugen. Bei Verstößen gegen die Unabhängigkeits- und Sorgfaltspflichten drohen empfindliche aufsichtsrechtliche und berufsrechtliche Sanktionen, bis hin zu Bußgeldern und Verlust der Zulassung.
Inwieweit betrifft das FMSA die Pflicht zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen?
Das FMSA verlangt explizit die Einrichtung und den Betrieb von vertraulichen und effektiven Hinweisgebersystemen bei prüfungspflichtigen Unternehmen. Die rechtliche Verpflichtung adressiert insbesondere, dass Hinweise auf Gesetzes-, insbesondere Bilanzverstöße und sonstige Unregelmäßigkeiten intern gemeldet werden können und der Schutz des Hinweisgebers sichergestellt wird. Das System muss den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes genügen, insbesondere in Bezug auf Anonymität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit des Hinweisprozesses. Organisationspflichten umfassen ebenfalls die Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern und zur unabhängigen Prüfung und Bearbeitung eingehender Hinweise.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das FMSA?
Die Sanktionsmechanismen des FMSA umfassen sowohl aufsichtsrechtliche als auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Maßnahmen. Bei Zuwiderhandlungen kann die BaFin Strafen bis hin zur Entziehung der Geschäftserlaubnis, die Abberufung von Organmitgliedern, Bußgelder in erheblicher Höhe sowie öffentliche Bekanntmachungen (naming and shaming) verhängen. Strafrechtliche Sanktionen kommen insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Überwachungs-, Kontroll- oder Berichtspflichten in Betracht. Darüber hinaus besteht für geschädigte Anleger die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen und betreffende Organmitglieder geltend zu machen.