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Fahrverbot

Fahrverbot: Begriff und rechtliche Einordnung

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Untersagung, im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen. Es handelt sich um eine persönliche Sanktion, die als Reaktion auf Verkehrsverstöße oder Straftaten angeordnet werden kann. Während des Verbots bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen; die Nutzung wird jedoch vorübergehend untersagt. Das Fahrverbot ist von der dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden.

Wesensmerkmale

  • Persönlicher Charakter: richtet sich an die betroffene Person, unabhängig vom Fahrzeughalterstatus.
  • Vorübergehende Dauer: befristete Untersagung ohne Aufhebung der Fahrerlaubnis.
  • Umfassender Anwendungsbereich: möglich nach Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten.
  • Eigenständige Rechtsfolge: tritt neben Geldbußen, Geldstrafen oder anderen Maßnahmen.

Abgrenzung zu anderen Maßnahmen

Die Entziehung der Fahrerlaubnis beendet die Berechtigung zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Eine Neuerteilung ist erst nach gesondertem Verfahren wieder möglich. Ein Fahrverbot hingegen lässt die Berechtigung bestehen, untersagt aber die Nutzung für eine festgelegte Zeit. Gegenüber allgemeinen Verkehrsbeschränkungen (z. B. Umwelt- oder Durchfahrtsverbote) wirkt das Fahrverbot personenbezogen, nicht fahrzeug- oder streckenbezogen.

Rechtsarten und Anwendungsbereiche

Fahrverbot im Ordnungswidrigkeitenrecht

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften kann ein Fahrverbot als Nebenfolge einer Geldbuße angeordnet werden. Typische Anlässe sind gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstöße sowie sonstige grobe Pflichtverletzungen. Die Dauer beträgt regelmäßig einen bis drei Monate.

Dauer und Bemessung

Die Länge richtet sich nach Schwere und Umständen des Verstoßes. Mehrmonatige Verbote sind typischerweise schweren Fällen vorbehalten. Wiederholungen oder beharrliches Fehlverhalten können die Anordnung begünstigen.

Wahlfrist in bestimmten Erstfällen

In bestimmten Konstellationen, insbesondere bei erstmaligem Fahrverbot innerhalb eines festgelegten Vorzeitraums, kann die betroffene Person den Beginn innerhalb einer begrenzten Frist selbst bestimmen. Diese Möglichkeit besteht nur im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und soll die planbare Vollstreckung erleichtern.

Fahrverbot im Strafrecht

Als Nebenstrafe kann ein Fahrverbot auch wegen Straftaten verhängt werden. Es dient der Einwirkung auf das Verhalten und der Sicherung des Straßenverkehrs. Die Dauer reicht hier grundsätzlich bis zu sechs Monaten. Das Verbot kann sich auf alle Kraftfahrzeuge beziehen oder auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden.

Verhältnis zu anderen Strafen

Das strafrechtliche Fahrverbot tritt zusätzlich zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Es ist keine Entziehung der Fahrerlaubnis, kann aber neben einer Entziehung oder unabhängig davon angeordnet werden, wenn dies zur Einwirkung auf die betroffene Person angezeigt ist.

Verfahren, Beginn und Vollstreckung

Erlass der Entscheidung

Die Anordnung eines Fahrverbots erfolgt durch Bußgeldbescheid oder gerichtliche Entscheidung. Sie wird der betroffenen Person bekanntgegeben. Rechtsbehelfe richten sich nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Regeln.

Wirksamwerden und Laufzeit

Abgabe des Führerscheindokuments

Das Fahrverbot wird in aller Regel durch amtliche Verwahrung des Führerscheindokuments vollstreckt. Die Laufzeit wird in vollen Monaten bemessen und beginnt regelmäßig erst, wenn das Dokument der Vollstreckungsbehörde übergeben wurde. Nach Ablauf wird das Dokument zurückgegeben.

Anrechnung und Unterbrechungen

Vorläufige Sicherstellungen oder Beschlagnahmen des Führerscheins können je nach Konstellation angerechnet werden. Unterbrechungen der Verwahrung hemmen die Laufzeit; nur vollzogene Zeit unter amtlicher Verwahrung zählt.

Folgen eines Verstoßes gegen das Fahrverbot

Das Führen eines Kraftfahrzeugs während eines laufenden Fahrverbots ist verboten und strafbewehrt. Zusätzlich können weitere Maßnahmen folgen, etwa erneute Verbote oder Sanktionen wegen der zugrunde liegenden Zuwiderhandlung.

