Grundlagen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein internationales Gericht mit Sitz in Straßburg, Frankreich. Er wurde 1959 gegründet und überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der grundlegende Rechte und Freiheiten für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten des Europarats garantiert.
Aufgaben und Zuständigkeiten des EGMR
Die Hauptaufgabe des EGMR besteht darin, Beschwerden von Einzelpersonen oder Staaten zu prüfen, die sich durch einen Mitgliedstaat in ihren durch die EMRK geschützten Rechten verletzt sehen. Der Gerichtshof entscheidet darüber, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt. Seine Urteile sind für den betroffenen Staat verbindlich.
Wer kann sich an den EGMR wenden?
Jede natürliche Person sowie nichtstaatliche Organisationen oder Personengruppen können eine Beschwerde beim EGMR einreichen, sofern sie sich durch einen Mitgliedstaat in ihren Rechten aus der EMRK verletzt fühlen. Auch Staaten können gegen andere Staaten Beschwerde erheben.
Bedingungen für eine Beschwerde
Bevor eine Beschwerde beim EGMR eingereicht werden kann, müssen alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sein. Das bedeutet: Zunächst müssen alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten im eigenen Land genutzt werden. Erst danach ist eine Anrufung des Gerichts möglich.
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Ablauf eines Verfahrens
Nach Eingang einer Beschwerde prüft das Gericht zunächst deren Zulässigkeit. Wird sie als zulässig angesehen, folgt das eigentliche Verfahren mit einer Prüfung der Sach- und Rechtslage. Die Beteiligten haben Gelegenheit zur Stellungnahme; häufig findet auch eine mündliche Verhandlung statt.
Im Anschluss fällt das Gericht ein Urteil oder trifft – in bestimmten Fällen – Entscheidungen über Entschädigungen oder andere Maßnahmen.
Bedeutung der Urteile des EGMR
Die Urteile sind bindend für den jeweiligen Staat und verpflichten diesen dazu, festgestellte Verstöße zu beheben sowie gegebenenfalls Entschädigungen zu zahlen oder andere Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus haben die Entscheidungen oft Einfluss auf Gesetzgebung und Rechtsprechung innerhalb Europas.
Struktur und Zusammensetzung des Gerichts
Richterinnen und Richter am EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte besteht aus einer Anzahl von Richterinnen und Richtern entsprechend der Zahl seiner Vertragsstaaten im Europarat; derzeit sind es 46 Mitglieder (Stand: 2024). Jede Vertragspartei stellt jeweils einen Richter bzw. eine Richterin auf Vorschlag ihres Landesparlaments zur Verfügung; diese agieren jedoch unabhängig von ihrem Herkunftsstaat.
Kammernstruktur
Das Verfahren wird je nach Bedeutung entweder von einem Einzelrichter/einer Einzelrichterin bearbeitet oder vor Kammern mit sieben beziehungsweise Großen Kammern mit siebzehn Mitgliedern verhandelt.
Bedeutung im europäischen Rechtsschutzsystem
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bildet zusammen mit nationalen Gerichten einen wichtigen Pfeiler zum Schutz individueller Grund- sowie Freiheitsrechte innerhalb Europas.
Er trägt maßgeblich dazu bei,
dass Regierungen ihre Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen
und Bürgern respektieren.
Seine Arbeit hat zahlreiche Reformen angestoßen
und Standards gesetzt,
die weit über Europa hinaus Beachtung finden.
Häufig gestellte Fragen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Was ist Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?
Die Hauptaufgabe besteht darin sicherzustellen, dass die Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden. Dazu prüft das Gericht Beschwerden über mögliche Verletzungen dieser Rechte durch Mitgliedsstaaten.
Können Privatpersonen direkt beim EGMR klagen?
Zugang zum EGMR steht natürlichen Personen offen, sobald alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft wurden. Auch Gruppen sowie nicht-staatliche Organisationen können Beschwerden einreichen.
Müssen nationale Gerichte vorher angerufen werden?
Zwingende Voraussetzung ist, dass sämtliche verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten im eigenen Land genutzt wurden, ehe man sich an den EGMR wenden kann.
Sind Urteile des EGMR verbindlich?
Sämtliche Entscheidungen binden den betroffenen Staat; sie verpflichten ihn zur Umsetzung etwaiger Maßnahmen wie Entschädigungszahlungen oder Gesetzesänderungen.
Können auch Staaten gegen andere Staaten klagen?
Neben Individualbeschwerden gibt es auch sogenannte Staatenbeschwerden: einen Mechanismus, mögliches Fehlverhalten zwischen Vertragsparteien überprüfen zu lassen.
Darf jeder europäische Staat am Verfahren teilnehmen?
Nicht jeder europäische Staat gehört automatisch dem System an; nur Mitglieder des Europarats unterliegen dessen Zuständigkeit.
<H3>Lässt sich gegen Entscheidungen Berufung einlegen? H3><P>Nicht jede Entscheidung lässt Berufungsmöglichkeiten offen; nur unter bestimmten Voraussetzungen kann etwa bei grundsätzlicher Bedeutung erneut geprüft werden(Große Kammer).
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