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Europäisches Nachlasszeugnis

Begriff und Bedeutung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein amtliches Dokument, das im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der Europäischen Union verwendet wird. Es dient dazu, die Rechtsstellung von Erben, Vermächtnisnehmern oder Testamentsvollstreckern in einem Mitgliedstaat der EU nachzuweisen und deren Rechte in anderen Mitgliedstaaten zu belegen. Das Zeugnis erleichtert somit die Abwicklung von Nachlässen, bei denen Vermögenswerte oder Beteiligte in mehreren europäischen Ländern betroffen sind.

Zweck und Anwendungsbereich

Das Europäische Nachlasszeugnis wurde eingeführt, um die Anerkennung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche über Ländergrenzen hinweg zu vereinfachen. Es kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn eine verstorbene Person Vermögen in verschiedenen EU-Staaten hinterlässt oder wenn Erben ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben, in dem das Verfahren geführt wird. Das Zeugnis kann beispielsweise benötigt werden, um Immobilien im Ausland auf den Namen der Erben umzuschreiben oder Bankkonten freizugeben.

Geltungsbereich innerhalb der Europäischen Union

Das Europäische Nachlasszeugnis gilt grundsätzlich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark und Irland. Diese beiden Länder wenden das entsprechende europäische Recht nicht an. In den übrigen Staaten ist das Zeugnis einheitlich gestaltet und wird gegenseitig anerkannt.

Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Die Ausstellung erfolgt durch eine zuständige Behörde im jeweiligen Land – dies kann je nach nationalem Recht ein Gericht oder eine andere öffentliche Stelle sein. Die Antragstellung ist meist schriftlich möglich; es müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, etwa Sterbeurkunden sowie Dokumente zum Verwandtschaftsverhältnis und zur letztwilligen Verfügung (Testament).

Inhalt des Zeugnisses

Im Zeugnis sind unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Name und Daten des Verstorbenen sowie dessen letzte Anschrift;
  • Namen aller bekannten Erben bzw. Begünstigten;
  • Angaben zur Rechtsgrundlage für den Erwerb (z.B. gesetzliche Erbfolge oder Testament);
  • Detaillierte Beschreibung der Rechte jedes Einzelnen am Nachlass.

Diese Informationen ermöglichen es Behörden anderer EU-Staaten schnell festzustellen, wer berechtigt ist über bestimmte Vermögenswerte zu verfügen.

Dauerhafte Gültigkeit und Verwendungsmöglichkeiten

Das Europäische Nachlasszeugnis hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer; diese kann jedoch verlängert werden. Während seiner Gültigkeit können beglaubigte Kopien ausgestellt werden – diese dienen als Beleg gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder anderen Stellen im Ausland.
Es ersetzt nicht nationale Dokumente wie einen deutschen Erbschein vollständig; vielmehr ergänzt es diese bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Bedeutung für Betroffene bei internationalen Erbfällen

Für Personen mit Bezug zu mehreren europäischen Ländern bietet das Europäische Nachlasszeugnis erhebliche Vorteile: Es sorgt für Klarheit hinsichtlich erbrechtlicher Ansprüche über Grenzen hinweg und beschleunigt viele Abläufe rund um die Verwaltung eines internationalen Nachlasses erheblich.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Europäisches Nachlasszeugnis

Was ist der Unterschied zwischen einem nationalen Erbschein und dem Europäischen Nachlasszeugnis?

Ein nationaler Erbschein gilt nur innerhalb eines Staates zur Legitimation als rechtmäßiger Erbe gegenüber Behörden oder Banken dieses Landes. Das Europäische Nachlasszeugnis hingegen ermöglicht den grenzüberschreitenden Rechtsnachweis innerhalb fast aller EU-Mitgliedstaaten.

Muss immer ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden?

Ein solches Zeugnis muss nicht zwingend beantragt werden; es steht als zusätzliche Möglichkeit zur Verfügung – insbesondere dann sinnvoll eingesetzt wird es bei Auslandsvermögen beziehungsweise internationalem Bezug.

Können mehrere Personen gemeinsam als Berechtigte aufgeführt sein?

Ja; alle berechtigten Personen wie Miterben können gemeinsam im selben Dokument genannt sein mitsamt ihrer jeweiligen Anteile am Gesamtvermögen.

I st das Zeug nis auch außerhalb Europas gültig? < p > Nein ; seine Wirkung beschränkt sich auf jene Staaten , welche an dem entsprechenden europäischen Regelwerk teilnehmen . Außerhalb dieser Länder entfaltet es keine unmittelbare Wirkung .< / p >

< h 3 > Wie lange bleibt ein ausgestelltes europäisches N ach lass zeug nis gültig ?< / h 3 >< p > Die Gültigkeitsdauer beträgt regelmäßig einige Monate , kann aber auf Antrag verlängert werden . Innerhalb dieser Zeitspanne können beglaubigte Kopien genutzt werden .< / p >

< h 3 > Welche Unterlagen sind typischerweise erforderlich ?< / h 4 >< p > Benötigt w erden üblicherweise Sterbeurkunde , Identitätsnachweise , gegeben en falls Testamente sowie weitere Belege zum Familienstand beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnis.< / p >

< h 4 > Wer stellt d as E urop äische N ach lass zeug nis aus ? < / h4 >< p > Zuständig s ind je nach Land Gerichte o de r andere öffentliche Stellen ; dies richtet sich nac h d em jeweiligen national en Rechtssystem.< / p >