Reichweite des Verbots

Räumlicher Geltungsbereich

Das Fahrverbot wirkt im Inland. Es gilt unabhängig davon, in welchem Staat die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Ein im Inland angeordnetes Fahrverbot erstreckt sich grundsätzlich nicht automatisch auf das Ausland.

Sachlicher Geltungsbereich

Erfasst ist das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Nicht motorisierte Fahrzeuge wie Fahrräder sind nicht umfasst. Erfasst werden alle Klassen von Kraftfahrzeugen, etwa Motorräder, Pkw, Lkw oder Kleinkrafträder. Elektrokleinstfahrzeuge zählen als Kraftfahrzeuge und sind daher einbezogen.

Ausländische Fahrerlaubnisse

Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Führerscheine unterliegen dem inländischen Fahrverbot im Bundesgebiet. Die Berechtigung im Ausstellungsstaat bleibt davon unberührt, soweit ausländisches Recht nichts anderes anordnet.

Auswirkungen und Nebenfolgen

Eintragungen und Registerfolgen

Das Fahrverbot ist Nebenfolge der jeweiligen Entscheidung. Eintragungen in inländische Register knüpfen regelmäßig an die zugrunde liegende Tat und deren Bewertung an. Die Punktebewertung richtet sich nach der Art der Zuwiderhandlung.

Probezeit

Bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern können schwerwiegende Verstöße Maßnahmen in der Probezeit auslösen. Die Anordnung eines Fahrverbots steht dabei neben den probezeitrechtlichen Folgen und ersetzt sie nicht.

Berufliche Betroffenheit und Absehen vom Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann beruflich erheblich spürbar sein. In atypischen Einzelfällen ist es möglich, dass von einem Fahrverbot abgesehen und stattdessen die Geldbuße erhöht wird. Das hängt von den Gesamtumständen und der gerichtlichen Würdigung ab.

Abgrenzung: Zonen- und umweltbezogene Fahrverbote

Von personengebundenen Fahrverboten zu unterscheiden sind allgemeine Verkehrsbeschränkungen, etwa Umweltzonen oder temporäre Fahrverbote in definierten Bereichen. Diese Regelungen richten sich nicht an bestimmte Personen, sondern regeln die Zulässigkeit des Verkehrs bestimmter Fahrzeuge in bestimmten Gebieten oder Zeiträumen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?

Das Fahrverbot untersagt vorübergehend das Führen von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Bei der Entziehung erlischt die Berechtigung; eine spätere Neuerteilung setzt ein gesondertes Verfahren voraus.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Dauer regelmäßig einen bis drei Monate. Im Strafrecht kann die Dauer bis zu sechs Monaten reichen. Die konkrete Länge hängt von Schwere und Umständen des Einzelfalls ab.

Ab wann gilt ein Fahrverbot und wie wird es vollstreckt?

Die Laufzeit beginnt in der Regel erst, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt. Das Verbot läuft in vollen Monaten. Nach Ablauf wird das Dokument zurückgegeben.

Gilt ein deutsches Fahrverbot auch mit ausländischem Führerschein?

Ja. Ein in Deutschland angeordnetes Fahrverbot gilt im Bundesgebiet unabhängig davon, in welchem Staat der Führerschein ausgestellt wurde. Die Geltung im Ausland richtet sich nach ausländischem Recht.

Betrifft ein Fahrverbot alle Kraftfahrzeuge?

Grundsätzlich ja. Im Ordnungswidrigkeitenbereich erstreckt es sich regelmäßig auf Kraftfahrzeuge jeder Art. Im Strafrecht kann das Verbot auch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden.

Gibt es eine Wahlmöglichkeit für den Beginn des Fahrverbots?

Im Ordnungswidrigkeitenrecht besteht in bestimmten Erstfällen die Möglichkeit, den Beginn innerhalb einer vorgegebenen Frist selbst zu bestimmen. Im Strafrecht gibt es diese Option nicht.

Was passiert, wenn man trotz Fahrverbot fährt?

Das Führen eines Kraftfahrzeugs während eines laufenden Fahrverbots ist strafbar. Zusätzlich können weitere Maßnahmen und Folgesanktionen in Betracht kommen.