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Exzellenzstrategie


Begriff und rechtlicher Hintergrund der Exzellenzstrategie

Die Exzellenzstrategie ist ein zentrales Förderprogramm des Bundes und der Länder zur Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit deutscher Hochschulen. Sie baut auf der früheren Exzellenzinitiative auf und ist durch komplexe gesetzliche, haushaltsrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorgaben gekennzeichnet. Ziel ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland durch nachhaltige Förderung universitärer Spitzenforschung international wettbewerbsfähig zu halten.

Rechtsgrundlagen der Exzellenzstrategie

Förderrichtlinien auf Bundes- und Länderebene

Die rechtliche Grundlage der Exzellenzstrategie liegt vor allem in dem Abkommen zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Grundgesetz (GG). Dieses Abkommen regelt die gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung an Hochschulen von überregionaler Bedeutung. Dabei werden die Rahmenbedingungen der Förderung, die Verteilung von Kompetenzen sowie die Verwaltung der Fördermittel durch detaillierte Bund-Länder-Vereinbarungen und entsprechende Förderrichtlinien bestimmt.

Haushaltsrechtliche Regelungen

Im Rahmen der Förderung unterliegt die Mittelvergabe den haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundeshaushaltsrechts, insbesondere des Haushaltsgesetzes (BHO) und der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (LHO). Insbesondere sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Vorgaben zur Verwendung von Fördermitteln rechtlich bindend. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, eine sachgerechte und nachweisbare Verwendung der Fördermittel zu gewährleisten.

Verwaltungsrechtliche Anforderungen

Die Verwaltung der Exzellenzstrategie unterliegt dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das die Rahmenbedingungen für das Antrags-, Auswahl- und Bewilligungsverfahren regelt. Die administrativen Aufgaben werden überwiegend von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat wahrgenommen. Diese sind an die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit gebunden.

Strukturelemente und rechtliche Rahmenbedingungen

Förderlinien

Die Exzellenzstrategie gliedert sich in zwei zentrale Förderlinien:

  1. Exzellenzcluster: Diese fördern thematisch fokussierte, international konkurrenzfähige Forschungsprojekte an Universitäten.
  2. Förderung von Exzellenzuniversitäten: Hier wird die Gesamtstrategie einer Hochschule zur Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Entwicklung unterstützt.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in einem mehrstufigen wettbewerblichen Auswahlverfahren, das durch rechtliche Anforderungen an Transparenz, Chancengleichheit und Objektivität geprägt ist.

Zuwendungsverfahren und Rechtsmittel

Die Antragstellung erfolgt in gesetzlich vorgegebenen Fristen und ist an die Einhaltung definierter inhaltlicher sowie formaler Vorgaben gebunden. Die Auswahl erhält eine zentrale Bedeutung im Rahmen objektiver Begutachtungsverfahren, die Rechtscharakter eines Verwaltungsverfahrens tragen.

Zuwendungsbescheide gelten als Verwaltungsakte im Sinne von § 35 VwVfG. Hieraus ergibt sich für Antragstellende die Möglichkeit, gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch und ggf. Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten einzulegen.

Rechtliche Verpflichtungen der Zuwendungsempfänger

Verwendungsnachweis und Kontrolle

Geförderte Hochschulen unterliegen umfangreichen Nachweispflichten über die sachgemäße und zweckentsprechende Mittelverwendung. Dies umfasst regelmäßige Verwendungsnachweise, die auf den rechtlichen Vorgaben des Zuwendungsrechts basieren. Darüber hinaus haben Bundes- und Landesrechnungshöfe Kontrollrechte gemäß Haushaltsgrundsätzegesetz.

Rückforderungsansprüche und Sanktionen

Werden Fördermittel nicht entsprechend der rechtlichen Vorgaben verwendet, können Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Diese basieren auf §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz und regeln die Voraussetzungen und Fristen einer Rückforderung, insbesondere bei Zweckverfehlung, Verstoß gegen Auflagen oder Fehler im Vergabeverfahren.

Transparenz- und Compliance-Anforderungen

Im Rahmen der Exzellenzstrategie sind institutionelle Transparenzstandards und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten gesetzlich bzw. förderrichtliniengemäß vorgeschrieben. Fälle von Korruption, Vorteilsnahme oder Mittelveruntreuung unterliegen straf- und dienstrechtlichen Sanktionen.

Gerichtliche Überprüfbarkeit und Rechtsschutz

Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz

Die Entscheidungen im Auswahlverfahren, insbesondere Ablehnungen von Anträgen, unterliegen der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte. Die Gerichte prüfen die Einhaltung zwingender Verfahrensvorschriften sowie des Gleichbehandlungsgrundsatzes, Art. 3 Abs. 1 GG, im Rahmen des Auswahl- und Bewertungsprozesses.

Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Die Exzellenzstrategie bewegt sich im verfassungsrechtlichen Rahmen. Die Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern unterliegt der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, und des Kooperationsverbots/Kooperationsgebots gemäß Art. 91b GG.

Relevanz der Exzellenzstrategie im Wissenschaftsrecht

Die Exzellenzstrategie ist ein bedeutender Bestandteil des deutschen Wissenschaftsrechts und prägt nachhaltig die institutionellen Rahmenbedingungen universitärer Forschung. Rechtliche Regelungen zur Mittelvergabe, Nachweispflichten und Kontrollmechanismen stellen sicher, dass das Programm sowohl förderpolitisch als auch rechtlich auf transparente, faire und nachhaltige Weise umgesetzt wird.


Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder?

