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Fähigkeiten, Aberkennung


Rechtliche Aspekte der Aberkennung von Fähigkeiten

Die Aberkennung von Fähigkeiten stellt im deutschen Recht sowie im Recht vieler anderer Staaten eine bedeutsame Maßnahme dar, mit der eine Person bestimmte rechtliche oder tatsächliche Befugnisse verliert. Häufig bezieht sich dieser Begriff auf das Entziehen spezieller Qualifikationen, Rechte oder Befähigungen durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung. Die nachfolgende Ausarbeitung beleuchtet die rechtliche Bedeutung, die Voraussetzungen, das Verfahren und die Folgen der Aberkennung von Fähigkeiten im Detail.


Begriff und rechtliche Einordnung

Definition

Als Fähigkeit wird die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit einer Person verstanden, bestimmte Aufgaben, Funktionen, Rechte oder Pflichten auszuüben. Die Aberkennung von Fähigkeiten bezeichnet somit die rechtsförmliche Entziehung einer solchen Möglichkeit durch eine zuständige Stelle. Im deutschen Recht findet die Aberkennung von Fähigkeiten unter anderem im Strafrecht, im öffentlichen Dienstrecht, im Gewerbe- und Berufsrecht sowie im Zusammenhang mit bestimmten Zulassungen ihren Niederschlag.

Relevanz im Recht

Die Aberkennung von Fähigkeiten dient dem Schutz öffentlicher oder privater Interessen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Personen, die sich als unwürdig, unzuverlässig oder ungeeignet erwiesen haben, weiterhin besondere Rechte ausüben oder Funktionen erfüllen können, deren Ausübung ein erhöhtes Vertrauen voraussetzt.


Anwendungsbereiche

Strafrechtliche Aberkennung

Im Strafrecht kann durch gerichtliche Entscheidung die Aberkennung von bürgerlichen Ehrenrechten, akademischen Graden oder anderen Befähigungen erfolgen. Ein klassisches Beispiel ist die Aberkennung von Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und Wahlrecht (§ 45 StGB). Ferner kann etwa nach dem Soldatengesetz bei schweren Dienstvergehen die Fähigkeit, ein öffentliches Amt zu bekleiden, aberkannt werden.

Berufsrechtliche Aberkennung

Im Gewerbe- und Berufsrecht kann die Fähigkeit, einen Beruf, ein Gewerbe oder eine sonstige selbständige Tätigkeit auszuüben, aberkannt werden. Beispiele hierfür sind die Entziehung der Approbation eines Arztes oder die Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit nach der Gewerbeordnung. Auch Organen juristischer Personen (z.B. Geschäftsführer von Gesellschaften) kann unter bestimmten Umständen die Fähigkeit zur Ausübung ihrer Organstellung aberkannt werden.

Öffentliches Amt und Beamtenrecht

Im öffentlichen Dienstrecht ist die Aberkennung einer einmal erlangten Fähigkeit, beispielsweise zur Bekleidung öffentlicher Ämter, als disziplinarische Maßnahme möglich. Die rechtliche Grundlage bilden bundes- wie landesrechtliche Disziplinargesetze.

Weitere Beispiele

Auch in anderen Rechtsgebieten existieren Regelungen zur Aberkennung besonderer Fähigkeiten, beispielsweise im Vereinsrecht (Entziehung des Ehrenamts) oder im Fahrerlaubnisrecht (Entzug der Fahrerlaubnis als Aberkennung der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen).


Voraussetzungen für die Aberkennung

Gesetzliche Grundlage

Die Aberkennung von Fähigkeiten bedarf stets einer gesetzlichen Grundlage. Sie ist nur in den Fällen zulässig, in denen das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Die jeweiligen Vorschriften regeln die Voraussetzungen, unter denen eine Aberkennung erfolgen darf.

Typische Gründe

Zu den häufigsten Gründen für die Aberkennung von Fähigkeiten zählen:

  • Unzuverlässigkeit: z. B. im Gewerberecht oder Verkehrsrecht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person nicht (mehr) geeignet ist, die betreffende Tätigkeit auszuüben.
  • Schweres Dienstvergehen: insbesondere im Disziplinarrecht des öffentlichen Dienstes.
  • Verurteilung wegen Straftaten: Im Strafrecht etwa, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen schwerer Verfehlungen vorliegt.
  • Verletzung des Vertrauensprinzips: Wenn die Person gegen Anforderungen verstößt, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit erfordern.

Verhältnismäßigkeit

Die Maßnahme der Aberkennung stellt stets einen schwerwiegenden Eingriff dar und unterliegt daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie darf nur erfolgen, wenn mildere Mittel nicht ausreichen, um das angestrebte Schutzziel zu erreichen.


