Fachgerichte

Fachgerichte: Definition und Bedeutung im deutschen Rechtssystem

Fachgerichte sind besondere Gerichte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben. Sie bilden neben den sogenannten ordentlichen Gerichten eine eigenständige Gerichtsbarkeit. Die Aufgabe der Fachgerichte besteht darin, Streitigkeiten zu entscheiden, die aus speziellen Lebensbereichen stammen und daher besondere Kenntnisse erfordern. Zu den wichtigsten Fachgerichtsbarkeiten in Deutschland zählen die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit.

Abgrenzung zu den ordentlichen Gerichten

Das deutsche Gerichtssystem unterscheidet zwischen ordentlichen Gerichten und Fachgerichten. Ordentliche Gerichte sind vor allem für Zivil- und Strafsachen zuständig. Im Gegensatz dazu bearbeiten Fachgerichte ausschließlich Fälle aus ihrem jeweiligen Spezialgebiet. Diese Trennung dient dazu, dass komplexe Sachverhalte von besonders geschulten Richterinnen und Richtern beurteilt werden können.

Beispiele für Fachgerichte

  • Arbeitsgerichte: Zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
  • Verwaltungsgerichte: Entscheiden über Konflikte zwischen Bürgerinnen oder Bürgern sowie Behörden.
  • Sozialgerichte: Bearbeiten Angelegenheiten des Sozialrechts wie Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung.
  • Finanzgerichte: Befassen sich mit steuerrechtlichen Auseinandersetzungen.

Zuständigkeit der Fachgerichte

Die Zuständigkeit eines bestimmten Fachgerichts richtet sich nach dem Gegenstand des Rechtsstreits. So ist beispielsweise bei einer Auseinandersetzung um eine Kündigung am Arbeitsplatz das Arbeitsgericht zuständig; bei einem Streit über einen Steuerbescheid das Finanzgericht.

Ablauf eines Verfahrens vor einem Fachgericht

Ein Verfahren vor einem Fachgericht beginnt in der Regel mit einer Klageeinreichung durch eine Partei. Das Gericht prüft zunächst seine eigene Zuständigkeit sowie formale Voraussetzungen der Klage. Anschließend findet ein gerichtliches Verfahren statt, das je nach Gerichtszweig mündliche Verhandlungen oder auch schriftliche Verfahren umfassen kann.
Im Verlauf des Prozesses werden Beweise erhoben, Zeugen gehört oder Gutachten eingeholt – immer bezogen auf das jeweilige Spezialgebiet des Gerichts.
Am Ende steht ein Urteil oder Beschluss des jeweiligen Spruchkörpers (z.B. Kammer oder Senat).
Gegen Entscheidungen der ersten Instanz kann meist Berufung bzw. Revision eingelegt werden; hierfür gibt es jeweils höhere Instanzen innerhalb derselben Gerichtszweige (z.B.: Landesarbeitsgericht als zweite Instanz im Arbeitsrecht).

Bedeutung für Rechtssicherheit und Spezialisierung

Durch ihre Spezialisierung tragen die verschiedenen Zweige der Fachgerechtbarkeit zur Qualitätssicherung gerichtlicher Entscheidungen bei: Die Richterinnen und Richter verfügen über vertiefte Kenntnisse ihres jeweiligen Rechtsgebiets sowie praktische Erfahrung mit typischen Fallkonstellationen dieses Bereichs.
Dies fördert nicht nur sachgerechte Urteile sondern auch eine zügigere Bearbeitung von Fällen.
Zudem sorgt diese Struktur dafür, dass Betroffene gezielt an das richtige Gericht gelangen können – abhängig vom Thema ihres Anliegens.

Kurzüberblick: Die wichtigsten Zweige der deutschen Fachgerechtbarkeit

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Hierfür sind ausschließlich Arbeits-, Landesarbeits- sowie Bundesarbeitsgeräte zuständig.
  • Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten: Diese fallen unter Verwaltungs-, Oberverwaltungs- sowie Bundesverwaltungsgeräte.
  • Sozialrechtliche Fragen: Werden durch Sozial-, Landessozial- bis hin zum Bundessozialgerät entschieden.
  • Steuerstreitigkeiten: Liegen im Aufgabenbereich von Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzgerät.

Häufig gestellte Fragen zu „Fachgerichten“ (FAQ)

Was versteht man unter einem „Fachgericht“?

Ein „Fachgerät“ ist ein besonderes staatliches Gerät innerhalb Deutschlands,
welches ausschließlich Fälle aus bestimmten Rechtsgebieten bearbeitet,
etwa dem Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- oder Steuerrecht.

Welche Arten von Fachgerichten gibt es?

Es existieren vier Hauptarten:
Arbeitsgeräte (für arbeitsrechtliche Themen),
Verwaltungsgeräte (bei öffentlich-rechtlichen Konflikten),
Sozialgeräte (bei sozialversicherungsbezogenen Anliegen)
sowie Finanzgeräte (bei steuerlichen Fragestellungen).

Wie unterscheiden sich diese Geräte von anderen staatlichen Geräten?

Während sogenannte ordentliche Geräte allgemeine Zivil-und Strafsachen behandeln,
konzentrieren sich „Fachgeräte“ auf spezielle Materienbereiche
mit entsprechend geschultem Personal in diesen Feldern.

Wann ist ein bestimmtes Gerät zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich stets nach dem Inhalt des Streites:
Geht es beispielsweise um arbeitsvertragliche Belange,
entscheidet grundsätzlich ein Arbeitsgerät;
handelt es sich um einen Steuerbescheid,
liegt dies beim Finanzgerät usw..

Kann gegen Urteile dieser Geräte Einspruch eingelegt werden?

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit,
gegen erstinstanzliche Entscheidungen Berufung bzw.Revision einzulegen –
jeweils an höherer Stelle innerhalb desselben Gerätezweigs.

< h ³id = " faq6 " ›Wer entscheidet an diesen Geräten?‹/ h³› < p ›An jedem dieser Geräte urteilen mehrere Personen gemeinsam(als Kammer/Senat),die speziell für ihr jeweiliges Gebiet ausgewählt wurden.Dies gewährleistet fundierte Entscheidungsfindungen.< / p › < h³id = " faq7 " ›Sind alle rechtlichen Themen durch solche Geräte abgedeckt?‹/ h³› < p ›Nein,nicht alle Bereiche fallen unter„Fachgerechtbarkeit".Viele allgemeine zivil-oder strafbezogene Anliegen verbleiben weiterhin bei den sogenannten ordentlichen Geräten.< / p ›