Die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder basiert auf klar definierten rechtlichen Regelungen, die vornehmlich im Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht sowie Subventionsrecht verankert sind. Grundlegend ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Exzellenzstrategie, welche die Aufgaben, Rechte und Pflichten regelt. Dabei richtet sich die Mittelvergabe nach Artikel 91b Grundgesetz (GG), welcher die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Wissenschaft erlaubt und besondere Projekte wie die Exzellenzstrategie ermöglicht. Im Rahmen der Mittelvergabe werden spezifische Förderrichtlinien erlassen, die Antragsverfahren, Auswahlprozesse, Begutachtung und Berichtspflichten detailliert bestimmen. Außerdem sind die Vorschriften zur Forschungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 3 GG sowie die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Korruptionsprävention bei der Mittelverwendung zu beachten. Die rechtliche Aufsicht und Kontrolle erfolgt durch Bundes- und Landesrechnungshöfe sowie interne Revisionsinstanzen. Konflikte oder Einwände gegen Förderentscheidungen können im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens überprüft werden.

Wer ist rechtlich antragsberechtigt im Rahmen der Exzellenzstrategie?

Antragsberechtigt sind ausschließlich deutsche Universitäten bzw. Verbünde mehrerer Universitäten, wie dies in den Förderrichtlinien der Exzellenzstrategie sowie in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern rechtlich festgelegt ist. Rechtlich ausgeschlossen sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen sowie private und ausländische Hochschulen. Die Universitäten müssen darüber hinaus die im Rahmen der Förderrichtlinien festgelegten Voraussetzungen – unter anderem Mindestmaß an Grundfinanzierung, ausreichende Ausstattung und Nachhaltigkeit – erfüllen. Bei Verbundbewerbungen ist es zwingend erforderlich, dass alle beteiligten Universitäten eine rechtlich verbindliche Kooperationsvereinbarung abschließen, die ausdrücklich Regelungen zur gemeinsamen Nutzung der Fördermittel, zur Haftung, zum Datenschutz und zum geistigen Eigentum enthält.

Wie ist der rechtliche Ablauf des Auswahl- und Begutachtungsverfahrens geregelt?

Das Auswahl- und Begutachtungsverfahren unterliegt strengen rechtlichen Normierungen zur Sicherstellung von Fairness, Transparenz und Objektivität. Die Begutachtung erfolgt in mehreren Schritten: Nach dem förmlichen Antrag zeichnet sich die rechtliche Struktur insbesondere durch die Bildung von unabhängigen Gutachtergremien aus, welche vorschriftsmäßig ausgewählt werden. Im Verwaltungsprozess sind Akteneinsichtsrechte und Dokumentationspflichten zu beachten, die eine spätere Überprüfbarkeit ermöglichen. Die Entscheidungsfindung erfolgt durch international besetzte Exzellenzkommissionen, deren Zusammensetzung und Verfahren in den Richtlinien festgelegt sind. Widerspruchs- und Klagebefugnisse gegen abgelehnte Anträge richten sich nach den Vorgaben der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder beziehungsweise nach dem Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Verwendung und Abrechnung der Fördermittel?

Die Fördermittel der Exzellenzstrategie unterliegen dem öffentlichen Haushaltsrecht, was eine zweckgebundene, sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung zwingend vorschreibt (§ 7 Haushaltsgrundsätzegesetz, HGrG). Die Universitäten müssen Nachweise über sämtliche Ausgaben führen und regelmäßig Verwendungsnachweise sowie Sachstandsberichte vorlegen. Zweckentfremdung oder unzutreffende Verwendung der Mittel kann zu Rückforderungen und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen führen (insb. im Hinblick auf Subventionsbetrug, § 264 StGB). Darüber hinaus greifen die Regelungen des Zuwendungsrechts, insbesondere die §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie korrespondierende landesrechtliche Vorschriften.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus datenschutzrechtlicher Sicht im Kontext der Exzellenzstrategie?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Antragstellung, Begutachtung und Förderung unterliegt streng den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen Landesdatenschutzgesetzen. Antragstellende Universitäten müssen sicherstellen, dass nur notwendige personenbezogene Daten erhoben und ausschließlich zum festgelegten Zweck verarbeitet werden. Für Gutachter und Kommissionsmitglieder gilt eine besondere Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit. Betroffenenrechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung sind zu gewährleisten, und es ist ein Datenschutzbeauftragter einzubinden. Bei internationalen Gutachtergremien bedarf es zusätzlicher Regelungen, um den rechtssicheren Datentransfer insbesondere in Drittstaaten außerhalb der EU sicherzustellen.

Wie ist der rechtliche Umgang mit geistigem Eigentum aus den geförderten Vorhaben geregelt?

Die Verwaltung und Verwertung von geistigem Eigentum, das im Rahmen exzellenzgeförderter Forschungsprojekte entsteht, richtet sich grundsätzlich nach dem Hochschulrecht sowie den einschlägigen Regelungen des Urheber- und Patentrechts. In Konsortialverträgen bzw. Kooperationsvereinbarungen müssen klare rechtliche Vorgaben darüber vorliegen, wie Erfindungen und Publikationen verwertet werden, an wen Verwertungsrechte fallen und wie Lizenzeinnahmen verteilt werden. Diese Vorgaben basieren vielfach auf dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG) sowie den hochschulinternen Richtlinien zum Technologietransfer und Innovationsmanagement. Ferner sind bei internationaler Beteiligung unterschiedliche nationale Rechtnormen zu beachten und mögliche Konflikte bei der Rechtsdurchsetzung vertraglich zu regeln.