Verfahren zur Aberkennung von Fähigkeiten

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren richtet sich in der Regel nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften, beispielsweise dem Strafprozessrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz oder speziellen Disziplinargesetzen. Die jeweilige zuständige Behörde oder das zuständige Gericht prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Beteiligung der Betroffenen

Die betroffene Person ist im Verfahren regelmäßig anzuhören. Ihr stehen Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegen die Aberkennung zu wehren, beispielsweise Widerspruch oder die Klage zum Verwaltungsgericht, Berufung oder Revision.

Rechtskraft und Bekanntgabe

Eine Aberkennung wird erst mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam. Sie ist dem Betroffenen bekanntzugeben. In bestimmten Fällen ist die Eintragung der Aberkennung in öffentliche Register vorgesehen, etwa im Arztregister oder im Gewerbezentralregister.


Folgen der Aberkennung

Wirkungen auf bestehende Positionen und Rechte

Die Aberkennung führt dazu, dass die betroffene Person die betreffende Fähigkeit augenblicklich oder spätestens mit Eintritt der Rechtskraft verliert. Dies kann u.a. den Verlust eines Amtes, die Beendigung des Beamtenverhältnisses, die Löschung aus einschlägigen Registern oder den Ausschluss aus Wahlen bedeuten.

Dauer der Maßnahme

Regelmäßig greift die Aberkennung dauerhaft. Allerdings können manche Aberkennungen zeitlich beschränkt sein oder nach Ablauf bestimmter Fristen enden. Das Gesetz sieht zum Teil die Möglichkeit der Wiedererlangung vor, etwa durch Rehabilitierung oder das Stellen eines Antrags nach Ablauf einer Sperrfrist.

Folgewirkungen

Darüber hinaus kann die Aberkennung Auswirkungen auf verwandte Rechtsgebiete haben, beispielsweise auf bestehende Mitgliedschaften, Versicherungsansprüche oder versorgungsrechtliche Positionen.


Rechtsschutzmöglichkeiten

Gegen die Entscheidung über die Aberkennung von Fähigkeiten stehen der betroffenen Person verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten offen. Diese richten sich nach dem jeweils einschlägigen Recht:

  • Im Strafrecht: Berufung und Revision gegen das Urteil, ggf. Gnadenverfahren.
  • Im Verwaltungsrecht: Widerspruchsverfahren, Anfechtungsklage.
  • Im Disziplinarrecht: Rechtsmittel im gerichtlichen Disziplinarverfahren.

Darüber hinaus ist die Überprüfung der Maßnahme im Hinblick auf die Einhaltung materieller und prozessualer Grundrechte, wie dem Recht auf rechtliches Gehör und dem Grundsatz der Gleichbehandlung, gewährleistet.


Literatur und Quellen

  • Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere § 45
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Bundesdisziplinargesetz (BDG)
  • Soldatengesetz (SG)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Bundesärzteordnung (BÄO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Rechtsprechung der obersten Gerichte

Fazit

Die Aberkennung von Fähigkeiten ist ein rechtlich tiefgreifendes Institut, das die Entziehung wesentlicher Rechte oder Befähigungen durch hoheitliche Entscheidung ermöglicht. Sie dient dem Schutz herausragender gesellschaftlicher und öffentlicher Interessen und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Die rechtsstaatlichen Anforderungen an Verfahren, Voraussetzungen und Rechtsschutzmöglichkeiten gewährleisten, dass die Maßnahme nur unter Wahrung elementarer Grundsätze staatlichen Handelns angewandt wird.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann es zu einer Aberkennung von Fähigkeiten im rechtlichen Sinne kommen?

Im rechtlichen Kontext kommt es zur Aberkennung von Fähigkeiten insbesondere dann, wenn eine Person infolge eines gesetzlichen oder behördlichen Verfahrens bestimmte Rechte oder Befähigungen verliert. Hierzu zählen etwa die Aberkennung der Fahrerlaubnis bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen (§ 69 StGB), der Entzug von Befugnissen zum Führen von Waffen nach dem Waffengesetz oder auch der Verlust der Amtsfähigkeit im öffentlichen Dienst. Die Aberkennung erfolgt meist durch Gerichtsurteil oder Verwaltungsakt und setzt in der Regel das Vorliegen bestimmter Tatbestände voraus, beispielsweise die Verletzung gesetzlicher Pflichten oder den Nachweis mangelnder Zuverlässigkeit. Die jeweilige rechtliche Grundlage sowie das Verfahren sind abhängig von der betroffenen Fähigkeit und werden detailliert im entsprechenden Spezialgesetz geregelt.

Wer ist für die Aberkennung einer Fähigkeit zuständig?

