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Exekutive

Begriff und Bedeutung der Exekutive

Die Exekutive ist eine der drei klassischen Staatsgewalten neben Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Sie wird auch als vollziehende oder ausführende Gewalt bezeichnet. Die Hauptaufgabe der Exekutive besteht darin, Gesetze anzuwenden, durchzusetzen und die Verwaltung des Staates sicherzustellen. In demokratischen Staaten ist die Exekutive ein zentrales Element zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und dem Funktionieren des Gemeinwesens.

Aufbau und Organe der Exekutive

Die Exekutive setzt sich aus verschiedenen Organen zusammen. Zu den wichtigsten zählen die Regierung mit ihren Ministerien sowie nachgeordnete Behörden auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Auch Polizei, Ordnungsämter sowie weitere Verwaltungsbehörden gehören zur ausführenden Gewalt.

Regierung als Spitze der Exekutive

An oberster Stelle steht in vielen Staaten die Regierung, bestehend aus Regierungschef beziehungsweise Regierungschefin (zum Beispiel Kanzler oder Präsident) sowie den Ministerinnen und Ministern. Diese leiten jeweils bestimmte Ressorts wie Inneres, Finanzen oder Gesundheit.

Verwaltungsbehörden als Teil der Exekutiven Struktur

Unterhalb der Regierungsebene befinden sich zahlreiche Behörden auf unterschiedlichen Ebenen: Bundesbehörden kümmern sich um gesamtstaatliche Aufgaben; Landes- und Kommunalverwaltungen sind für regionale Belange zuständig. Die Aufgaben reichen von Meldewesen über Bauaufsicht bis hin zu Sozialleistungen.

Sicherheitsorgane innerhalb der Exekutiven Strukturen

Polizei- und Ordnungsdienste sind spezielle Organe innerhalb der vollziehenden Gewalt mit besonderen Befugnissen zur Gefahrenabwehr sowie Strafverfolgung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

Rechtliche Grundlagen und Kontrolle der Exekutive

Das Handeln aller exekutiven Organe basiert auf geltendem Recht. Sie dürfen nur im Rahmen bestehender Gesetze tätig werden („Grundsatz des Gesetzesvorbehalts“). Dies dient dem Schutz vor Willkürmaßnahmen durch staatliche Stellen.
Zudem unterliegt die vollziehende Gewalt einer umfassenden Kontrolle: Gerichte können Maßnahmen überprüfen; Parlamente kontrollieren das Regierungshandeln politisch durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse oder Misstrauensvoten.
Auch unabhängige Institutionen wie Rechnungshöfe überwachen Teile des Verwaltungshandelns hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit.

Bedeutung für das Staatsgefüge – Das Prinzip der Gewaltenteilung

Die Trennung zwischen Legislative, Judikative und vollziehender Gewalt bildet einen Grundstein moderner Rechtsstaatlichkeit („Gewaltenteilung“). Ziel ist es dabei insbesondere Machtmissbrauch zu verhindern: Keine Staatsgewalt soll unkontrolliert agieren können; gegenseitige Kontrolle sorgt für Ausgleich im System staatlicher Machtverteilung.
Im Alltag zeigt sich dies etwa daran, dass Regierungen zwar Gesetze anwenden müssen – diese aber nicht selbst erlassen dürfen; ebenso kann ihr Handeln gerichtlich überprüft werden.
So trägt die ausführende Gewalt maßgeblich dazu bei, dass demokratische Prinzipien gewahrt bleiben.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Exekutive“

Was versteht man unter dem Begriff „Exekutive“?

Die Bezeichnung „Exekutive“ steht für jene staatlichen Organe, deren Aufgabe es ist, geltendes Recht umzusetzen sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen.

Welche Aufgaben hat die Exekutive?

Zentrale Aufgaben sind das Durchsetzen von Gesetzen in konkreten Einzelfällen sowie das Verwalten öffentlicher Angelegenheiten wie Sicherheitspolizei oder Sozialverwaltung.

Wer gehört zur exekutiven Staatsgewalt?

Dazu zählen insbesondere Regierungen samt Ministerien auf allen Ebenen sowie nachgeordnete Behörden einschließlich Polizei- bzw. Ordnungsdiensten.

Darf die exekutiv handelnde Behörde frei entscheiden?

Ihren Entscheidungen liegen stets rechtliche Vorgaben zugrunde; sie darf nur innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen handeln.

Können Maßnahmen einer Behörde überprüft werden?

Sämtliches Verwaltungshandeln kann grundsätzlich gerichtlich überprüft werden – dies dient dem Schutz vor rechtswidrigen Eingriffen in Rechte Einzelner.

Muss sich auch eine Regierung an Gesetze halten?

Sowohl Regierungen als auch alle anderen Teile dieser Staatsgewalt sind an bestehendes Recht gebunden („Rechtsstaatsprinzip“).