Begriff und Zielsetzung der Exzellenzstrategie
Die Exzellenzstrategie ist ein Förderprogramm des Bundes und der Länder in Deutschland, das darauf abzielt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Hochschulen zu stärken. Im Mittelpunkt steht die gezielte Unterstützung von Universitäten und Forschungsverbünden, um herausragende Forschung zu ermöglichen. Das Programm baut auf dem Vorgängerprogramm „Exzellenzinitiative“ auf und wurde im Jahr 2019 neu ausgerichtet.
Rechtliche Grundlagen der Exzellenzstrategie
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Exzellenzstrategie ergeben sich aus Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern. Diese Vereinbarungen regeln unter anderem die Finanzierung, Zuständigkeiten sowie das Verfahren zur Auswahl förderfähiger Projekte. Die Umsetzung erfolgt durch Verwaltungsakte sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen den beteiligten Institutionen.
Finanzierung und Mittelvergabe
Die finanzielle Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie wird gemeinschaftlich vom Bund und den Ländern getragen. Die Vergabe öffentlicher Mittel unterliegt dabei strengen rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Gleichbehandlung sowie Nachvollziehbarkeit des Auswahlverfahrens. Fördermittel werden nach festgelegten Kriterien vergeben; diese betreffen insbesondere wissenschaftliche Qualität, Innovationspotenzial sowie nachhaltige Entwicklungsperspektiven.
Beteiligte Akteure und deren Rechte
Antragsberechtigt sind in erster Linie staatliche Hochschulen mit universitärem Profil oder Verbünde mehrerer Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen. Die Rechte dieser Einrichtungen umfassen insbesondere das Recht auf Antragstellung, Beteiligung am Begutachtungsverfahren sowie – bei erfolgreicher Auswahl – Anspruch auf Auszahlung bewilligter Fördermittel gemäß den jeweiligen Bewilligungsbescheiden.
Verpflichtungen geförderter Einrichtungen
Mit dem Erhalt von Fördermitteln gehen für die begünstigten Einrichtungen verschiedene Pflichten einher: Sie müssen beispielsweise eine zweckgebundene Verwendung sicherstellen, regelmäßige Berichte über Fortschritte vorlegen sowie Prüfungen durch Aufsichtsbehörden ermöglichen. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel führen.
Auswahlverfahren innerhalb der Exzellenzstrategie
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig angelegt: Zunächst reichen interessierte Hochschulen Anträge ein; anschließend erfolgt eine wissenschaftsgeleitete Begutachtung durch unabhängige Gremien. Abschließend treffen Bund-Länder-Gremien verbindliche Entscheidungen über die Förderung einzelner Projekte oder Standorte.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren bilden öffentlich-rechtliche Regelwerke wie Förderrichtlinien oder Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.
Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze sind hierbei besonders bedeutsam: Alle Bewerber haben Anspruch auf faire Behandlung während des gesamten Verfahrensablaufs.
Kritikpunkte aus rechtlicher Sicht
Im Zusammenhang mit der Umsetzung werden gelegentlich Fragen hinsichtlich Chancengleichheit aller teilnehmenden Institutionen diskutiert – etwa bezüglich regionaler Unterschiede oder struktureller Voraussetzungen einzelner Standorte.
Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielen eine Rolle: Im Zuge des Antrags- bzw. Begutachtungsprozesses werden personenbezogene Daten verarbeitet; hierfür gelten besondere Schutzvorschriften.
Schließlich kann es bei Ablehnung eines Antrags zu Rechtsstreitigkeiten kommen – etwa wenn Bewerberinnen oder Bewerber Zweifel an einem ordnungsgemäßen Ablauf äußern.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Exzellenzstrategie (FAQ)
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Durchführung?
Die Durchführung basiert auf Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie ergänzende Förderrichtlinien öffentlicher Stellen.
Darf jede Hochschule einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich staatlich anerkannte Universitäten mit universitärem Profil oder entsprechende Verbünde.
Müssen geförderte Projekte bestimmte Berichtspflichten erfüllen?
Begünstigte Einrichtungen müssen regelmäßig Berichte über Projektfortschritte vorlegen; dies dient Transparenz- und Kontrollzwecken.
Können abgelehnte Anträge überprüft werden?
Bewerbende haben grundsätzlich das Recht zur Überprüfung einer Ablehnung im Rahmen verwaltungsrechtlicher Vorschriften.
Sind personenbezogene Daten während des Verfahrens geschützt?
Im Verlauf des Verfahrens findet eine Verarbeitung personenbezogener Daten statt; hierfür gelten besondere Datenschutzbestimmungen.
Können bewilligte Fördermittel zurückgefordert werden?
Bei nicht zweckgemäßer Verwendung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Rückforderung bereits ausgezahlter Gelder.