Die Zuständigkeit für die Aberkennung von Fähigkeiten ist in Deutschland grundsätzlich gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Fähigkeit, die aberkannt werden soll. Bei staatlich verliehenen Qualifikationen oder Rechten, wie etwa dem Führerschein, ist regelmäßig die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde (z. B. die Fahrerlaubnisbehörde) verantwortlich, wobei in strafrechtlichen Fällen das Gericht über die Aberkennung entscheidet. Bei berufsrechtlichen Fähigkeiten, etwa bei Ärzten oder Anwälten, übernehmen die jeweiligen Kammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer) oder Berufsgerichte und gegebenenfalls spezielle Behörden die Entscheidung. Im Bereich des öffentlichen Dienstes kann die Dienstaufsichtsbehörde für die Aberkennung bestimmter Rechte zuständig sein.

Welche rechtlichen Folgen hat die Aberkennung einer Fähigkeit?

Die Aberkennung einer Fähigkeit entfaltet erhebliche rechtliche Konsequenzen für die betroffene Person. Sie verliert das Recht, die betreffende Tätigkeit auszuüben oder von der Fähigkeit Gebrauch zu machen. Dies kann den dauerhaften oder zeitlich befristeten Verlust einer Lizenz, Erlaubnis oder Berufsausübungsbefugnis bedeuten. Zusätzlich sind Folgeverluste zu berücksichtigen, wie die Aberkennung eventueller daraus resultierender Privilegien (z. B. Waffenbesitz, Fahrberechtigung, Beamtenstatus), was oft auch wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Je nach Rechtsgebiet und Schwere des zugrundeliegenden Fehlverhaltens können auch damit verbundene Nebenstrafen oder berufsrechtliche Sanktionen erfolgen.

Kann gegen die Aberkennung einer Fähigkeit rechtlich vorgegangen werden?

Ja, gegen die Aberkennung einer Fähigkeit stehen in der Regel Rechtsmittel zur Verfügung. Je nachdem, ob die Entscheidung von einer Behörde oder einem Gericht getroffen wurde, kommen unterschiedliche Rechtsmittel in Betracht. Im Verwaltungsverfahren kann der Betroffene Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Bei gerichtlichen Entscheidungen, zum Beispiel im Strafverfahren, besteht regelmäßig die Möglichkeit der Berufung oder Revision. Die Einlegung des Rechtsmittels hat häufig keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, das Gericht ordnet dies aufgrund besonderer Umstände an. Für den Erfolg des Rechtsmittels ist entscheidend, ob Verfahrensfehler oder fehlerhafte Tatsachen- oder Rechtsgrundlagen vorliegen.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine aberkannte Fähigkeit wiedererlangt werden?

Die Wiedererlangung einer aberkannten Fähigkeit ist grundsätzlich möglich, jedoch an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Zumeist sind dafür die Beseitigung der einstmals festgestellten Unzuverlässigkeit oder die Rehabilitation der betroffenen Person erforderlich. In Einzelfällen ist nach Ablauf einer Sperrfrist ein erneutes Antragsverfahren notwendig, wobei die Behörde oder das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen zur Wiedererteilung vorliegen. Gegebenenfalls müssen Nachweise zur Eignung, Zuverlässigkeit oder laufende Fortbildung erbracht werden, wie etwa bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU). Die Einzelheiten richten sich stets nach dem jeweiligen Fachgesetz.

Welche Rolle spielen Vorstrafen bei der Aberkennung von Fähigkeiten?

Vorstrafen können eine maßgebliche Rolle bei der Aberkennung von Fähigkeiten spielen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit der ausgeübten Befugnis stehen. Beispielsweise kann eine Vorstrafe wegen Betrugs dazu führen, dass einer Person die Erlaubnis zur Ausübung eines bestimmten Berufs versagt oder aberkannt wird, etwa bei Tätigkeiten im Finanz- oder Rechtswesen. Das Zugrundelegen von Vorstrafen ist in den jeweiligen Fachgesetzen ausdrücklich geregelt und muss stets im Einzelfall geprüft werden. In einigen Fällen kann auch eine nachträgliche Rehabilitierung erfolgen, insbesondere wenn die Vorstrafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist oder eine positive Sozialprognose vorliegt.

Welche Auswirkungen hat eine Aberkennung auf bestehende Verträge oder Rechtsverhältnisse?

Die Aberkennung einer Fähigkeit kann sich erheblich auf bestehende zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vertragsverhältnisse auswirken. So führt der Verlust einer Berufszulassung in der Regel zur sofortigen Beendigung entsprechender Dienstleistungsverträge oder Arbeitsverhältnisse, da die entsprechende Sachkunde oder Erlaubnis Voraussetzung für die Vertragserfüllung ist. In bestimmten Fällen kann der Vertragspartner Schadensersatz verlangen oder ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Ferner kann die Aberkennung auch insoweit Bedeutung erlangen, als sie bereits erbrachte Leistungen nachträglich als rechtswidrig erscheinen lässt, was je nach Fall zu Rückabwicklungsansprüchen führen kann. Auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, wie etwa die Meldung des Aberkennungsaktes an andere Behörden, sind von Bedeutung.