Begriff und Zweck der Fehlbelegungsabgabe
Die Fehlbelegungsabgabe ist eine besondere Abgabe, die im Zusammenhang mit öffentlich gefördertem Wohnraum erhoben werden kann. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Sozialwohnungen tatsächlich von Personen genutzt werden, die auf diese Form des Wohnraums angewiesen sind. Der Begriff bezeichnet eine Zahlungspflicht für Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen, deren Einkommen über bestimmte Grenzen hinausgeht und die damit eigentlich keinen Anspruch mehr auf eine solche Wohnung hätten.
Rechtliche Grundlagen der Fehlbelegungsabgabe
Die Einführung und Ausgestaltung der Fehlbelegungsabgabe erfolgt durch landesrechtliche Regelungen. Die Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie diese Abgabe einführen oder nicht. Ziel ist es in erster Linie, den sozialen Wohnraum gezielt an berechtigte Haushalte zu vergeben und ungerechtfertigte Belegung zu vermeiden.
Anwendungsbereich
Die Fehlbelegungsabgabe betrifft ausschließlich Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Diese Wohnungen wurden mit öffentlichen Mitteln errichtet oder modernisiert und unterliegen bestimmten Belegungsbindungen sowie Mietpreisbindungen.
Voraussetzungen für die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe
Eine Verpflichtung zur Zahlung entsteht dann, wenn das Einkommen eines Haushalts dauerhaft über den festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Die zuständigen Behörden prüfen regelmäßig das Einkommen der Bewohnerinnen und Bewohner solcher Wohnungen. Wird festgestellt, dass das Haushaltseinkommen deutlich über dem zulässigen Wert liegt, kann eine entsprechende Abgabepflicht entstehen.
Feststellung des Einkommensüberschusses
Für die Berechnung wird das gesamte Jahreseinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen herangezogen. Überschreitet dieses Einkommen einen bestimmten Schwellenwert – meist ein Vielfaches des ursprünglich zulässigen Höchstbetrags -, gilt dies als sogenannte „Fehlbelegung“ im Sinne der Vorschriften.
Berechnungshöhe und Zahlungsmodalitäten der Fehlbelegungsabgabe
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Umfang des Einkommensüberschusses über den maßgeblichen Grenzwert hinaus. Je höher das überschreitende Einkommen ausfällt, desto höher wird auch die monatlich zu zahlende Abgabesumme angesetzt. Die genaue Berechnungsweise variiert je nach Bundesland; häufig gibt es gestaffelte Sätze oder prozentuale Anteile am Überschussbetrag.
Zahlungspflichtige Personen
Zur Zahlung verpflichtet sind grundsätzlich diejenigen Mieterinnen oder Mieter einer geförderten Wohnung, deren gesamtes Haushaltseinkommen oberhalb der festgelegten Grenze liegt – unabhängig davon wie lange sie bereits in dieser Wohnung leben oder ob sich ihre Lebensumstände geändert haben.
Zweckbindung und Verwendung der Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe
Die Einnahmen aus dieser Abgabe dienen in vielen Fällen dazu, neue soziale Wohnungen zu schaffen oder bestehende Fördermaßnahmen im Bereich des sozialen Wohnraums weiterzuführen beziehungsweise auszubauen.
Befreiungen sowie Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe
In bestimmten Fällen sehen landesrechtliche Regelungen Befreiungsmöglichkeiten vor: Beispielsweise können Härtefälle berücksichtigt werden – etwa bei schwerwiegenden persönlichen Gründen wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit innerhalb eines Haushalts.
Kritikpunkte an Konzepten zur Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe
Kritisch diskutiert wird insbesondere die Frage nach sozialer Gerechtigkeit: Einerseits soll verhindert werden, dass Menschen mit hohem Einkommen günstigen Sozialwohnraum blockieren; andererseits kann es Betroffene treffen deren finanzielle Situation sich nur geringfügig verbessert hat.
Bedeutung für den Bestandsschutz im sozialen Wohnbau
Durch Einführung beziehungsweise Anwendung dieser Abgabenregelung soll langfristig gewährleistet bleiben dass öffentlich geförderter Wohnraum tatsächlich jenen zugutekommt für welche er ursprünglich geschaffen wurde.
Häufig gestellte Fragen zur Fehlbelegungsabgabe (FAQ)
Wer muss eine Fehlbelegungsabgabe zahlen?
Eine Zahlungsverpflichtung besteht grundsätzlich für Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen,
deren gesamtes Haushaltseinkommen dauerhaft oberhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen liegt.
Wie wird festgestellt ob jemand fehlbeleger ist?
Ob jemand als fehlbeleger gilt entscheidet sich anhand regelmäßiger Überprüfung
des gesamten Jahreseinkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen durch zuständige Behörden;
bei Überschreiten festgelegter Schwellenwerte entsteht gegebenenfalls eine Zahlungsverpflichtung .
Wie hoch fällt typischerweise eine solche abgabenlast aus?
Die Höhe richtet sich nach dem Umfang um welchen das relevante Gesamteinkommen
den maßgeblichen Grenzwert überschreitet; genaue Beträge variieren je nach Landesregelungen,
häufig gibt es Staffelungen abhängig vom Grad dieses Überschreitens .
Gibt es Möglichkeiten befreit zu werden ? H 3 >
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P > In besonderen Härtefällen , etwa bei schwerwiegender Erkrankung ,
Pflegebedürftigkeit innerhalb eines Haushalts o . ä . , können Befreiungsmöglichkeiten bestehen ;
dies hängt jedoch stets von konkreten Einzelfallprüfungen ab .
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H 3 > Was passiert wenn man trotz Pflicht keine abgaben entrichtet ?
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P > Bei Nichtzahlung trotz bestehender Verpflichtung drohen verwaltungsrechtliche Maßnahmen ;
hierzu zählen beispielsweise Mahnungen bis hin zur Vollstreckung offener Forderungen .
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H 3 > Werden alle Bewohner regelmäßig überprüft ?
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P > In vielen Regionen finden regelmäßige Überprüfungen statt ,
um sicherzustellen , dass nur berechtigte Haushalte weiterhin begünstigten Wohnraum nutzen ;
Details regelt jeweils Landesrecht .
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H 3 > Wofür verwendet man eingenommene Mittel ?
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p>Einnahmen dienen meist Zwecken rund um Förderung neuen bzw . bestehenden sozialen wohnraums ; konkrete Verwendungen legt jeweiliges Land fest.<
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