Begriff und Zielsetzung des Existenzgründungszuschusses
Der Existenzgründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Bundesagentur für Arbeit an Personen gewährt werden kann, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Ziel dieser Leistung ist es, den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern und den Lebensunterhalt während der Anfangsphase der Unternehmensgründung abzusichern.
Voraussetzungen für den Erhalt des Existenzgründungszuschusses
Um einen Existenzgründungszuschuss beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die antragstellende Person muss arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Zudem muss sie nachweisen, dass durch die geplante selbstständige Tätigkeit eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Vorliegen eines tragfähigen Geschäftskonzepts, das von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden muss.
Dauer und Höhe des Zuschusses
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In einer ersten Phase wird ein monatlicher Zuschuss gezahlt, dessen Höhe sich am zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld orientiert. Zusätzlich kann ein pauschaler Betrag zur sozialen Absicherung gewährt werden. Nach Ablauf dieser ersten Förderphase besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Anschlussförderung mit einem reduzierten monatlichen Betrag.
Antragsverfahren und Bewilligungspraxis
Der Antrag auf einen Existenzgründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Im Rahmen des Antragsverfahrens prüft die Behörde insbesondere das Gründungsvorhaben sowie persönliche Eignung und Motivation zur Selbstständigkeit. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt im Ermessen der Behörde; ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.
Rechtliche Aspekte rund um den Existenzgründungszuschuss
Verpflichtungen während des Bezugszeitraums
Während des Bezugszeitraums sind Empfänger verpflichtet, ihre hauptberufliche Selbstständigkeit tatsächlich auszuüben und etwaige Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Eine Nebentätigkeit darf nur in begrenztem Umfang ausgeübt werden.
Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber Behörden
Es bestehen umfassende Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber der Agentur für Arbeit hinsichtlich aller relevanten Veränderungen wie beispielsweise Aufgabe oder Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit oder wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell.
Rückforderungstatbestände beim Existenzgründungszuschuss
Kommt es zu unrichtigen Angaben im Antragsverfahren oder wird gegen bestehende Pflichten verstoßen – etwa durch Aufgabe oder Unterbrechung der geförderten Tätigkeit -, kann dies zur Rückforderung bereits gezahlter Leistungen führen.
Ausschlussgründe vom Bezug eines Existenzgründungszuschusses
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht bei Aufnahme einer nebenberuflichen Selbständigkeit oder wenn bereits zuvor eine Förderung zum gleichen Zweck bewilligt wurde.
Bedeutung für Sozialversicherungspflicht und Steuern
Mit Beginn einer geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ändert sich regelmäßig auch die sozialversicherungsrechtliche Stellung: Es entsteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht mehr in den Zweigen Sozialversicherung als Arbeitnehmer; stattdessen gelten Regelungen für Selbständige bezüglich Kranken-, Pflege-, Renten- sowie Unfallversicherung.
Auch steuerlich ergeben sich Besonderheiten: Der erhaltene Zuschuss gilt als steuerfreie Einnahme; dennoch sind Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb bzw. der freiberuflichen Tätigkeit ordnungsgemäß zu versteuern.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Existenzgründungszuschuss (FAQ)
Müssen alle Gründerinnen und Gründer arbeitslos gemeldet sein?
Für den Bezug eines Existenzgründungszuschusses ist grundsätzlich Voraussetzung, dass Antragstellende arbeitslos gemeldet sind sowie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Können mehrere Gründungen nacheinander gefördert werden?
Einen erneuten Anspruch gibt es nicht bei wiederholter Förderung desselben Zwecks innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Darf während des Bezugszeitraums zusätzlich gearbeitet werden?
Neben dem geförderten Hauptgewerbe darf nur eingeschränkt nebenher gearbeitet werden; maßgeblich bleibt stets das Überwiegen der selbständigen Haupttätigkeit.
Kann ein abgelehnter Antrag erneut gestellt werden?
Eine erneute Antragstellung ist möglich, sofern weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Müssen erhaltene Zahlungen zurückgezahlt werden?
Eine Rückzahlung kommt insbesondere dann infrage, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder gegen bestehende Pflichten verstoßen wurde.
Sind Bezieherinnen/Bezieher weiterhin sozialversichert?
Mit Beginn einer förderfähigen hauptberuflichen Selbständigkeit endet regelmäßig die Pflichtmitgliedschaft in gesetzlichen Sozialversicherungen als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer.
Besteht während des Förderbezugs Versicherungsschutz über staatliche Stellen?
Ein gesonderter staatlicher Versicherungsschutz besteht nicht automatisch mit Erhalt eines Zuschusses; eigenverantwortliche Vorsorge bleibt erforderlich.